BRD des Tages: Der Freemail-Provider GMX zeigt seine Verachtung für seine Anwender, indem er ihnen irgendwelche »kostenlosen« Überraschungen zum Geburtstag oder »Geschenke« für die »Treue« andrehen will, die als besondere Überraschung gut und tief im Kleingedruckten versteckte Kosten verursachen, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Was daran so BRD ist? Na, in Österreich darf man das nicht, und überhaupt sind da ein Großteil der Nutzer benachteiligenden GMX-AGB unwirksam. Das Paradies für gewisse… ähm… der Abzocke sehr ähnliche Maschen ist und bleibt nun einmal die BRD. Das kleine Bonbon am Rande: »Der Anbieter [GMX] muss in Zukunft seine österreichischen Kunden […] Vertragsrücktritte nicht durch Fax-Zwang erschweren«. Wie »gut« für dieses Geschäftsmodell, dass so etwas weiterhin in Deutschland geht.
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Einfach mal ein bisschen hausdurchsuchen, wer braucht da diesen lästigen Richtervorbehalt.
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…eindeutig Sympathie mit dem Einsatz massiver Gewalt offenbart – also am besten ab in den Knast mit einen, der sich »internetöffentlich« darüber verwundert, warum nicht häufiger gewaltsame Übergriffe in den argen ARGEn zu vermelden sind. Eine Meinung haben darf man ja noch, aber das mit dem Äußern, das ist etwas ganz anderes.
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Arbeitslose: 2.945.000 – na, wenn das kein Grund zum allkanaligen Jubel ist!
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Und denn war da noch im Jahre 26 nach Orwell diese netzpolitische Positionierung der SPD. Damit man auch ja nicht auf die Idee kommt, diese SPD vielleicht als wählbare Alternative zu betrachten.
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Was Kanzlerin Merkel befürchtet? Na, das Nachlassen des christlichen Glaubens. Ist ja auch echt scheiße für die alte Kooperation zwischen Politik und Kirche, in der die Politik die Menschen arm hält, während die Kirche sie dumm hält.
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»[…] das Bundesverwaltungsgericht meinte nun, internetfähige Computer seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags« – und morgen definieren wir Zahnspangen, DCF-77-Armbanduhren, Telefone und Kugelschreiber als »neuartige Empfangsgeräte« für den Rundfunk und machen sie gebührenpflichtig. Denn mit einer Zahnspange kann man, wenn sie aus Metall besteht und ein weiteres Metall nebst etwas Speichel hinzugefügt wird, die Sendungen eines nahen Senders hören; mit einer Armbanduhr, die das DCF-77-Signal empfängt und damit die rechtsverbindliche Zeit in der BRD anzeigt, gelangt man an eine Information, die einst ausschließlich über den Rundfunk zur Verfügung stand; beim Telefonieren mit einem Telefon kann die Situation auftreten, dass der Gesprächspartner Radio hört und dass man somit Rundfunk empfängt und schließlich kann man sich mit einem Kugelschreiber Notizen zum Programm machen. Wenn es auf die technische Beschaffenheit des Konzeptes »Rundfunk« nicht ankommt; wenn es nicht vonnöten ist, dass hierfür eine (kostenaufwändige) Sendevorrichtung zentral eine Information ausstrahlt, die von etlichen Empfängern empfangen werden kann (oder auch nicht), ohne dass die Anzahl der potenziellen Empfänger etwas am technischen Aufwand verändert; wenn der Begriff »Rundfunk« auf jedes technische Konzept angewendet werden kann, mittels dessen Informationen zwischen zwei Geräten bewegt werden können, ja, denn ist der zukünftigen Willkür ein weiter Raum geöffnet.
Was die Richter an einem Bundesgericht als Urteil absondern, das mag geltendes Recht sein – aber es ändert eine Tatsache nicht: Ein Computer ist kein Radio und das Internet ist kein Rundfunk.
[Siehe auch Igel-Blog, Golem und Netzpolitik]
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Warum die repräsentative Demokratie nicht jedem gefällt. Wobei »nicht jedem« schon ein bisschen… ähm… verschleiernd ausgedrückt ist.
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Gute Nachrichten für S21-Demonstranten: Die Polizei hat jetzt ganz sanfte Wasserwerfer für zukünftige Krüppel- und Blindspritzaktionen gekauft. Aber ganz extra starke sanfte Wasserwerfer.