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Nachtwächter
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Nachtwächter
Schießt einer gleich ein ganzes Magazin seiner automatischen Waffe in ein 13jähriges Mädchen rein. Sagt er, dass er genau das gleiche nochmal tun würde, selbst wenn sie nur 3 Jahre alt gewesen wäre. Sagt das Gericht dazu: Unschuldig.
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Wie strafbar macht sich eigentlich in Deutschland so ein Hosting-Provider, wenn dort eine Website gehostet ist, die diesen ganz schnellen Whistleblowjob macht und die Wikileaks-Seite mirrort? Gar nicht.
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…eindeutig Sympathie mit dem Einsatz massiver Gewalt offenbart – also am besten ab in den Knast mit einen, der sich »internetöffentlich« darüber verwundert, warum nicht häufiger gewaltsame Übergriffe in den argen ARGEn zu vermelden sind. Eine Meinung haben darf man ja noch, aber das mit dem Äußern, das ist etwas ganz anderes.
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Nachtwächter
»[…] das Bundesverwaltungsgericht meinte nun, internetfähige Computer seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags« – und morgen definieren wir Zahnspangen, DCF-77-Armbanduhren, Telefone und Kugelschreiber als »neuartige Empfangsgeräte« für den Rundfunk und machen sie gebührenpflichtig. Denn mit einer Zahnspange kann man, wenn sie aus Metall besteht und ein weiteres Metall nebst etwas Speichel hinzugefügt wird, die Sendungen eines nahen Senders hören; mit einer Armbanduhr, die das DCF-77-Signal empfängt und damit die rechtsverbindliche Zeit in der BRD anzeigt, gelangt man an eine Information, die einst ausschließlich über den Rundfunk zur Verfügung stand; beim Telefonieren mit einem Telefon kann die Situation auftreten, dass der Gesprächspartner Radio hört und dass man somit Rundfunk empfängt und schließlich kann man sich mit einem Kugelschreiber Notizen zum Programm machen. Wenn es auf die technische Beschaffenheit des Konzeptes »Rundfunk« nicht ankommt; wenn es nicht vonnöten ist, dass hierfür eine (kostenaufwändige) Sendevorrichtung zentral eine Information ausstrahlt, die von etlichen Empfängern empfangen werden kann (oder auch nicht), ohne dass die Anzahl der potenziellen Empfänger etwas am technischen Aufwand verändert; wenn der Begriff »Rundfunk« auf jedes technische Konzept angewendet werden kann, mittels dessen Informationen zwischen zwei Geräten bewegt werden können, ja, denn ist der zukünftigen Willkür ein weiter Raum geöffnet.
Was die Richter an einem Bundesgericht als Urteil absondern, das mag geltendes Recht sein – aber es ändert eine Tatsache nicht: Ein Computer ist kein Radio und das Internet ist kein Rundfunk.
[Siehe auch Igel-Blog, Golem und Netzpolitik]
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Computerverbrecher des Tages: Leute, die das SIM-Lock auf ihrem Händy umgehen. Da muss gleich massenhaft ermittelt und kriminalisiert werden! Weshalb? Na, wegen des Urheberrechtes, das sich doch immer wieder als recht universell einsetzbar erweist.
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Wir haben gerade nicht genug Personal am Gericht, um uns ums Recht zu kümmern. Versuchen sie es doch lieber mit einer Mediation.
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Wer glaubt, dass es in der BRD mehr oder minder eine Privatsache wäre, mit wen man sich verheiratet und dass so etwas den Brötchengeber, für den man arbeitet, verdammt noch mal einen feuchten Kehricht angeht, hat sich geschnitten. Wenn der Brötchengeber die hl. röm.-kath. Kirche ist, denn gelten andere Maßstäbe, denn kann man einfach so rausgeschmissen werden, weil man geheiratet hat. Ja, das ist möglich, auch wenn es im verlinkten Fall einmal nicht geschah, aber diese Möglichkeit wird hier als so eines dieser vielen Sonderrechte der staatlich immer noch unendlich nützlichen Jesusverkäufer erachtet und geschützt.
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Was bekommt man in der BRD eigentlich für die doch immer wieder geforderte »Zivilcourage«, wenn man zum Beispiel nicht einfach wegschaut, wenn ein Besoffener mit einem stumpfen Gegenstand auf eine Frau einprügelt? Bekommt man dafür eine Anerkennung? Mitnichten! Man bekommt dafür 600 Euro Strafe aufgebrummt. Noch Fragen, warum hier manchmal auf offener Straße unter hunderten von untätigen Zeugen jemand totgemacht werden kann?
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Das ist aber auch ein Mist. Diese Hartz-IV-Empfänger ziehen doch recht oft vor Gericht, und erstaunlicherweise kriegen sie dort sogar immer wieder ihre Ansprüche durch, die ihnen von den jeweils zuständigen ARGE verweigert werden sollten. Da muss man doch etwas dagegen machen. Zum Beispiel einfach dafür sorgen, dass die sich den Weg übers Gericht wegen der damit verbundenen Kosten gar nicht mehr leisten können.
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Und ein erweitertes, aktualisiertes Kompendium zum Thema Internet-Recht ist fertiggestellt und steht frei zur Verfügung. So einen Wälzer mit 500 Seiten braucht man ja in der BRD.
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Au weia, das OLG Hamburg mal wieder, diese Dunkelkammer des Rechts. Schon ein Klick auf einen Link, der zu Kinderpornografie führt, ist strafbar – natürlich auch, wenn man vorher nix davon wissen konnte. Und die Begründung erstmal! Das Zeug wird ja lokal gespeichert, liegt ja im Cache vor und ist damit im Besitz des Surfers.