Strafanzeige gegen Guido Westerwelle, aber ich befürchte mal, daraus wird gar nichts. Wenn man hier eine Chance hätte, einen rechtspopulistischen Gewaltredner juristisch zur Verantwortung zu ziehen, sähe hier vieles schon anders aus.
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Freddy am 27.2.2010 um 22:44
Nur zwei Personen haben sich beschwert? Ich dachte es gäbe mehr Harz IV Sklaven. Ich bin aus dem Harz IV Programm raus. Bin längst eine Stufe tiefer. »Verwendungzweck unbekannt. Bei Einführung aktiver Sterbehilfe, Todespille wegen Nutzlosigkeit einer der ersten Kanidaten.« Das ich unverschuldet durch Krankheit zum Muellmensch wurde, na und!? Das ich trotzdem noch arbeiten gehe na und!? Westerwelle @ Co anklagen? Da muss man sich ja auf sein Niveau hinablassen. Nix da. Ich lach mir einen Ast, das muss reichen.
Bio am 28.2.2010 um 03:13
ich meine, es ist ja richtig, dann der wixxa mal angezeigt wird, die 3 säulen unserer demokratie sind noch immer gültig, unter anderem die sozialstaatlichkeit und die rechtsstaatlichkeit (die 3. fällt mir grad nicht ein -> hinweis dankbar).
ebenso wurden die menschenrechte ratifiziert. (inkompetenz von osterschwuppe)
das egomanische luftpumpenschwuppeheisluftgebläse westerwelle ist ein volksverhetzer wie es im buche steht, noch dazu inkompetent in vielen belangen. und. von denen inkompetenten kommt ja immer bekanntlich die meisste heisse luft um von ihrer inkompetenz abzulenken….
aber ich denke auch dass die anzeige nix bewirkt…. die haben nämlich so ein artikel die sie von der verplichtung für das volk entbindet. die sind nur sich selbst verpflichtet.
aus dem amt befördern wäre m.e. aber das mindeste!
Bio am 28.2.2010 um 03:17
durch die volksverhetzung wird m.e. eins ganz sicher bewirkt. hartz4 wird nicht erhöht (evtl. sachleistungen für kinder). durch die zersplittung im volk können die genug befürworter und schweiger aktivieren bis das ganze dann wieder beim verfassungsgericht landet…. wenn überhaupt……
Freddy am 28.2.2010 um 18:41
Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 Regelleistungen nach SGB II (»Hartz IV- Gesetz«) nicht verfassungsgemäß
Da gabs eine Mitteilung von den Politschergen. Erhoehung abgelehnt. Man schei..t gewisser Massen auf das Bundesverfassungsgericht. Ich glaube kaum, das sich was geaendert hat.