Petition des Tages: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte ihre Anschuldigungen auch nachprüfbar beweisen müssen, wenn sie Internetnutzer des illegalen Downloads von Musik- oder Filmdateien bezichtigen… ich finde zwar die Formulierung »auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte« daneben und fände es besser, wenn Abmahnungen aller Art nachprüfbar belegt werden müssten, aber einen kleinen Link ist mir der Schneeball in der Hölle von Abmahnistan schon wert.
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Didi am 28.8.2011 um 16:44
Was soll der Kappes? Die Beweislastverteilung ist bereits genau so geregelt. Grundzüge: http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast
Außerdem ist schon die Formulierung der Petition töricht. Wenn überhaupt, dann müsste es heißen: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die abmahnende Partei ihre Anschuldigungen auch nachprüfbar beweisen muss, wenn sie Internetnutzer des illegalen Downloads von Musik- oder Filmdateien bezichtigt…
Bekanntlich vertreten Rechtsanwälte ihre Mandanten, es sei denn, sie werden ganz ausnahmsweise in eigenen Angelegenheiten tätig. Die Abmahnung erfolgt außergerichtlich. Da wird nichts beweisen. Auch nicht im vorläufigen Rechtsschutz, denn der erfordert lediglich »Glaubhaftmachung«. Erst im Hauptsachverfahren muss unter Beweisantritt vorgetragen werden. Und dafür gilt oben Gesagtes.
Was ist im Übrigen mit jenen nicht »auf Abmahnungen« spezialisierten Rechtsanwälten, also mit all denen, die die Rechtsgebiete als Volljuristen gleichermaßen beherrschen? Die müssen demnach nichts beweisen, ja?
Didi am 28.8.2011 um 16:45
Hups, der vorstehende Kommentar kommt von mir. Vielleicht kannst Du das noch ändern
Anonymous am 28.8.2011 um 19:03
richtig.
auch das mit den »spezialisierten« anwälten ist unsinn schliesslich haben wir den grundgesetzlich garantierten gleichbehandlungsgrundsatz. den ausgerechnet bei rechtsanwälten aushebeln zu wollen, dürfte eine halbwertszeit von nicht mehr als 10 min haben.
warum sich das aber auf rechtsanwälte beschränken sollte, hat ebenfalls einen sachlichen grund: abmahnen können nämlich neben rechtsanwälten u.a. auch betroffene sowie verbraucherschutzverbände.
und wieder sind wir bei deinem dauerthema: erst informieren, dann sacken lassen, dann beiträge schreiben.
mahlzeit
Nachtwächter am 28.8.2011 um 22:01
@Didi: So…
Didi am 28.8.2011 um 22:19
Danke.