Eine aus religiösen Gründen auf Veranlassung der Eltern durchgeführte Genitalverstümmelung an einem Jungen ist jetzt nach Auffassung des LG Köln das, was sie auch vorher immer schon war: Eine schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.
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holli am 26.6.2012 um 14:23
So sehr ich es auch begrüsse, dass das Gericht sich nicht von Dogmen abhalten lässt »Recht« zu sprechen, so sehr tun mir die Jungen leid die in Zukunft nicht mehr von einem Arzt sondern von einem Hinterfofmetzger beschnitten werden. Denn eins ist ja klar, ohne massivsten Druck werden Muslime und Juden diese Praxis nicht aufgeben.
Nachtwächter-Blah » Hey, Polittreibende aller Farben und Bundesländ… am 28.6.2012 um 00:30
[…] wenn ihr jetzt auf einmal in jedes hingehaltene Mikrofon der Dreckspresse reinquasselt, dass das Urteil mit der Strafbarkeit der religiös motivierten Genitalverstümmelung bei Jungen gar nicht so toll ist und dass jetzt »die Religionsfreiheit gestärkt werden müsse«, […]