Was sind denn das für Töne aus dem Mund eines Bevollmächtigten des Deutschen Bundestages? »Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie« – eine Klarstellung, die zwar nicht inhaltlich, aber dafür wenigstens in ihrer Deulichkeit sehr erfreut. [Danke A.N.]