Das BVerfG hat mal kurz… ähm… das Grundgesetz geändert: Endlich kann die Bundeswehr auch innerhalb der BRD eingesetzt werden. Wir haben 2013. Es würde mich nicht überraschen, wenn noch in diesem Jahrzehnt ein politischer Anlass gefunden wird, die Soldaten der BRD brutalstmöglich auf die Bevölkerung der BRD loszulassen – ob das im Sinne des BVerfG-Urteils war, kann dann ein paar Jährchen später vom BVerfG festgestellt werden, wenn jemand dagegen eine Verfassungsbeschwerde einlegt…
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Die Jungs von der CDU/CSU so: Diese Richter in ihren roten Roben legen uns immer Steine in den Weg, wenn wir unsere Vorstellungen von Demokradingsda verwirklichen wollen. Das muss aufhören. Rasch das GG ändern, bevor das noch ausufert!
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Und hier die Liste des Tages: Liste aller vom BVerfG für nichtig oder verfassungswidrig erklärten Bundesgesetze ab 1990.
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In der niedlichen kleinen Republik mit dem leckeren Fruchtaroma ist es ja beinahe alltäglich geworden, dass vom Gesetzgeber gemachte Gesetze vom BVerfG wieder kassiert werden. Heute hat es erwartungsgemäß das Wahlrecht erwischt, das ein anderes nicht mit dem Grundgesetz vereinbares Wahlrecht ablösen sollte. Und nein, das lag nicht daran, dass die werten Volksvertreter keine Zeit hatten, es besser zu machen, sondern daran, dass sie keinen Willen hatten, sich um diesen Verfassungssurrogatextrakt und das Urteil der Richter in roten Roben zu kümmern, wenn sie ihre totalitär alternativlosen politischen Beglückungsideen in Rechtskraft setzen.
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Gerade wieder kein Brechmittel zur Hand? Der deutsche Stammtisch, der sich in Kommentaren auf der beliebtesten deutschen Stammtischzeitung über seine Vorstellungen der »Menschenwürde« von Asylbewerbern auslässt, ist würgsam genug.
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Die aktuellen Hartz-IV-Sätze sind möglicherweise (mal wieder) »verfassungswidrig« – eines kann man der gegenwärtigen Regierung nicht vorwerfen, nämlich, dass sie das BVerfG an zu wenig Arbeit leiden lässt…
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Kurze Ansage aus dem demokratiefreien Raum der EU-Kommission: Hey Deutschland, missachte mal ganz schnell das Urteil deines BVerfG und führ unsere Regelung ein, oder du musst ein Zwangsgeld zahlen.
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BVerfG des Tages: Wenn die Stimmen für kleine Parteien wegen der 5-Prozent-Hürde unterm Tisch fallen, ist das nur dann undemokratisch, wenn das gewählte Parlament keinen Einfluss hat und keine Regierung wählt.
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Und wieder einmal musste das BVerfG den drängelnden politischen Gestaltungswillen der schwatzgelden Regierung stoppen und dieses Milliarden-Euro-Ding mit der so genannten »Eurorettung«, das da am Parlament vorbei in einer kleinen Kungelrunde geschoben werden sollte, mit einer Anordnung aussetzen.
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Dass das Bundesverfassungsgericht in der BRD immer wieder einmal eine Politik korrigieren muss, die sich am Grundgesetz nicht so gebunden sieht, ist ja bekannt. Aber demnächst steht das BVerfG vielleicht mal selbst vor Gericht, und zwar vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Lustige Vorstellung, aber die Beschwerde wegen eines nicht gewährten fairen Verfahrens ist offenbar eher in den Presseverteiler als in den Brief ans Gericht gewandet. Und Gestalten wie Hans-Olaf Henkel… na ja, das kommt schon personell die Kategorie »fragwürdig« auf. [Dank an A.N.]