Leistungsschutzrecht des Tages, mit einem Hauch fruchtigen Bananenaromas: Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde. Wozu gibt es dann überhaupt noch dieses »Informationsfreiheitsgesetz«. Ach, als Feigenblatt. Ich verstehe…