Brüller des Tages: Zwischen einem »eiPott« genannten Eierbecher und diesem aufwändig beworbenen und überteuerten Abspielgerät mit Glotzefläche und Autistenspange zum In-die-Ohren-Stöpseln von Äppel besteht nach Auffassung des OLG Hamburg eine Verwechslungsgefahr. Schließlich hat sich Äppel in seinem Allheitsanspruch seine Marke auch für Geräte in Küche und Haushalt schützen lassen. Hoffentlich gehen die Geräte, die aus diesem Markenschutz heraus denkbar sind, an uns allen vorbei.
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Nachtwächter
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Ach, ich muss einfach mal die taz verlinken. Äppel ist das neue Microsoft. Und Äppels Welt sind glückliche, entmündigte Konsumenten, beschützt von den weißen Brüdern eiPott, eiBuck, eiFohn und eiPädd. Und die ganze (na ja, fast die ganze) Brut der Journaille macht dabei mit ihrem als redaktionellen Beitrag getarnten, abstoßenden Reklamegeschmiere für Äppel-Produkte mit.