Wer zu den vielen Zeitgenossen gehörte, die auch die Scheiße der heutigen Filmindustrie gefressen haben, einfach nur weils unter kino.to [nicht verlinkt] kostenlos ging, ist vielleicht gerade ein bisschen verunsichert, auf seiner Glotzschore-Site eine Meldung der Kriminalpolizei zu lesen. Vielleicht hat auch der eine oder andere Nutzer der ehemaligen Plattform fürs kostenlose Filmegucken jetzt die Befürchtung, er könnte wegen der dortigen Urheberrechtsverletzungen ins Visier der Ermittler gelangen. Bitte kurz beruhigen und mal ins LawBlog schauen.
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tux. am 8.6.2011 um 20:08
Und da im Kino nur Scheiße kommt, habe ich mir kino.to auch noch nie angetan. Wobei: Ist diese Aussage bereits als »Aufruf zur Wirtschaftsschädigung« zu sehen?
Anonymous am 8.6.2011 um 20:40
nicht nur im kino kommt scheisse, auch im tv
und im kino tut mir immer der arsch weh, ich glotz lieber im liegen oder kurze sachen auch am pc.
»umreißen« tut mich weder kino noch tv. und illegale streams – so masochistisch bin ich dann doch nicht, mir camrips oder mic dubs anzutun… dann lieber gar nichts von beiden – ich halte das alles für überbewertet.
kino.to hab ich mir mal angeschaut(man ist ja neugierig *g*). ich kam nicht dazu irgend etwas zu schauen. java script mach ich da bestimmt ned an LOL und irgendwie geht da ohne garnix. hatte sich erledigt – gut so *HAHA*
Anonymous am 8.6.2011 um 20:44
achso… gespeichert, also kopiert wird da aber schon meines wissens. manche browser blugins (codecs) bieten das direkt an, oder aus dem browser cache (wenn der gross genug ist) bzw. mit browser addons (bei youtube etc.)
Anonymous am 8.6.2011 um 20:57
ähm… bezüglich des cache/download
wird ja nicht wieder gescharrett, also auch nicht »im gewerblichen maße« angeboten. geht also imo nur gegen die betreiber und deren quellen (muss ja jemand hochladen).
früher hatte man 2 vhs teile und die kasetten aus der videotheke kopiert. die filme haben dann oft so komisch geblinkt/pulsiert, wegen kopierschutzverfahren *rofl*
seit der zeit, als das tonband erschwinglich, kopieren also für »jedermann« möglich wurde, heulen dies rechteverwerter, die MI, FI sie würden »bankrott« gehen – es gibt sie immer noch O_0
Nachtwächter am 8.6.2011 um 21:15
Klar, eine Speicherung durch irgendein Caching findet immer statt, sonst brrkz brrkz und das Bild ruckelt in Abhängigkeit von Sonnenwind und Mondbestrahlung (okay, eher in Abhängigkeit von Schwankungen des Datendurchsatzes). Und auch klar, alle mir bekannten Browser (Opera, Firefox, Chromium) legen auch Streaming-Daten im Cache auf der Platte ab – es ist noch gar nicht so lange her, dass ich darüber auch mal froh war und nur noch eine Datei kopieren und umbenennen musste, um etwas Verschwundenes wenigstens lokal wiederzuhaben. (Es gibt dafür bestimmt auch end-user taugliche Programme, aber für einen Anwendungsfall hatte ich keine Lust auf die Suche, da reichte mir ein find im Cache-Directory nach der Extension der Datei.) Aber ob diese in aller Regel ohne Wissen des »Herrn Durchschnittlicher Benutzer« erzeugte »technische Kopie« eine Urheberrechtsverletzung ist… das ist sehr zweifelhaft, wenn nicht gerade in Hamburg darüber geurteilt wird.
(Vielleicht sollte man Menschen mal ein bisschen bewusster machen, was sie so alles in ihrem Browsercache rumliegen haben, denn denken sie vielleicht öfter daran, ihren Cache zu löschen.)
Wenn sich wirklich ein Richter entblöden sollte, auf diesem Hintergrund Hausdurchsuchungen anzuordnen, denn wäre das dermaßen deutlich jenseits jeder Verhältnismäßigkeit (und überdem so gut wie sicher in neunzig Prozent aller Fälle erfolglos), dass man diesen Richter vermutlich sehr großen Ärger bereiten könnte. Einer der Vorteile eines Beamten für seinen »Anwender« (den Bittsteller vor der staatlichen Gewalt, wie ich gern sage) ist ja, dass ein Beamter für eine Tat gleich doppelt drankommen kann, einmal zivilrechtlich und ein zweites Mal disziplinarrechtlich. Sicher, bei einem Richter liegt die Latte hoch, aber da würde sie wohl übersprungen.
Natürlich gibt es auch hübsche Browser-Plugins wie etwa den in der Anwendung sehr bequemen Video DownloadHelper für Firefox. Aber der Nachweis, ob solche Plugins verwendet wurden, ist nur mit einer Hausdurchsuchung und einer Beschlagnahme von Massenspeichern zu erbringen.
Selbst, wenn es bis zu einer Hausdurchsuchung käme, handelte es sich bei diesen »privaten« Kopien aber nicht um ein urheberrechtlich illegales Anbieten von Kopien – im Gegensatz zum Filesharing, wo mit dem Download immer auch verbunden ist, dass man die Dateien zur Verfügung stellt. Sehr zur Freude gewisser Anwälte…
Dass die Contentindustrie eine Plattform wie kino.to nicht mögen konnte (darüber geht ja auch nicht das »Geschäft« mit den Abmahnungen), ist wohl klar. Die Nutzer sind auf einer recht sicheren Seite.
Sorry, dass ich das gerade etwas unstrukturiert runtergeschrieben habe…
tux. am 8.6.2011 um 21:22
Richter? Messlatte? Die Serverbeschlagnahme bei den Piraten hab ich nicht vergessen…
Nachtwächter am 8.6.2011 um 21:24
Ich hoffe sehr, dass die völlig unverhältnismäßig Aktion gegen die Piraten ihr Nachspiel haben wird. Ich habe immer noch Bananengeschmack im Mund.
Anonymous am 8.6.2011 um 22:03
Bananengeschmack? Richter? Messlatte?
Willkür?
Ich hab schon Richter erlebt, die verurteilen Menschen nach ihrer Laune, oder weil sie mit Kumpel Verteidiger Geld wittern (Revision etc. kostet Geld), Urteile werden vor Verhandlung schon festgelegt usw.
Anonymous am 9.6.2011 um 16:51
klar doch, als 13jähriger -wie du- hat man natürlich solche erfahrungen. *hust*