Dass das Bundesverfassungsgericht in der BRD immer wieder einmal eine Politik korrigieren muss, die sich am Grundgesetz nicht so gebunden sieht, ist ja bekannt. Aber demnächst steht das BVerfG vielleicht mal selbst vor Gericht, und zwar vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Lustige Vorstellung, aber die Beschwerde wegen eines nicht gewährten fairen Verfahrens ist offenbar eher in den Presseverteiler als in den Brief ans Gericht gewandet. Und Gestalten wie Hans-Olaf Henkel… na ja, das kommt schon personell die Kategorie »fragwürdig« auf. [Dank an A.N.]