Wenn wir in der BRD schon keine Verfassung haben, denn doch wenigstens ein Verfassungsgericht. Und das korrigiert im Moment (noch) die schlimmsten Entgleisungen in der BRD, deshalb ist wohl auch unsere ganze Politkaste so heiß auf die EU-Verfassung, die dieses Gericht entmachten würde. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung zur Speicherung des ›genetischen Fingerabdruckes‹ war erfolgreich. Jedenfalls darf es sich ein Gericht nicht allzu leicht machen, wenn es so etwas über einen Menschen anordnet. Leider hindert das niemanden daran, im Rahmen einer polizeilichen Ermittlung seinen Speichel »freiwillig« abzugeben oder eben pauschal verdächtigt zu werden, weil er nicht nicht tut. Meine Empfehlung: Ein klares und deutliches »Nein« sprechen!
Kommentare
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Bio am 18.6.2009 um 10:25
was heist das jetzt genau?
nen kumpel musste eine speichelprobe abgeben, als er wegen gerinfügiger mengen cannabis von der polizei aufgegriffen und verurteilt wurde.
hätte er das garnicht abgeben müssen?
Nachtwächter am 18.6.2009 um 14:26
Nein, das hätte er nicht müssen. Das war Willkür. Die Hürden für die Speicherung des »genetischen Fingerabdruckes« durch Ermittler sind relativ hoch.
(Und generell können sie kaum Kooperation erzwingen, wenn man gerade strafverfolgt wird. Deshalb muss man auch keine Urinprobe geben, das wäre nämlich kooperativ – stattdessen zapfen sie einem Blut ab. Speichel würde ich denen also auch nicht freiwillig geben. Nicht einmal, um sie anzuspucken.)
Bio³ am 18.6.2009 um 14:44
ok danke für den hinweis. gut zu wissen!
OT:
hatte grad etwas über google und youtube geschrieben. hatte das aber wieder gelöscht, da es ein missverständnis war. anscheinend hat da jemand ne falsche url gepostet, die dann automtisch auf die anmeldeseite von youtube weitergeleitet hat.
dass da schon ein kommentar war (vermutlich von dir) hab ich erst gesehen, als ich schon auf löschen geklickt hatte.