Prof. Dr. Offensichtlich hat jetzt einen Job beim Generalbundesanwalt bekommen und hat dort entdeckt, dass der gegen klare Vorgaben des BVerfG verstoßende Bundestrojaner (und natürlich auch der Bayerntrojaner) illegal ist – und dass generell für jede Computerverwanzung in der BRD die Rechtsgrundlage fehlt. Als ob das Innenpolitiker, Totalüberwacher und Polizeien in ihrer Rechtsfreien Zone interessieren würde.