Na, endlich geht die Saat mit den »Tafeln« für arme Menschen in den Städten auf. Damit kann man zum Beispiel begründen, dass auch in teuren Städten (wie etwa München) trotz des kürzlichen Urteiles des BVerfG keine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze nötig ist: »Alt hält erhöhte Hartz-IV-Sätze in teuren Ballungsräumen auch deshalb für überflüssig, weil es dort im Unterschied zu ländlichen Räumen bereits heute bessere Hilfsangebote für Hartz-Betroffene gebe. Als Beispiel nannte Alt Sozialkaufhäuser, Tafeln oder Vergünstigungen im Rahmen von Sozialtickets.« – na, wenn das so ist, denn mal schön und heiter weg vom garantierten Lebensminimum und hin zur gefällig gewährten Gnade!