Jam-Endo des Tages: Ist ja toll, dass es dafür Nutzungsbedingungen gibt, aber lesen kann die ein Deutsch sprechender Mensch auf der deutschen Jamendo-Homepage nicht so ohne weiteres. Da hat sich wohl in den vergangenen drei Jahren keiner gefunden, der an so eine Kleinigkeit wie die Übersetzung von Vertragstexten dachte, denen jeder Nutzer zuzustimmen hat. Na ja, immerhin gibt es die auf der Website eingeblendete Reklame auf Deutsch, und das ist ja bekanntlich die Hauptsache bei Jam-Endo. Die interessante Frage, ob die Nutzungsbedingungen in dieser Weise überhaupt rechtswirksam vereinbart sind – immerhin gehen ja zumindest die Musiker einen Vertrag mit Jam-Endo ein – wird sich vielleicht noch irgendwann einmal während des kommenden Exits stellen. Sollten sie nicht vereinbart sein, denn gilt in der BRD halt das BGB, und das würde tendenziell eher zum Nachteile Jam-Endos sein.

Stirb, Jamendo, stirb!