Das hessische Landessozialgericht über die gegenwärtigen Regelsätze für Familien, die von »Hartz IV« leben müssen: »Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.« – bitte im Kontext dieses Urteiles nicht vergessen, dass diese Massenverarmung nichts mit Herrn Huren-Hartz zu tun hat, sondern dass die herrschenden Zustände dem politischen Willen der Grünen und der geschröderten SPD entsprechen, und dass von Seiten der Unionsparteien nicht die geringste Tendenz zu erkennen ist, den Menschen wieder ein Recht auf ihr bisschen Dasein zuzusprechen. Das ist nicht »Hartz«, das ist die komplette, hier herrschende politische Kaste der BRD, die sich hier in einer Weise verhält, dass ein Landesgericht dazu auch schon einmal »verfassungsfeindlich« sagt. Kennt ihr eigentlich alle den Artikel 20, Absatz 4 des GG da draußen? Dass andere Abhilfe nicht möglich ist, das wird leider mit jedem Tag unter dieser Junta ein bisschen deutlicher.
Kommentare
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Bio am 30.10.2008 um 02:23
oh. da waren wir wieder nahezu zeitgleich mit dem schreiben. zumindest handelt es sich um das selbe thema
ja. leider scheint es so, als wäre keine änderung in sicht, ausser durch einen aufstand.
Bio am 30.10.2008 um 02:31
fragt sich nur ob das überhaupt gilt wa da im GG steht, da es ohne verfassung ja auch keine verfassungsmässige ordnung gibt oder?
cassiel am 30.10.2008 um 10:03
http://localhost/blah-dev/2008/10/29/kurz- verlinkt-hessisches-landessozialgericht-ha rtz-iv-regelsaetze-sind-verfassungswidrig/ #comment-2995