Das war ja mal wieder klar, dass die konzentrierte Geldmacht unserer Telekommunikationsbranche so etwas ohne juristische Verstärkung gar nicht einsieht. Da stellt sich Arcor hin und unterschreibt »freiwillig« einen Vertrag mit der BRD, der zu einer durch nichts kontrollierbaren Einschränkung der Dienstleistung führt, aber wenn jemand meint, dass eine solche Änderung der gelieferten Leistung zu einem Sonderkündigungsrecht führt, denn beruft sich Arcor auf ein noch nicht bestehendes Gesetz und stellt sich zusätzlich auf den Standpunkt, dass doch nur der Zugang zu ungesetzlichen Inhalten blockiert würde. Das ist eine interessante Doppelargumentation. Das Gesetz, auf das wir uns beziehen, existiert zwar noch nicht, aber wir waren ja sowieso niemals verpflichtet, solche »ungesetzlichen Inhalte« auszuliefern. Und in der (völlig unüberprüfbaren) Behauptung »ungesetzlicher Inhalte« befindet sich doch eine erhebliche Dehnbarkeit, die wohl in Zukunft auch noch so manches Mal ausprobiert werden wird – da ist schließlich noch eine ganze Contentindustrie mit gewissen Begehrlichkeiten.