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Archiv des Monats: März 2013
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Das so genannte »Leistungsschutzrecht« ist eine Enteignung der Menschen, die das Internet gestalten. Das einzige, was unter der gewollten Rechtsunsicherheit dieses »Rechts« für die kommenden Jahre im Rechtsraum der BRD noch möglich sein wird, sind Katzenfotos, diese Gartenzwerge des Internet.
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Verschlagwortet mit BRD, BRDDR, Leistungsschutzrecht, Web 3.0
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