Hartz IV des Tages: Wenn man in seiner Verwandtschaft jemanden hat, der Hartz IV bezieht, und wenn dieser jemand Kinder hat, denn sollte man – egal, wie sehr es dort auch überall fehlt – nicht auf die Idee kommen, den Kindern zum Geburtstag oder zu Weihnachten Geld zu schenken. Zumindest sollte man das Geld nicht aufs Konto überweisen und keine behördlich erfassbaren Spuren in irgendwas hinterlassen, was jederzeit von der Hartz-Stasi-Totaldurchleuchtung eingesehen werden kann. Denn sonst wird das geschenkte Geld von den Hartzgroschen einfach wieder abgezogen. Und zwar in voller Höhe. Ja, richtig, es kommt nicht den Kindern zugute, sondern ist ein Geschenk an die Bundesagentur. Ich glaube übrigens nicht, dass das am kommenden Dienstag vom Bundessozialgericht aufgehoben wird, denn so weit ich das – als juristischer Laie ohne Tätigkeit in der Elendsverwaltung – überschauen kann, entspricht ein derartiges Vorgehen dem SGB. Alles Gute für das weitere Leben zum Geburtstag und ein frohes Weihnachtsfest!
Nachtrag: Das Urteil ist gefällt, allerdings nicht in Allgemeinheit, sondern für diesen Einzelfall. Die Kinder können das Geld behalten, weil das Jobcenter ein paar Formfehler gemacht hat. Ja, wegen Formfehlern. Nicht wegen Kälte, Unmenschlichkeit und einer technokratischen Form der Pflichterfüllung, die auch im Dritten Reich die Karriereaussichten verbessert hätte. Dabei bitte nicht vergessen: Peter Hartz konnte seine Nutten von der Steuer absetzen. *göbel!*
Lumperladen » Blog Archiv » Denkt da jemand an die Kinder? am 22.8.2011 um 14:11
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