Ach ja, wenn man was live übers Internet streamt und damit mehr als 500 Zuschauer erreichen könnte, dann ist das… ähm… Rundfunk. Und natürlich erstmal lizenzpflichtig. m(

Nachtrag: Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben… kostet ja nur bis zu einem halben Megaeuro Geldbuße, wenn man einfach so ungenehmigt ins Internet streamt und damit Rundfunk macht.