Es gibt viele mögliche Gründe, warum man unter dem gesprochenen Recht in der BRD auf einmal für irgendeine harmlose Lebensäußerung Geld hinlegen muss. Wer zum Beispiel so kindisch ist, dass er einen Jolly Rogers vors Fenster hängt, kann schon einmal mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von achttausend Euro bedacht werden.