Hat wirklich jemand geglaubt, der monströse Laden GEZ würde aufhören, eine Existenzgrundlage zu haben, wenn aus der Gebühr für ein Rundfunkgerät eine Gebühr für eine Wohnung wird, egal, ob in dieser Wohnung nun irgendwas mit Empfangsmöglichkeit drinsteht oder nicht? Ja, das haben wirklich Leute geglaubt. Aber die GEZ hört nicht zu existieren auf, sondern wird in eine stasiartige Kontrollbehörde und zweite Meldebehörde für die Menschen in Deutschland umgebaut. Und wer in Zukunft umzieht, kann verpflichtet werden, der GEZ darzulegen, warum er umzieht.
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Anonymous am 15.8.2011 um 16:15
Zum einen ist da noch nix in Kraft:
»Die Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft, wenn bis spätestens zum 31. Dezember 2011 eine Ratifizierung durch alle Bundesländer stattfindet. Ansonsten wird der 15. RÄndStV nach dessen Art. 7 Abs. 2 S. 3 gegenstandslos.«
Ansonsten hier mal den Wortlaut nachlesen:
15. RÄStV-21.10.2010
http://www.ihk-siegen.de/fileadmin/Geschae ftsfelder/Recht_und_Fairplay/Aktuelles/201 0-10-21-Staatsvertrag_zur_Aenderung_der_Ru ndfunkgebuehren.pdf
»§ 8
Anzeigepflicht
(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Datum des Endes des Innehabens der Wohnung oder der Betriebsstätte,
2. Datum der Abmeldung des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs und
3. der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und die Beitragsnummer
des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners. «
Wenn man sich also aus der Rundfunkgebührenpflicht abmeldet, kann auf Verlangen ein Nachweis zur Begründung verlangt werden. Mahlzeit.
GEZ Wahnsinn - Seite 19 - Aktienboard am 16.8.2011 um 13:02
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