Ah, schau an. Da hat ein Richter doch tatsächlich mal wieder bemerkt, dass ein Computer nicht unbedingt das Gleiche wie ein »Rundfunkempfänger« ist. Wenn das jetzt nach etlichen vergleichbaren Urteilen auch noch dort durchdringen würde, wo man beschlossen hat, dass für den Besitz eines Computers Rundfunkgebühren bezahlt werden sollen, denn könnte man vielleicht sogar an einen Sieg der Vernunft bei diesem Thema glauben. An einen ganz langsamen Sieg. Leider wird in der höheren Instanz mal wieder einer zu Gerichte sitzen, der glaubt, dass alles mit einem Bildschirm dran wohl eine Glotze sein müsse, und das vernünftige und recht einleuchtend begründete Urteil wird wieder aufgehoben. [via]
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Nachtwächter
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Das hessische Landessozialgericht über die gegenwärtigen Regelsätze für Familien, die von »Hartz IV« leben müssen: »Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.« – bitte im Kontext dieses Urteiles nicht vergessen, dass diese Massenverarmung nichts mit Herrn Huren-Hartz zu tun hat, sondern dass die herrschenden Zustände dem politischen Willen der Grünen und der geschröderten SPD entsprechen, und dass von Seiten der Unionsparteien nicht die geringste Tendenz zu erkennen ist, den Menschen wieder ein Recht auf ihr bisschen Dasein zuzusprechen. Das ist nicht »Hartz«, das ist die komplette, hier herrschende politische Kaste der BRD, die sich hier in einer Weise verhält, dass ein Landesgericht dazu auch schon einmal »verfassungsfeindlich« sagt. Kennt ihr eigentlich alle den Artikel 20, Absatz 4 des GG da draußen? Dass andere Abhilfe nicht möglich ist, das wird leider mit jedem Tag unter dieser Junta ein bisschen deutlicher.
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Juristischer Bullshit des Tages: Wenn sich bestimmte Menschen einfach nur ein paar Klamotten kaufen, soll das ein »Vorgang von historisch-politischer Bedeutung« sein. Ob das wohl auch gilt, wenn diese Menschen auf dem Klo sitzen? Oder ihren Hund in die Gosse pinkeln lassen? Und ob wohl auch die privaten Verrichtungen eines beliebigen, gesellschaftlich ja sehr einflussreichen Bundesrichters so etwas »historisches« und »politisches« bekommen und ob man als Gossenjournalist deshalb diese Richter als Freiwild vor dem Objektiv der Kamera betrachten könnte? Nein, dieses Zeitalter ist nicht mehr satirefähig. Und BILD darf alles.
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Was bedeuten wohl die folgenden Worte im Artikel 59 in der Verfassung des Landes Hessen? »In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. […]« – für so ein hessisches Verfassungsgericht bedeuten sie unter anderen, dass Studiengebühren in Hessen kein Problem und schon gar nicht verfassungswidrig sind.
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Die Kriminellen des Tages: Leute, die ein privates, aber für jeden offenes WLAN nutzen.
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Juristische Mathematik, erste Lektion: 6 plus 7 macht 11. Natürlich »nur« auf Bewährung, hier geht es ja »nur« um die Untreue eines Anwaltes, und eine schwarze Juristenkrähe hackt der anderen nun einmal kein Auge aus. Hätte es sich um einen veramten Schwarzfahrer nach dem dritten Erwischtwerden gehandelt, denn geht es auch schonmal für drei Monate ins staatliche Hotel hinter dem Gitterstab, wie dies ein Bekannter von mir in letzten Jahr erlebt hat. Das nennt man, glaube ich, die Gleichgültigkeit des Menschen vor dem Gesetz. Kein Wunder, dass bei der Verkündigung des Urteiles spontane Heiterkeit unter den Zuschauern aufkam.
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Was mich am meisten am Urteil des BVerfG zur Online-Durchsuchung freut (so weit ich es überflogen habe), ist die Anwendbarkeit vieler Punkte auf die Vorratsdatenspeicherung. Und was mich am meisten stört, ist die Tatsache, dass eine Online-Durchsuchung letztlich doch möglich wird. Eine solche Maßnahme ist ja doch immer ein technischer Eingriff in eine DV-Anlage, bei dem natürlich auch das »Beweismaterial« hinterlegt werden kann, dass die Ermittler dann »später finden«. Und ich traue diesem Staat hier solche Machenschaften zu. Es ist schließlich ein Staat auf deutschem Boden.