Bullshit des Tages: »Wenn den Sicherheitsbehörden die Online-Durchsuchung erlaubt werde, müsse ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, physisch auf den Rechner zuzugreifen. Dabei handele es sich nicht um eine Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen, sondern lediglich um ein Betreten« – na, das ist doch echt toll, dass man in unserer BRDDR mal von hilflosen Sheriffs und ihren Hilfssheriffs mit den Schlapphüten »besucht« wird.