Frage des Tages: War der Deutsche Bundestag beim Beschluss des Meldedatenherausgabegesetzes überhaupt beschlussfähig? Naives Lesen der Geschäftsordnung erweckt da einen ganz anderen Eindruck…

Nachtrag: Vor einer Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Anwesenden angezweifelt werden. Dann kann der Präsident das entweder direkt anerkennen oder die Stimmen auszählen lassen. Nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit wird die Sitzung geschlossen und gar nichts mehr beschlossen. So viele entschiedene Gegner dieses Volksverkaufs, dass es sich zu fünf Prozent aufaddiert hätte, waren offenbar nicht im Plenarsaal zugegen.