Eine bahnbrechende Entscheidung des BGH

»[…]Gestern veröffentlichte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs eine Pressemitteilung zu zwei bahnbrechenden Urteilen. Es geht um Menschen, die als psychisch krank diagnostiziert wurden und die unter der Vormundschaft eines gerichtlich bestellten Betreuers stehen. Diese Menschen dürfen laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nun nicht mehr gegen ihren Willen behandelt werden. Der BGH vertritt die Auffassung, dass gegenwärtig keine gesetzliche Grundlage für Zwangsbehandlungen dieses Personenkreises existiert, die verfassungsrechtlichen Grundlagen genügt.[…]«