Ach, übrigens: Die Verwendung des Akismet-Plugins in einem WordPress-Blog könnte in der besonderen Rechtslage in der BRD zum juristischen Minenfeld werden und vielleicht auch bald wieder Wasser auf die Mühlen der Abmahnanwälte gießen.
Kommentare
Kommentieren
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Tobias am 3.3.2011 um 12:06
Schön, dass ich als wordpress.com Nutzer überhaupt keinen Einfluss darauf habe. Und nun?
Nachtwächter am 3.3.2011 um 13:10
WP.com liegt in den USA, und ob man dort so einfach BRD-Recht angewendet bekommt, ist eine Frage, um die sich richtige Fachleute den Kopf heißreden können… das Problem betrifft ja auch diverse andere Anbieter, wie etwa Facebook, Blogger.com, MySpace, die alle eifrig Daten sammeln. Bei WordPress.com kommt auch noch der Statistik-Dienst von WP.com dazu, der ebenfalls IP-Adressen sammelt und den man nicht abschalten kann.
Sollte da wirklich einmal jemand auf die Idee kommen, dass da BRD-Datenschutz anzuwenden ist, denn wären Menschen in Deutschland vom Internet »abgeklemmt«. Ich kann mir zurzeit nicht vorstellen, dass das durchsetzbar ist. Ein paar Anwälte werden es vielleicht versuchen, und der beste Schutz dagegen könnte es sein, seine im Ausland betriebenen Websites ohne Impressum zu fahren.
Vielleicht wird angesichts eines solchen Szenarios mal jemanden in dieser hübschen Republik dämmern, dass sich Datenschutz nicht durch teilweise absurde Richtlinien und eine möglichst umfassende Regulierung erreichen lässt, sondern nur durch Aufklärung der Menschen. Wenn ich bei der Nutzung des Internet keine Datenspur hinter mir lassen will, weiß ich jedenfalls, was mit Tor und NoScript anzufangen ist.
Übrigens: Das Motto der CeBIT lautet in diesem Jahr »Work and live in the cloud« – und nicht etwa »Protecting your privacy in the net«. Wenn man nur eine Minute an Datenschutz denkt, fällt man aus allen Wolken.