»[…]In Paragraf 323 c des Strafgesetzbuches ist klar geregelt: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“[…]«
Und in den ARGEn werden Leute unter das Existenzminimum in Armut und NOT sanktioniert! Wo ist da das Strafgesetzbuch? Ach, ich vergaß. Das sind ja wichtige Pflichten der Schreibtischtäter.
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Was ist das?
Dies ist eine Archivversion des Blogs Nachtwächter-Blah, das ich wegen des »Leistungsschutzrechtes für Presseverleger« nicht länger rechtssicher betreiben konnte. Dieses Archiv sei so frei wie die Gedanken!
Bio am 30.7.2013 um 18:06
Und in den ARGEn werden Leute unter das Existenzminimum in Armut und NOT sanktioniert! Wo ist da das Strafgesetzbuch? Ach, ich vergaß. Das sind ja wichtige Pflichten der Schreibtischtäter.
Ja, ich weiß, ist OT.