Website-Abschaltung des Tages: Der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, Prof. Dr. Johannes Casper, hat seine Homepage mit dem darin verbauten Tracking-Zählpixel des IVW vom Netz genommen. So, und jetzt kann er ja wieder heiter extraharte Bußgelder für die Nutzer von Guhgell Analüticks fordern.
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Nachtwächter
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Nachtwächter
»[…] das Bundesverwaltungsgericht meinte nun, internetfähige Computer seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags« – und morgen definieren wir Zahnspangen, DCF-77-Armbanduhren, Telefone und Kugelschreiber als »neuartige Empfangsgeräte« für den Rundfunk und machen sie gebührenpflichtig. Denn mit einer Zahnspange kann man, wenn sie aus Metall besteht und ein weiteres Metall nebst etwas Speichel hinzugefügt wird, die Sendungen eines nahen Senders hören; mit einer Armbanduhr, die das DCF-77-Signal empfängt und damit die rechtsverbindliche Zeit in der BRD anzeigt, gelangt man an eine Information, die einst ausschließlich über den Rundfunk zur Verfügung stand; beim Telefonieren mit einem Telefon kann die Situation auftreten, dass der Gesprächspartner Radio hört und dass man somit Rundfunk empfängt und schließlich kann man sich mit einem Kugelschreiber Notizen zum Programm machen. Wenn es auf die technische Beschaffenheit des Konzeptes »Rundfunk« nicht ankommt; wenn es nicht vonnöten ist, dass hierfür eine (kostenaufwändige) Sendevorrichtung zentral eine Information ausstrahlt, die von etlichen Empfängern empfangen werden kann (oder auch nicht), ohne dass die Anzahl der potenziellen Empfänger etwas am technischen Aufwand verändert; wenn der Begriff »Rundfunk« auf jedes technische Konzept angewendet werden kann, mittels dessen Informationen zwischen zwei Geräten bewegt werden können, ja, denn ist der zukünftigen Willkür ein weiter Raum geöffnet.
Was die Richter an einem Bundesgericht als Urteil absondern, das mag geltendes Recht sein – aber es ändert eine Tatsache nicht: Ein Computer ist kein Radio und das Internet ist kein Rundfunk.
[Siehe auch Igel-Blog, Golem und Netzpolitik]
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Lenovo hat ein ganz tolles Angebot. Da gibt es Computer mit einem »legalen« Windows drauf.
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Vorverurteilung des Tages: So ein Experte, der den Angeklagten mit seinem Gutachten entlastet, wird von den Richtern einfach als befangen erklärt, denn die Richter kennen sich ja viel besser aus als ein Experte. So wird schon vor der Urteilsverkündung klar, zu welchem Urteil die Richter wohl kommen werden. Da müsste man eigentlich nur noch diese überflüssige Verhandlung wegstreichen, und schon würde ganz klar, wie dieses Gericht seine Aufgabe betrachtet, Recht zu sprechen.
Und wenn derartige… ähm… mutmaßliche Voreingenommenheiten mal keinen »Prominenten« treffen, sondern einen dieser vielen namenlosen Menschen, denn kräht auch kein Hahn danach.
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Wir haben gerade nicht genug Personal am Gericht, um uns ums Recht zu kümmern. Versuchen sie es doch lieber mit einer Mediation.
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Brüller-Fail des Tages: Die Vertragsbedingungsen, die sie mit uns vereinbaren, bekommen sie erst, nachdem sie diese mit uns vereinbart haben…
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PolizeistaatKreative polizeiliche Ermittlung des Tages in Grefrath: »Wer möchte sich in diese Stadt begeben, wenn er schlicht und einfach aufgrund dieses Umstandes fotografiert, datenmäßig durchleuchtet und danach mit Namen und Adresse sowie einem passenden Scorewert auf der »Liste« mit interessanten Namen zu einem möglichen Schwerverbrechens landet?« – na, wenn die Liste dermaßen groß wird, denn ist sie zudem auch noch recht sinnlos und ganz gewiss nicht mehr verhältnismäßig. Aber viel interessanter finde ich die Frage, wann wohl jemals die erhobenen Daten willkürlich ausgewählter Menschen aus dem Datenbestand der Kripo gelöscht werden? -
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Kleiner Grinser des Tages: Aber nein, die BRD ist mitnichten eine Bananenrepublik
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Woran erkennt man in der BRD eigentlich die ganz schweren Jungs unter den Kriminellen? Na, ist doch klar: Die wenden Software für die Verschlüsselung an, lassen sich die Festplatten ihres Computers automatisch aufräumen und haben zu allem Überfluss auch noch die Möglichkeit, auf ihrem Rechner TOR zu nutzen. Das reicht. Da geht man mit »erhöhter krimineller Energie« und »extrem konspirativ« vor. Also ein ganz Harter! So sieht es zumindest der Staatsanwalt, und der muss es ja wissen…
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Scherzinfarkt des Tages mit gebieterischem Lachzwang »[…] nicht auf Twitter; womöglich wegen der komplizierten Anmeldeprozedur« – PRUST!
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Zitat des Tages: Das Gericht konnte bereits keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Labeln erkennen.
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Steht der Spucknapf bereit? Das ist mal wieder ein Link für den Rückwärtsgang der Mahlzeit: Vierzig Stunden in der Woche arbeiten, für einen Monatslohn von 350 Euro, 25 Euro Urlaubsgeld und 25 Euro Weihnachtsgeld. Ist ja auch unerträglich dreist, wenn jemand einen Lohn haben will, wo er doch schon Arbeit hat, oder? Hier geht die Saat des staatlich geförderten Lohndumpings und des unter dem Banner des »Sozialstaates« geschaffenen und subventionierten zweiten Elendsarbeitsmarktes voll auf.