Blah-Archiv » LG Bamberg http://localhost/blah-dev Kurz und knapp und blah... Thu, 01 Aug 2013 18:58:27 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.6 BRD-Internet des Tages mit der üblichen Portion… http://localhost/blah-dev/2012/12/15/brd-internet-des-tages-mit-der-ueblichen-portion/ http://localhost/blah-dev/2012/12/15/brd-internet-des-tages-mit-der-ueblichen-portion/#comments Sat, 15 Dec 2012 11:40:03 +0000 Nachtwächter http://localhost/blah-dev/2012/12/15/brd-internet-des-tages-mit-der-ueblichen-portion/ BRD-Internet des Tages mit der üblichen Portion Abmahnistan: Begründet wurde die Entscheidung damit, dass allein die Angabe einer postalischen und einer E-Mail Adresse im Impressum nicht ausreicht […] Nach Ansicht der Bamberger Richter muss der Anbieter des Telemediendienstes nämlich einen Kommunikationsweg ermöglichen, auf welchem Kontaktanfragen durch Verbraucher binnen von 60 Minuten nach Kontaktaufnahme beantwortet werden können. Es ist also nach Auffassung des LG Bamberg abmahnfähig, wenn man als gewerblicher Betreiber einer Website (also als jeder poplige Blogger mit einem einzigen Guhgell-Ad oder einem einzigen bezahlt geschriebenen Artikel) eine Kontaktmöglichkeit anbietet, unter der man nicht binnen einer Stunde auf eine Anfrage reagieren kann. Ganze schwarze Schwärme von Abmahnkrähen freuen sich über diese wunderschöne neue Vorlage eines BRD-Landgerichtes.

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