Die zivilisierten Zeiten, in denen man nicht dazu verpflichtet war, sich gegenüber Ermittlern selbst zu belasten, sind beendet, wenn man biometrische Zugangssicherungen verwendet. Dazu kommt, dass dabei durchaus Anhaltspunkte für Taten gefunden werden könnten, deren Ermittlung gar nicht der Anlass für die polizeilich erzwungene Datendurchsuchung mit Bewegungsprofilaufzeichnung waren, zum Beispiel Taten von Freunden, Lebensgefährten, Kindern oder Kollegen. Es ist ja nicht so, dass die Polizeien in der Bundesrepublik Deutschland ein Verwertungsverbot für etwas hätten, was sie mehr zufällig beim Ermitteln miteinsammeln – wer so viel Zivlisation wünscht, muss schon in die USA gehen.
Schützt eure Computer, Telefone und sonstigen Geräte immer mit altmodischen Passwörtern! Und lasst euch nicht einreden, dass das kein ausreichender Schutz wäre. Denn das ist Lüge. Weder benötigt dieser Schutz eine Ergänzung durch eine Zwei-Faktor-Authentizierung unter Angabe der persönlichen Telefonnummer gegenüber einem Unternehmen ohne seriöses Geschäftsmodell, noch muss dieser Schutz durch technisch anfällige und juristisch wirkungslose Biometrie ersetzt werden.
Einmal ganz davon abgesehen, dass man ein kompromittiertes Passwort viel einfacher verändern kann als einen kompromittierten Fingerabdruck.