Wertes Innenministerium, werter Herr Bundespudel, ich mag ja nur ungern eure idiotische Selbstbeweihräucherung »Erfolgsmeldung« unterbrechen, aber 300.000 Suchabfragen in eurer so genannten »Anti-Terror-Datei« bei insgesamt null ermittelten Terroristen, null durchgeführten und null verhinderten Terroranschlägen halte ich weniger für einen großen, meldenswerten Erfolg und mehr für ein Zeichen eines ausufernden allüberwachenden und datensammelnden Polizeistaates, der sich in seinem Präventionswahnsinn über so ziemlich jede Verhältnismäßigkeit hinwegsetzt. So, jetzt könnt ihr in eurer politisch-journalistischen Blase weiterfaseln.
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Nachtwächter
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Polizei München! Ziehen sie sich mal bitte nackert aus, lassen sie uns mal in ihren Arsch schauen, ziehen sie mal ihre Vorhaut zurück! Und das alle paar Wochen, ohne Grund versteht sich…
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Hui, was für ein eifriger und gewissenloser »Verfassungsschützer«, der da schnell noch ein paar mögliche Beweise der Zusammenarbeit mit den brauen Mördern vernichtete, nachdem die Taten sicher zugeordnet werden konnten. Weil… ähm… dem Mitarbeiter just zu diesem Zeitpunkt eine Anweisung zu den Aufbewahrungsfristen für solche Akten eingefallen sei, an die er sich dann unverzüglich hielt. Bitte weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen. Schon gar nicht, dass der so genannte »Verfassungsschutz« irgendwie unterwandert ist.
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Früher haben Ermittler ja mal Hausdurchsuchungen gemacht, um Beweismittel sicherzustellen, und ansonsten galt das Ding aus dem Grunzgesetz mit der »Unverletzbarkeit der Wohnung«. Das war früher. Heute macht man Hausdurchsuchungen, um Menschen über die Wirkung des Strafverfahrens hinaus einzuschüchtern und zu verängstigen: Genau das ist auch das Kalkül der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Es gehe auch darum, eine ›heilsame Schockwirkung‹ durch die Durchsuchungen bei den Betroffenen zu erzielen […]. Mit so einer Idee vom »Recht« hätte man bestimmt auch bei der Gestapo etwas werden können. (Näheres zu den absurden Hausdurchsuchungen im Wutblog.)
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Ach was, Vorratsdatenspeicherung geht für manche Großkopferte aus einer Polizeigewerkschaft nicht weit genug, die fordern dann gleich dazu auf, auf Vorrat zu überwachen. Dass sich so einer wie Herr Wendt hinstellen kann und Polizeibeamte dazu auffordern kann, in der BRD geltendes Recht zu brechen, ohne dass es irgendeine Konsequenz für ihn haben wird… ach! Wenn es die DDR noch gäbe, würde ich ihn einfach hier sagen, dass er doch nach drüben gehen soll, wenn ihm der rechtliche Rahmen der BRD nicht gefällt.
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Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde jüngst eine noch fast fabrikneue Version des Staatstrojaners zugetragen. […] Entgegen aller Beteuerungen der Verantwortlichen kann der Trojaner weiterhin gekapert, beliebiger Code nachgeladen und auch die angeblich »revisionssichere Protokollierung« manipuliert werden… ich hätte auch nichts anderes erwartet, als dass sich Friedrich und Ziercke als Lügner erweisen. Wie übel muss es eigentlich noch stinken, nachdem jemand mal ein bisschen stochert, damit dieser Duft auch Konsequenzen hat?
Nachtrag: Das erwartungsgemäße Dementi…
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Der geleakte Bundestrojaner ist ein Bayerntrojaner. Und er wurde vom bayerischen LKA eingesetzt, obwohl er rechtswidrig war. Weil die Polizei in einem Polizeistaat wie der BRD eben einfach im »rechtsfreien Raum« operiert. Aber mein Lieblingszitat ist immer noch: »Insgesamt landeten so ungefähr 60.000 Bildschirmfotos in der Ermittlungsakte« – denn ich frage mich dabei unwillkürlich, ob die werten Polizeibeamten die Screenshots auch noch ausgedruckt haben.
Ach ja, wen packt man eigentlich so eine grundgesetzwidrige Stasiwanze auf den Rechner? Einem Terroristen? Mitnichten: »Erstens ging es in dem fraglichen Fall nicht um Terrorismus oder ähnlich schwere Verbrechen. Gegen den Beschuldigten wurde ermittelt, weil er bei einem IT-Unternehmen arbeitete, das Handelsplattformen für Firmen programmierte, die in Deutschland ordentlich zugelassene Psychopharmaka ins Ausland vertreiben. Der Vorwurf lautete auf ›gewerbsmäßige Ausfuhr von Betäubungsmitteln‹. Was darauf hindeutet, dass die legale wenn auch heikle Überwachung von Kommunikation auf Computern eher häufiger vorkommt und nicht nur bei ’schwerster Kriminalität‹, wie sie immer vom Bundesinnenministerium gerechtfertigt wurde«. Es kann tatsächlich schon reichen, wenn man Programmierer ist und Anwendungen für Firmen schreibt, die ihr Geschäft in einer Grauzone des Rechts machen, zum Beispiel beim Handel mit Medikamenten ins Ausland. Da braucht man nichts mit Kinderporno oder Al Kaida. Das wird gießkannenartig auch für eher gewöhnliche Ermittlungen eingesetzt. Und, lieber, liebe, liebes Mitbürger, Mitbürgerin und Mitbürge: Dein Innenminister ist ein schäbiger und schamloser Lügner, der einen von Rechtsstaat faselt, während er klammheimlich die Stasi 2.0 aufrichtet.
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Hier noch ein kleiner Link auf die Frankfurter Rundschau, die darüber berichtet, wie die Entwicklung eines staatlichen Trojaners mal eben schnell an ein privatwirtschaftliches Unternehmen abgegeben wurde. (Ja klar, ich weiß, was ne Ausschreibung ist.) Bemerkenswert ist der Katalog der Leistungsmerkmale, der sich mit dem Bundestrojaner deckt, den der CCC vorliegen hat. Und natürlich, dass alle Beteiligten auf das Grundgesetz und die Rechtsprechung des BVerfG geschissen haben. Nicht, dass das ein Bayerntrojaner war…
Nachtrag, weil vielleicht schon wieder vergessen ist, was der Bayerntrojaner so alles gemacht hat. Legal? Illegal? Das war bayerischen Ermittlern scheißegal.
Nachtrag Zwei: Die Dokumente zum Bayerntrojaner bei Wikileaks. [via]
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Frau Dorothee Bär, Generalsekretärin der CSU, findet es »pervers«, wenn jemand Schmerzensgeld dafür bekommt, dass er von Polizeibeamten mit Folter bedroht wurde. [Falls jetzt bei Frau Bär der Löschfinger zuckt: erster Mirror, zweiter Mirror]
Und Sonntag sprechen wir wieder vom Rechtsstaat mit seinen für alle Menschen gültigen Gesetzen…