Hey, Süddeutsche Zeitung! Was ihr da neuerdings macht, wäre nach dem ersten Entwurf zum so genannten »Leistungsschutzrecht« illegal geworden. Und nach ein paar Änderungen wird das, was ihr da macht, auch in Zukunft illegal – aber nur, wenns Guhgell macht. Damit am Auftreten der Verlegerbrut auch jeder sieht, dass das so genannte »Leistungsschutzrecht« nichts weiter ist als ein absurdes BRD-Ständerecht für die Verlegerbrut.