Was sind denn das für Töne aus dem Mund eines Bevollmächtigten des Deutschen Bundestages? »Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie« – eine Klarstellung, die zwar nicht inhaltlich, aber dafür wenigstens in ihrer Deulichkeit sehr erfreut. [Danke A.N.]
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Kleine Durchsage aus Karlsruhe von denen mit den roten Roben: So eine Sitzblockade ist nicht in jedem Fall als Nötigung zu betrachten, sondern kann, wenn sie politisch motiviert und friedlich ist, durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt sein.
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Verfassungsfeind des Tages ist Ehrhart Körting (SPD), Innensenator von Berlin: Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts […] hält Körting angesichts der eskalierenden linksradikalen Gewalt wie bei dem Bombenwurf auf Polizisten vom Sonnabend für nicht realitätstauglich. Man stelle sich einmal vor, wir machten uns alle eine derartige Meinung zueigen…
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»Es seien in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ›unantastbare Menschenwürdekerne‹ herausgearbeitet worden. Diese seien vom Gesetzgeber ›in aller Regel nicht hinreichend beachtet‹ worden.« – hört die Worte des scheidenden Vorsitzenden des BVerfG und schaut euch mit diesen Anmerkungen im Kopf die politischen Beglückungsideen der kommenden Jahre an.
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…das Löschen der 19 Terabyte Daten wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen
Aber so ein paar Fragen wirft der von verschiedenen Providern angegebene Umfang der Datenlöschung doch auf.
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Hey, Guido Westerwelle hat das heutige Urteil des BVerfG so richtig miterstritten, meint er jedenfalls. [Siehe auch bei Fefe]
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Hui, am Dienstag wird mal wieder ein Gesetz unserer ganzgroßen Koalition der totalitären Mitte mit dem Grundgesetz abgewatscht werden: Schließlich hat Papier ein Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten angekündigt – und zwar eines, das in ganz Europa Beachtung finden wird. Ich kann mir nach dieser Andeutung kaum vorstellen, dass in diesem Urteil viel von der Voratsdatenspeicherung übrig bleiben wird – aber warten wir mal den Dienstag ab.
Ich finde ja diese Respektlosigkeit der classe politique vor dem GG sehr beachtenswert. So oft, wie die politischen Ideen von CDUSPDFDPGRÜNETC vom BVerfG teils erheblich korrigiert werden müssen, so oft zeigt sich, dass diese Organisationen auf das GG scheißen.
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Am 2. März wird das BVerfG sein Urteil zur so genannten Vorratsdatenspeicherung in der BRD verkünden. Mal schauen, was davon übrigbleibt…
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Das Urteil des BVerfG zu Hartz IV habt ihr ja bestimmt schon alle mitbekommen, oder?
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Aber in aller Trübnis gibts doch manchmal noch ein kleines Lichtelein. Zum Beispiel, wenn die Verfassungsbeschwerde der geliebten Musikindustrie gegen das Recht auf Privatkopie vom BVerfG nicht behandelt wird, weil sie die formalen Anforderungen nicht erfüllt.
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Hartz IV des Tages: »[…] die Rechtfertigungsversuche der Bundesregierung aber ›lassen mich ins Grübeln kommen‹« – muss denn die gesamte Politik der BRD in Karlsruhe korrigiert werden, weil die Berliner Bande sich immer einen Dreck um die so genannten »Grundrechte« schert…
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[…] Feiglinge in roten Roben […]