Die Unschuldsvermutung 2.0 ist so etwas wie Pranger 0.95 beta: […] könnte man anmerken, das ebenfalls abgebildete Auto hat offensichtlich mehr Rechte als der Beschuldigte. Das Nummernschild des Wagens hat die Polizei nämlich anonymisiert…
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Anonymous am 15.4.2011 um 16:22
es gibt immer interessen, die sich gegenüber stehen. (=> interessenabwägung)
natürlich hat ein straftäter auch schutzwürdige interessen, jedoch sind diese nun einmal im bezug auf die fahndung weitgehend ausser kraft gesetzt. das fehlte ja noch, dass es wegen des rechts auf das eigene bild des verdächtigen kein fahndungsplakat der polizei geben könnte. natürlich geht da die strafverfolgung vor.
und jounrnalisten haben nun einmal die aufgabe, die öffentlichkeit zu informieren – erst recht, wenn ein sachverhalt bzw. seine klärung im dringenden öffentlichen interesse liegen.