Das schöne an psychiatrischen Gutachten zu einem Menschen ist ja, dass es so viele davon geben kann – da kann sich der Justizapparat dann einfach das passende Ergebnis raussuchen, um jemanden hinter die Mauern zu bringen, an denen die Grundrechte enden. Aber hey, es gehört zu einem starken Rechtsstaat, dass er auch sich selbst überprüft, wenn die Dinge, die Gustl Mollath damals der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, schon längst verjährt sind.
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