Übrigens: Nach Rechtsauffassung des Hamburger Landgerichts ist eine Software illegal, die aus dem Internet ankommende Daten unter einem vom Nutzer frei wählbaren Dateinamen speichert, wenn diese Daten für sogenanntes Streaming gedacht waren, also dafür, unter einem (oder mehreren) dem Nutzer unbekannten Dateinamen temporär gespeichert zu werden, um von dort abgespielt zu werden. Was jetzt allerdings der Unterschied zwischen einer Speicherung und einer Speicherung ist, gehört zu dem Kram, über den sich irgendwelche völlig weltfremden Juristen den Kopf heißreden sollen. Mit ihrem ganz besonderen Technikverständnis…
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Nachtwächter
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Geistiges Eigentum des Tages (vor
Gerichtder Hamburger Dunkelkammer durchgesetzt): Fragen, die man von einem Journalisten gestellt bekommt. Darf man nicht einfach so veröffentlichen… das wäre ja auch noch schöner, wenn man das hinterher mit dem als großartige journalistische Rechercheleistung publizierten Artikel vergleichen könnte und einen Einblick in die Auswahl bekäme.Nachtrag: Bei Stefan Niggemeier weiterlesen…
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Die aktuelle juristische Auseinandersetzung des Titanic-Magazins ist fast so gut wie eine Heiligsprechung. Ich denke, der Papst ist »Stellvertreter Christi«. Als solcher sollte er doch wissen, dass dem von ihm so lustig vertretenen Jesus aus Nazaret sein einziges überliefertes Gerichtsverfahren so schlecht bekommen ist, dass er jetzt überall als Lattenjupp in den Schulen, Ämtern und Gerichten hängt.
Nachtrag: Einstweilige Verfügung. Natürlich vom Landgericht Hamburg…
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Nachtwächter
Das Urteil des LG Hamburg in Sachen JuhTjuhb gegen GEMA ist gefallen, und es ist für mich keine Überraschung. Auch wenn die »Qualitätsjournalisten« vom Spiegel berichtet haben, dass endlich auch in der BRD JuhTjuhb so nutzbar wäre, wie es im Rest der Welt möglich ist, wohl weil sie fehlinterpretierten, dass der Antrag für fünf Stücke formal zurückgewiesen wurde. In Wirklichkeit hat die GEMA das Recht auf ihre Ansprüche zugesprochen bekommen, und Guhgell drohen empfindliche Ordnungsgelder, wenn noch einmal ein bisschen von der GEMA verwertete Musik zu hören sein sollte [eine weitere Quelle ist die Springersche Welt]. Ach, wenn ich Guhgell wäre, eine generelle JuhTjuhb-Sperre für die BRD wäre so einfach zu machen…
Ob der GEMA inzwischen mal jemand gesteckt hat, was ein Proxyserver ist?
Ach ja, eines noch: Ich wurde gestern noch korrigiert, dass »JuhTjube« wenn überhaupt, dann »JuhTube« geschrieben werden müsse, denn so spreche es man es eben in US-amerikanischem Englisch aus. Aber ich lasse doch nicht Amis darüber entscheiden, wie man deutsche Wörter wie JuhTjuhb, Händi, Guhgell oder Kompjuter ausspricht…
Nachtrag: Die Falschmeldung des Spiegels geht auf die DPA zurück [Link zum Zwitscherdings]. So macht man heute »Journalismus«. Direkt aus dem NITF-Feed der Agenturen in die Websites, ganz ohne eigene Leistung, muss ja schnell gehen. Dafür will man dann auch ein so genanntes »Leistungsschutzrecht« haben…
Nachtrag Zwei: Und die denken beim Spiegel über paid content nach…
Nachtrag Drei: Die springersche Welt hat bei ihrem Jubeltext über dieses Urteil mal alle Ambitionen vergessen, doch etwas seriöser als die Bildzeitung wirken zu wollen und bezeichnet in ihrer Überschrift Guhgell als »Internetschnorrer«. Lange nicht mehr so herzlich gelacht, wenn ich ein Stück Springerpresse vor mir hatte.
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Nachtwächter
Heute wird das LG Hamburg sein Urteil in Sachen GEMA gegen JuhTjuhb sprechen. Das Urteil, das ich erwarte, wird vermutlich viele präventive Sperrungen von Videos verursachen. Für alle Anwender von Firefox und… *würg!*… Chrome, die immer noch nichts von einer einfachen Abhilfe gehört haben, setze ich hier mal den Link auf das AddOn ProxTube, mit dem sich für JuhTjuhb mühelos Proxy-Server in den USA nutzen lassen, wo es derartige Beschränkungen nicht gibt. Wer sich lieber etwas Arbeit von Hand machen will, kann auch bei Proxynova einen Proxyserver auswählen und im Browser konfigurieren.
Wenn ich Guhgell wäre, würde ich ja einfach JuhTjuhb für die BRD vollständig sperren und eine hübsch formulierte Erklärung dazu abgeben, warum dieser Dienst in BRD nicht rechtssicher betrieben werden kann – und mit Freude auf das Geheule der Musikverwertungsindustrie warten. Denn das Heulen, das wird schnell kommen…
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Nachtwächter
Kaum komme ich mal ein paar Tage nicht so richtig zur Online-Lektüre, schon muss ich mir den schönen Morgen damit verpesten lassen, dass die Hamburger Dunkelkammer (Achtung, da fließt eine Meinungsäußerung mit) mal wieder so richtig durchentschieden hat und Meinungen verboten hat…
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Nachtwächter
Das Hamburger Landgericht spricht mal wieder Recht, dass es so recht im Hohlraum des Kopfes scheppert: Eine Abmahnung über E-Mail ist rechtskräftig und gilt auch dann als zugestellt, wenn die Mail im Spamfilter hängengeblieben ist oder der Empfang aus irgendeinem anderen technischen Grund nicht stattgefunden hat.
Nachtrag: Fefe hat auch schon…