Kaum komme ich mal ein paar Tage nicht so richtig zur Online-Lektüre, schon muss ich mir den schönen Morgen damit verpesten lassen, dass die Hamburger Dunkelkammer (Achtung, da fließt eine Meinungsäußerung mit) mal wieder so richtig durchentschieden hat und Meinungen verboten hat…
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papa san am 12.8.2010 um 15:07
Immer schön zwischen Meinung und Tatsache(nbehauptung) unterscheiden.
»Karriere von Ballack ist mit Verletzung beendet« – das war die Behauptung.
Eine
Meinung über
die Zukunft
anderer
auf der Basis von Spekulation,
dargestellt als Tatsachenbehauptung
…kann man nur gaaaaaanz unter Vorbehalt überhaupt noch als »Meinung« gelten lassen. Das entspricht in keiner Weise dem Pressekodex.
Der Meinungs- und Pressefreiheit, die in diesem konkreten Fall für Ballack sehr leicht Zukunftsfolgen haben kann, steht aber das ebenfalls schützenswerte Gut der Persönlichkeitsrechte gegenüber.
Hierzwischen hat das Gericht eine sogenannte Güterrechtsabwägung vorzunehmen. Richtigerweise hat es zugunsten von Ballack entschieden.
papa san am 12.8.2010 um 15:12
Den Pressekodex gibts hier:
http://www.presserat.info/uploads/media/Pr essekodex_01.pdf