Das Urteil des LG Hamburg in Sachen JuhTjuhb gegen GEMA ist gefallen, und es ist für mich keine Überraschung. Auch wenn die »Qualitätsjournalisten« vom Spiegel berichtet haben, dass endlich auch in der BRD JuhTjuhb so nutzbar wäre, wie es im Rest der Welt möglich ist, wohl weil sie fehlinterpretierten, dass der Antrag für fünf Stücke formal zurückgewiesen wurde. In Wirklichkeit hat die GEMA das Recht auf ihre Ansprüche zugesprochen bekommen, und Guhgell drohen empfindliche Ordnungsgelder, wenn noch einmal ein bisschen von der GEMA verwertete Musik zu hören sein sollte [eine weitere Quelle ist die Springersche Welt]. Ach, wenn ich Guhgell wäre, eine generelle JuhTjuhb-Sperre für die BRD wäre so einfach zu machen… :twisted:

Ob der GEMA inzwischen mal jemand gesteckt hat, was ein Proxyserver ist?

Ach ja, eines noch: Ich wurde gestern noch korrigiert, dass »JuhTjube« wenn überhaupt, dann »JuhTube« geschrieben werden müsse, denn so spreche es man es eben in US-amerikanischem Englisch aus. Aber ich lasse doch nicht Amis darüber entscheiden, wie man deutsche Wörter wie JuhTjuhb, Händi, Guhgell oder Kompjuter ausspricht… ;)

Nachtrag: Die Falschmeldung des Spiegels geht auf die DPA zurück [Link zum Zwitscherdings]. So macht man heute »Journalismus«. Direkt aus dem NITF-Feed der Agenturen in die Websites, ganz ohne eigene Leistung, muss ja schnell gehen. Dafür will man dann auch ein so genanntes »Leistungsschutzrecht« haben…

Nachtrag Zwei: Und die denken beim Spiegel über paid content nach

Nachtrag Drei: Die springersche Welt hat bei ihrem Jubeltext über dieses Urteil mal alle Ambitionen vergessen, doch etwas seriöser als die Bildzeitung wirken zu wollen und bezeichnet in ihrer Überschrift Guhgell als »Internetschnorrer«. Lange nicht mehr so herzlich gelacht, wenn ich ein Stück Springerpresse vor mir hatte.