»Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass der GEZ gegenüber den Bürgern keinerlei »hoheitliche Zwangsrechte« zustehen. Der dem Auftrag der GEZ zugrundeliegende Rundfunkstaatsvertrag sehe lediglich Auskunftsansprüche vor. Eine Duldungspflicht für Besuche von GEZ-Beauftragten ergäbe sich … nicht. »
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Was ist das?
Dies ist eine Archivversion des Blogs Nachtwächter-Blah, das ich wegen des »Leistungsschutzrechtes für Presseverleger« nicht länger rechtssicher betreiben konnte. Dieses Archiv sei so frei wie die Gedanken!
Anonymous am 19.4.2011 um 08:38
Wichtiger ist diese Aussage des Gerichts:
»Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass der GEZ gegenüber den Bürgern keinerlei »hoheitliche Zwangsrechte« zustehen. Der dem Auftrag der GEZ zugrundeliegende Rundfunkstaatsvertrag sehe lediglich Auskunftsansprüche vor. Eine Duldungspflicht für Besuche von GEZ-Beauftragten ergäbe sich … nicht. »