Ein sehr interessantes Urteil des LG Lüneburg, das hoffentlich vielen Menschen bekannt wird: Niemand muss es akzeptieren, dass sein Briefkasten mit unerwünschter Werbung zugemüllt wird. Jede Postwurfsendung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das Urteil ist rechtskräftig und eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung.