Das Hamburger Landgericht spricht mal wieder Recht, dass es so recht im Hohlraum des Kopfes scheppert: Eine Abmahnung über E-Mail ist rechtskräftig und gilt auch dann als zugestellt, wenn die Mail im Spamfilter hängengeblieben ist oder der Empfang aus irgendeinem anderen technischen Grund nicht stattgefunden hat.

Nachtrag: Fefe hat auch schon