Kleiner Hinweis für Menschen in Baden-Württemberg: »Der Landtag ist ferner aufgelöst, wenn die Auflösung von einem Sechstel der Wahlberechtigten verlangt wird und bei einer binnen sechs Wochen vorzunehmenden Volksabstimmung die Mehrheit der Stimmberechtigten diesem Verlangen beitritt.« (Verfassung des Landes Baden-Wüttemberg, Artikel 43, Absatz 2)
In welcher Weise das Sechstel die Auflösung »verlangen« kann, sollte allerdings jemand feststellen, der sich damit auskennt. In jedem Fall ist die Auflösung des Landtages in Baden-Wüttemberg ein verfassungsmäßiges Recht der Wahlberechtigten, dass sie geltend machen können. Vergesst den alten Geißler, der als Vertreter einer ganz anderen CDU dort die Stellung halten und ein bisschen Vermittlung simulieren soll, während die Gegner »Friedenspflicht« haben und vom Lande Tatsachen geschaffen werden! Lasst euch nicht verarschen!
Perspektive2010 am 9.10.2010 um 11:54
In der Tat, der Geißler ist nichts weiter als ein Lakaie von Merkel und Mappus und dient mit seiner Attac-Mitgliedschaft und seinen paar ach so kritischen Interviews und Äußerungen zu Wahlkampfzeiten nur als pseudo-linkes Feigenblatt und dummschwallende Handpuppe für die üblich einseittigen Interessen der CDU.
Daywalker am 9.10.2010 um 19:42
und was soll so eine auflösung bringen?
werden deshalb die verträge ungültig?
und glaubst du, die politiker die dann nachrücken sind besser?
imho ist das alles nur ne demokratiesimulation, weiter nichts!