Einfach den Domainnamen wegpfänden.
Nachtrag: Ich weiß ja nicht, was da gerade für eine Sau durch Bloggerdorf getrieben werden soll. Eine Pfändung ist – ich bin kein Jurist, vielleicht gibt es da auch andere Wege – doch nur möglich, wenn ein Titel vorhanden ist, und dann sollte vorher auch ein Mahnbescheid zugestellt worden sein und eine Frist verstrichen sein. Mir kocht hier zu vieles hoch, und der Kurzschluss »Von der Abmahnung zur Domainpfändung« überspringt doch einen erheblichen und vielleicht sogar interessanten Teil des Gesamtvorgangs. Oder um es ganz kurz zu sagen: Es soll hin und wieder auch mal vorkommen, dass jemand Recht bekommt, der im Recht ist, und angesichts der verkürzten Erzählung will ich das hier nicht ausschließen.
Nachtrag Zwei: Zu gewissen Fantasien über die Verwendung des Erlöses, von denen auf Seiten Eurowebs berichtet wird, im Lawblog weiterlesen.
Nachtrag Drei: Huch, auf einmal ist die Domain wieder zurück…
Nachtrag Vier: »Offenbar hat das Gericht den Angaben des Unternehmens blind geglaubt. Das Gericht hat Walter auch nicht angeschrieben und ihm Gelegenheit gegeben, zu dem von Euroweb genannten Schätzwert Stellung zu nehmen. Dazu wäre es aber verpflichtet gewesen«. Na, wenn solche peinlichen Fehler am Gericht passieren, denn ists kein Wunder, dass die Pfändung keinen Bestand haben konnte. Da hat jemand auch ganz schön Massel gehabt.
Nachtrag Fünf: Natürlich hat jetzt auch Euroweb darauf reagiert, dass die gepfändete Domain schon wieder weg ist.
Nachtrag Sechs: Und es geht in die zweite Runde des ganz großen Kinos – der nächste Nachtrag kommt bestimmt, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass Euroweb dazu nicht auch noch einmal Stellung im vertrauten Tonfall bezieht…
FS am 18.1.2011 um 17:03
Netzpolitik schreibt doch wie es ist. Er hat einen Prozess verloren, nicht gezahlt und wurde gepfändet.
Siehe auch hier: http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8 A5276D4FB916D7/Doc~EBF218D37430843E19C9285 8908B715DA~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Nachtwächter am 18.1.2011 um 17:32
Huch, das geht heut auf Netzpolitik ja wie das Brezelbacken…
Anonymous am 18.1.2011 um 18:43
Abmahnung -> Gericht -> Gerichtsvollzieher
Da heult jemand ein wenig spät. Ausserdem wird er die ja wohl auslösen können, indem er zahlt. Aber das alles zu verpennen und dann zu weinen anzufangen, ist doch etwas arg kindlich.
Nachtwächter am 18.1.2011 um 19:25
In der Tat, ein #Nerdfail…
Christian am 18.1.2011 um 19:35
Trotzdem finde ich bedenklich, dass ein Gericht eine Domain direkt (und ohne Schonfrist wie bei Telefonnummern) dem Antragsgegner zuspricht. Ohne Rücksicht auf ggf. vertrauliche E-Mails etc. Euroweb hat jetzt keinen MX-Record im DNS eingetragen. Andernfalls hätte ich es direkt mal mit einer Anzeige nach § 202b probiert um das zu klären.
Anonymous am 18.1.2011 um 20:00
§ 202b ist unfug – denn die domain ist ja gerade rechtmässig gepfändet worden und unser nerd steht durch eigenes versäumnis rechtlich im regen.
ausserdem kann euroweb die domain vorerst weder verwerten noch benutzen. das trägt vorerst den charakter eines pfands, damit er zahlt. dann ist die domain ausgelöst.
und falls er keine kohle hat, sollte er eben eine teilzahlungsvereinbarung schliessen, dann ist das ding auch wieder frei. vielleicht reicht auch einfach, dass er sich an die abmahnung hält und sich in der sache mit denen einigt – wer weiss. nur rühren muss er sich.
Christian am 20.1.2011 um 22:52
Offensichtlich kann Euroweb die Domain schon nutzen weil sie ja Inhalte auf die Webseite packen können. Und genauso gut auch einen MX-Record einrichten und die Mails abgreifen könnten. Ob sie die E-Mails lesen dürfen ist dann aber eben nochmal eine ganz andere Frage. Die hat nichts mit dem verpennten Nerd zu tun sondern lediglich mit dem Verfassungsgut der geschützten Kommunikation. Und das hätte ich schon gerne mal geklärt.
Anonymous am 21.1.2011 um 10:17
»Offensichtlich kann Euroweb die Domain schon nutzen«…
…wo es heißt:
»Nachdem die Kosten eines gegen Euroweb verlorenen Prozesses durch den Kostenschuldner nicht innerhalb angemessener Frist erstattet wurden, hat Euroweb statt der Kosten nunmehr die Domain nerdcore rechtmäßig im Rahmen der Zwangsvollstreckung übertragen bekommen.«
»Verfassungsgut der geschützten Kommunikation« -> *facepalm* – Das hat mit der Rechtslage nicht das geringste zu tun. Aber immer schön Worthülsen in den Ring werfen.
Die Domain ist übertragen worden. Das ist rechtlich gesehen trotzdem noch ein Pfand gegen die Geldforderung. Bis zur Zwangsvollstreckung war das also locker gegen Begleichen der Geldforderung zurück zu holen und auch unmittelbar danach bei Gutwilligekeit noch.
Aber manche selbst ernannten Nerds sitzen einerseits monatelange auf ihren Händen und stossen andererseits lieber ebenso wüste wie unhaltbare Drohungen gegen denjenigen, der im Recht ist aus. – Anstatt in eigener Sache rechtlich tätig zu werden.
Anonymous am 22.1.2011 um 16:08
Zwischenstand ist: Die Schulden sollen beglichen worden sein, so dass der Pfändungsgrund weg gefallen sein sollte.
Rechtlich muss er aber noch die Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erreichen. Dieser bindet offenbar die Denic noch.
Bei Aufruf der Site kommt man auf eine Transferseite der Denic:
http://www.denic.de/domains/transit/transi t-informationsseite.html
Beim Denic eingetragen sind:
- als admin-c René Walter
- als zone-c und tech-c hingegen die Denic.
Anonymous am 23.1.2011 um 19:37
http://www.futurezone.at/stories/1665433/
»Wieso haben Sie so lange nicht auf die Abmahnschreiben reagiert, sogar eine einstweilige Verfügung ignoriert – war das nicht sehr leichtsinnig?
…ich war lange Zeit nicht an meinem Wohnort in Berlin, weil jemand aus meiner Familie erkrankt ist.«
*öhm-ja*
»Die Bloggerszene ist klar auf Ihrer Seite, die Aufregung um die Domainpfändung riesig, obwohl Sie rechtlich erstmal der Verlierer sind. Glauben Sie es handelt sich um einen üblichen „Shitstorm“ innerhalb der Community oder wird der Fall auch von Außen wahrgenommen?
Also ich denke, die Sache ist sicherlich größer als ein normaler „Shitstorm“. Es haben ja zahlreiche Medien von Spiegel bis Heise über mich berichtet.«
*achwasggg*
»Sie wurden vor der Domainpfändung zu einer Zahlung von 2000 Euro verurteilt, haben Sie diese Zahlung inzwischen getätigt?
Ja, diesen Betrag habe ich überwiesen. Schon vor der Pfändung.«
*soso* *facepalm*
Seltsam auch, dass ständig andere Summen umgehen.