Damit haben sich ein paar für den Rechtsraum der BR Deutschland recht typische »Geschäftsmodelle« im Internet erstmal erledigt: Das Anklicken bestimmter Felder im Internet begründet nicht automatisch einen Vertrag und damit einen Zahlungsanspruch. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Freitag (21. Januar) bekannt gewordenen Urteil festgestellt (AZ 32 C 1742/10-48). Das heißt aber nicht, dass nicht auch in Zukunft einschüchternde Mahnbriefchen und Inkassobriefchen verschickt werden. Nur zur »Gültigkeit« eines so geschlossenen Vertrages bei einer recht gewöhnlichen Masche gibt es jetzt ein klärendes Urteil.
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Nachtwächter
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Nachtwächter
Na, mal die »freiwilligen« Verträge lesen, zu denen Zensursula die Provider in der BRD gedrängt hat? Nicht vergessen, den richtigen Soundtrack dazu abzuspielen.
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Nachtwächter
Auch wenn die BRD gar nicht existiert, sie existiert heute noch weniger. Eigentlich existiert sie heute gar nicht mehr, da ihre provisorische Verfassung außer Kraft gesetzt und durch ein völlig undemokratisches, barbarisches, dem wirtschaftlichen Wachstum mehr als dem menschlichen Gedeihen verpflichtetes Gesetzeswerk ersetzt wurde. Die Staatsjournaille jubelt fröhlich vor sich hin: 515 Ja-Stimmen für EU-Reformvertag. So kriegt man Gesetze gegen den Willen der Menschen durch, selbst wenn diese in einer einwandfreien, demokratischen Abstimmung gescheitert sind. Was muss eigentlich noch passieren?