Früher haben Ermittler ja mal Hausdurchsuchungen gemacht, um Beweismittel sicherzustellen, und ansonsten galt das Ding aus dem Grunzgesetz mit der »Unverletzbarkeit der Wohnung«. Das war früher. Heute macht man Hausdurchsuchungen, um Menschen über die Wirkung des Strafverfahrens hinaus einzuschüchtern und zu verängstigen: Genau das ist auch das Kalkül der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Es gehe auch darum, eine ›heilsame Schockwirkung‹ durch die Durchsuchungen bei den Betroffenen zu erzielen […]. Mit so einer Idee vom »Recht« hätte man bestimmt auch bei der Gestapo etwas werden können. (Näheres zu den absurden Hausdurchsuchungen im Wutblog.)