Ah, schau an. Da hat ein Richter doch tatsächlich mal wieder bemerkt, dass ein Computer nicht unbedingt das Gleiche wie ein »Rundfunkempfänger« ist. Wenn das jetzt nach etlichen vergleichbaren Urteilen auch noch dort durchdringen würde, wo man beschlossen hat, dass für den Besitz eines Computers Rundfunkgebühren bezahlt werden sollen, denn könnte man vielleicht sogar an einen Sieg der Vernunft bei diesem Thema glauben. An einen ganz langsamen Sieg. Leider wird in der höheren Instanz mal wieder einer zu Gerichte sitzen, der glaubt, dass alles mit einem Bildschirm dran wohl eine Glotze sein müsse, und das vernünftige und recht einleuchtend begründete Urteil wird wieder aufgehoben. [via]