Auch ein Jurist ist hier in der BRD nicht sicher vor Abmahnungen, wenn er ein paar kritische Wörtlein bloggt. Am besten, man bloggt nur noch Katzenfotos und so persönliches Zeug, wie etwa, dass man gerade auf die Toilette geht. Übrigens gibt es gerade eine recht interessante Petition, deren Anliegen einen Großteil der gegenwärtigen außergerichtlichen Abstraf-Willkür an der Wurzel bekämpfen könnte, wenn das in der Phobokratie BRD auch nur ein bisschen gewünscht wäre.

Nachtrag: »Da soll dem Kollegen Stadler doch tatsächlich die Äußerung untersagt werden, der Abmahnanwalt fordere für seine Mandantin Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.« – unbedingt beim Lawblog weiterlesen!!