Weltknall des Tages mit dem verrotteten Aroma des so genannten »geistigen Eigentums«:

Die Gesetzeslage ist extrem verwirrend: Ein Lehrer dürfe aus einem Schulbuch eine Tabelle analog kopieren […] und für die Klasse nochmals analog kopieren. Wenn der Lehrer die Tabelle aber einscanne und in eine Arbeitsblattdatei einfüge, »stehe er mit einem Bein im Gefängnis«

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