Was von singenden, als Königen verkleideten Kindern im mittlerweile ausgebrochenen Zeitalter des »Geistigen Eigentums« zu halten ist.
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Anonymous am 5.1.2012 um 22:13
das urhg gibt es seit fast 50 jahren, geistiges eigentum ist ausserdem durch das gg geschützt. rechtliche vorläufer gibt es in diesem unseren lande 120 jahr alt und mehr.