Raubmordkinderkopierermörder nach dem kommenden »Leistungsschutzrecht« sind übrigens alle Menschen, die mal eben in einer Diskussion eine URL in ein Forum oder ein Weblog oder ins Zwitscherteil oder sonstwas reindroppen, die von den Verlags-SEO-Spammern um eine Überschrift angereichert wurde:

[…] war ein Vertreter des Bundesjustizministeriums im Unterausschuss des Bundestags für Neue Medien gefragt worden, ob Links, die den Titel eines Presseartikels beinhalten, künftig geschützt seien. Er bestätigte, dass eine Überschrift als solche unter den Anwendungsbereich des Leistungsschutzrechts falle, wenn eine Verlinkung auf den ganzen Artikel erfolgt […]

Ja, ein Vertreter des Justizausschusses ist der Auffassung, dass ein Link unter das »Leistungsschutzrecht« fällt, wenn der verlinkte URI den Text des Titels enthält – wie das beinahe allgemein der Fall ist.

Wie es mit URL-Kürzern ist (das Ergebnis einer solchen Kürzung wird ja von einigen Lesern wieder in Langform gesehen, denn angesichts der Machenschaften im gegenwärtigen Internet klickt niemand gern auf eine Katze im Sack, und auch viele Twitter-Clients »verlängern« die Links automatisch wieder), das dürfen dann vermutlich Richter mit ihrer technischen Sach- und Lachkompetenz entscheiden, nachdem Abmahn- und Lizenztrollanvergewälte die Hälfte der Gestalter des deutschsprachigen Internet mit teuren, einschüchternden Briefen zugeschissen haben. Genau so, wie Richter aus ihrer Parallelwelt heraus darüber entscheiden, was ein »Verlagsangebot« und was ein »Aggregator« ist – und auf die Ideen, was sich alles als »gewerblich« oder »von gewerblichem Ausmaß« betrachten lässt, bin ich jetzt schon gespannt. Im Ergebnis könnte ein Großteil der deutschsprachigen Websites – zumindest jene, die mehr sind als eine Sammlung von Katzenfotos – zur Zahlung von »Lizenzgebühren« für das Setzen von Links verpflichtet werden.