»Blogs sind in Deutschland verboten. Dies gilt jedenfalls bei einer wörtlichen Anwendung des Datenschutzgesetzes, wie sie etwa der Berliner Datenschutzbeauftragte vornimmt.« – so sieht das Ergebnis aus, wenn inkompetente Dämonkraten Gesetze machen.
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Bio am 17.12.2008 um 02:30
will da wohl jemand die blogs loswerden?
irgendwann darfste garnix mehr äussern ohne berechtigungsschein vom ministerium für liebe.
Chen am 17.12.2008 um 09:08
Bitte mal die Kommentare unter dem Artikel lesen: das BDSG gilt bei privaten Blogs nicht. Ferner hat mit seinem Hinweis recht.
cassiel am 17.12.2008 um 11:35
Wieso inkompetent? Ist nach dem Verlust den Massenmedienmonopols (MMM) der Staatsmafia doch nur folgerichtig, dass es zum roll back kommt und die alten massenmedialen Machtverhältnisse wiederhergestellt werden sollen. Da ist der Staatsmafia jedes Mittel recht *doppeldenk*
Die wissen genau was sie tun (müssen um ihre Macht zu sichern).
Und was die Anwendung des »BDSG« betrifft: das entscheiden nicht wir, sondern »unabhängige« (Scharf-)Richter.
Und selbst wenn diese entscheiden sollten, dass das BDSG letztlich nicht auf private Blogs angewendet wird, trotzdem egal: Hauptsache mal wieder genug Rechtsunsicherheit geschaffen und den Rechtsverdrehern den Profit gesichert.