Die Rechts-Links-Auslegerei zum gerade beschlossenen »Leistungsschutzrecht« – das ja angeblich in seinen… ähm… besonders »klaren« Formulierungen so weit »entschärft« gewesen sein sollte, dass Guhgell gar nicht mehr davon betroffen sein würde (sondern nur noch Trashblogger wie ich) – ja, die fröhliche Interpretation des hirnlosen Lobbygesetzes aus dem Berliner Reichstag geht los: Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger ist zum Beispiel der Meinung, dass Guhgell sehr wohl betroffen ist. Nur mal so als kleiner Vorgeschmack, was demnächst in der Bimbesrepublik Abmahnistan über das Internet losbrechen wird, wenn das absichtlich nach den Vorstellungen der Contentindustrie Rechtsunsicherheit schaffende Gesetz erst einmal vom Bundespräsidenten unterschrieben und veröffentlicht ist. Guhgell hat das kleinste Problem…
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cassiel am 4.3.2013 um 11:07
Google könnte ja mal in die Portokasse greifen und eine Ur-Volksabstimmung über die Einführung echter (direkter) Demokratie finanzieren (ca. 6-10 Mio. EUR) aber soviel »not evil« ist G. dann auch wieder nicht. Und die anderen Unternehmen in Dunkeldeutschland sind auch nicht besser. Anfangs des Jahren haben sie sich megamäßig über die neuen Rundfunk-Zwangsgebühren aufgeregt, aber wenn es darum geht was gegen eine solche undemokratische Willkürgesetzgebung zu tun, werden die Unternehmer und Unterlassern.
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Unterlassene Hilfeleistung ist bei der Demokratie nicht strafbar.