Es scheint so, als ob die Verlegerbrut in der Schweiz, nachdem sie gesehen hat, wie sich die Verlegerbrut in der BRD mit ihrem in den Lobby-Dunkelkammern bestellten »Leistungsschutzrecht« selbst ins Knie schießt, von früheren, durchaus vergleichbaren Plänen nichts mehr wissen will. Aber die Version für die Bundesrepublik Neuland kommt ja, den Abmahnkanzleien zum Wohlgefallen.
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cassiel am 26.6.2013 um 21:42
In Deutschland feiern die Abmahnanwälte und die Weißen-Ritter-Anwälte ab 1. August Hochzeit …