»Das Gutachten/Die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen ist fertig
Liebe Freunde –
„Was lange währt, wird endlich gut“: Die lange ersehnte, rein verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit dem Unrecht der Sanktionen ist da.
Ursprünglich hatten wir gedacht, ein juristisches Gutachten zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV erstellen zu lassen.
Nach etlichen Wendungen ist jetzt sogar ein fertiger „Antrag auf eine Richtervorlage“ daraus geworden. Das ist: ein vollständiges juristischen Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen, dieses aber schon in eine Form gebracht, dass man es gleich als Klage beim Sozialgericht einreichen und ein Richter daraus eine Klage nach Karlsruhe verfassen kann.[…]
[…]Der hier veröffentlichte „Antrag auf Richtervorlage“ soll allen, die ihn verwenden wollen, uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Er liegt für Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren vor. Je mehr Menschen ihn nutzen, desto mehr Richter werden vor die Frage der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen gestellt – und desto eher besteht Aussicht, dass ein Richter die Vorlage tatsächlich nach Karlsruhe weiterreicht.[…]«
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Überraschung des Tages: Sobald etwas nicht passt, wirft Schwarz-Gelb auch den Rat der eigenen Gutachter über Bord.
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Oh, gucke mal, Tiefensee, das ist aber ein beschissenes Gutachten über deine Politik… – na, denn lassen wir es eben verschwinden, sonst merkt hier noch einer, dass ich als Vogel Strauß der Strukturpolitik nur ein Platzhalter für mögliche Kompetenz bin. [via, Lokale Kopie des Gutachtens]
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Das Zitat des Tages bezieht sich auf die Mauern, an denen alle »Grundrechte« in der BRD enden: »Was mir aber wirklich Sorgen macht ist der Gedanke, dass so jemand ja wahrscheinlich auch bei Zwangseinweisungen ein Wörtchen mitzureden hat.« – hat Udo Vetter wirklich noch nie bemerkt, wie es mit der »Kompetenz« so manches Gutachters aussieht, auf die sich ein Richter denn verlassen muss?