Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf!
Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht, Ihren Austritt nachzuweisen. Einige Religionsgemeinschaften spekulieren darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder diese Bescheinung nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre nach dem Austritt einen Beweis dafür. Ihnen drohen dann Kirchensteuernachzahlung für 6 Jahre…
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Nachtwächter
Kommentare
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Tabul A. Raza am 19.5.2013 um 13:18
Und was macht man, wenn man nie in einer Kirche drin war und trotzdem plötzlich beweisen soll, daß man nicht drin ist? Genau das ist mir nach einem Umzug in Berlin passiert.
Nachtwächter am 19.5.2013 um 14:25
Unfassbar!
Da bekommt man ja Lust, dem Laden, der das ohne sachlichen Grund »bewiesen« haben will, eine Rechnung zu schreiben: Für den zeitlichen Aufwand, den man damit hat, um eine eidesstattliche Erklärung nebst Anschreiben zu verfassen. Der Form halber höflich formuliert, aber so, dass in jedem Wort die gesamte Verachtung für solche Klerikalarschkriecher fühlbar wird.
Bio am 19.5.2013 um 14:33
Oh nooooo. Ich war auch nie drin. Bin gar nicht getauft (deshalb bin ich wohl soooo pöse).
Na da bin ich ja mal gespannt ob was kommt.
cassiel am 20.5.2013 um 18:59
Ich bin auch schon mal ungefragt als Kirchenmitglied vereinnahmt worden. Da frag ich mich noch heute wie das auf die Lohnsteuerkarte kam. Glücklicherweise wurde das nach heftigem Protest korrigiert.