Hartz-IV-Entrechtung des Tages: Einfach mal als Jobcenter-Mitarbeiter mit der Vermieterin in die Wohnung gehen und sich umschauen, wenn jemand wegen seiner Krebstherapie im Krankenhaus liegt. Scheiß auf das GG Art. 13, Abs. 1 – den neuen Armen wird bei der Gängelung kein Recht mehr anerkannt.
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Didi am 7.8.2011 um 15:22
Mit Art 13 GG hat das zwar auch zu tun, viel interessanter ist aber § 123 StGB.