Der Rechtsfreie Raum des Tages ist der Freiherr von und zu und ehemalige Doktor: »[…] entwickelt Guttenberg eine interessante neue Rechtsfigur. Man könnte sie den ›Bewusstlosigkeitsnachweis durch Unwahrscheinlichkeit der Tat‹ nennen. Im Kern lautet das Argument: Wer eine Tat idiotisch begeht, kann, sofern es sich nicht um einen Idioten handelt, sie gar nicht begangen haben«
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Nachtwächter
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fritz the cat am 24.11.2011 um 23:11
*rofl*
aber hey diesem bilderbergerzög- und -sprössling passiert doch eh nichts. schnell mal etwas erdnüsse von 20.000 euronen abgedrückt (wie so manches mal) und gut ist. und. viele deppen da draussen finden den auch noch sympathisch.
für mich ist der nun baron von münchhausen