Juristischer Technik-Dada

Ich finde ja, dass es einen kaum noch zu überbietenden dadaistischen Reiz hat, wenn im Zusammenhang mit digitalen Daten – die von ihrer Natur her so beschaffen sind, dass sie mit Leichtigkeit und praktisch ohne Kostenaufwand beliebig oft verlustfrei kopiert werden können und an denen es aus genau diesem technisch-sachlichen Grund niemals irgendeinen Mangel geben kann – von einem »Verleih« die Rede ist.

Dieses höchstinstanzliche Dada aus dem Europäischen Gerichtshof wird eigentlich nur noch von Organisationen für digitale Bürgerrechte getoppt, die in der »Stärkung« solchen »Verleihes« in ihren Kommentaren einen großen Erfolg sehen.

Was in all dieser absurden Lächerlichkeit sichtbar wird, ist die absurde Lächerlichkeit der Idee des »geistigen Eigentums«. Diese muss weg (und durch einen anderen, weniger absurden und lächerlichen Interessenausgleich ersetzt werden, für den ich leider keine gute Idee parat habe)!

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