Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten. Wer hebt sie auf die Bühne? Bündnis Neunzig, Grüne.
»Entzückend« auch der Bullshit-Neusprech eines Konstantin von Notz, dieses »grundrechtsschonend«. Wäre mir irgendwie lieber, wenn die das GG und das an sich deutliche Urteil des BVerfG beachten würden, statt irgendwelche »Grundrechte« etwas schonender zu ignorieren.
Anonymous am 12.11.2011 um 23:48
der begriff ist wirklich etwas schräg.
letztlich geht es aber im recht häufig um rechtsgüterabwägung. hier (grob umrissen) auf der einen seite die gg-geschützten rechte des bürgers – dann der schutz des bürgers vor dem staat sowie der schutz des staates und seiner bürger vor terror und schwerstkriminalität. hinzu kommt das subsidiaritätsprinzip, das im grunde aussagt, dass die dinge immer auf der niedrigeren rechtsebene konkretisiert werden. wenn man also ein -ggf. befristetes- gesetz schafft, das den trojanereinsatz explizit und als ausnahmetatbestand regelt, muss das gg nicht unbedingt angepasst werden. vermutlich meint er aber, dass diese tatbestände in bereits vorhandenen gesetzen neu geregelt werden könnten, etwa als zusätze zu bdsg, stgb usw.
wenn man den einsatz dieses zeuges wirklich nicht vollständig verbieten will, sollte man es imho jedoch klar in einem gesetz regeln, statt es in irgendwelchen änderungen einzelner paragraphen und dann in verordnungen zu verstecken.
btw: eine breite diskussion dessen wäre sicherlich sinnvoll. und das wäre doch endlich mal ein thema für unsere jungparlamentarier unter scull&bones. euer einsatz, piraten!