Was bedeuten wohl die folgenden Worte im Artikel 59 in der Verfassung des Landes Hessen? »In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. […]« – für so ein hessisches Verfassungsgericht bedeuten sie unter anderen, dass Studiengebühren in Hessen kein Problem und schon gar nicht verfassungswidrig sind.
Kommentare
Kommentieren
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Daniel Weigelt am 16.6.2008 um 20:09
Vielleicht sollte das Land Hessen das Wort »unentgeltlich« durch das Wort »umsonst« ersetzen…
cassiel am 16.6.2008 um 22:33
Jedes Gesetz und jede Verfassung ist nur so gut wie die die die Auslegungshoheit besitzen bzw. diese (direkt-)demokratisch kontrolliert werden.
Wer sich schon länger mit (direkter) Demokratie befasst ist mit der phantasievollen Auslegung der Verfassungen durch Verfassungsrichter bereits bestens vertraut. So entschied das Bayerische Verfassungsgericht 1948 gemäß dem Verfassungsgrundsatz »Mehrheit entscheidet« noch gegen die Einführung eines Zustimmungsquorums.
1999 war das den vom CSU mit absoluter Mehrheit dominierten Landtag gewählten Verfassungsrichtern egal, spielten sich als Legislative auf und führten das Zustimmungsquorum bei Verfassungsänderungen ein.