Na, da helfe ich doch mal, wenn ich schon so aufgefordert werde:

»Bitte helft alle mit, folgende Idee zu verteilen:

›Jeder Abgeordnete eines Wahlkreises ist zu jeder Zeit von den Bürgern dieses Wahlkreises abwählbar!‹

Was meint Ihr, wie die Demokratie dann plötzlich Fahrt aufnimmt. Dann ist nicht mehr allein der Parteiwille entscheidend, dann geht es nicht mehr um Parteidisziplin, dann geht es um wirkliche Demokratie eines Volksvertreters!

Die http://www.deutschland-debatte.de sieht sich als Sammlungsstelle für diese Idee mit folgendem Konzept:

1. Schritt: Idee weitestgehend bekannt machen, Adressen der Mitmacher sammeln

2. Schritt: wir gründen einen Steuerkreis zuverlässiger Leute, die den politischen Willen im wahrsten Sinne des Wortes tragen; Öffentlichkeitsarbeit und Gewinnen von Parteien inklusive.

3. Schritt: wir geben uns eine Zielmarke an Mitmachern

4. Schritt: wenn diese Zielmarke erreicht ist, wird eine Petition gestartet – keine 50.000, nein 200.000 Leute oder mehr -

5. Schritt: Druck auf Kandidaten – zu welcher Wahl zu welchem Gremium auch immer: ›Du bekommst nur dann unsere Unterstützung, wenn du dich für diesen Gedanken aktiv einsetzt‹!

6. Schritt: sollte dieses Konzept so nicht umsetzbar sein, wir werden eine Partei finden, die das mit unterstützt. Dann gehen wir den parlamentarischen Weg.

Kommt! Macht mit:

›Jeder Abgeordnete eines Wahlkreises ist zu jeder Zeit von den Bürgern dieses Wahlkreises abwählbar!‹»

Ich gebe der Idee zwar die Chancen eines Schnellballes in der Hölle, aber an mir soll es nicht scheitern – und ob sich das überhaupt mit Art. 39 GG, Abs. 1 vereinbaren lässt, ist eine Frage, die ich lieber Fachleuten überlasse. Denn mit einer solchen Zusatzregel zum Wahlrecht (das ja zum größten Teil einfach ein anpassbares Bundesgesetz ist) könnte unter gewissen Umständen der gesamte Bundestag vor Ablauf der vierjährigen Wahlperiode leer werden, was zu einem Verlust der im GG vorgesehenen parlamentarischen Kontrolle der Regierung führen würde. Diesem Problem ließe sich allerdings durch geeignete Zusatzregeln für das Nachrücken von Abgeordneten begegnen. Allerdings ist die Erststimme zurzeit eine Personenwahl (auch durch Bundesgesetz festgelegt), so dass mir ein Automatismus des Nachrückens hier unangemessen erschiene.

Und grundsätzlich glaube ich nicht daran, dass sich das gegenwärtige Wahnsystem mit den Mitteln des Wahnsystemes überwinden lässt…