Eine aus religiösen Gründen auf Veranlassung der Eltern durchgeführte Genitalverstümmelung an einem Jungen ist jetzt nach Auffassung des LG Köln das, was sie auch vorher immer schon war: Eine schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.
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Nachtwächter
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Oh Mann, heute hört es mit dem Brüllen ja gar nicht auf, denn als ich das verpixelte Symbolfoto bei Stefan Niggemeier sah, da meldeten sich schon alle meine Spiegelneuronen auf einmal und es zog sich alles unangenehm zusammen. Wie gut, dass ich trotz der Tatsache, dass sogar meine Hoden in den Körper zurückwollten dem Link auf das unverpixelte Originalbild gefolgt bin und fast an einem Scherzinfarkt gestorben wäre.