»[…]Bei den Unterlagen handelt es sich um Berichte des Justizministers über den Einsatz der Methoden »pen register« und »trap and trace« in den Jahren 2010 und 2011. Mit diesen Verfahren, die ursprünglich Geräte zur Telefonüberwachung bezeichneten, lässt sich laut ACLU inzwischen nachverfolgen, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt wie lange kommuniziert – und das medienübergreifend bei Telefonen, SMS, E-Mail, Instant-Messengern, sozialen Netzwerken und so weiter. Auf Inhalte der Kommunikation werde dabei aber nicht zugegriffen. Die Behörden könnten zudem ohne richterlichen Erlass »pen register« und »trap and trace« anordnen.[…]«
»Auf Inhalte der Kommunikation werde dabei aber nicht zugegriffen.«
Brauch man auch nicht. Die Datenberge sind schon längst da. Und. Werden immer mehr und größer. Nötigenfalls »zieht« man es sich halt aus der Wolke, bei Fratzenbibel, Tante G00gle und Konsorten…. Don’t be evil und so….
ccorn am 29.9.2012 um 00:09
Die Inhalte werden ja nicht wirklich gebraucht. Nur die Identitäten der Personen, die man verfolgen muss. Inkriminierende Inhalte kann man nötigenfalls unterstellen. Reale Evidenz könnte da eher störend sein.
Bio am 29.9.2012 um 15:38
Ja. Das kann sicherlich auch sein……. Und mit nem Identity-Chip in jedem Handy
Kabel….. gefickt eingeschädelt…… Natürlich wird es erst mal zum bezahlen und einkaufen benutzt…… so manche Vip-Lounge freut sich bestimmt auch schon auf Kundschaft….. Sicherheit geht vor!