Das Hartz-IV-Urteil des Tages kommt vom BSG: Die Arbeitsagenturen müssen nach Ansicht des Bundessozialgerichts auch dann Geld zahlen, wenn sich ein Arbeitsloser monatelang nicht um seinen Antrag gekümmert hat. Vielmehr nahmen die Richter die Behörden in die Pflicht. – aber bitte noch mal ganz genau nachlesen, das ist schon ein recht spezieller Fall, wenn sich die ARGE überhaupt nicht meldet. Wer seine eingeforderte Pflicht zur Mitwirkung nicht erfüllt, hat immer noch schlechte Karten. Alle weiteren Fragen beantwortet ein Anwalt, nicht der Spiegel und auch nicht ich.