Kommentare zu: Das Urteil des BVerfG zu Hartz IV habt ihr ja be … http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/ Kurz und knapp und blah... Wed, 31 Jul 2013 20:21:22 +0000 hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.6 Von: Bio http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/comment-page-1/#comment-9382 Bio Tue, 09 Feb 2010 19:12:57 +0000 http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/#comment-9382 *haha*
war doch irgendwie klar, dass die so reagieren ;)

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Von: Nachtwächter http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/comment-page-1/#comment-9381 Nachtwächter Tue, 09 Feb 2010 19:01:48 +0000 http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/#comment-9381 Die Bundesagentur für Armut und Elendsmaloche hat ihre Stellungnahme schon hingerotzt…

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Von: Bio http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/comment-page-1/#comment-9378 Bio Tue, 09 Feb 2010 18:56:50 +0000 http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/#comment-9378 den mehrbedarf wegen krankheit gab es ja schon. z.b. mehrbedarf bei der ernährung wegen zb. diabetes.
aber du hast wahrscheinlich recht. es wird in zukunft hoffentlich einfacher sein allerlei mehrbedarf geltend machen zu können.

vegen dem überprüfungsantrag.
da haben sich wohl viele zu früh gefreut, die solch einen antrag gestellt hatten, dass sie rückwirkend für die dauer ihres hartz4 bezugs kohle nachbezahlt bekommen.
verständlich ist das schon, dass da das BVG etwas extra dazu gesagt hat. man stelle sich das nur mal vor. das würde in die millionen gehen, bei allen langzeit arbeitslosen das nachzahlen zu müssen. zusammen mit der zu erwartenden erhöhung wären da evtl. sogar schnell milliarden zusammen.

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Von: Nachtwächter http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/comment-page-1/#comment-9377 Nachtwächter Tue, 09 Feb 2010 18:34:13 +0000 http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/#comment-9377 Dafür hat man ab sofort die Möglichkeit, begründeten Zusatzbedarf anzumelden, also nicht erst ab dem 1.1.2011. Das ist interessant, wenn man zusätzliche Kosten wegen einer Bewerbung hat (Anzug? Schuhe?), die nicht vom Regelsatz gedeckt werden und die man nicht aufbringen kann, es wird aber auch für Eltern interessant sein. Mit diesem Zeug müssen sich die ARGEn rumschlagen, und so ein Zusatzbedarf kann sogar zur regelmäßigen Zahlungen führen (interessant für chronisch Kranke, ich kenne wirklich Menschen, die sich die medizinische Behandlung ihrer Krankheit nicht mehr leisten können).

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Von: Bio http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/comment-page-1/#comment-9375 Bio Tue, 09 Feb 2010 17:45:30 +0000 http://localhost/blah-dev/2010/02/09/das-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-habt-ihr-ja-be/#comment-9375 »[…]Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzen. Sollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum 31.12.2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später erlassenes Gesetz schon zum 01.01.2011 in Geltung zu setzen.[…]«

d.h. also, die empfohlenen überprüfungsanträge bzgl. der höhe der regelleistungen waren alle überflüssig?

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