Tja, schwer zu sagen, weil da das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Aber ja, ich halte die Analyse für falsch. Begründung:
Der JMStV sieht verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Jugendlichen vor: (1) ein zugelassenes Altersverifikationsverfahren, (2) Sendezeitbegrenzung, (3) Kennzeichnung mit Altersfreigabe.
Der letzte Entwurf auf den ich mich beziehen kann sieht für diese drei Maßnahmen kein »und« sondern ein »oder« vor. Es heißt explitit dort »alternative Maßnahmen«. Wenn ich also alle Inhalte mit »Ab 18″ kennzeichne, habe ich meine Bedingung erfüllt und bin rechtlich aus dem Schneider (Hardcore-Pron etc. mal außen vor, da gelten die aktuellen Bedingungen weiter). Kris tut gerade so, als müsste er alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllen, also »Ab 18″ kennzeichnen und Jugenschutzbeauftragter, Sendezeitbegrenzung etc. erfüllen. Das entspricht aber m.W. nicht der aktuellen Intention.
Wenn man beim AK Zensur schaut dreht sich die Diskussion ja auch hauptsächlich um den Unsinn der Zwangskennzeichnung. Was macht man bei einem Diskussionsforum für Kinder ab 12? Daten abfragen verbietet der Datenschutz also kann sich praktisch jeder anmelden. Und wenn da ungeeignete Inhalte gepostet werden, wie labelt man die dann? Ab 18 ist keine Lösung für ein Kinderforum. Dem Nachtwächter könnte das egal sein.
Ich habe auf meinem Blog alles »Ab 18″ und damit ist gut. Sollen die Kinder doch lernen, wie man Zensursoftware hackt. Kann man immer brauchen im Leben.
papa san
am 26.7.2010 um 17:30
Absolut kein Grund zur Panik meine ich, nachdem ich die zehn Minuten recherchiert habe, zu denen der Betreiber da keine Lust hatte.
Den Kommentar zum »Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder« findet man hier:
Aufsichtsbehörden sind die Landesmedienanstalten, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) prüft bei Verstössen von Amts wegen, ob Angebote gegen die Menschenwürde oder den Jugenschutz verstoßen, folgt aber ansonsten dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung.
Überprüfungen erfolgen weiter durch die »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien«, das die Seiten auf den »Index« setzen würde sowie seit 1997 durch jugendschutz.net.
Verstoßen Internetangebote nach Meinung von jugendschutz.net gegen den JMStV, so weist das Unternehmen den Anbieter darauf hin.
Die Sache ist aber noch nicht spruchreif, da Medien Ländersache sind und folglich von den Länderparlamenten gebilligt werden müssen.
Eckwerte:
»generelle Verpflichtung, für Kinder bis 12 bedenkliche Inhalte zu kennzeichnen« .. »Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung der Inhalte-Anbieter.« … »Die Inhalteanbieter sollen unterstützt werden, wenn sie sich für eine freiwillige Kennzeichnung ihres Angebots entscheiden. Ein leicht handhabbares Selbstklassifizierungssystem wird dafür von den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Verfügung gestellt werden.«
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Was ist das?
Dies ist eine Archivversion des Blogs Nachtwächter-Blah, das ich wegen des »Leistungsschutzrechtes für Presseverleger« nicht länger rechtssicher betreiben konnte. Dieses Archiv sei so frei wie die Gedanken!
Christian am 26.7.2010 um 17:26
Tja, schwer zu sagen, weil da das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Aber ja, ich halte die Analyse für falsch. Begründung:
Der JMStV sieht verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Jugendlichen vor: (1) ein zugelassenes Altersverifikationsverfahren, (2) Sendezeitbegrenzung, (3) Kennzeichnung mit Altersfreigabe.
Der letzte Entwurf auf den ich mich beziehen kann sieht für diese drei Maßnahmen kein »und« sondern ein »oder« vor. Es heißt explitit dort »alternative Maßnahmen«. Wenn ich also alle Inhalte mit »Ab 18″ kennzeichne, habe ich meine Bedingung erfüllt und bin rechtlich aus dem Schneider (Hardcore-Pron etc. mal außen vor, da gelten die aktuellen Bedingungen weiter). Kris tut gerade so, als müsste er alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllen, also »Ab 18″ kennzeichnen und Jugenschutzbeauftragter, Sendezeitbegrenzung etc. erfüllen. Das entspricht aber m.W. nicht der aktuellen Intention.
Wenn man beim AK Zensur schaut dreht sich die Diskussion ja auch hauptsächlich um den Unsinn der Zwangskennzeichnung. Was macht man bei einem Diskussionsforum für Kinder ab 12? Daten abfragen verbietet der Datenschutz also kann sich praktisch jeder anmelden. Und wenn da ungeeignete Inhalte gepostet werden, wie labelt man die dann? Ab 18 ist keine Lösung für ein Kinderforum. Dem Nachtwächter könnte das egal sein.
Ich habe auf meinem Blog alles »Ab 18″ und damit ist gut. Sollen die Kinder doch lernen, wie man Zensursoftware hackt. Kann man immer brauchen im Leben.
papa san am 26.7.2010 um 17:30
Absolut kein Grund zur Panik meine ich, nachdem ich die zehn Minuten recherchiert habe, zu denen der Betreiber da keine Lust hatte.
Den Kommentar zum »Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder« findet man hier:
http://bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/S ervice/Publikationen/publikationsliste,did =12862.html
Aufsichtsbehörden sind die Landesmedienanstalten, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) prüft bei Verstössen von Amts wegen, ob Angebote gegen die Menschenwürde oder den Jugenschutz verstoßen, folgt aber ansonsten dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung.
Überprüfungen erfolgen weiter durch die »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien«, das die Seiten auf den »Index« setzen würde sowie seit 1997 durch jugendschutz.net.
Verstoßen Internetangebote nach Meinung von jugendschutz.net gegen den JMStV, so weist das Unternehmen den Anbieter darauf hin.
So die Lage bisher.
Änderungen sind hier zusammen gefaßt.
Die Sache ist aber noch nicht spruchreif, da Medien Ländersache sind und folglich von den Länderparlamenten gebilligt werden müssen.
Eckwerte:
»generelle Verpflichtung, für Kinder bis 12 bedenkliche Inhalte zu kennzeichnen« .. »Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung der Inhalte-Anbieter.« … »Die Inhalteanbieter sollen unterstützt werden, wenn sie sich für eine freiwillige Kennzeichnung ihres Angebots entscheiden. Ein leicht handhabbares Selbstklassifizierungssystem wird dafür von den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Verfügung gestellt werden.«