Übrigens: Nach Rechtsauffassung des Hamburger Landgerichts ist eine Software illegal, die aus dem Internet ankommende Daten unter einem vom Nutzer frei wählbaren Dateinamen speichert, wenn diese Daten für sogenanntes Streaming gedacht waren, also dafür, unter einem (oder mehreren) dem Nutzer unbekannten Dateinamen temporär gespeichert zu werden, um von dort abgespielt zu werden. Was jetzt allerdings der Unterschied zwischen einer Speicherung und einer Speicherung ist, gehört zu dem Kram, über den sich irgendwelche völlig weltfremden Juristen den Kopf heißreden sollen. Mit ihrem ganz besonderen Technikverständnis