Winnenden hat heute auch noch ein Nachspiel, allerdings halte ich die Bildzeitung für eine noch weniger zuverlässige Quelle als eine beliebige Verschwörungssite. Dennoch, was die CSU da in einem Wahljahr rauspupst, es klingt durchaus erwartet: World of Warcraft soll verboten werden…
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Nachtwächter
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Wie, gerade kein Brechmittel zur Hand? Da hilft ein kleines Zitat von Dr. Hans Peter Uhl (CSU): »Die ganze pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten, man müsse um jeden Preis ein ›unzensiertes Internet‹ verteidigen etc. – vgl. www.ccc.de –, fällt für mich in die Kategorie: juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen.« – *kotz!*
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Falls es hier doch noch einmal einen richtigen Aufstand geben sollte, weil die Menschen sich ihre immer weiter gehende Entrechtung nicht mehr gefallen lassen: Bei ZAF gibt es schon die Liste mit Namen von Leuten, die danach keiner mehr braucht. Auch nützlich als Empfehlung für jene, die immer noch wählen gehen, wenn sie mal wieder nicht wissen, bei welchen Direktkandidaten sie auf keinen Fall ein Kreuz machen sollten.
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Das hessische Landessozialgericht über die gegenwärtigen Regelsätze für Familien, die von »Hartz IV« leben müssen: »Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.« – bitte im Kontext dieses Urteiles nicht vergessen, dass diese Massenverarmung nichts mit Herrn Huren-Hartz zu tun hat, sondern dass die herrschenden Zustände dem politischen Willen der Grünen und der geschröderten SPD entsprechen, und dass von Seiten der Unionsparteien nicht die geringste Tendenz zu erkennen ist, den Menschen wieder ein Recht auf ihr bisschen Dasein zuzusprechen. Das ist nicht »Hartz«, das ist die komplette, hier herrschende politische Kaste der BRD, die sich hier in einer Weise verhält, dass ein Landesgericht dazu auch schon einmal »verfassungsfeindlich« sagt. Kennt ihr eigentlich alle den Artikel 20, Absatz 4 des GG da draußen? Dass andere Abhilfe nicht möglich ist, das wird leider mit jedem Tag unter dieser Junta ein bisschen deutlicher.
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Und wo ich gerade wieder kopfschüttelnd Fefe lese (nicht wegen Fefe schüttele ich den Kopf, sondern wegen der sich darin abbildenden Wirklichkeit) und mir das Lachen fast vergehen will, da reizt doch wieder etwas parlamentarische Diskussionskultur zum Lachen. Das ist ja wirklich so schlimm, wie man es sich immer vorstellt.
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Wenn man Bayern noch ein paar Jahrzehnte Zeit lässt, könnte da noch ein ganz normales Bundesland draus werden. Oder sind das jetzt massenweis die Braunköppe nach Östereich übergesiedelt.
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*prust!* Ich hatte ja schon immer den Verdacht, dass das »S« in CSU für »stalinistisch« stehen könnte. Aber das dieser Verdacht einmal eine solche Bestätigung finden würde!
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Was machen so genannte »demokratische« Politiker, wenn einmal eine andere Partei bei demokratischen Wahlen erfolgreich zu werden droht? Richtig, sie beginnen einen Kreuzzug. Tod den Ungläubigen des dämonkratischen Systemes!
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Was für eine Überraschung! Der von der Politkaste in Bayern vorerst zur EU entsorgte Stoi-Bär erweist sich dort als genau so unfähig und dabei zu allem fähig, wie er es schon in der BRD war: »Die Kritik an der Arbeit des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) als Anti-Bürokratie-Beauftragter der EU wächst. Stoiber pflegt angeblich einen harschen Ton, kann widerstreitende Interessen nicht einen und sucht keinen Kontakt zu Mitgliedern, die nicht Deutsch sprechen« – immerhin sucht diese wandelnde Wortfindungslücke schon Kontakt zu Sprechern des Deutschen und erwartet nicht, sich überall mit Bairisch durchmogeln zu können.
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Wenn die Süddeutsche schon »Auf zum letzten Gefecht« titelt, ist es keine alltägliche Meldung. Peter Gauweiler (CSU) klagt vorm Verfassungsgericht gegen den undemokratischen Vertrag von Lissabon und gibt somit den Trägern der roten Roben die Gelegenheit, ihre eigene Entmachtung noch einmal zu verhindern. Wenn die dort das Grundgesetz gut gelesen haben – und das will ich bei Verfassungrichtern doch hoffen – denn hat der Versuch durchaus gewisse Chancen, da das GG bis dem Tag in Kraft bleibt, »an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.« (Art. 146) Ob das Verfahren, mit dem dieser »Vertrag« gegen den Willen der Bevölkerung durchgepeitscht wurde, als »freie Entscheidung« durchgehen wird, ist durchaus eine interessante Frage, die auch tief in die Gesinnung der Richter blicken lässt, die darüber zu entscheiden haben. Die sauberste Lösung wäre es wohl, wenn nach Art. 20, Abs. 2 (»in Wahlen und Abstimmungen«) eine Volksabstimmung gefordert würde – und es wäre das vermutlich erste und letzte Mal, dass die Menschen in der BRD direkt befragt würden.