Oh großes Wunder der Genetik und der künstlichen Befruchtung! Da werden Elternwünsche möglich: »Beide wollen nämlich unbedingt ein taubes Kind, weswegen die Embryos, die nicht taub zu werden drohen, ausselektiert werden sollen« – wenn so etwas langsam zur Norm wird, kriegen künftige Generationen vielleicht auch angemessene Regressansprüche gegen ihre Eltern. Die sollten sie zwar heute schon haben, aber die ganz normale psychische Verkümmerung der Kinder wird von den Richtern gewiss nicht so hoch gewertet wie die körperliche Verkrüppelung.