Zitat des Tages zum Tod Bin Ladens: SPD-Chef Sigmar Gabriel […] beglückwünschte deshalb nicht nur die USA, sondern forderte kurzerhand die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung. Liegt ja auch nahe, gerade nach der Eliminierung eines Terrorführers, der in seinem Haus weder Telefon noch Internet hatte.
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Die Unschuldsvermutung 2.0 ist so etwas wie Pranger 0.95 beta: […] könnte man anmerken, das ebenfalls abgebildete Auto hat offensichtlich mehr Rechte als der Beschuldigte. Das Nummernschild des Wagens hat die Polizei nämlich anonymisiert…
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Volksverhetzer des Tages ist der niedersächsische Radiosender ffn, der nicht nur ein (leider nicht angefochtenes) unerträgliches Gedudel auf die schutzlosen Ohren loslässt, sondern auch mit seinen Ostfriesenwitzen die Minderheiten in Niedersachsen diskriminiert…
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Kleine Durchsage aus Karlsruhe von denen mit den roten Roben: So eine Sitzblockade ist nicht in jedem Fall als Nötigung zu betrachten, sondern kann, wenn sie politisch motiviert und friedlich ist, durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt sein.
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Ob ich eine Meinung zu diesem Urteil habe, dass die Lottogesellschaften keine Tippscheine mehr an Hartz-IV-Empfänger verkaufen dürfen? Ja, habe ich. Wer Lotto spielt, ist ein Schwachkopf. Vor allem, wenn er Hartzer ist und nicht einmal etwas von den Gewinnen hat.
Nachtrag: Auch mal beim Lawblog reinschauen…
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Übrigens: Wenn mal irgendeine dahergelaufene beleidigte Leberwurst IP-Adressen haben will – die muss man nicht rausrücken.
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Was alles so passieren kann, wenn man sein Notebook für die Kontrolle am Flughafen an einen Zollbeamten aushändigt…
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Abmahner des Tages mit einer Wortmarke, die… ähm… nicht nur aus seinem Sinn für »Humor« gesprudelt ist: Mario Barth.
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Support 2.0: Was macht man mal als Hosting-Provider, wenn ein Kunde nicht ans Telefon geht (soll ja manchmal vorkommen, dass jemand nicht 7/24 erreichbar ist)? Na, ganz einfach, man nimmt mal eben den ganzen Server vom Netz, um eine Reaktion des Kunden zu erhalten. An diese Art »Kundendienst« in bester Gutsherrenwillkür sollte vielleicht jeder einmal denken, der gerade einen Hosting-Provider sucht.
Nachtrag: Hier ein paar Hintergründe…
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Einfach den Domainnamen wegpfänden.
Nachtrag: Ich weiß ja nicht, was da gerade für eine Sau durch Bloggerdorf getrieben werden soll. Eine Pfändung ist – ich bin kein Jurist, vielleicht gibt es da auch andere Wege – doch nur möglich, wenn ein Titel vorhanden ist, und dann sollte vorher auch ein Mahnbescheid zugestellt worden sein und eine Frist verstrichen sein. Mir kocht hier zu vieles hoch, und der Kurzschluss »Von der Abmahnung zur Domainpfändung« überspringt doch einen erheblichen und vielleicht sogar interessanten Teil des Gesamtvorgangs. Oder um es ganz kurz zu sagen: Es soll hin und wieder auch mal vorkommen, dass jemand Recht bekommt, der im Recht ist, und angesichts der verkürzten Erzählung will ich das hier nicht ausschließen.
Nachtrag Zwei: Zu gewissen Fantasien über die Verwendung des Erlöses, von denen auf Seiten Eurowebs berichtet wird, im Lawblog weiterlesen.
Nachtrag Drei: Huch, auf einmal ist die Domain wieder zurück…
Nachtrag Vier: »Offenbar hat das Gericht den Angaben des Unternehmens blind geglaubt. Das Gericht hat Walter auch nicht angeschrieben und ihm Gelegenheit gegeben, zu dem von Euroweb genannten Schätzwert Stellung zu nehmen. Dazu wäre es aber verpflichtet gewesen«. Na, wenn solche peinlichen Fehler am Gericht passieren, denn ists kein Wunder, dass die Pfändung keinen Bestand haben konnte. Da hat jemand auch ganz schön Massel gehabt.
Nachtrag Fünf: Natürlich hat jetzt auch Euroweb darauf reagiert, dass die gepfändete Domain schon wieder weg ist.
Nachtrag Sechs: Und es geht in die zweite Runde des ganz großen Kinos – der nächste Nachtrag kommt bestimmt, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass Euroweb dazu nicht auch noch einmal Stellung im vertrauten Tonfall bezieht…