Wer den ollen Klepper aus dem niedersächsischen Wappen verwendet und außerdem gegen die politischen Beglückungsideen unserer Landesregierung agitiert, der wird eben abgemahnt.
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Röm.-kath. Kinderfick des Tages: Was machen wir mal mit Bloggern, die über die gegenwärtige… ähm… recht zweiarmige Form der Kindesliebe in gewissen röm.-kath. Einrichtungen schreiben? Na, ist doch klar, in der BRD gibt es einen guten Holzhammer, der Schweigen erzeugt. Nämlich die Abmahnung.
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Das Hamburger Landgericht spricht mal wieder Recht, dass es so recht im Hohlraum des Kopfes scheppert: Eine Abmahnung über E-Mail ist rechtskräftig und gilt auch dann als zugestellt, wenn die Mail im Spamfilter hängengeblieben ist oder der Empfang aus irgendeinem anderen technischen Grund nicht stattgefunden hat.
Nachtrag: Fefe hat auch schon…
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Das Jahr ist noch lang, aber der Fail des Jahres scheint schon festzustehen, und er geht gleich zusammen mit der Abmahnungs-Enthirnung des Jahres. [via]
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Die Abmahnung des Tages…
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Auch ein Jurist ist hier in der BRD nicht sicher vor Abmahnungen, wenn er ein paar kritische Wörtlein bloggt. Am besten, man bloggt nur noch Katzenfotos und so persönliches Zeug, wie etwa, dass man gerade auf die Toilette geht. Übrigens gibt es gerade eine recht interessante Petition, deren Anliegen einen Großteil der gegenwärtigen außergerichtlichen Abstraf-Willkür an der Wurzel bekämpfen könnte, wenn das in der Phobokratie BRD auch nur ein bisschen gewünscht wäre.
Nachtrag: »Da soll dem Kollegen Stadler doch tatsächlich die Äußerung untersagt werden, der Abmahnanwalt fordere für seine Mandantin Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.« – unbedingt beim Lawblog weiterlesen!!
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Rechtsfreier Raum des Tages: Was machen wir einmal mit einem Blogger, der sich die Internet-Domain augsburgr (punkt) de holt und sogar vor der Nutzung dieser Domain noch bei der Stadt Augsburg um Erlaubnis fragt. Na, in der BRD gibt es für so etwas doch das Universalmittel zum Kaputtmachen von Menschen, eine Abmahnung mit einer anschließenden Kostennote über 1,9 Kiloeuro.
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Na, abgemahnt fürs Filesharing? Das könnte ein Kontakt mit einem zwar für die Betreiber lukrativen, aber in der BRD illegalen Geschäftsmodell sein. Gut, das ist jetzt nicht gerade bewiesen, aber sollte das Beschriebene nur ein bisschen der Wirklichkeit des anwaltlichen Handelns einiger Leute da draußen entsprechen, denn zeigte es auch, wie das mit dem »Rechtsfreien Raum Internet«, von dem die classe politique ständig labert, wirklich aussieht. Und die Rechtsunsicherheit in der BRD, die so einen Irrsinn ermöglicht, ist politisch gewollt. Und zwar von der gesamten CDUSPDFDPGRÜNETC…
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Tja, da hat sich Eva ›Ich mahn euch alle teuer teuer ab‹ Schweitzer aber selbst ins Knie geschossen – und einigen weiteren Nutzern dieser gut mechanisierten Vorgehensweise, Suchergebnisse in juristisch eingefordertes Geld zu verwandeln, gleich mit. Schon dumm gelaufen, wenn beim Rechtsmissbrauch nicht alle Beteiligten schön dicht halten…
(Und man stelle sich einmal vor – ich bin kein Jurist – jemand würde in näherer Zukunft damit argumentieren, dass ein derartiges Vorgehen mit Dienstleistern auf Erfolgsbasis in der professionellen Journaille gang und gäbe sei und dass deshalb die bei einer Abmahnung geltend gemachten Kosten immer fragwürdig seien und im Einzelfall schlüssig belegt werden müssten und käme damit auch noch durch, was wäre das denn für eine grandiose Lachnummer. Hoffentlich wird es bald mal versucht.)
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Und dann war da noch…
…der Hotlinkling-Vampir des heutigen Tages.
(Und für jenen, der mich neulich gefragt hat, ob ich eigentlich in dieser Sache schon einmal Kontakt zu Jappy aufgenommen habe. Nein, habe ich nicht und werde ich nach meinen bisherigen Erfahrungen auch nicht mehr tun. Hotlinking gehört zum Konzept von Jappy. Es gibt dort keine Möglichkeiten, ein eigenes Bild hochzuladen, aber dafür kann man bequem und durch die Programmierung explizit vorgesehen in Gästebüchern oder Profilen ein externes Bild einbetten. Jappy erzieht seine oft noch heranwachsenden Nutzer also systematisch zu asozialem Verhalten im Internet – und ebenso zum schnell gemachten Verstoß gegen das immer noch geltende Urheberrecht. Vor allem letzteres ist angesicht der Rechtslage in der BRD und der Freude gewisser Anwälte am Schreiben von mit Kostennote versehenen Abmahnungen verantwortungslos, ersteres ist hingegen einfach nur widerwärtig. Die Betreiber von Jappy haben sich für das Miteinander im Internet disqualifiziert, und wer das Angebot dieser unerfreulichen Zeitgenossen nutzt, darf sich nicht darüber wundern, wenn der Charakter Jappys so sehr auf ihn abfärbt, dass ich auch da nur ein genervtes GASMOP übrig habe. Mein Tipp aus Verschwörungssicht (Satire kennzeichnet sich ja durch ihren Inhalt): Jappy wird von Abmahnanwälten betrieben, um sich für lange lange Zeit eine sprudelnde Einnahmequelle zu sichern. Oder hat jemand eine bessere Erklärung? Ich würde jedenfalls jedem empfehlen, angesichts solcher Krebsgeschwüre des so genannten »Web Zwo Null« zur Selbsthilfe zu greifen.)
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