Hui, was für ein eifriger und gewissenloser »Verfassungsschützer«, der da schnell noch ein paar mögliche Beweise der Zusammenarbeit mit den brauen Mördern vernichtete, nachdem die Taten sicher zugeordnet werden konnten. Weil… ähm… dem Mitarbeiter just zu diesem Zeitpunkt eine Anweisung zu den Aufbewahrungsfristen für solche Akten eingefallen sei, an die er sich dann unverzüglich hielt. Bitte weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen. Schon gar nicht, dass der so genannte »Verfassungsschutz« irgendwie unterwandert ist.