Was bedeuten wohl die folgenden Worte im Artikel 59 in der Verfassung des Landes Hessen? »In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. […]« – für so ein hessisches Verfassungsgericht bedeuten sie unter anderen, dass Studiengebühren in Hessen kein Problem und schon gar nicht verfassungswidrig sind.