In der niedlichen kleinen Republik mit dem leckeren Fruchtaroma ist es ja beinahe alltäglich geworden, dass vom Gesetzgeber gemachte Gesetze vom BVerfG wieder kassiert werden. Heute hat es erwartungsgemäß das Wahlrecht erwischt, das ein anderes nicht mit dem Grundgesetz vereinbares Wahlrecht ablösen sollte. Und nein, das lag nicht daran, dass die werten Volksvertreter keine Zeit hatten, es besser zu machen, sondern daran, dass sie keinen Willen hatten, sich um diesen Verfassungssurrogatextrakt und das Urteil der Richter in roten Roben zu kümmern, wenn sie ihre totalitär alternativlosen politischen Beglückungsideen in Rechtskraft setzen.
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Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram. am 25.7.2012 um 15:14
Das Wahlrecht oder: Wer glaubt schon, dass sich die Politiker für die Verfassung interessieren?…
Immerhin scheint das Bundesverfassungsgericht doch unabhängiger zu urteilen als manch einer glaubt. Nun sollen die Berliner Bonzen wieder einmal ein neues Wahlrecht stricken, und diesmal bitte ein……
cassiel am 27.7.2012 um 00:36
Wenn Urteile des BVerfG etwas verändern würden, wäre es schon lange abgeschafft. Mit einem neuen Wahlrecht nach BVerfG Vorgaben dürfen halt die großen Parteien ein bisschen weniger bescheissen … Ach, ja, die meisten Verfassungsbeschwerden lehnt das BVerfG übrigens als »offensichtlich unbegründet« ab bzw. nimmt sie gar nicht zur Entscheidung an. Da muss erst der EGMR herkommen und denen erklären was das Grundrecht auf Eigentum bedeutet:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/euro paeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte- schraenkt-jagdrecht-ein-a-841103.html