Nicht-mehr-Geistiges-Eigentum des Tages: Der Satz Wir sind das Volk. Und nein, das ist jetzt nicht etwa wegen der Lächerlichkeit des Versuchs abgeleht worden, auf einen historisch bedeutsamen Satz irgendwelche Immaterialgüterrechte zu beanspruchen, es ist abgelehnt worden, weil »die Marke« nicht aktiv benutzt wurde. Geistiges Eigentum geht bis zur Enteignung der Sprache aus dem Mund der Sprechenden.
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Nachtwächter
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Es sieht so aus, als können die Reklameheinis für die ARAG jetzt entweder ihre professionell erstellten »Qualitätstexte« mit eher geringem Nährwert auch im Lawblog ablegen – oder aber, diese »Qualitätsautoren« (nur echt mit dem Reklamelink drin,
für den sie sich dieses Schreibrecht ja gekauft habenum dessentwillen sie dort »kooperieren«) leiden unter gewissen Kreativitätsausfällen und holen sich ihre »inhaltlichen« Ideen kurzerhand von woanders her.Schade ums Lawblog, dass jetzt wohl bei so ziemlich jedem aus dem Feedreader verschwinden wird, der sich keine Reklame in seinen Feed holen will. Besonders ekelhaft finde ich persönlich ja das Nebeneinander von Sich-für-Geld-zur-Litfaßsäule-Machen und dem Haste-mal-nen-Klickgroschen-Flattr-Button.
Mit etwas mehr Kaffeearoma weiterlesen bei der opalkatze?
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Wie das wohl umgekehrt aussähe. Wie wohl die Reaktion von Polizeibeamten wäre, wenn man… ähm… ein paar Prügelbullen mal so fratzenbuch-öffentlich mit Namen und Wohnort an den Pranger stellen würde, wie es eine Polizistin mit einem Idioten gemacht hat, der sie sexuell belästigt hat? Und ob diese Polizistin wohl schon einmal davon gehört hat, dass man den Absender einer E-Mail kinderleicht fälschen kann? Oder was mit anderen Leuten des gleichen Namens ist, die im gleichen Ort wohnen? Ach, bei der Polizei denkt man nicht…
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Das Fratzenbuch ist gerade so etwas von down, dass so viele Leute ungeduldig auf Down or Not nachschauen, ob es schon wieder da ist, dass sogar Down or Not abgeraucht ist:
Von mir aus könnte das ja so bleiben. Da hat doch gerade erst das LG Berlin entschieden, dass Spam und hinterhältiges Ausspähen von Daten auch fürs Fratzenbuch illegal sind. Aber was interessiert sich das Fratzenbuch schon für die Gesetze…
Nachtrag: Das war ein seltsames DNS-Problem, das nur Europa betraf. WTHF?! Wurde da jetzt etwa ein dänischer Polizeibeamter versetzt und kann jetzt in ganz Europa versehentlich mal Sperren durchführen?
Nachtrag Zwei: Mir hat gerade jemand gesteckt, dass das Fratzenbüchlein für den 7. März Wartungsarbeiten angekündigt hat. Ich fände das schon lustig, wenn die beim Rumfummeln selbst die DNS-Konfiguration verkackt haben…
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Der Schockwellenreiter wollte eine religiöse Gemeinschaft mit einem erheblichen Anteil an Pädophilen als »Kinderfickersekte« benennen dürfen, und er darf das jetzt auch. Zumindest ist das keine Blasphemie, die die »öffentliche Ordnung« stört.
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Brüller des Tages: Tja, sagte der Polizist, da ist ein Monitor, da ist eine Tastatur, aber der zugehörige PC ist nicht da…
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Man könnte fast denken, dass es immer weniger Menschen gibt, die gewillt sind, Geld für eine Bildzeitung auszugeben. Deswegen will der Axel-Cäsar-Springer-Verlag wohl am 23. Juni nach Möglichkeit eines seiner Drecksblätter in jeden deutschen Briefkasten stecken, auch in solche, auf denen »Keine Werbung« draufsteht. Spam für den Briefkasten eben, industriell mit Lügen bestempelte Bäume massenhaft ausstreuen, scheißegal, ob Menschen das wollen oder nicht. Wer darauf gut verzichten kann, sollte das dem Verlag mitteilen und die Zustellung untersagen. [via]
Nachtrag: Ich will nicht, dass die Zeitung vorne von Geschenken plärrt, aber hinten rum mit mir Geld verdient… das ist alles andere als ein Geschenk.
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Ein sehr interessantes Urteil des LG Lüneburg, das hoffentlich vielen Menschen bekannt wird: Niemand muss es akzeptieren, dass sein Briefkasten mit unerwünschter Werbung zugemüllt wird. Jede Postwurfsendung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das Urteil ist rechtskräftig und eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung.
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Gute Nachricht des Tages: Der Europäische Gerichtshof hält es für unrecht, wenn Zugangsprovider den gesamten Datenverkehr ihrer Kunden in einer Totalüberwachung nach Urheberrechtsverletzungen durchscannen. Die schlechte Nachricht, nicht nur für diesen Tag, sondern noch auf lange lange Zeit: Die Contentindustrie hält solche Dystopien hingegen für eine total gute Sache und hat zuvor versucht, so eine anlasslose Totalüberwachung des gesamten Internetverkehrs in Belgien gerichtlich durchzusetzen – wegen des heiligen Geistigen Eigentums natürlich.
Nur, falls noch mal jemand darüber nachdenkt, Tonträger zu kaufen, ins Kino zu gehen oder sowas…