Link des Tages: Im Fokus stehen dagegen Blogs sowie – unausgesprochen – Facebook-Nutzer und Twitterer. Diese Medien hat man nun offensichtlich als das tauglichste Zielobjekt für die geplante Monetarisierung der verlegerischen Eigenleistung ausgemacht. Das Leistungsschutzrecht soll die juristische Grundlage für eine gigantische Abmahnwelle gegen Blogs, Facebook-Seiten und Tweets legen. Im Entwurf wird diese Absicht nicht mal notdürftig kaschiert.
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