Neues auf Abmahnistan: Offensichtlich ist es so, dass eine Bildagentur die Rechte an den Fotografien eingekauft hat und nun Blogs abmahnt, deren Beiträge seit mehreren Jahren unbeanstandet und durchaus auch mit Aufmunterung des ›Künstlers‹ selbst, der auf Twitter regelmäßig Blogpostings mit seinen Arbeiten promotet und zwar zurecht, seine weltweite Popularität basiert nicht zuletzt auf Blogpostings über seine Arbeiten… und so kommt denn halt der Schrieb, der einen dreitausend Euro kostet, weil man mit einem Foto über jemanden berichtet hat, der das sogar wollte. Diese Briefe, die gerade bei einigen ankommen, sind bestimmt auch ein ganz gutes Geschäft für die Kanzlei, die eine Zusatzqualifikation Guhgell Bildsuche erworben hat.
Schlagwort Abmahnung RSS
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Nachtwächter
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Abmahnrisiko des Tages: Wenn man Sachen auf Amazon verhökert – denn dort ist dieses Bullshit-Gesetz zum simulierten »Verbraucherschutz« nicht umgesetzt, dass auf dem Button explizit stehen muss, dass die Bestellung oder der Kauf kostenpflichtig [!] sind.
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Nachtwächter
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Das OLG Frankfurt spricht in Absurdistan Recht und hat – Achtung bei der folgenden Interpretation, ich bin kein Jurist – mal eben zur Verbreitung von Software zum Filesharing in der BRD eine weitgehende Aufklärungspflicht erforderlich gemacht. Wer solche Software zum Download anbietet und diesen Pflichten nicht Genüge tut, kann für eventuelle Abmahnkosten haftbar gemacht werden. Anders, als Heise Online das schreibt, würde dieses Einzelfallurteil, wenn es zum allgemeinen Rechtsverständnis würde, nicht nur »Abofallen-Betreiber« und ähnliches Geschmeiß in eine Art »erweiterter Störerhaftung« nehmen, sondern es beträfe auch jedes Software-Verzeichnis im Internet und jede Linuxdistribution (eine Schenkung ist ja auch ein Vertrag). Und ich sehe da – wohlgemerkt, als Nichtjurist – sehr wohl eine über den Einzelfall hinausgehende Anwendbarkeit. Sollte sich dieses etwas bizarre Rechtsverständnis durchsetzen (es ist etwa so, als müsste man zumindest in bestimmten Fällen beim Autokauf darauf hingewiesen werden, dass es Verkehrsregeln gibt), dann könnte auf so manchen Distributor und Downloadanbieter der letzten fünfzehn Jahre noch das eine oder andere Kostenrisiko zurollen.
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Auch das Abmahnunwesen wollen alle Parteien bekämpfen – na, wenn das wirklich alle Parteien wollen, dann sollte diese BRD-typische Form des Rechtsmissbrauches als Businessmodell doch schon längst beendet sein oder wenigstens halbwegs erträglich gemacht worden sein. Moment, was war nochmal der häufigste Beruf für Abgeordnete im Bundestag? Ah: Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe. Na, sowas!
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Endlich auch im Fratzenbuch angekommen: Das real existierende Abmahnistan in der Bundesrepublik Deutschland. Nein, nicht für Dinge, die man selbst dort postet oder einbettet, sondern für Dinge, die andere dort posten oder einbetten. Ein weites Feld für das schnelle Geschäftchen mit dem aus Textbausteinen zusammengesetzten Brief.
Willkommen in der BRD, in der auch die harmlosteste Techniknutzung noch in ein juristisches Minenfeld führen kann, während die classe politique sich darin gefällt, immer wieder von einem angeblichen »rechtsfreien Raum« in die Kameras und Mikrofone zu blahfaseln.
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In der Bundesrepublik Abmahnistan geht vieles auch ganz ohne ACTA.
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Was man als Abgemahnter im Internet lernen kann: Dass Abmahnungen in der BRD ein gutes Geschäft sein können, von dem man auch etwas haben will.
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Gefühlte Sicherheit des Tages: Verschlüsseltes WLAN, wenn es sich über WPS einrichten lässt – denn das mies entworfene Verfahren lässt sich mit einem Brute-Force-Angriff aushebeln. Betroffen sind sämtliche halbwegs modernen WLAN-Router in der Standardkonfiguration.
Die Tatsache, dass sich beinahe jedes WLAN über solche Sicherheitslücken mitbenutzen lässt, könnte übrigens zu interessanten Argumentationen führen, wenn mal wieder irgendein Abmahnanwalt der Rechteverwerter und Kopierindustrieller die Auffassung vertritt, dass die irgendwo mitgeloggte IP-Adresse ein identifizierendes Merkmal und damit ein Beweismittel sei. Den Richter möchte ich sehen, der so einer Auffassung noch folgt, wenn man ihm darlegt, dass jeder die Internetverbindung mitbenutzen kann, solange die gelieferte Hardware einfach so betrieben wird, wie sie geliefert wurde. Das regelmäßige Lesen von Security-Meldungen in Fachmagazinen und das Nachvollziehen der Auswirkungen bestimmter Sicherheitslücken wird – im Gegensatz etwa zur Auswahl guter Passwörter zur Absicherung eines Zuganges – wohl kaum zu den Sorgfaltspflichten eines »normalen« Menschen mit Zugang zum Internet gehören. Darüber hinaus ist es niemals auszuschließen, dass die Möglichkeit schon vor der Veröffentlichung ausgebeutet wurde – das Design des Protokolles ist ja nicht erst schwach, seit die Schwäche publiziert und der Exploit veröffentlicht wurde. Wer also gerade wegen einer IP-Adresse so einen Ärger aus Abmahnistan am Halse hat und nicht einfach zahlen will, um seine »Ruhe« zu haben, sollte sich mal einen Anwalt nehmen und diese Strategie fahren. Das aufwändigste daran ist die Darlegung vorm Richter…
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Na, möchte mal jemand einen klitzekleinen Eindruck davon bekommen, wie viel Geld mit dem BRD-typischen Abmahnunwesen umgesetzt wird?
Nachtrag: Ist aber alles gar nicht so schlimm. Als Abmahner kann man ja scheinbar doch noch was Anständiges werden. Zum Beispiel Verbraucherschützer. *göbel!*
Nachtrag Zwei: Auch beim Lawblog lesen.
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Ach ja, was hat uns in der ganzen Geschichte um den Bundestrojaner noch gefehlt? Richtig, eine Abmahnung für jemanden, der darüber schreibt.
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Petition des Tages: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte ihre Anschuldigungen auch nachprüfbar beweisen müssen, wenn sie Internetnutzer des illegalen Downloads von Musik- oder Filmdateien bezichtigen… ich finde zwar die Formulierung »auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte« daneben und fände es besser, wenn Abmahnungen aller Art nachprüfbar belegt werden müssten, aber einen kleinen Link ist mir der Schneeball in der Hölle von Abmahnistan schon wert.