Fratzenbuch des Tages: Die Gründe für so eine Profilsperre muss man ja nicht weiter überprüfen…
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Nachtwächter
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Die Unschuldsvermutung 2.0 ist so etwas wie Pranger 0.95 beta: […] könnte man anmerken, das ebenfalls abgebildete Auto hat offensichtlich mehr Rechte als der Beschuldigte. Das Nummernschild des Wagens hat die Polizei nämlich anonymisiert…
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Hartz IV des Tages: Na, was sanktionieren wir denn heute mal mit Kürzungen des so genannten »Existenzminimums«, damit einer unterm Minimum existieren muss? Wie wäre es denn mal mit einem schlechten Verhalten, damit kann man doch vieles begründeln.
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Mein Mitleid mit Entwicklern, die für das eiFohn entwickeln und dann immer wieder an Äppels Willkür scheitern fällt nur sehr klein aus. Hey, und was für ein Bullshit! Ausführbare XML-Dateien. Da muss ich gleich an den »Beruf« des »HTML-Programmierers« vor ein paar Jahren denken…
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Terroristen 2.0: Männer, die auf ihrem Computer keinen pr0n haben, sind nach Meinung einiger Polizisten verdächtig. Was soll man denn auch sonst mit einem Computer machen, außer bewegte Rubbelbilder gucken? Und hey, die Polizeibeamten, die so einen Rechner beschlagnahmen und durchsuchen, die wollen doch auch ein bisschen Unterhaltung in ihrem eher tristen Dienst.
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Kinderficker des Tages: Menschen, die FreeDNS nutzen und es erleben durften, dass in den USA das »Amt für Heimatschutz« schon einmal eine ganze 2nd-Level-Domain stilllegt – dann sieht man eben an Stelle der bisherigen Inhalte in 84.000 Fällen einfach nur ein Banner, dass es illegal ist, Kinderpornografie zu besitzen, zu erwerben oder zu verbreiten. Da freut man sich doch, wenn man von einer staatlichen Behörde mal eben an den virtuellen Pranger gestellt wird, mit einem fetten Schild »Pädophiler Pornoverbreiter« übern Kopf.
Ja ja, diese Zustände hätten wir auch hier bekommen sollen, und wir können sie immer noch bekommen: Das Gesetz für die Stoppschilder im Internet ist übrigens immer noch in Kraft und kann bei Bedarf einfach mal angewendet werden. Dafür bedarf es keines Bundestages mehr, der hat schon längst durchgewunken.
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Support 2.0: Was macht man mal als Hosting-Provider, wenn ein Kunde nicht ans Telefon geht (soll ja manchmal vorkommen, dass jemand nicht 7/24 erreichbar ist)? Na, ganz einfach, man nimmt mal eben den ganzen Server vom Netz, um eine Reaktion des Kunden zu erhalten. An diese Art »Kundendienst« in bester Gutsherrenwillkür sollte vielleicht jeder einmal denken, der gerade einen Hosting-Provider sucht.
Nachtrag: Hier ein paar Hintergründe…
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10 bis 20 Prozent der Klagen gegen einen Hartz-IV-Bescheid waren unbegründet… ich lese da, dass 80 bis 90 Prozent der Klagen zumindest einen guten Grund hatten. Was kann man da mal machen, um dieses tolle Hartz-IV-System zu erhalten? Na, ist doch klar: Eine Gebühr für die Klage beim Sozialgericht einführen, damit es sich möglichst viele Betroffene der ganz normalen Willkür nicht leisten können.
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»[…] das Bundesverwaltungsgericht meinte nun, internetfähige Computer seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags« – und morgen definieren wir Zahnspangen, DCF-77-Armbanduhren, Telefone und Kugelschreiber als »neuartige Empfangsgeräte« für den Rundfunk und machen sie gebührenpflichtig. Denn mit einer Zahnspange kann man, wenn sie aus Metall besteht und ein weiteres Metall nebst etwas Speichel hinzugefügt wird, die Sendungen eines nahen Senders hören; mit einer Armbanduhr, die das DCF-77-Signal empfängt und damit die rechtsverbindliche Zeit in der BRD anzeigt, gelangt man an eine Information, die einst ausschließlich über den Rundfunk zur Verfügung stand; beim Telefonieren mit einem Telefon kann die Situation auftreten, dass der Gesprächspartner Radio hört und dass man somit Rundfunk empfängt und schließlich kann man sich mit einem Kugelschreiber Notizen zum Programm machen. Wenn es auf die technische Beschaffenheit des Konzeptes »Rundfunk« nicht ankommt; wenn es nicht vonnöten ist, dass hierfür eine (kostenaufwändige) Sendevorrichtung zentral eine Information ausstrahlt, die von etlichen Empfängern empfangen werden kann (oder auch nicht), ohne dass die Anzahl der potenziellen Empfänger etwas am technischen Aufwand verändert; wenn der Begriff »Rundfunk« auf jedes technische Konzept angewendet werden kann, mittels dessen Informationen zwischen zwei Geräten bewegt werden können, ja, denn ist der zukünftigen Willkür ein weiter Raum geöffnet.
Was die Richter an einem Bundesgericht als Urteil absondern, das mag geltendes Recht sein – aber es ändert eine Tatsache nicht: Ein Computer ist kein Radio und das Internet ist kein Rundfunk.
[Siehe auch Igel-Blog, Golem und Netzpolitik]
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Datenschutz und Hartz IV: Machen sie sich mal frei!