Stoppschilder sind gerade in, auch in Karlsruhe. Für dieses Verfassungssurrogatextrakt namens EU-Vertrag, das sie nur so genannt haben, um weitere Plebiszite zu vermeiden, in denen das Monster scheitern würde, hat das BVerfG gesagt: Da müsst ihr kurz an der Linie anhalten, ein bisschen an den Gesetzen herumflicken und dann könnt ihr ihn unterschreiben. Jetzt kann man hier nur noch auf die Iren hoffen, die wohl so lange zu Plebisziten gerufen werden, bis das Ergebnis den Politiktreibenden gefällt.

Nachtrag: Ich hätte gleich in das Lawblog schauen sollen, da gibt es das Urteil im Wortlaut.