Eine etwas heiter-schräge Idee, wie man sich von der Wohnungssteuer zur Finanzierung der öffentlich-schrecklichen Rundfunkanstalten freimachen kann: Indem man kreativ das im Staatsvertrag vorgesehene Privileg für religiöse Gemeinsschaften ausnutzt und seine Wohnung für »gottesdienstliche Zwecke« religionstypisch widmen lässt. Ich wäre da ja für die Weihe durch einen Diskordianischen Papst…
Kommentare
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Bio am 31.1.2013 um 22:19
Hmmmm. Das gilt nur für Betriebsstätten. Für die Wohnung muss man trotzdem latzen. Sagt zumindest der Pasta Fari
penguinized am 1.2.2013 um 15:04
Die Weihe erfolgt durch Exkommunikation?
Bio am 5.2.2013 um 22:47
Die Nerdisten wollen es jetzt damit drauf ankommen lassen.
Aber auch in dem Artikel steht, dass das nur für Betriebsstätten gilt. Wenig, bis gar keine Chancen also.