Die Rechts-Links-Auslegerei zum gerade beschlossenen »Leistungsschutzrecht« – das ja angeblich in seinen… ähm… besonders »klaren« Formulierungen so weit »entschärft« gewesen sein sollte, dass Guhgell gar nicht mehr davon betroffen sein würde (sondern nur noch Trashblogger wie ich) – ja, die fröhliche Interpretation des hirnlosen Lobbygesetzes aus dem Berliner Reichstag geht los: Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger ist zum Beispiel der Meinung, dass Guhgell sehr wohl betroffen ist. Nur mal so als kleiner Vorgeschmack, was demnächst in der Bimbesrepublik Abmahnistan über das Internet losbrechen wird, wenn das absichtlich nach den Vorstellungen der Contentindustrie Rechtsunsicherheit schaffende Gesetz erst einmal vom Bundespräsidenten unterschrieben und veröffentlicht ist. Guhgell hat das kleinste Problem…
Schlagwort Leistungsschutzrecht RSS
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Mit großem Genuss verlinke ich eine Website aus dem CDU-Dunstkreis: Christdemokraten gegen ein LSR. Ich lege den CDU-Mitgliedern allerdings nahe, mal kurz darüber nachzudenken, was es wohl bedeuten könnte, wenn die Führung ihrer Partei der Meinung ist, dass die CDU keine vernünftigen Menschen braucht.
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Wer noch etwas gegen das so genannte »Leistungsschutzrecht« hat? Freie Journalismen, denen mit diesem »Recht« ihre Arbeit unter Umgehung des Urheberrechts von der Contentindustrie vollständig enteignet werden kann – also von den gleichen Leuten, die unsereins einen »Raubkopierer« nennen, wenn wir mal
cp
tippen können. -
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Am Freitag soll der Deutsche Bundestag lt. Spiegel Online so richtig flott das Standesrecht für Springer, Burda und Bertelsmann in Gesetzeskraft setzen. Ich wünsche jedem im Web auftretenden Zeitungsverlag der BRD, dass seine mit viel SEO-Manipulationen in Guhgell nach oben gebrachten Dreckssites am Freitag ab 10:00 Uhr von Guhgell aus dem Index entfernt werden.
Nachtrag Zwei: Das wird eine heitere Zeit, bis die Gerichte in der BRD eine einigermaßen einheitliche Rechtsprechung entwickelt haben, was denn nun einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte sind, die man gerade noch zitieren darf. Gut, einzelne Wörter ist sehr klar. Aber ist eine Zusammenstellung von drei Wörtern schon mehr als ein »kleinster Textausschnitt«. Bis das nach drei bis fünf Jahren mal halbwegs abschließend höchstinstanzlich geklärt ist, werden Anvergewaltskanzleien in der Bananenrepublik Abmahnistan eine sehr eigene Sichtweise davon entwickeln, was mit dieser Formulierung gemeint sein soll, wenn sie den Betreibern einer Website von Aquarienfreunden den üblichen Brief nebst Kostennote zustellen lassen.
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Ein Blick nach Irland zeigt kurz, wie sich die Verleger mit ihrer Idee des »Leistungsschutzrechtes« das mit dem Web 3.0 so vorstellen: Ein einfacher Link ohne Zitat soll 300 Euro Lizenzgebühr kosten. Ein Link, kein Zitat.
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Leistungsschutzrecht des Tages, mit einem Hauch fruchtigen Bananenaromas: Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde. Wozu gibt es dann überhaupt noch dieses »Informationsfreiheitsgesetz«. Ach, als Feigenblatt. Ich verstehe…
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Leistungsschutzrecht des Tages:
Bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter geht auch die Bundesregierung von einem erheblichen gerichtlichen Klärungsbedarf aus, ob »eine innere Verbindung zwischen dem fremden Werk und den eigenen Gedanken hergestellt wird und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint«.
So so, erheblicher gerichtlicher Klärungsbedarf. Das wird heiter, wenn das Wegzwitschern eines Links zu hübschen Briefen der Rechtsabteilungen der Presseverleger führt. Aber immerhin, es gibt auch eine gute Nachricht für Blogger:
Für Blogger hat die Bundesregierung jedoch auch eine gute Nachricht im Gepäck: Auch wer ein Blog betreibt, könnte das Leistungsschutzrecht für sich in Anspruch nehmen, sofern die Kriterien erfüllt werden.
Ist doch prima. Liebes Guhgell, depublizier mal kurz zur Abwendung von juristischen Unwägbarkeiten (bis es zu einem halbwegs kalkulierbaren Richterrecht gekommen ist) das gesamte deutschsprachige Internet! Das wird ein Spaß! Und andere Suchmaschinen gleich hinterher, und natürlich auch alle Aggregatoren aller Art…
Deutschland vor, Eigentor!
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Raubmordkinderkopierermörder nach dem kommenden »Leistungsschutzrecht« sind übrigens alle Menschen, die mal eben in einer Diskussion eine URL in ein Forum oder ein Weblog oder ins Zwitscherteil oder sonstwas reindroppen, die von den Verlags-SEO-Spammern um eine Überschrift angereichert wurde:
[…] war ein Vertreter des Bundesjustizministeriums im Unterausschuss des Bundestags für Neue Medien gefragt worden, ob Links, die den Titel eines Presseartikels beinhalten, künftig geschützt seien. Er bestätigte, dass eine Überschrift als solche unter den Anwendungsbereich des Leistungsschutzrechts falle, wenn eine Verlinkung auf den ganzen Artikel erfolgt […]
Ja, ein Vertreter des Justizausschusses ist der Auffassung, dass ein Link unter das »Leistungsschutzrecht« fällt, wenn der verlinkte URI den Text des Titels enthält – wie das beinahe allgemein der Fall ist.
Wie es mit URL-Kürzern ist (das Ergebnis einer solchen Kürzung wird ja von einigen Lesern wieder in Langform gesehen, denn angesichts der Machenschaften im gegenwärtigen Internet klickt niemand gern auf eine Katze im Sack, und auch viele Twitter-Clients »verlängern« die Links automatisch wieder), das dürfen dann vermutlich Richter mit ihrer technischen Sach- und Lachkompetenz entscheiden, nachdem Abmahn- und Lizenztrollanvergewälte die Hälfte der Gestalter des deutschsprachigen Internet mit teuren, einschüchternden Briefen zugeschissen haben. Genau so, wie Richter aus ihrer Parallelwelt heraus darüber entscheiden, was ein »Verlagsangebot« und was ein »Aggregator« ist – und auf die Ideen, was sich alles als »gewerblich« oder »von gewerblichem Ausmaß« betrachten lässt, bin ich jetzt schon gespannt. Im Ergebnis könnte ein Großteil der deutschsprachigen Websites – zumindest jene, die mehr sind als eine Sammlung von Katzenfotos – zur Zahlung von »Lizenzgebühren« für das Setzen von Links verpflichtet werden.
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Am 29. November zwischen 01:50 Uhr (also nach Mitternacht) bis 02:25 debattiert der Deutsche Bundestag über das so genannte »Leistungsschutzrecht«. Das wird zwar nicht so eine tolle Sternstunde wie die zwei »Beratungen« zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens, aber dass es sich um eine noch größere wählerverachtende Farce handelt als die ohnehin schon zum absurden Theater verkommenen Rituale des Parlamentes, ist schon jetzt durch die Termingebung klar. Aber scheiß drauf, die BRD ist ja eh ein rechtsfreier Raum!
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Guhgell stellt der französischen Contentindustrie mal die kurze, leise Frage, ob eigentlich Guhgell die Contentindustrie oder ob die Contentindustrie Guhgell braucht. Hach, das wird wohl bald auch ein Schritt für die BRD werden, wo ja nach Jahren Lobbyarbeit der Verleger auch ein so genanntes »Leistungsschutzrecht« kommen soll. Bei manchen Leuten ist mein Mitleid sehr gering, wenn sie sich selbst ins Knie schießen.
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Oh bitte, Erbarmen, ihr da bei Netzpolitik! Es ging doch gar nicht um die Anhörung im Ausschuss. Der Petitionsausschuss ist ungefähr der unwichtigste Ausschuss im ganzen Bundestag. Was die totale Lächerlichkeit des Petitionsrechtes im Grunzgesetz betrifft, habt ihr ja sowas von recht. Und, wenn ihr das so klar als lächerlich erkennt, wozu dann eine Petition?! Warum zum hl. Henker diese bückgeistige Bittstellergeste, wenn es gar nicht um die Anhörung vorm Petitionsausschuss geht, um die es bei einer Petition geht?! Das ist ja ein echt jetzt total grandioser Plan, etwas anderes tun zu wollen als man tut! Geradezu wahnsinnig gerissen! Oder soll mit solchem blinden Blah nur relativiert werden, dass es diesmal nicht gereicht hat, um die erforderliche Anzahl Mitzeichner für so eine Petition zu bekommen? Gegen die Flut von Scheiße, die direkt aus der Lobby des Reichstages in unsere Leben gepumpt wird, kann so eine lächerliche Bittstellerei eh nicht mehr helfen, denn da wissen die dafür Verantwortlichen genau, was sie tun. Da wunderts mich nicht, dass sich kaum jemand dafür interessiert.