Wer glaubt, dass es in der BRD mehr oder minder eine Privatsache wäre, mit wen man sich verheiratet und dass so etwas den Brötchengeber, für den man arbeitet, verdammt noch mal einen feuchten Kehricht angeht, hat sich geschnitten. Wenn der Brötchengeber die hl. röm.-kath. Kirche ist, denn gelten andere Maßstäbe, denn kann man einfach so rausgeschmissen werden, weil man geheiratet hat. Ja, das ist möglich, auch wenn es im verlinkten Fall einmal nicht geschah, aber diese Möglichkeit wird hier als so eines dieser vielen Sonderrechte der staatlich immer noch unendlich nützlichen Jesusverkäufer erachtet und geschützt.