Dass eifrige Ordnungshüter der Piratenpartei in der Endphase des Bremer Bürgerschaftswahlkampfes mal eben die gesamte Kommunikations-Infrastruktur abgeschaltet haben, hat ja wohl jeder mitbekommen. Das ist ein verschwörungstheoretisch höchst wertvolles Ereignis mit leckerem Bananenaroma – ich bin gespannt, was ich in den nächsten Tagen dazu lesen werde. Wenn diese Maßnahme nicht sehr genau auf ihre Verhältnismäßigkeit hin geprüft wurde, ist sie auch ein politisch bemerkenswerter Vorgang, bei dem vielleicht sogar eine nachträgliche Annullierung der Wahl in der Luft hängt. Die Arbeit politischer Parteien in der BRD ist immer noch durch den Artikel 21 des Grundgesetzes geschützt.

Siehe auch: Die Welt ist Scheisse: Generation Blogtwittfaceapp und F!XMBR: Warum die Beschlagnahme der Piratenserver ein Angriff auf unser Grundgesetz ist, das Lawblog: Ein Akt der deutschen Behörden und die Stellungnahme des Bundesvorstandes der Piratenpartei.