Baden-Württemberger Landtag beschließt Foltergesetz

»Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 20.6.2013 ein Gesetz zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung beschlossen. Rechtsexperten hatten die Parlamentarier im Vorfeld eindringlich gewarnt: Der Gesetzentwurf vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur verfassungswidrig, sondern verstößt auch gegen völkerrechtliche Vereinbarungen.

Bei psychiatrischen Zwangsbehandlungen werden persönlichkeitsverändernde, psychiatrische Drogen, vor allem sogenannte Neuroleptika, gewaltsam verabreicht. Dies geschieht nicht nur dann, wenn jemand ausrastet und randaliert, sondern auch, wenn er sich weigert, diese Drogen freiwillig einzunehmen. Für die Verweigerung psychiatrischer Drogen gibt es viele gute Gründe. Neuroleptika verursachen, vor allem bei Dauerkonsum, unheilbare psychische und körperliche Dauerschäden. Gefürchtet sind vor allem sogenannte Spätdyskinesien – unheilbare, entstellende Bewegungsstörungen. Laut verschiedenen wissenschaftlichen Studien verkürzt sich die Lebenserwartung von Neuroleptikakonsumenten um bis zu 32 Jahre. Einer Hochrechnung des Bundesverbands Psychiatrieerfahrener (BPE) zur Folge sterben jährlich alleine in Deutschland bis zu 10000 Menschen an den Folgen psychiatrischer Behandlung. Laut psychiatrischer Lehrmeinung sind sogenannte “psychische Krankheiten” auf neurodegenerative Prozesse zurückzuführen. Gleichzeitig verordnen Psychiater aber zur “Behandlung” sogenannter “psychischer Krankheiten” Substanzen, die erwiesener Maßen eben genau diese neurodegenerativen Prozesse hervorrufen.[…]«

Ich kann nur bitten dort weiter zu lesen. Alle enthaltenen Links und Weiterführendes sind hier nicht dabei.

Ausser dieser Anriss:

»Zwangsbehandlung: Alles Banane?

von Hans Ulrich Gresch Veröffentlicht am 20. Juni 2013

Stellen Sie sich vor, im Staat Banania würde ein Teil der Bürger dazu gezwungen, die ungeliebten Produkte und Dienstleistungen einer bestimmten Gruppe von Anbietern zu konsumieren. Diese Bürger würden durch ein Losverfahren ausgewählt. Um keinen Unmut aufkommen zu lassen, würde diese Lotterie als “wissenschaftlich fundierte Diagnostik” getarnt und von hochkarätigen Experten verwirklicht. Diese Fachleute wären Mitarbeiter der Anbieter dieser Produkte und Dienstleistungen. Ihnen obläge es auch, die Zahl der Lose, die den betroffenen Bürger zum Zwangskonsum verpflichten, festzulegen.

Wenn Sie nun meinen, dass es sich bei dieser Geschichte um einen Kalauer handele oder um eine Episode aus einer schlechten Comedy-Serie, dann sollten Sie folgendes Dokument etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Drucksache 15/3588[…]«