Tja, wer in der BRD für die Ausübung der Staatsgewalt an den Hartz-IV-Zerbrechlingen bezahlt wird, darf eben nicht bloggen und dieses Ding mit dem Grundgesetz einfordern, sonst gibt es solche Briefe: Über die Inhalte des Blogs und darüber, ob und wieweit Sie an diesen Inhalten in Zukunft festhalten oder davon abrücken möchte würden wir gern ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen. Katzenfotos und Blogs über Tand, den man shoppen kann, sind aber weiterhin kein Problem…