Zu den Verlegern, die man auch unter den Bedingungen des Leistungsschutzrechtes noch zitieren und verlinken kann, gehört übrigens Heise – obwohl da jetzt nicht ein öffentlicher Lizenztext steht. Das war irgendwie klar.

Nachtrag: Endlich ist eine offizielle Stellungnahme von Heise da:

Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.

Danke für diese Klarstellung! Auch, wenn ich im Grunde nichts anderes erwartet habe, so dass meine Links auf Heise Online immer unmaskiert waren… ;)

Und hey, ihr da hinten in der Berliner Puppenkiste: Ihr habt als Gesetzgeber eine Situation von Rechtsunsicherheit im Internet geschaffen, in der solche Selbstverständlichkeiten des zivilisierten Miteinanders explizit in öffentlichen Erklärungen auf Websites von Verlagsprodukten eingeräumt werden müssen, wenn die Anbieter mit ihren Inhalten überhaupt noch im Internet diskutabel sein wollen. Das ist eine ganz große Leistung… aber leider nur in der geldhörigen Denk- und Hirnverweigerung.