Eine aus religiösen Gründen auf Veranlassung der Eltern durchgeführte Genitalverstümmelung an einem Jungen ist jetzt nach Auffassung des LG Köln das, was sie auch vorher immer schon war: Eine schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.
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Geistiges Eigentum des Tages: Briefmarken der Deutschen Post.
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Schulamokläufer des Tages: Vierzehnjährige Schüler, die nach einigen Erfahrungen mit Mobbing in gewöhnlicher jugendlicher Umgangssprache ins Fratzenbuch reinschreiben, dass nicht jede so genannte »Freundschaftsanfrage« erwünscht ist. Also, Vierzehnjährige dieses Landes! Schreibt keineswegs so, wie euch der Schnabel gewachsen ist, sondern legt jedes Wort auf die Goldwaage und klopft es danach ab, wie andere es verstehen könnten und wie es dann womöglich noch irgendwelche Mobber gegen euch auslegen! Sonst werdet ihr eventuell auch noch von einem weltfremden Richter verurteilt.
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Das Urteil des LG Hamburg in Sachen JuhTjuhb gegen GEMA ist gefallen, und es ist für mich keine Überraschung. Auch wenn die »Qualitätsjournalisten« vom Spiegel berichtet haben, dass endlich auch in der BRD JuhTjuhb so nutzbar wäre, wie es im Rest der Welt möglich ist, wohl weil sie fehlinterpretierten, dass der Antrag für fünf Stücke formal zurückgewiesen wurde. In Wirklichkeit hat die GEMA das Recht auf ihre Ansprüche zugesprochen bekommen, und Guhgell drohen empfindliche Ordnungsgelder, wenn noch einmal ein bisschen von der GEMA verwertete Musik zu hören sein sollte [eine weitere Quelle ist die Springersche Welt]. Ach, wenn ich Guhgell wäre, eine generelle JuhTjuhb-Sperre für die BRD wäre so einfach zu machen…
Ob der GEMA inzwischen mal jemand gesteckt hat, was ein Proxyserver ist?
Ach ja, eines noch: Ich wurde gestern noch korrigiert, dass »JuhTjube« wenn überhaupt, dann »JuhTube« geschrieben werden müsse, denn so spreche es man es eben in US-amerikanischem Englisch aus. Aber ich lasse doch nicht Amis darüber entscheiden, wie man deutsche Wörter wie JuhTjuhb, Händi, Guhgell oder Kompjuter ausspricht…
Nachtrag: Die Falschmeldung des Spiegels geht auf die DPA zurück [Link zum Zwitscherdings]. So macht man heute »Journalismus«. Direkt aus dem NITF-Feed der Agenturen in die Websites, ganz ohne eigene Leistung, muss ja schnell gehen. Dafür will man dann auch ein so genanntes »Leistungsschutzrecht« haben…
Nachtrag Zwei: Und die denken beim Spiegel über paid content nach…
Nachtrag Drei: Die springersche Welt hat bei ihrem Jubeltext über dieses Urteil mal alle Ambitionen vergessen, doch etwas seriöser als die Bildzeitung wirken zu wollen und bezeichnet in ihrer Überschrift Guhgell als »Internetschnorrer«. Lange nicht mehr so herzlich gelacht, wenn ich ein Stück Springerpresse vor mir hatte.
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Der Schockwellenreiter wollte eine religiöse Gemeinschaft mit einem erheblichen Anteil an Pädophilen als »Kinderfickersekte« benennen dürfen, und er darf das jetzt auch. Zumindest ist das keine Blasphemie, die die »öffentliche Ordnung« stört.
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Ein sehr interessantes Urteil des LG Lüneburg, das hoffentlich vielen Menschen bekannt wird: Niemand muss es akzeptieren, dass sein Briefkasten mit unerwünschter Werbung zugemüllt wird. Jede Postwurfsendung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das Urteil ist rechtskräftig und eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung.
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Gute Nachricht des Tages: Der Europäische Gerichtshof hält es für unrecht, wenn Zugangsprovider den gesamten Datenverkehr ihrer Kunden in einer Totalüberwachung nach Urheberrechtsverletzungen durchscannen. Die schlechte Nachricht, nicht nur für diesen Tag, sondern noch auf lange lange Zeit: Die Contentindustrie hält solche Dystopien hingegen für eine total gute Sache und hat zuvor versucht, so eine anlasslose Totalüberwachung des gesamten Internetverkehrs in Belgien gerichtlich durchzusetzen – wegen des heiligen Geistigen Eigentums natürlich.
Nur, falls noch mal jemand darüber nachdenkt, Tonträger zu kaufen, ins Kino zu gehen oder sowas…
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Ach übrigens: Wenn man urheberrechtlich geschütztes Material auf DuRöhre hochlädt, können die Rechteinhaber DuRöhre nicht in jedem Fall dazu zwingen, die Nutzerdaten rauszurücken. Das geht nur, wenn der Urheberrechtsverstoß ein gewerbliches Ausmaß hat. Aber jetzt nicht auf doofe Ideen kommen, denn es handelt sich um einen klaren Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von DuRöhre, so dass das Video in jedem Fall schnell gelöscht wird. Und nichts spricht dagegen, dass sich die Rechteinhaber irgendwann einmal mit DuRöhre in irgendeiner Weise so einigen, dass die Daten doch rausgerückt werden.
Wer einmal sehen möchte, wie viel urheberrechtlich geschütztes Material außerhalb Deutschlands (also für über 99 Prozent der Menschheit) so sichtbar ist, ohne dass das zum großen Sterben der Contentindustrie führt, wird sich vielleicht für dieses Firefox-Plugin interessieren…
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Gute Nachricht des Tages: Mit kommerziellem Gezwitscher auf dem Zwitscherdingens könnte bald Schluss sein, weil das LG Aschaffenburg der Meinung ist, dass auch für S/M-Krams eine Impressumspflicht gilt. Konkret bezog sich das zwar aufs Fratzenbuch, aber die Übertragung aufs Zwitscherdingens ist naheliegend.
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Die Richter am LG Köln scheinen sich vor ihrem Urteil etwas Sachkenntnis eingeholt zu haben und lehnen den Wunsch der Contentindustrie nach providerseitigen, URL-basierten Websperren ab. Weil die Sperre einer URL nun einmal vollkommen sinnbefreit ist, sich durch einfaches Ändern der URL ausheben lässt, so dass am Ende eines derartigen Ansinnens riesige und wirkungslose Sperrlisten bei den Providern abgearbeitet werden müssten. Und weil Sperren sowieso nicht ohne gesetzliche Grundlage gehen.
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Die »nostalgischen Wochen« der Berliner NPD mit dem tollen Spruch »Gas geben« waren übrigens keine Volksverhetzung. Die können weiter Gas geben. Und sich über den überregionalen Reklameerfolg freuen.
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SCO, der schlechthinnige Linux-FUD-Troll, ist vor Gericht gescheitert. Das Copyright an Unix gehört Novell. Eine großes Stück Realkabarett ist zu Ende gegangen. Hier die ganze Geschichte als Linkliste zum Nachlesen. Danke dafür, Heise!