RTL mag es gar nicht, wenn man T-Shirts kaufen kann, auf denen Scheiß-RTL steht (natürlich mit dem dreifarbigen Originallogo). Da geht gleich der Anwaltsbrief des Tages raus, natürlich auch mit einer Drohung, dass der Inhalt des Schreibens nicht veröffentlicht werden darf. Zumindest letzteres hat erst einmal nichts genützt, und ob der Rest eine gute Kampagne für die schleimigen Superstarsucher und madenbadbietenden Dschungelcampmacher sein wird, das wird sich wohl noch im Laufe dieses Tages zeigen. Was die juristischen Aussichten des T-Shirt-Machers angeht, wäre ich allerdings nicht ganz so optimistisch…
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Didi am 4.9.2011 um 07:03
Tja, durch die Veröffentlichung des Schreibens werden gleich ein weiteres Mal Urheberrechte verletzt. Viel Spaß mit einer weiteren, allein darauf begründeten Abmahnung. Herzlichen Glückwunsch.
Harald am 4.9.2011 um 08:58
Aha, Maulkorb mittels Urheberrecht:
Meinungsfreiheit ade!
Berichterstattung ade!
Kritik ade!
Ist ja alles eh FRIEDE, FREUDE, EIERKUCHEN…
Lumperladen » Blog Archiv » Die Abmahnung des Tages kommt von RTL: am 4.9.2011 um 09:05
[…] weiß ja, dass die Einwohner der USA, die me …Suchbegriff des Tages: »twitter wie folgen mir …RTL mag es gar nicht, wenn man T-Shirts kaufen k …Der Bürger, der die Politiker für ihren Verrat […]
Didi am 4.9.2011 um 14:01
Ich hätte keinen Bock, es darauf ankommen zu lassen. Lesenswert hierzu:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-1350 9952.html
und
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-1351 8909.html
Nachtwächter am 4.9.2011 um 20:30
Das mit dem Einfordern des Urheberrechts wegen eines veröffentlichten Briefes kann passieren und ist schon passiert… das ist wahr. Ich würde da aber glatt die erforderliche »Schöpfungshöhe« anzweifeln – fragt sich dann nur, wenn mans drauf ankommen lässt, obs ein Richter genau so sieht.
Didi am 4.9.2011 um 21:11
Ja, so würde ich auch argumentieren. Die Frage ist eben, ob man bereit ist, gegebenenfalls ein paar tausend Euro zu opfern. Aber der hier im Fall RTL Betroffene scheint das ja mal eben so aus der Zigarrenkiste erledigen zu können, quasi als Spielgeld.
Didi am 7.9.2011 um 09:20
Interessant huerzu auch: http://www.thomashutter.com/index.php/2011 /09/social-media-rechtliche-zulassigkeit- des-geheimen-clooney-spots-den-nespresso-a ngeblich-verbeiten-will/
Anonymous am 7.9.2011 um 10:48
da geht es um markenrecht und normalerweise wird so etwas im eindeutigen fall wie diesem per ev erledigt. so wird sich aber entscheiden müssen, ob auch noch die herausgabe der gewinne aus der nicht legalen nutzung o.ä. eingeklagt wird.
Nachtwächter am 7.9.2011 um 13:56
Wenn ich… sagen wir mal… auf einen Wecker mit Micky-Maus-Motiv und Micky-Maus-Armen als Zeigern das bekannte Krönchen und den Schriftzug »Rolex« kleben würde und dieses Produkt vermarkten wollte, gäbe ich mir keine großen Chancen bei einer rechtlichen Prüfung, obwohl hier ein satirischer Gehalt noch eher erkennbar wäre. (Ich würde… *prust!*… allen Ernstes mit dem Markt für Rolex-Imitate argumentieren und von einer künstlerischen Bloßstellung des Markenfetischs reden.) Als reine Satire oder auch nur Meinungsäußerung wäre die Nutzung des Logos wahrscheinlich gut gegangen (oder RTL hätte mal kurz mit den Schultern gezuckt), aber der Verkauf von Objekten mit RTL-Logo… ich sehe das nach wie vor eher trübe und befürchte, dass es recht teuer wird.
Aber es besteht eine kleine Chance, dass RTL sieht, dass die Durchsetzung solcher Forderungen ein größerer Schaden für die Marke RTL sein kann als das Gewährenlassen. Nach der Eskalation mit Brief und Veröffentlichung des Briefes aus einer unversöhnlichen Geste der Marke »Ich habe die Eier« heraus ist eine solche Entwicklung eher unwahrscheinlich.
Das alles, wohlgemerkt, aus meiner Sicht als juristischem Laien.
Anonymous am 7.9.2011 um 15:05
satirischer gehalt hin oder her, anderer leute rechte zu beeinträchtigen, ist selten eine gute idee.
und ebenfalls keine gute idee ist es, als rechteinhaber (welcher rechte auch immer) eine rechtebeeinträchtigung hinzunehmen – das öffnet wiederholungsfällen tür und tor.
bei einer rechtlichen prüfung wie dieser geht es nur um den sachverhalt. wurde markenrecht beeinträchtigt – ja oder nein. wenn es sogar eine nutzung (geldeinnahmen) gab, dürfte das eindeutig sein. ob es als satire g e m e i n t war, dürfte da selbst dann keine rolle spielen, wenn das nachvollziehbar behauptet würde.
aber was soll an »scheiss-rtl« satire sein?
da rtl schon mal damit angefangen hat, dagegen vorzugehen, wird es im minimalfall sicher um eine strafbewehrte unterlassungserklärung gehen nebst anwaltskosten. es wäre schon extrem grosszügig, auf die herausgabe der illegalen markenrechtenutzung zu verzichten.
we´ll see..
Anonymous am 7.9.2011 um 15:22
nochwas: wenn es hart auf hart kommt, wird nicht nur eine ev fällig, sondern (neben der herausgabe der nutzung) können auch noch 2-3 prozesse folgen. anwalts- und gerichtsgebühren hängen dann jeweils vom streitwert ab und da kommen, wenn rtl es darauf anlegt, ganz schnell zusätzliche kosten i.h. eines besseren kleinwagens zusammen.