Geistiges Eigentum des Tages: AGB…
Schlagwort Urheberrecht RSS
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Nachtwächter
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In der Schweiz sieht man gerade, wie das läuft: Die Zensurinfrastruktur fürs Internet, die einmal gegen Terroristen und Kinderficker eingerichtet wurde, wird dann halt bei der nächsten Gelegenheit auf andere »Schwerverbrechen« wie zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen verallgemeinert. Genau, wie es damals von vielen Leuten für die BRD vorgesehen wurde, als die eiskalte Frau von der Goebb… ähm… Leyen mit ihren Stoppschildern und ihren Vorwandkindern durch Presse, Glotze und Veranstaltungen getragen wurde.
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Nachtwächter
Sorry, ich bin auf dem Sprung, deshalb nur eine ganz schnelle Übelsetzung dessen, was ich gerade über eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gelesen habe:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat verkündet, dass das urheberrechtliche Monopolrecht in direktem Gegensatz zu grundlegenden Menschenrechten stehe, wie sie in der Europäischen Union und andernorts definiert sind. Das bedeutet: Ab heute kann kein Mensch in der Europäischen Union mehr allein aus dem Grund verurteilt werden, dass er Kultur geteilt hat und damit das urheberrechtliche Monopolrecht gebrochen hat; die Messlatte für eine Verurteilung ist damit erheblich angehoben worden. Es steht zu erwarten, dass dies [diese Entscheidung] weitreichende Folgen haben wird, nicht allein für die Rechtsprechung, sondern auch durch die Feststellung, dass das urheberrechtliche Monopolrecht im Konflikte mit den Menschenrechten steht.
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Piraten hin oder her, ich wünsche Bruno Kramm viel Glück bei seiner Klage gegen die GEMA. Er wird es nämlich brauchen.
Nachtrag: Bruno Kramm, warum bist du eigentlich bei einem Major-Verlag? Er nimmt in den Kommentaren auch selbst ein bisschen Stellung…
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Juchu! Endlich gibts in Abmahnistan auch 1800 Euro teure Briefe wegen eines Links im Fratzenbuch, bei dem das Fratzenbuch ein Vorschaubildchen generiert. Das wurde aber auch Zeit!
Und wie sehr das »geistige Eigentum« doch die Menschen durch Einschüchterung daran hindert, das Internet mitzugestalten und zur Kommunikation zu nutzen! Das ist sicherlich nicht von jedem unerwünscht.
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Geistiges Eigentum des Tages (vor
Gerichtder Hamburger Dunkelkammer durchgesetzt): Fragen, die man von einem Journalisten gestellt bekommt. Darf man nicht einfach so veröffentlichen… das wäre ja auch noch schöner, wenn man das hinterher mit dem als großartige journalistische Rechercheleistung publizierten Artikel vergleichen könnte und einen Einblick in die Auswahl bekäme.Nachtrag: Bei Stefan Niggemeier weiterlesen…
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Die GEMA macht weiter mit ihrer tollen Charmeoffensive und will jetzt bei martinssingenden Kindern abkassieren.
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Raubkinderkopiermörderficker des Tages sind Menschen, die sich darüber austauschen, wie man Pullover nachstricken kann und entsprechende Anleitungen in Webforen publizieren. Ich finde, dass man diese Idee unbedingt ausbauen muss. Ein Kurs für das 10-Finger-System ist zum Beispiel als Anleitung zu betrachten, wie man ein urheberrechtlich geschütztes Buch abschreiben kann – er vermittelt ja eine genaue Anleitung, wie man dabei vorgehen muss…
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Der Bundestag des Tages kommt auf geduldigem Papier mit draufgedrucktem Adlerchen und einer Fristsetzung: Nehmen sie gefälligst das Gutachten zur Korruption von Abgeordneten aus dem Netz, das zwar mit Steuermitteln bezahlte wurde, das auch keine Geheimsache ist, und das jeder bei uns anfordern darf, das wir aber dennoch lieber nicht allzu bequem auf Klick zugänglich haben möchten! Mit welchem Recht? Na, mit dem Urheberrecht natürlich. Damit auch noch der Letzte bemerke, zu welchen Zuständen die kranke Idee eines »Geistigen Eigentums« führt.
Und ihr wisst jetzt alle Bescheid: Es ist möglicherweise illegal und vom Bundestage unerwünscht, wenn man dieses Gutachten an anderen Stellen im Internet zur Verfügung stellt, indem man es bei One-Click-Hostern hochlädt, einen Torrent draus macht, in anonym geführten Blogs weidlich zitiert, in P2P-Netzen teilt, auf dafür offenen Foren an ein Posting anhängt oder sonstwas macht, damit es auch weiterhin im niedrigschwellig zugänglichen Internet für alle Menschen ohne Antragstellung beim Deutschen Bundestage einsehbar ist. Also tut das nicht! Und fordert bloß nicht andere dazu auf, denn das ist auch schon möglicherweise illegal! Sagt einfach jedem, dass man das nicht tun soll, damit es nicht versehentlich jemand tue! Es geht schließlich um dem Schutz des wertvollen »Geistigen Eigentums« des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, da muss man schon aufpassen…
Das Gerücht, dass es dort eine Mitarbeiterin namens Streisand gäbe, stimmt übrigens nicht.
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Geistiges Eigentum des Tages: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Die darf zwar jeder beantragen und lesen, aber…
Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen
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Ich lese immer Uhr-Eber-Recht und stelle mir grunzende, selbstzufriedene Schweine vor, die an Leuten auch dann noch Geld verdienen, wenn diese schon vor siebzig Jahren gestorben sind.
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Bio
Ganze 11!
Dass nenne ich mal eine überragende Anzahl an Menschen, die das fordern. Dann muss das ja umgesetzt werden.
Und nächste Woche, da fordern dann ganze 15 Leute genau das Gegenteil!?