»Das Gutachten/Die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen ist fertig

Liebe Freunde –

„Was lange währt, wird endlich gut“: Die lange ersehnte, rein verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit dem Unrecht der Sanktionen ist da.

Ursprünglich hatten wir gedacht, ein juristisches Gutachten zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV erstellen zu lassen.

Nach etlichen Wendungen ist jetzt sogar ein fertiger „Antrag auf eine Richtervorlage“ daraus geworden. Das ist: ein vollständiges juristischen Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen, dieses aber schon in eine Form gebracht, dass man es gleich als Klage beim Sozialgericht einreichen und ein Richter daraus eine Klage nach Karlsruhe verfassen kann.[…]

[…]Der hier veröffentlichte „Antrag auf Richtervorlage“ soll allen, die ihn verwenden wollen, uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Er liegt für Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren vor. Je mehr Menschen ihn nutzen, desto mehr Richter werden vor die Frage der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen gestellt – und desto eher besteht Aussicht, dass ein Richter die Vorlage tatsächlich nach Karlsruhe weiterreicht.[…]«