An Gerichten in der BRD kann man übrigens für einen sexuellen Kindesmissbrauch verurteilt werden, ohne dass daran ein Kind beteiligt sein muss.
Kommentare
Kommentieren
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
An Gerichten in der BRD kann man übrigens für einen sexuellen Kindesmissbrauch verurteilt werden, ohne dass daran ein Kind beteiligt sein muss.
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Anonymous am 14.6.2011 um 16:52
wenn da nicht mal das urteil vorher schon feststand.
Anonymous am 14.6.2011 um 18:08
stuss.
damit würde sich der richter staatsanwaltlichen ermittlungen aussetzen.