Hey Leute, jetzt hat der BGH mal ein richtig vernünftiges Urteil über die Bildersuche von Guhgell gesprochen, und schon muss ich mir komische Fragen anhören. Zum Beispiel fragte mich jemand, ob es eigentlich möglich wäre, in der robots.txt die Textsuche von Guhgell zu gestatten und die Bildersuche auszuschließen (damit nicht ganz so schnell mit einer Guhgell-Suche geräubert wird). Nun, so ganz direkt geht das nicht. Aber wenn man seine Website so organisiert, dass alle vor Guhgell zu schützenden Bilder in einem Verzeichnis liegen und dieses Verzeichnis dann in der robots.txt ausschließt, denn klappt das. Wenn aber jemand so viel Wert auf seine Bilder legt, dass er sie überhaupt nicht von anderen gefleddert sehen will, ist anzuraten, die Bilder entweder in bescheidener Qualität ins Netz zu stellen, oder sie mit einem deutlichen Wasserzeichen zu versehen oder aber, wenn das beides nicht geht, sie über Flash anzeigen zu lassen. Völligen Schutz bietet keine dieser Maßnahmen. Das Wort »Veröffentlichung« kommt daher, dass man etwas öffentlich macht.