Na sowas aber auch! Dass ein Politikerin in den USA sich damit hervortut, dass man unangemessene Aufführungen des US-amerikanischen Erkennungsjingles doch irgendwie sanktionieren sollte, das ist der Telepolis eine Meldung wert. Scheinbar wusste der Autor nicht, was im §90a des StGB drinsteht…
Kommentieren
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.