Die Chuzpe des Tages ist der fröhliche Gebrauch des Wortes Verbraucherschutz durch… ähm… ein paar Personen, die wohl so manch einer nicht vermissen würde, wenn es sie nicht gäbe. Aber wenigstens »lernt« man auf den tollen Informationsseiten, dass so etwas oder auch mal so etwas kein Betrug ist. Und wer auf… ähm… gewisse, nicht ganz offensichtliche Kostenfallen im Internet hinweist, wird eben durch einen kriminellen dDoS-Angriff kaltgestellt (ja, die Sabotage einer IT-Anlage ist eine Straftat), der gewiss in gar keinen Zusammenhang mit den Interessen derer steht, deren Interessen eben durch die Unerreichbarkeit dieser Websites geschützt werden.
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