The Great Firewall of Germany kommt: »Fälle, in denen die Staatsmacht bislang Sperrungsverfügungen erließ, hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben ›nicht im Einzelnen geprüft‹. Grundsätzlich habe dabei eine Abwägung des öffentlich-rechtlichen Interesses an der Blockade unzulässiger Inhalte mit der Meinungsfreiheit sowie anderer betroffener Grundrechte ›im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung‹ zu erfolgen»