»Landgericht Regensburg beugt das Recht im Fall Mollath
oder
Neues aus der Anstalt: Justitia hat schwer einen an der Klatsche[…]Diese Auflistung von faulen Ausreden erweckt doch geradezu den Eindruck, daß es sich um ein konstruiertes Wiederaufnahme-Verfahren handelt, bei dem das Urteil schon vorher feststand. Das Gericht läßt ein merkwürdiges Rechtsverständnis erkennen, dem nicht Wahrheit, wirkliche Gerechtigkeit und Berücksichtigung von Fakten am Herzen liegt sondern ausschließlich Rechtsbürokratismus.[…]«
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An die Abmahnanwälte. Es scheinen ja hier welche mitzulesen.
Wollt ihr mal wirklich Gutes tun?Vielleicht ist dies ja eine neue Geldquelle!?
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»NSA Phone Snooping Cannot Be Challenged in Court, Feds Say
The Obama administration for the first time responded to a Spygate lawsuit, telling a federal judge the wholesale vacuuming up of all phone-call metadata in the United States is in the “public interest,” does not breach the constitutional rights of Americans and cannot be challenged in a court of law.[…]«
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Nachtwächter
Übrigens: Nach Rechtsauffassung des Hamburger Landgerichts ist eine Software illegal, die aus dem Internet ankommende Daten unter einem vom Nutzer frei wählbaren Dateinamen speichert, wenn diese Daten für sogenanntes Streaming gedacht waren, also dafür, unter einem (oder mehreren) dem Nutzer unbekannten Dateinamen temporär gespeichert zu werden, um von dort abgespielt zu werden. Was jetzt allerdings der Unterschied zwischen einer Speicherung und einer Speicherung ist, gehört zu dem Kram, über den sich irgendwelche völlig weltfremden Juristen den Kopf heißreden sollen. Mit ihrem ganz besonderen Technikverständnis…
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Nachtwächter
Die korrupten Gesetzgeber in der BRD haben dafür gesorgt, dass Korruption auch weiterhin völlig legal ist. Damit wir auch weiterhin Gesetze wie das Leistungsschutzrecht bekommen und in einem Lande leben, dass die Banken »rettet« und die Menschen verrecken lässt.
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Heute im Schulfach Gemeinschaftskunde / Sozialkunde: Moral bzw. Doppelmoral am Beispiel Politiker, sowie Recht und Ordnung.
V-Mann-Prämien werden nicht auf Hartz IV angerechnet
Bitte stellt eure Tische zusammen. »Wir« machen Gruppenarbeit. Immer 4 Schüler in einer Gruppe.
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Nachtwächter
Abmahner des Tages ist ein Priester der hl. röm.-kath. Kirche, der es nicht schätzt, wenn man ihn des Kinderficks zeiht. So ist das hier in der BRD eben mit dem Recht, das fest in den Händen von Verbrechern ist. Oder hat schon einmal jemand gehört, dass es bei so viel Aussagen und gut begründbarem Verdacht ernsthafte Ermittlungen gegen die pädophilen Seilschaften in der hl. röm.-kath. Kirche gibt? Hauptsache, am Gerichte hängt ein Kreuz über allem, wenn im Namen des Volkers das Recht gebeugt wird, bis es verkrüppelt.
Schneller Nachtrag: Meine Prognose ist ja, dass es irgendwann einen so genannten »Runden Tisch« mit staatlich geförderter Aufklärungssimulation ohne jedes Ergebnis geben wird, und dann vertrauen Politiker, Pfaffen und sonstige Arschlöcher fest auf das Vergessen und machen weiter wie gehabt.
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Nachtwächter
Schlagzeile des Tages aus der Bimbesrepublik Abmahnistan: Berufungsurteil des LG München I: Rentnerin ohne Computer und W-LAN muss doch keine Abmahnkosten für Filesharing tragen. Dafür muss man in der BRD in Berufung gehen! Fast so, als ob ich mich als Fußgänger ohne Führerschein und Auto in einem langwierigen Verfahren gegen Vorwürfe zur Wehr setzen müsste, dass ich mit meinem Auto einen schweren Verkehrsunfall gebaut hätte – und die Beweispflicht, dass ich das nicht war, soll unbeachtet der Lächerlichkeit eines solchen Vorwurfes bei mir liegen, ansonsten werde ich in vollem Umfang dafür haftbar gemacht. So kafkaesk wird von einigen BRD-Richtern »Recht« gesprochen, wenns ums Internet geht. Aber das bitte nicht als »Rechtsbeugung« bezeichnen, denn das wäre ja ein Vorwurf von einem ganz anderen Kaliber, der gewiss Konsequenzen nach sich trüge. Immerhin: Was ein Auto ist, das versteht inzwischen jeder Richter. Es wird höchste Zeit, dass auch mal zu verstehen lernen, was dieses Internetdingens ist, bevor sie mit teils sehr eigenartigen Vorstellungen vom »Recht« in Tatmehrheit mit intellektuellem Unvermögen und wortgewaltig kaschierter Unwissenheit zu willigen Schergen der schäbigen Abmahnanvergewälte in der BRD werden.
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Nachtwächter
BRD-Internet des Tages mit der üblichen Portion Abmahnistan: Begründet wurde die Entscheidung damit, dass allein die Angabe einer postalischen und einer E-Mail Adresse im Impressum nicht ausreicht […] Nach Ansicht der Bamberger Richter muss der Anbieter des Telemediendienstes nämlich einen Kommunikationsweg ermöglichen, auf welchem Kontaktanfragen durch Verbraucher binnen von 60 Minuten nach Kontaktaufnahme beantwortet werden können. Es ist also nach Auffassung des LG Bamberg abmahnfähig, wenn man als gewerblicher Betreiber einer Website (also als jeder poplige Blogger mit einem einzigen Guhgell-Ad oder einem einzigen bezahlt geschriebenen Artikel) eine Kontaktmöglichkeit anbietet, unter der man nicht binnen einer Stunde auf eine Anfrage reagieren kann. Ganze schwarze Schwärme von Abmahnkrähen freuen sich über diese wunderschöne neue Vorlage eines BRD-Landgerichtes.
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Nachtwächter
Wer bezahlt eigentlich die Gerichtskosten, wenn die hl. röm.-kath. Kirche mal wieder in der Hoffnung auf einen besonderen Rechtsschutz für beleidigte Leberwürste vor Gericht zieht und dabei kein Recht bekommt? Na, du bezahlst sie natürlich (anteilig) mit deinen Steuern! Wer denn sonst?
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Handel mit gebrauchter Software ist legal
»[…]Der Verkauf eines Produktes, gepaart mit einem unbefristeten Nutzungsrecht, führe automatisch zu einer Übertragung des Eigentumsrechts an den Käufer. Und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um eine physische oder rein virtuelle Kopie handelt. […]«
Traurig genug dass man dazu Richter braucht, aber gut dass dies jetzt mal geklärt ist (wenn auch noch nicht endgültig).
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Nachtwächter
Law and Hate in Texas: Die Begründung für die Todesstrafe ist die Hautfarbe. [Achtung: Link zum Express, das ist wahrlich keine gute Quelle]