Und dann ist da noch die GEZ des Tages mit kreativen Ideen, für welche »Rundfunkempfänger« man denn noch eine Rundfunkgebühr kassieren könnte. Zum Beispiel für Computer-Kassen in einem Restaurant. Damit kann man ja auch – zumindest im Prinzip – Internet, und damit handelt es sich eben auch um Rundfunkempfänger, die in der BRD gebührenpflichtig sind.