Noch hat unser Bundesgrüßaugust aus der DDR den unter einer DDR-Kanzlerin gezimmerten Schwachfug nicht unterschrieben. Zumachen ist ein Klick für mich. Die vielen, die im Rechtsraum der BRD hosten oder über ein Impressum eine ladefähige Anschrift angegeben haben und nicht sofort zumachen, können sich auf viele lustige Briefe von Rechtsanwälten freuen, über die Rechts-Links-Auslegerei eines Herrn Buske und über zwei bis drei Jahre, gegen die alle bisherigen Brötchen-, Foto- und sonstigen Bullshit-Abmahnungen ein feuchter Furz waren. Bis endlich nach langem Ringen höchstinstanzlich geklärt ist, was eine »Suchmaschine« ist, was ein »Aggregator« ist, was ein »Verlagsangebot« ist und was ein erlaubtes, kurzes Zitat ist. Einmal ganz davon abgesehen, dass Presseverleger lt. Gesetzestext ein »alleiniges Recht« haben, da wird sich auch mancher freie Schreiber umschauen, der seine Texte zweitverwerten möchte, nun aber sein Urheberrecht in Komflikt mit diesem von Springer, Burda und Bertelsmann diktireten Schwachfugsgesetz der Merkel-Westerwelle-Junta sieht. Wie dieser Konflikt zu lösen ist, wird sehr schnell Herr Buske entscheiden, und ein paar Monate oder Jahre später ein Bundesgericht. Das einzige, was in der Bimbesrepublik Täuschland noch geht, sind Katzenfotos.
Das Blah voller Links mit Zitaten ist jedenfalls nicht mehr tragbar. ;(
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Was ist das?
Dies ist eine Archivversion des Blogs Nachtwächter-Blah, das ich wegen des »Leistungsschutzrechtes für Presseverleger« nicht länger rechtssicher betreiben konnte. Dieses Archiv sei so frei wie die Gedanken!
tux. am 1.3.2013 um 15:39
Das heißt, du machst das Blah zu? Oder anders überlegt?
Nachtwächter am 1.3.2013 um 18:24
Noch hat unser Bundesgrüßaugust aus der DDR den unter einer DDR-Kanzlerin gezimmerten Schwachfug nicht unterschrieben. Zumachen ist ein Klick für mich. Die vielen, die im Rechtsraum der BRD hosten oder über ein Impressum eine ladefähige Anschrift angegeben haben und nicht sofort zumachen, können sich auf viele lustige Briefe von Rechtsanwälten freuen, über die Rechts-Links-Auslegerei eines Herrn Buske und über zwei bis drei Jahre, gegen die alle bisherigen Brötchen-, Foto- und sonstigen Bullshit-Abmahnungen ein feuchter Furz waren. Bis endlich nach langem Ringen höchstinstanzlich geklärt ist, was eine »Suchmaschine« ist, was ein »Aggregator« ist, was ein »Verlagsangebot« ist und was ein erlaubtes, kurzes Zitat ist. Einmal ganz davon abgesehen, dass Presseverleger lt. Gesetzestext ein »alleiniges Recht« haben, da wird sich auch mancher freie Schreiber umschauen, der seine Texte zweitverwerten möchte, nun aber sein Urheberrecht in Komflikt mit diesem von Springer, Burda und Bertelsmann diktireten Schwachfugsgesetz der Merkel-Westerwelle-Junta sieht. Wie dieser Konflikt zu lösen ist, wird sehr schnell Herr Buske entscheiden, und ein paar Monate oder Jahre später ein Bundesgericht. Das einzige, was in der Bimbesrepublik Täuschland noch geht, sind Katzenfotos.
Das Blah voller Links mit Zitaten ist jedenfalls nicht mehr tragbar. ;(
tux. am 1.3.2013 um 18:26
^ Der Kommentar wäre ein eigenes Blah wert.