Kann man sich gar nicht ausdenken, so ein Begründen: Nach Ansicht der Betreiber […] gehört es »zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert zu werden« – der Richter sah es zum Glück anders. Wer Opfer einer dieser vielen Nullwertdienste mit langfristigen Abos und bei der Anmeldung nicht ganz so offenbaren Kosten geworden ist, sollte sich schon einmal Gedanken darüber machen, ob der Widerstand dagegen nicht angemessen ist. Vor allem, wenn es vor Gericht denn heißen kann, dass so ein Unternehmen aufgrund vielfacher Verbraucherbeschwerden von der Missverständlichkeit ihres Angebotes weiß und deshalb nicht unbedingt von einem Vertragsabschluss durch konkludentes Handeln ausgehen kann. Aber der Anwalt erklärt das alles noch ein bisschen präziser – und die Kosten sind durchaus wieder einklagbar. Je mehr Widerstand es gegen das »Geschäftsmodell« einer… ähm… überraschenden Kostenpflicht gibt, desto eher trocknet dieser Sumpf aus.
Kommentieren
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.