Der geleakte Bundestrojaner ist ein Bayerntrojaner. Und er wurde vom bayerischen LKA eingesetzt, obwohl er rechtswidrig war. Weil die Polizei in einem Polizeistaat wie der BRD eben einfach im »rechtsfreien Raum« operiert. Aber mein Lieblingszitat ist immer noch: »Insgesamt landeten so ungefähr 60.000 Bildschirmfotos in der Ermittlungsakte« – denn ich frage mich dabei unwillkürlich, ob die werten Polizeibeamten die Screenshots auch noch ausgedruckt haben.

Ach ja, wen packt man eigentlich so eine grundgesetzwidrige Stasiwanze auf den Rechner? Einem Terroristen? Mitnichten: »Erstens ging es in dem fraglichen Fall nicht um Terrorismus oder ähnlich schwere Verbrechen. Gegen den Beschuldigten wurde ermittelt, weil er bei einem IT-Unternehmen arbeitete, das Handelsplattformen für Firmen programmierte, die in Deutschland ordentlich zugelassene Psychopharmaka ins Ausland vertreiben. Der Vorwurf lautete auf ›gewerbsmäßige Ausfuhr von Betäubungsmitteln‹. Was darauf hindeutet, dass die legale wenn auch heikle Überwachung von Kommunikation auf Computern eher häufiger vorkommt und nicht nur bei ’schwerster Kriminalität‹, wie sie immer vom Bundesinnenministerium gerechtfertigt wurde«. Es kann tatsächlich schon reichen, wenn man Programmierer ist und Anwendungen für Firmen schreibt, die ihr Geschäft in einer Grauzone des Rechts machen, zum Beispiel beim Handel mit Medikamenten ins Ausland. Da braucht man nichts mit Kinderporno oder Al Kaida. Das wird gießkannenartig auch für eher gewöhnliche Ermittlungen eingesetzt. Und, lieber, liebe, liebes Mitbürger, Mitbürgerin und Mitbürge: Dein Innenminister ist ein schäbiger und schamloser Lügner, der einen von Rechtsstaat faselt, während er klammheimlich die Stasi 2.0 aufrichtet.