Überhaupt scheint heute der Tag des »Grundrechts« zu sein. Manches »Grundrecht« sollte man besser nicht ausüben, es ist zwar nicht strafbar, wenn man es tut, aber Bundesbehörden können schon einmal mit der Peitsche des Hungers und der Armut zuschlagen, wenn man es tut: »Da er vom Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch gemacht hat, trägt er in letzter Konsequenz auch die Verantwortung für die Entscheidung, daß Leistungen nicht weiter gewährt werden können« – mit einer derartigen Gummiband-Juristerei könnte man durch geringfügiges Weiter-Strapazieren der »Grundrechte« sogar Erschießungen rechtfertigen. [via]