Wenn die Süddeutsche schon »Auf zum letzten Gefecht« titelt, ist es keine alltägliche Meldung. Peter Gauweiler (CSU) klagt vorm Verfassungsgericht gegen den undemokratischen Vertrag von Lissabon und gibt somit den Trägern der roten Roben die Gelegenheit, ihre eigene Entmachtung noch einmal zu verhindern. Wenn die dort das Grundgesetz gut gelesen haben – und das will ich bei Verfassungrichtern doch hoffen – denn hat der Versuch durchaus gewisse Chancen, da das GG bis dem Tag in Kraft bleibt, »an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.« (Art. 146) Ob das Verfahren, mit dem dieser »Vertrag« gegen den Willen der Bevölkerung durchgepeitscht wurde, als »freie Entscheidung« durchgehen wird, ist durchaus eine interessante Frage, die auch tief in die Gesinnung der Richter blicken lässt, die darüber zu entscheiden haben. Die sauberste Lösung wäre es wohl, wenn nach Art. 20, Abs. 2 (»in Wahlen und Abstimmungen«) eine Volksabstimmung gefordert würde – und es wäre das vermutlich erste und letzte Mal, dass die Menschen in der BRD direkt befragt würden.