Cyberterroristen des Tages: Leute, die eine kostenlose Bildzeitung nicht haben wollen und Anleitung dazu geben, wie man vom Springer-Verlag eine Auskunft nach BDSG fordert. Nein, die wollen nicht ihr Recht haben, sondern das sind ganz schlimme Mailbombenleger, da muss man schnell demonstrativ mit der Jurakeule winken, bevor man seine Auskunft gibt. Das wäre ja schlimm, wenn die Menschen einfach angstfrei bekommen könnten, was ihnen von Rechts wegen zusteht.

Nachtrag: Die wollen eine Ausweiskopie? Dazu hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz auch etwas zu sagen:

Wenn Sie ihrem Auskunftsersuchen eine (geschwärzte) Ausweiskopie beifügen, erhalten Sie die Auskunft möglicherweise schneller. Falls Sie das nicht möchten, die Auskunftei aber dennoch eine Kopie verlangt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.

Das betrifft jetzt zwar nicht eine Auskunft über gespeicherte Daten nach BDSG, aber ist durchaus als sinngemäß anwendbar zu lesen. Da könnten die Datenschutzbeauftragten eine Menge zu tun bekommen…