Diese Bleiwüste des BGH ist für Nicht-Juristen schwer zu lesen, und ich als Nicht-Jurist lese darin, dass bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge zurzeit pfändbar sind. [Dank an N. für den Link]
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Nachtwächter
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Ein kleiner Hinweis (vor allem) für Zeitarbeiter mit miesen Tarifverträgen: Am 14. Dezember hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt (Az: 1 ABR 19/10). Damit sind alle Tarifverträge unwirksam, die von der CGZP alleine abgeschlossen wurden.
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»[…] das Bundesverwaltungsgericht meinte nun, internetfähige Computer seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags« – und morgen definieren wir Zahnspangen, DCF-77-Armbanduhren, Telefone und Kugelschreiber als »neuartige Empfangsgeräte« für den Rundfunk und machen sie gebührenpflichtig. Denn mit einer Zahnspange kann man, wenn sie aus Metall besteht und ein weiteres Metall nebst etwas Speichel hinzugefügt wird, die Sendungen eines nahen Senders hören; mit einer Armbanduhr, die das DCF-77-Signal empfängt und damit die rechtsverbindliche Zeit in der BRD anzeigt, gelangt man an eine Information, die einst ausschließlich über den Rundfunk zur Verfügung stand; beim Telefonieren mit einem Telefon kann die Situation auftreten, dass der Gesprächspartner Radio hört und dass man somit Rundfunk empfängt und schließlich kann man sich mit einem Kugelschreiber Notizen zum Programm machen. Wenn es auf die technische Beschaffenheit des Konzeptes »Rundfunk« nicht ankommt; wenn es nicht vonnöten ist, dass hierfür eine (kostenaufwändige) Sendevorrichtung zentral eine Information ausstrahlt, die von etlichen Empfängern empfangen werden kann (oder auch nicht), ohne dass die Anzahl der potenziellen Empfänger etwas am technischen Aufwand verändert; wenn der Begriff »Rundfunk« auf jedes technische Konzept angewendet werden kann, mittels dessen Informationen zwischen zwei Geräten bewegt werden können, ja, denn ist der zukünftigen Willkür ein weiter Raum geöffnet.
Was die Richter an einem Bundesgericht als Urteil absondern, das mag geltendes Recht sein – aber es ändert eine Tatsache nicht: Ein Computer ist kein Radio und das Internet ist kein Rundfunk.
[Siehe auch Igel-Blog, Golem und Netzpolitik]
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Brüller des Tages: Zwischen einem »eiPott« genannten Eierbecher und diesem aufwändig beworbenen und überteuerten Abspielgerät mit Glotzefläche und Autistenspange zum In-die-Ohren-Stöpseln von Äppel besteht nach Auffassung des OLG Hamburg eine Verwechslungsgefahr. Schließlich hat sich Äppel in seinem Allheitsanspruch seine Marke auch für Geräte in Küche und Haushalt schützen lassen. Hoffentlich gehen die Geräte, die aus diesem Markenschutz heraus denkbar sind, an uns allen vorbei.
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Zitat des Tages: Das Gericht konnte bereits keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Labeln erkennen.
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Kaum komme ich mal ein paar Tage nicht so richtig zur Online-Lektüre, schon muss ich mir den schönen Morgen damit verpesten lassen, dass die Hamburger Dunkelkammer (Achtung, da fließt eine Meinungsäußerung mit) mal wieder so richtig durchentschieden hat und Meinungen verboten hat…
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Eine neue Möglichkeit, über das Internet den Haushalt zu sanieren: Die Gewinne, die gewisse Anbieter von Nutzlosdiensten dadurch erwirtschaften, dass sie Leuten das Geld aus der Tasche ziehen, können zugunsten des Bundeshaushaltes eingezogen werden. Von daher können wir davon ausgehen, dass die inzwischen gewollt wirkenden Rechtsunsicherheiten bei der Nutzung des Internet noch lange erhalten bleiben…
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Wer glaubt, dass es in der BRD mehr oder minder eine Privatsache wäre, mit wen man sich verheiratet und dass so etwas den Brötchengeber, für den man arbeitet, verdammt noch mal einen feuchten Kehricht angeht, hat sich geschnitten. Wenn der Brötchengeber die hl. röm.-kath. Kirche ist, denn gelten andere Maßstäbe, denn kann man einfach so rausgeschmissen werden, weil man geheiratet hat. Ja, das ist möglich, auch wenn es im verlinkten Fall einmal nicht geschah, aber diese Möglichkeit wird hier als so eines dieser vielen Sonderrechte der staatlich immer noch unendlich nützlichen Jesusverkäufer erachtet und geschützt.
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Na, habt ihr mal diese tollen Leute gesehen, die in der Glotze eine Lebensberatung anbieten und dazu die Tarotkarten im Akkord auslegen? Da rufen sogar welche an. Allerdings führt diese »Dienstleistung« zu keinem Honoraranspruch, da die versprochenen Dienste objektiv unmöglich sind, meint jedenfalls das OLG Stuttgart. Aber die gläubigen Deppen werden natürlich trotzdem zahlen…
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Jörg Tauss: Fünfzehn Monate mit Bewährung…
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Au weia, das OLG Hamburg mal wieder, diese Dunkelkammer des Rechts. Schon ein Klick auf einen Link, der zu Kinderpornografie führt, ist strafbar – natürlich auch, wenn man vorher nix davon wissen konnte. Und die Begründung erstmal! Das Zeug wird ja lokal gespeichert, liegt ja im Cache vor und ist damit im Besitz des Surfers.