Wenn unser aller Bundesköhler uns alle verköhlert, indem er in Zeiten eines allgmeinen Abbaus der so genannten »Grundrechte« sich pflichtgemäß dazu erdreistet, von einem Leuchtfeuer der Freiheit zu labern, denn fragt man sich unwillkürlich, was eigentlich verbrannt wird, um diese Flammen zu entfachen.
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Nachtwächter
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Und noch eine hübsche Aktion zum Mitmachen: Gebt dem Köhler doch mal ein Grundgesetz, er scheint keins zu haben.
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Man kann ja mit gutem Recht viel Mieses über unseren Bundespräsidenten Horst Köhler sagen, aber immerhin tut er so, als wenn er einsähe, dass die gegenwärtige »demokratische« Praxis mit ihren mächtig gewordenen und vom Willen der Menschen enthobenen Parteien nicht mehr viel mit Demokratie zu tun hat – und so denkt er angesichts sinkender Wahlbeteiligungen und einer manifesten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krise laut über durchaus sinnvolle Änderungen im Wahlrecht nach. Das ist unverbindlich und bringt höchstens ein paar mediale Sympathiepunkte, denn es kommt spät und wohl kalkuliert aus machtlosem Munde.
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Kurz verlinkt: Herr Bundespräsident, sie täten gut daran, sich zu entschuldigen.
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Das sind die Informationen, die ich für meine politische Meinungsbildung brauche, aber unbedingt brauche: »Bundespräsident Hort Köhler hat die Kochkunst von Kanzlerin Angela Merkel gerühmt. […] ›Ich habe immer zu viel gegessen, so gut hat es geschmeckt. Mal gab es Rouladen, mal Fisch.‹« – was wäre ich nur ohne Journalisten?
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Nachtwächter
Na sowas! Haben unsere Richter in den roten Roben doch glatt unser wertes Staatsoberhaupt Köhler darum gebeten, nicht seinen Namen unter dieses undemokratische Machwerk namens »Vertrag von Lissabon« zu setzen, bis eine Entscheidung der BVerfG gefallen ist. Und das kann dauern. Ich habe die Klage von Gauweiler und das zugehörige Gutachten mal überflogen, der Umfang übertrifft den der EU-Verfassung sogar noch ein wenig. Das alles müssen die Träger der roten Roben lesen und bewerten, das ist nun einmal ihre Arbeit. Ich glaube nicht, dass es noch in diesem Jahr ein Urteil geben wird, eher in der Mitte des nächsten Jahres. Ob sich dann wieder einmal herausstellt, dass eine große Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates und unsere gesamte Regierung brav die Händchen zu einem verfassungswidrigem Gesetz gehoben haben, hängt von vielen Faktoren ab – zum Beispiel auch davon, inwieweit ein nicht ganz so sichtbarer Einfluss auf dieses »unabhängige« Gericht genommen werden wird. Ich bin ja wie immer pessimistisch, aber es wäre nicht das erste Mal, dass ein von den Berliner Verfassungsfeinden eingeführtes »Recht« in Karlsruhe scheitert…