Während alle ihre Aufmerksamkeit auf die Drosselkom gerichtet haben, hat der Deutsche Bundestag mal eben die Schutzfristen für Tonaufnahmen um zwanzig Jahre verlängert, so dass sie jetzt siebzig Jahre lang »Geistiges Eigentum« sind. So können auch weiterhin ein paar beliebte Oldies verkauft werden und stehen den Menschen nicht frei zur Verfügung. Interessanter Fakt zum Vergleich: Der Patentschutz für technische Verfahren und Erfindungen währt nur zwanzig Jahre, danach ist ja sowieso alles veraltet. Aber wenn ich einen mikrofonierten Furz zum Werk erkläre, gibts darauf ein Monopolrecht, das eine verdammt gute Chance hat, länger als mein Leben zu dauern…
Mein besonderer Dank noch einmal an ©DU, ©SU, FDP, Scheiß-$PD und die Welkbraungrünen, dass sie mir und allen anderen Menschen klar gemacht haben, wie scheißegal es ist, wen man hier wählt, weil man doch immer nur die gleiche korrumpierte, bevölkerungsfeindliche Scheiße bekommt.
Steffen am 26.4.2013 um 15:24
Wenn man diese »beliebten Oldies« wenigstens mal in anhörbarer Qualität bekommen würde – und damit meine ich nicht diese digital remasterte Scheiße oder Re-Recordings, mit denen unsere Ohren gepeinigt werden. Ich bin zwar weitaus jüngeren Baujahres, trotzdem ist mir eine Originalaufnahme aus den 50ern oder noch früher allemal lieber, als dieser kaputte Dreck heutiger Oldie-Veröffentlichungen.
cassiel am 26.4.2013 um 15:58
Tja, selbst »Die Ärzte« wissen es nicht besser. Aber wenigstens kann deren Musik relativ frei kopiert werden.
Nachtwächter am 26.4.2013 um 19:05
Gottchen, eine Punkband, die in der GEMA ist, die darf auch zum Wählen aufrufen…
Nachtwächter am 26.4.2013 um 19:10
Diese ganzen Remasterings macht die Musikindustrie ja, weil dadurch eine »neue« Tonaufnahme entsteht, für die diese Schutzfrist dann wieder von vorne beginnt. Und der Deutsche Bundestag hat gerade verhindert, dass sich Leute mal mit den alten Vinylplatten hinsetzen und daraus einfach gemeinfreie, beliebig kopierbare Musik im originalen Sound der Fünfziger und Sechziger Jahre digitalisieren (bevorzugt als flac für die Feinschmecker der Ohren). Wie schnell sich die Quelle solcher Musik im Internet verbreiten würde, wenn es sie nur geben dürfte! Das ist jetzt aber kriminalisiert. Und in achtzehn oder neunzehn Jahren werden die Lobbyisten der Musikindustrie dafür sorgen, dass aus den 70 Jahren Schutzfrist 100 Jahre werden, weil das ja eine rundere Zahl ist. Und natürlich zum »Schutz« längst verwester Urheber.
Bio am 26.4.2013 um 21:54
Schutzfrist über den Tod des Urhebers hinaus muss ja wirklich nicht sein. Weder für die Erben des Urhebers, noch für die Verwerter.