Herzlichen Glückwunsch, Frau Aigner, für ihren großartigen Sieg gegen die Abzocker im Internet und für die »Verbraucher«. Sie haben den Aufwand für die… ähm… Betrüger mit ihrer neuen Auszeichnungspflicht auf einem Button sowas von erhöht, das können sie sich gar nicht vorstellen. Jetzt müssen die… ähm… Betrüger doch tatsächlich eine offizielle Seite vorhalten, deren Gestaltung und Formulierung einigermaßen koscher ist, aber ihre Opfer mit SEO-Spam und geschalteten Anzeigen auf Unterseiten locken, auf denen das nicht der Fall ist, damit sie auch ja drin rumklicken. Die Betrüger müssen also einfach weiterhin das machen, was sie jetzt schon tun. Das ist doch ein ganz großer Sieg für den »Verbraucherschutz«! Einmal abgesehen davon, dass der »Verbraucher« wohl in Zukunft nachweisen muss, dass er von zwielichtigen Gestalten überrumpelt wurde und dass nicht mehr die zwielichtigen Gestalten nachweisen müssen, dass überhaupt ein Vertrag vorliegt. Wer nicht gerade gewohnheitsmäßig jede besuchte Seite lokal abspeichert und archiviert, kann nicht mehr nachweisen, dass er betrogen wurde. Und ob gespeicherte oder gescreenshotete Webseiten wohl vor Gericht als Belege anerkannt werden, obwohl sie beliebig fälschbar und manipulierbar sind…
In einem gewissen Kreisel bei Frankfurt wird dieser Sieg für die Verbraucher jetzt schon ordentlich gefeiert werden. Eine Frage bleibt mir allerdings, Frau Aiger: Wer hat sie eigentlich dafür bezahlt?