Leistungsschutzrecht des Tages, mit einem Hauch fruchtigen Bananenaromas: Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde. Wozu gibt es dann überhaupt noch dieses »Informationsfreiheitsgesetz«. Ach, als Feigenblatt. Ich verstehe…
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cassiel am 13.12.2012 um 21:49
Tja, das kommt eben dabei heraus wenn man den Politiker-Bock zum Gesetzes-Gärtner macht …