Geistiges Eigentum des Tages: AGB…
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Nachtwächter
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BRD des Tages: Der Freemail-Provider GMX zeigt seine Verachtung für seine Anwender, indem er ihnen irgendwelche »kostenlosen« Überraschungen zum Geburtstag oder »Geschenke« für die »Treue« andrehen will, die als besondere Überraschung gut und tief im Kleingedruckten versteckte Kosten verursachen, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Was daran so BRD ist? Na, in Österreich darf man das nicht, und überhaupt sind da ein Großteil der Nutzer benachteiligenden GMX-AGB unwirksam. Das Paradies für gewisse… ähm… der Abzocke sehr ähnliche Maschen ist und bleibt nun einmal die BRD. Das kleine Bonbon am Rande: »Der Anbieter [GMX] muss in Zukunft seine österreichischen Kunden […] Vertragsrücktritte nicht durch Fax-Zwang erschweren«. Wie »gut« für dieses Geschäftsmodell, dass so etwas weiterhin in Deutschland geht.
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Bullshit und Realsatire des Tages ist Punkt 20 in den terms of service von Yahoo: »Yahoo! bietet im Rahmen seiner Dienste u.a. unentgeltliche Finanzinformationen an. Derartige Finanzinformationen dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Unterhaltungszwecken […]« – ja, da steht wirklich, dass es sich um so ein bisschen Entertainment handelt, damit Yahoo auch ja nicht dafür haften muss.
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Das war ja mal wieder klar, dass die konzentrierte Geldmacht unserer Telekommunikationsbranche so etwas ohne juristische Verstärkung gar nicht einsieht. Da stellt sich Arcor hin und unterschreibt »freiwillig« einen Vertrag mit der BRD, der zu einer durch nichts kontrollierbaren Einschränkung der Dienstleistung führt, aber wenn jemand meint, dass eine solche Änderung der gelieferten Leistung zu einem Sonderkündigungsrecht führt, denn beruft sich Arcor auf ein noch nicht bestehendes Gesetz und stellt sich zusätzlich auf den Standpunkt, dass doch nur der Zugang zu ungesetzlichen Inhalten blockiert würde. Das ist eine interessante Doppelargumentation. Das Gesetz, auf das wir uns beziehen, existiert zwar noch nicht, aber wir waren ja sowieso niemals verpflichtet, solche »ungesetzlichen Inhalte« auszuliefern. Und in der (völlig unüberprüfbaren) Behauptung »ungesetzlicher Inhalte« befindet sich doch eine erhebliche Dehnbarkeit, die wohl in Zukunft auch noch so manches Mal ausprobiert werden wird – da ist schließlich noch eine ganze Contentindustrie mit gewissen Begehrlichkeiten.
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»[…] Wir sind berechtigt, Ihre Daten an sorgfältig ausgewählte Dritte zu verkaufen (oder auf andere Weise weiterzugeben), welche diese verwenden dürfen, um Kontakt hinsichtlich derjenigen Angebote zu Ihnen aufzunehmen, an welchen Sie bei der Registrierung auf unserer Seite Interesse bekundet haben […]« – und auch den Rest dieser angeblichen Erklärung zum Datenschutz muss man einmal gelesen haben, damit einem so richtig übel wird. [via]