Na sowas! Guhgell darf das Wetter anzeigen. Dagegen hatte der Verband Deutscher Wetterdienstleister geklagt, weil das ein bisschen aufs bisherige eigene Geschäft ging. Jetzt müssten diese klagefreudigen, organisierten Dienstleister eigentlich nur noch so wie die Verleger vorgehen und eine riesen Kampagne starten und ordentlich Lobbyarbeit leisten, damit sie auch eine Art »Leistungsschutzrecht« bekommen, so als Monopolrecht an veröffentlichten Wetterdaten. Für ihr… ähm… »Qualitätswetter«. Und wehe, jemand zwitscherte danach vom hellen, lichten Sonnenschein, da mischte sich sofort das Krähen der Abmahnkanzleien ins fröhliche Gezwitscher.
Gut, dass Wetterdienste nicht wie die verdammte Scheißpresse durch vorsätzliche Manipulation der Berichterstattung massenhaft Wahlentscheidungen manipulieren können, sonst bekämen wir auch noch so einen Dummfug in unserer tollen Ochlokratie.