Wie die Leute bei der GEMA heute noch ticken, wird manchmal erahnbar, wenn man einen Blick zurück wirft: 1953 etwa gab es noch kein Internet, und damals war das Tonbandgerät der erklärte Feind.

Die Industrie preist in ihren Werbeprospekten die vielen Verwertungsmöglichkeiten der Geräte, insbesondere aber die Möglichkeit zum Mitschneiden von musikalischen Rundfunksendungen und Schallplattenübertragungen an. Die Geräte sind im freien Handel als Einzelgeräte und auch als Kombination mit Rundfunkempfangsgeräten erhältlich. Jeder Besitzer eines solchen Gerätes ist daher in der Lage, sich gewissermaßen ein Band-Archiv nach eigenem Geschmack anzulegen…

Diese schreckliche Dystopie der Rechteverwerter musste natürlich mit allen Mitteln verhindert werden. Einschließlich dieser verlogenen Desinformation, die damals von diesen »Urheberrechtsexperten« auf die Schallplattenhüllen gestempelt wurde, dass es verboten sei, eine Tonbandkopie von den Platten zu machen.

Eigentlich haben wir seitdem nichts Neues. Zwar eine Menge neuer technischer Möglichkeiten, aber immer noch die gleiche gierige Geste der Rückständigkeit und Technikverhinderung, die sich GEMA nennt. Selbst die Totalüberwachung ist keine neue Idee:

Auf Grund der beim Erwerb des Apparates aufzustellenden Verpflichtungserklärung werden die Eigentümer und Benutzer von Magnetophonen bekannt sein – bei jedem Neubezug des Tonträgers werden sie wieder bekannt werden. Ihr Gesamtverhalten müßte beobachtet werden, und gegen jede unerlaubte Handlung wäre tunlichst sofort einzuschreiten

Gute Nacht, Deutschland. Die GEMA macht das Licht aus!