der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geht nun ins achte Jahr und Vorgängerregelungen gehen bis auf das Jahr 1998 zurück. Geändert hat sich entgegen manch paranoiden Vorstellungen im Netz vor allem, dass Leute, die nicht jugendfreie Inhalte anbieten, nun zusätzlich zu den bisher bestehenden Möglichkeiten die der Alterslabelung haben.
Das Ganze orientiert sich an der Vorstellung, die Freiwillige Selbstkontrolle aus Film-Funk-Fernsehen (FSK) sei auf das Internet übertragbar. Daher die Idee mit der Alterslabelung.
Entsprechend gibt es die zuständige Beschwerdestelle »Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia« (FSM), die unter
erreichbar ist. Hier würden Beschwerden auflaufen. Diese würden zunächst zur Überprüfung durch http://www.jugendschutz.net/ führen, die die Kontrollpflicht inne haben. LÄGEN verstösse vor, würde das zur Aufforderung führen, eine Alterslabelung durchzuführen.
Diese bezieht sich aber ausschliesslich auf Inhalte wie:
- Pornografie u.ä.
- Anleitung zu Straftaten
- Gewaltdarstellung, Kriegsverherrlichung usw.
- rechtsradikale Propaganda
- aber auch Chat- und Suchmaschinenanbieter
Die, die solche Inhalt nicht anbieten, sind nicht betroffen, müssen also auch keine Alterslabels anbringen.
Auch Jugendschutzbeauftragte benötigt nur, wer »entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmäßig verbreitet«.
Natürlich ist dies Gesetz kein geeignetes Mittel, Jugendschutz durchzusetzen und zeugt davon, dass der Gesetzgeber und seine Organe die Netzwelt in keiner Weise verstanden haben.
Leider verbreitet sich in letzter Zeit haufenweise Unsinn zum Thema – beinahe vergleichbar mit jedem anderen Verschwörungsunsinn. Wer also bis jetzt Panik geschoben hat, sollte dringend seine Art und Weise, sich zu informieren überdenken.
Denn entgegen der Paranoia, die auf vielen grossen Info-Blogs zum Thema verbreitet wird, dürften die allermeisten Blogger in keiner Weise betroffen sein.
Fast immer gilt: Weder muss man eine Alterslabeluung durchführen noch gar *facepalm* das Land verlassen.
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Was ist das?
Dies ist eine Archivversion des Blogs Nachtwächter-Blah, das ich wegen des »Leistungsschutzrechtes für Presseverleger« nicht länger rechtssicher betreiben konnte. Dieses Archiv sei so frei wie die Gedanken!
papa san am 6.12.2010 um 12:49
Hallo,
der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geht nun ins achte Jahr und Vorgängerregelungen gehen bis auf das Jahr 1998 zurück. Geändert hat sich entgegen manch paranoiden Vorstellungen im Netz vor allem, dass Leute, die nicht jugendfreie Inhalte anbieten, nun zusätzlich zu den bisher bestehenden Möglichkeiten die der Alterslabelung haben.
Das Ganze orientiert sich an der Vorstellung, die Freiwillige Selbstkontrolle aus Film-Funk-Fernsehen (FSK) sei auf das Internet übertragbar. Daher die Idee mit der Alterslabelung.
Entsprechend gibt es die zuständige Beschwerdestelle »Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia« (FSM), die unter
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
erreichbar ist. Hier würden Beschwerden auflaufen. Diese würden zunächst zur Überprüfung durch http://www.jugendschutz.net/ führen, die die Kontrollpflicht inne haben. LÄGEN verstösse vor, würde das zur Aufforderung führen, eine Alterslabelung durchzuführen.
Diese bezieht sich aber ausschliesslich auf Inhalte wie:
- Pornografie u.ä.
- Anleitung zu Straftaten
- Gewaltdarstellung, Kriegsverherrlichung usw.
- rechtsradikale Propaganda
- aber auch Chat- und Suchmaschinenanbieter
Die, die solche Inhalt nicht anbieten, sind nicht betroffen, müssen also auch keine Alterslabels anbringen.
Auch Jugendschutzbeauftragte benötigt nur, wer »entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmäßig verbreitet«.
Natürlich ist dies Gesetz kein geeignetes Mittel, Jugendschutz durchzusetzen und zeugt davon, dass der Gesetzgeber und seine Organe die Netzwelt in keiner Weise verstanden haben.
Leider verbreitet sich in letzter Zeit haufenweise Unsinn zum Thema – beinahe vergleichbar mit jedem anderen Verschwörungsunsinn. Wer also bis jetzt Panik geschoben hat, sollte dringend seine Art und Weise, sich zu informieren überdenken.
Denn entgegen der Paranoia, die auf vielen grossen Info-Blogs zum Thema verbreitet wird, dürften die allermeisten Blogger in keiner Weise betroffen sein.
Fast immer gilt: Weder muss man eine Alterslabeluung durchführen noch gar *facepalm* das Land verlassen.
Also kein Grund zur Panik.