Die Rechts-Links-Auslegerei zum gerade beschlossenen »Leistungsschutzrecht« – das ja angeblich in seinen… ähm… besonders »klaren« Formulierungen so weit »entschärft« gewesen sein sollte, dass Guhgell gar nicht mehr davon betroffen sein würde (sondern nur noch Trashblogger wie ich) – ja, die fröhliche Interpretation des hirnlosen Lobbygesetzes aus dem Berliner Reichstag geht los: Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger ist zum Beispiel der Meinung, dass Guhgell sehr wohl betroffen ist. Nur mal so als kleiner Vorgeschmack, was demnächst in der Bimbesrepublik Abmahnistan über das Internet losbrechen wird, wenn das absichtlich nach den Vorstellungen der Contentindustrie Rechtsunsicherheit schaffende Gesetz erst einmal vom Bundespräsidenten unterschrieben und veröffentlicht ist. Guhgell hat das kleinste Problem…