Werte Hamburger Dunkelkammer…

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt

Werte Hamburger Dunkelkammer,

ich gebe es offen zu. Im ersten Moment habe ich so etwas wenig druckreifes wie »Ach du Scheiße« gedacht, nur noch ein bisschen weniger druckreif.

Und dann habe ich noch einmal in aller Ruhe den Artikel auf Heise Online gelesen, und wurde immer entspannter und heiterer. Inzwischen habe ich das Bedürfnis, dir, werte Hamburger Dunkelkammer, für dein Urteil und die damit verbundene Erzeugung von Richterrecht zu danken. Allerdings geht es mir bei weitem nicht weit genug.

Das hat folgende Gründe:

  1. Das wichtigste und trotz seiner Unseriosität in vielen Fällen einzige Geschäftsmodell gewerblich betriebener Websites, die Gewinnerzielung durch Einbettung von Werbung aus obskuren Drittquellen (so genannte Werbenetzwerke), ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr rechtssicher möglich. Davon sind ausschließlich solche unseriösen Klitschen wie Facebook, Twitter und die diversen Pressewebsites (mit ihrer ständigen nervigen Aufforderung, den Werbeblocker abzuschalten) betroffen, um die es nicht weiter schade ist.
  2. Für Websites, die nichtgewerblich (und damit ein kostenerzeugendes Hobby ihrer oftmals um Spenden bettelnden Betreiber) sind, ändert sich gleichzeitig nichts. Die allermeisten exquisit nichtkommerziellen Instanzen aus dem Fediverse sind eben so wenig betroffen wie persönliche Homepages und Blogs aller Art. Gleichzeitig ist der Aufwand, eine gewerbliche Website rechtssicher zu unterhalten, monströs und in der Praxis untragbar geworden, außer, es wird generell auf jegliche Linksetzung auf externe Quellen verzichtet. (Der Inhalt einer verlinkten Site kann sich ja jederzeit verändern.) Die Vorstellung, das Web auf einen Zustand vor dem Beginn seiner totalen Kommerzialisierung zurückzuschalten, finde ich ausgesprochen erfreulich – allein fehlt mir der Glaube, dass das gelingen wird.
  3. Den kommenden, sich auf dein Urteil berufenden Forderungen irgendwelcher Rechteinhaber gegenüber Facebook, Twitter, LinkedIn und diversen anderen Unternehmungen ohne seriöses Geschäftsmodell blicke ich mit großer Heiterkeit entgegen; ebenso freut es mich, dass nach einer durchaus denkbaren Einstellung dieser Websites für Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland für ebendiese Menschen unmittelbar fühlbar wird; wie absurd die Idee des »Geistigen Eigentums« in Wirklichkeit ist. Das ist geeignet, eine längst überfällige politische Willens- und Unwillensbildung zu befördern, die hoffentlich binnen der kommenden fünf Jahre durch starken Druck auf den Gesetzgeber zu einer deutlichen Verbesserung der rechtlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland führen wird. (Eine Fair-Use-Klausel, wie sie in vielen Staaten üblich ist, wäre für hiesige Verhältnisse bereits ein riesiger Fortschritt.)
  4. Als Zyniker und satirisch tätiger und tätlicher Mensch freue ich mich auf deine zukünftigen Klärungen, wie es sich mit Abbildungen urheberrechtlich geschützter Werke verhält, vom Foto eines Kunstwerkes bis hin zum Screenshot von digitalen Werken, der zu Archiv- und Dokumentationszwecken angefertigt wird. Die kommenden, jede jesuitische Zwangsneurose noch übertreffenden Haarspaltereien werden zur Garantie für immer wieder auftretende, heftige Schmerzen in meinem Zwerchfell werden.

Kurz, werte Hamburger Dunkelkammer, dein mit so wenig Freude aufgenommener Beschluss vom 18. November mit dem Aktenzeichen 310 O 402/16 ist ein Gewinn für alle. Außer vielleicht für jene mit Gewinnerzielungsabsichten.

Aber leider geht er nicht weit genug. Mir hätte eine Ausweitung auf einen häufigen Fall eines anderen Rechtsbereiches sehr gefallen, die immer dann zu Haftungspflichten des gewerblichen Betreibers führt, wenn Websites mit Schadsoftware verlinkt werden oder wenn Schadsoftware aus einer Drittquelle eingebettet wird. Meiner Meinung nach ist das durchaus äquivalent anwendbar. Damit würde die Einbettung von Werbung aus Drittquellen nämlich zu einem so großen juristischen Risiko werden, dass diese trackende und Malware-verbreitende Pest des gegenwärtigen Webs schnell verschwände.

Ich hoffe, werte Hamburger Dunkelkammer, dass du demnächst darüber nachdenken musst. 😉

Dein deine Rechtsprechung genießender
Elias Schwerdtfeger

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gThumb-Entwickler!

Mit Wehmut denke ich an die Zeiten zurück, in denen euer gThumb ein kleines, nützliches Programm war, um durch seine Bild- und Fotosammlungen zu navigieren. Es waren schöne Zeiten. Euer gThumb konnte ziemlich genau das, was man sich dabei wünscht, einschließlich einfacher Bearbeitungen wie das Skalieren von Bildern oder das verlustfreie Rotieren von JPEG-Bildern über die Metainformationen. Man muss ja nicht gleich für jeden Kleinkram Gimp starten.

Gut, die Benutzerschnittstelle hatte ihre rohen, nicht ganz ausgefeilten Ecken, aber das nehme ich in Kauf. Immerhin handelte es sich um eine ganz gewöhnliche, altbackene Benutzerschnittstelle, wie ich sie gern habe: Mit Menüs, Toolbar-Buttons, die häufige Menüpunkte abkürzen und einem ganz normalen Fenster. Es war zudem so »sparsam« in seinem Ressourcenverbrauch, dass ich es auch auf »schwächeren« Rechnern benutzen konnte.

Screenshot des Xfce-Taskmanagers, die Tasks sind absteigend nach Speichernutzung sortiert, gThumb steht mit 1,7 GiB ganz oben, eine Menge Speicher ist ausgelagert, das System ist getrashed.

Es waren schöne Zeiten, zumindest für mich. Euch, werte gThumb-Entwickler, scheinen diese Zeiten ja nicht so gefallen zu haben. Deshalb habt ihr alles getan, um aus einem kleinen, nützlichen Programm ein großes, aufgeblasenes Monster zu machen. Der Screenshot oben zeigt meinen Taskmanager, die Prozesse sind nach absteigender Speichernutzung sortiert. 1,7 GiB für ein Programm, das ein Verzeichnis mit sechzig (zugegebenermaßen großen) Bildern in einer Thumbnail-Darstellung anzeigt, ist ein unfassbar fetter Speicherabdruck, neben dem selbst aufgeplusterte Monstren wie Firefox, Gimp und Thunderbird zu genügsamen Zwergen verkommen.

Dafür habt ihr aber auch die GUI angepasst, so dass diese jetzt auf GNOME-Standard ist und mit Gtk+ 3 gerendert wird. Sie hat keine Menüs mehr, sondern einen selbstgerenderten (und nicht zu den Einstellungen meines Windowmanagers passenden) Rahmen, in dem lustige Klickflächen liegen, von denen einige eine Aktion starten, während andere Menüs öffnen. Dafür wird der Windowmanager angewiesen, keinen Rahmen mehr zu zeichnen, weil GNOME-Anwendungen ja jetzt viel genauer als ich wissen, was ich brauche und was ich wirklich haben will¹ und mich nicht mehr mit Einstellmöglichkeiten »überfordern«, um Anwendungen an meine Bedürfnisse anpassen zu können.

Über so einen Anblick freue ich mich ganz besonders intensiv, wenn etliche Anwendungen ihren Speicher auf die Swap-Partition ausgelagert haben und sich mein Rechner zäh und schwerfällig anfühlt, zuweilen bis an den Rand der Unbenutzbarkeit.

Kurz: Ihr habt aus einem kleinen, nützlichen Programm einen nahezu unbenutzbaren Haufen Schrott gemacht. Es ist mir insbesondere nicht mehr möglich, gThumb im Hintergrund laufen zu lassen, um schnell durch Bildmaterial stöbern zu können, während ich etwas anderes mache. Und ich habe das häufig getan.

Wollt ihr mich wirklich dazu bringen, dass ich wieder wie damals IrfanView in Wine benutze? Das ist trotz der ebenfalls ziemlich bloatigen Wine-Bibliotheken nämlich viel benutzbarer als eure nativ laufende Bloatware. Und hat zudem einen deutlich größeren Funktionsumfang…

Euer euch »genießender«
Elias

¹Wer das – wie ich – nicht ertragen will, findet im Internet eine englischsprachige Anleitung nebst einem kleinen Hack, um diese Beglückungsidee wieder loszuwerden. Es ist keine optimale Lösung, aber es ist besser als der von GNOME-Entwicklern vorgesehene Standard. Inzwischen hat das Gefrickel-Maß unter Linux längst Windows-Niveau erreicht. Das kann es doch nicht sein!

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Juristischer Technik-Dada

Ich finde ja, dass es einen kaum noch zu überbietenden dadaistischen Reiz hat, wenn im Zusammenhang mit digitalen Daten – die von ihrer Natur her so beschaffen sind, dass sie mit Leichtigkeit und praktisch ohne Kostenaufwand beliebig oft verlustfrei kopiert werden können und an denen es aus genau diesem technisch-sachlichen Grund niemals irgendeinen Mangel geben kann – von einem »Verleih« die Rede ist.

Dieses höchstinstanzliche Dada aus dem Europäischen Gerichtshof wird eigentlich nur noch von Organisationen für digitale Bürgerrechte getoppt, die in der »Stärkung« solchen »Verleihes« in ihren Kommentaren einen großen Erfolg sehen.

Was in all dieser absurden Lächerlichkeit sichtbar wird, ist die absurde Lächerlichkeit der Idee des »geistigen Eigentums«. Diese muss weg (und durch einen anderen, weniger absurden und lächerlichen Interessenausgleich ersetzt werden, für den ich leider keine gute Idee parat habe)!

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Gleich

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Online-Artikel mit Ablaufdatum…

So nennt man die Bücherverbrennung im Internetzeitalter. Es ist übrigens von einer baldigen Ausweitung dieser Rechtsprechung auf beliebige Websites im Rechtsraum der Europäischen Union auszugehen, die mehr als ein paar Katzenfotos transportieren. Während das Wissen der Menschheit systematisch und voranschreitend kriminalisiert und vernichtet wird, sammelt sich das Wissen der Herrschenden in wachsenden Datenbanken voller Überwachungsdaten.

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