Damit haben sich ein paar für den Rechtsraum der BR Deutschland recht typische »Geschäftsmodelle« im Internet erstmal erledigt: Das Anklicken bestimmter Felder im Internet begründet nicht automatisch einen Vertrag und damit einen Zahlungsanspruch. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Freitag (21. Januar) bekannt gewordenen Urteil festgestellt (AZ 32 C 1742/10-48). Das heißt aber nicht, dass nicht auch in Zukunft einschüchternde Mahnbriefchen und Inkassobriefchen verschickt werden. Nur zur »Gültigkeit« eines so geschlossenen Vertrages bei einer recht gewöhnlichen Masche gibt es jetzt ein klärendes Urteil.
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