Und das man mit seinem Rechner auch nicht ohne schärfere Sicherheitsvorkerungen mal eben so offizielle Seiten der Bundesrepublik Deutschland ansurfen kann, das bewies uns jetzt das Bundesumweltamt. Kann die BRD eigentlich haftbar gemacht werden, wenn über ihre Websites erheblicher finanzieller Schaden durch manipulierte Online-Kontoführung entstanden ist?
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Christian am 31.3.2010 um 21:44
Zu Deiner Frage:
Wenn jemand ein IT-System mit Verbindung zum Internet (Mailserver, Webserver, etc.) betreibt, ist das im Verständnis der deutschen Rechtsprechung ein sogenanntes »gemeingefährliches System«. Wenn durch dieses System anderen ein Schaden zugefügt wird, haftet natürlich der Betreiber des IT-Systems.
ABER:
(1) geht die Rechtsprechung von einer gewissen Verpflichtung zum Selbstschutz aus, wenn man sich in einer anerkannt gemeingefährlichen Umgebung (z.B. dem Internet) bewegt. Das Surfen ohne Virenschutz kann beispielsweise bereits dazu führen, daß dem Opfer eine hohe Mitschuld zugerechnet wird und dadurch der Schadensersatz ausfällt. Dabei wird bei Firmen natürlich eine höhere Messlatte angelegt als bei Privatpersonen, wie sich der Nutzer schützen muß.
(2) verlangt die Rechtsprechung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zugriff auf die Webseite des UBA und dem tatsächlichen Schaden. Kann man also nicht ausschließen, daß man zwischen UBA und Bank auch auf anderen Webseiten gesurft ist, dürfte es unmöglich sein diesen ursächlichen Zusammenhang zu beweisen.
Anmerkung: IANAL, aber ich habe mir das mal von einem guten Anwalt recht genau erklären lassen. Zu (1) gibt es beispielsweise Fälle in denen ein Unternehmen ein anderes verklagt hat, weil durch Mails des zweiten Unternehmens das erste verseucht wurde. Meines Wissens gab es da bisher keine Verpflichtung zu umfangreichen Schadensersatz.
Zusammenfassung: Du kannst es ja mal probieren aber Du wirst nichts kriegen