Dieser Nachtrag zum Bundespolizei-Hack kommt nicht als Nachtrag, denn er tut so weh, dass er für sich selbst stehen muss: »[…] handelt es sich den veröffentlichten Dokumenten zufolge um ein System zur Auswertung von Positionsdaten, die zum Beispiel GPS-Peilsender an den Fahrzeugen überwachter Personen per Mobilfunk übermitteln […] Unklar ist, ob es sich dabei tatsächlich um Daten aus Ermittlungsverfahren handelt, bei denen ein Richter die Überwachung Verdächtiger erlaubt hat. Denkbar ist zum Beispiel auch, dass die Behörden eine neue Software zur Analyse von Bewegungsprofilen in einem Feldversuch getestet haben […] Die beschriebenen Geräte werden demnach an Fahrzeugen angebracht, ermitteln über GPS-Signale die Position und übermitteln diese per Mobilfunk« – entweder wird das vollständige Tracking und Erstellen eines Bewegungsprofiles sehr häufig richterlich angeordnet (und ist dann wohl nicht immer so verhältnismäßig), oder aber, es wird einfach im Rahmen eines »Feldversuchs« gemacht… unerfreulich sind beide Vorstellungen. Und wenn solche Daten dann auch noch auf einem Opferrechner wie einem Webserver landen, vergeht einem die gute Laune. Das ist fahrlässig und wirklich sehr dumm.