Sorry, ich bin auf dem Sprung, deshalb nur eine ganz schnelle Übelsetzung dessen, was ich gerade über eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gelesen habe:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat verkündet, dass das urheberrechtliche Monopolrecht in direktem Gegensatz zu grundlegenden Menschenrechten stehe, wie sie in der Europäischen Union und andernorts definiert sind. Das bedeutet: Ab heute kann kein Mensch in der Europäischen Union mehr allein aus dem Grund verurteilt werden, dass er Kultur geteilt hat und damit das urheberrechtliche Monopolrecht gebrochen hat; die Messlatte für eine Verurteilung ist damit erheblich angehoben worden. Es steht zu erwarten, dass dies [diese Entscheidung] weitreichende Folgen haben wird, nicht allein für die Rechtsprechung, sondern auch durch die Feststellung, dass das urheberrechtliche Monopolrecht im Konflikte mit den Menschenrechten steht.
cassiel am 9.2.2013 um 00:04
Tja, egal ob Jäger oder Rechteverwurster, der EGMR spricht noch Urteile die nicht der classe politique nach dem Mund redet. Im Übrigen sind auch alle nationalen Gerichte verpflichtet die EKMR bei ihren Urteilen zu beachten. Sie tun es nur beharrlich nicht, weshalb erst der EGMR der gesamten deutschen Justiz vom »Kleiner Beamtenkönig«-Amtsrichter bis zum »offensichtlich unbegründet«-Bundesverfassungsrichter zeigen muss, das die EKMR kein leeres Gewäsch ist, was nach belieben ausgelegt und (nicht) angewendet werden darf.
Bio am 9.2.2013 um 00:49
Bitte auch die Updates dort lesen.