Aber nein doch, man sollte den BDK nicht als etwas bezeichnen, was die Vorratsdatenspeicherung fordert und die Gestapo 2.0 will. Das gibt gleich eine Anzeige. Wegen der »Gestapo«, nicht wegen der belegbaren Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung. Bitte im verlinkten Artikel im Lawblog auch Kommentar 14 15 beachten… (Ah, da wurde einer nachträglich freigeschaltet, deshalb die Korrektur. Schade, dass man im Lawblog einen Kommentar nicht direkt verlinken kann.)
Nur, um den zugegebenermaßen unsachlichen Vergleich mit der »Gestapo« ein kleines, sachliches Wörtchen hinzuzufügen: Wenn man beim BDK fordern würde, dass die Kriminalpolizeien eine technische Ausstattung haben müssen, welche das Wahrnehmen der polizeilichen Aufgaben ermöglicht, wenn man hierzu anmerken würde, dass diese technische Ausstattung zwar erforderlich, aber noch lange nicht ausreichend ist, wenn sie sich nicht mit qualifizierten, motivierten und ausreichendem Personal verbindet, denn glaube ich nicht, dass jemanden ernsthaft solche Vergleiche einfielen. Wenn man hingegen auf dem Hintergrund des von totalitären Regimes geprägten Deutschlands des 20. Jahrhunders als »Stimme der Polizei« in der Öffentlichkeitsarbeit immer wieder die Auffassung vertritt, dass ein umfassendes Überwachungsnetz für sämtliche Menschen in der BRD – ganz, ohne davon zu reden, dass die gesammelten Daten ja auch irgendwie von Menschen ausgewertet werden müssen – die einzige Anforderung an die Polizei 2.0 wäre, ja, denn darf man sich nicht darüber wundern, dass solche »Argumentationsmuster« gewisse Assoziationen wecken, die sich in solchen polemischen Worten Bahn brechen. Die Polemik des Gestapo-Vergleiches spiegelt die gleichsam hirnlose wie technokratiegläubige Auffassung jener Populisten wider, die hier die Stimme der Polizei ergriffen haben, ohne vor der Benutzung ihres Stimmapparates den Denkapparat zu benutzen. Sollte eine solche Äußerung auch noch stummgeklagt werden, denn wird das diesen Eindruck nur verstärken.