Die BRD im Jahre 27 nach Orwell: 1,7 Millionen Handyortungen.
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Es ist doch bemerkenswert, dass die Ermittler in der BRD nur deshalb mit dem Einsatz des Bundestrojaners zurückhaltend werden, weil sie dabei entdeckt werden können und nicht etwa, weil das Ding in der jetzigen Form ein staatlich installiertes Sicherheitsloch ist, so groß, dass man die Sonne darin versenken könnte. Und das Ding ist ja immer noch so ein Sicherheitsloch, wie man den Stellungnahmen entnehmen kann. Damals, als der CCC diese Drecksware analysiert hat, hat Herr Ziercke, dieser geübte Redner, verkündet, dass es sich um eine uralte Version handelt; und jetzt heißt es auf einmal, dass die angeblich moderne Version nicht mehr eingesetzt werden kann, weil die Virenscanner ja eine Signatur des Bundestrojaners kennen – der doch besagte »uralte« Version sein müsste. Na ja, das mit der inneren Logik beim Belügen der Menschen in Deutschland, das wird Herr Ziercke sicher noch ein bisschen üben…
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Der BRD-Polizeiliche Überwachungswahn für den neuen neuen Personalausweis erzeugt ganz besonders heiße Fieberträume in den Köpfen der Allüberwacher: »[…] ein DNA-Sensor in der Ausführung als Micro-TAS-Chip […] mit subkutaner Probeentnahme […]« – autsch! Der Ausweis hat mich gepiekst! Aber hey, diese offensichtliche und für die meisten Menschen beängstigende Dystopie dient nur einem Zweck: Eine weniger umfassende Verdatung und Überwachung durchzusetzen, die dann als Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Plänen verkauft wird, obwohl sie in Wirklichkeit eine Verschlimmerung gegenüber den ursprünglichen Zuständen ist.
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Überwachungs-Brüller des Tages: Das Löschen der Daten war nicht möglich und musste für 130.000 Euro »nachbestellt« werden. Wie praktisch für Beutelschneider und Scharlatane aller Art, dass unsere so überwachungsgeilen BRD-Polizeien keine Ahnung haben und dass dort EDV-Analphabeten technische Entscheidungen treffen und das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster schleudern.
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Danke, Herr Innenminister, dass sie mir nachträglich darin recht gegeben haben, dass ich hier die ganze Zeit dieses #0zapftis-Ding als Bundestrojaner tagge, obwohl sie zuerst natürlich ihrem Dementireflex folgten und einen Einsatz durch Bundesbehörden abstritten. Denn jetzt ist es ja raus aus ihrem ministrialen Munde, dass auch Bundesbehörden diese staatlich erstellte und mit Steuergeldern bezahlte Malware nach kriminellem Vorbild benutzt haben: »Auf Bundesebene, also beim Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundespolizei, ist das seit 2008 gerade mal in rund 25 Fällen geschehen« – da haben sie wohl nach einer Woche nicht nachlassender Aufmerksamkeit für die Umtriebe in ihrem Laden endlich einmal nachgefragt, Herr Innenminister, was eigentlich in den Behörden so vor sich geht, über die sie eine Aufsichtspflicht haben…
Hübsch übrigens, dass in diesen trüben Zeiten, in denen alles den Bach runtergeht, wenigstens ein Aufwärtstrend zu verzeichnen ist: Die Zahl offiziell eingeräumter (und grundgesetzwidriger) Einsätze des Bundestrojaners wird jeden Tag ein bisschen größer.
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Da fragt mich doch gerade jemand, wie man seinen Klapprechner vorm Bundestrojaner schützen kann, wenn er beim Zoll etc. mal kurz mitgenommen wird. Für Linuxer ist es relativ einfach, eine komplett verschlüsselte Festplatte zu benutzen und bei jedem Booten die Passphrase einzugeben, wenn das vielleicht auch ein bisschen unbequem ist.
Wer ein anderes System verwendet, hat es nicht so leicht, Sicherheit herzustellen. Aber es ist immer noch möglich, die Manipulation durch einen Mitarbeiter des Zolls sicher zu erkennen. Einfach vor und nach der Abgabe des Klapprechners Knoppix von einer CD oder einem Datenzäpfchen booten, um die Festplatte untersuchen zu können, ohne das installierte System zu booten und damit den Inhalt der Festplatte zu verändern. Beide Male ein »dd if=/dev/sda bs=64M | md5sum« an der Kommandozeile absetzen und die beiden Ausgaben vergleichen (die erste am besten notieren). Wenn sich diese Ausgaben auch nur in einem einzigen Zeichen unterscheiden (der Unterschied ist in der Regel gravierend), wurde das Dateisystem der Festplatte mit Sicherheit von Zoll-Mitarbeitern manipuliert – mindestens wurde der Klapprechner hochgefahren, warum zum Teufel auch immer. Wenn das der Fall ist, am besten den Rechner gar nicht mehr hochfahren und die Platte zum CCC schicken, damit die Leute dort die Stasi-2.0-Software auch mal in installierter Form vor sich haben und nicht nach einer stümperhaften Löschung rekonstruieren müssen.
So lässt sich mit relativ geringem Aufwand die Installation einer Schadsoftware durch den Zoll wenigstens erkennen – und es kommt zu einer Dokumentation derartiger Übergriffe in persönliche Kommunikations- und Organisationsgeräte.
Und sollte der Zoll gewohnheitsmäßig jeden Rechner booten, den er in die Hände bekommt… na, wozu sollte er das tun, wozu zum schwefelkackenden Höllenhund?! Etwa, um ungeschützte Daten lesen zu können? Einen objektiven Grund, der das Booten eines Rechners im allgemeinen Falle erforderlich macht, gibt es bei der Kontrolle nicht. Es wäre auch schon wieder ein Politikum…
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Der geleakte Bundestrojaner ist ein Bayerntrojaner. Und er wurde vom bayerischen LKA eingesetzt, obwohl er rechtswidrig war. Weil die Polizei in einem Polizeistaat wie der BRD eben einfach im »rechtsfreien Raum« operiert. Aber mein Lieblingszitat ist immer noch: »Insgesamt landeten so ungefähr 60.000 Bildschirmfotos in der Ermittlungsakte« – denn ich frage mich dabei unwillkürlich, ob die werten Polizeibeamten die Screenshots auch noch ausgedruckt haben.
Ach ja, wen packt man eigentlich so eine grundgesetzwidrige Stasiwanze auf den Rechner? Einem Terroristen? Mitnichten: »Erstens ging es in dem fraglichen Fall nicht um Terrorismus oder ähnlich schwere Verbrechen. Gegen den Beschuldigten wurde ermittelt, weil er bei einem IT-Unternehmen arbeitete, das Handelsplattformen für Firmen programmierte, die in Deutschland ordentlich zugelassene Psychopharmaka ins Ausland vertreiben. Der Vorwurf lautete auf ›gewerbsmäßige Ausfuhr von Betäubungsmitteln‹. Was darauf hindeutet, dass die legale wenn auch heikle Überwachung von Kommunikation auf Computern eher häufiger vorkommt und nicht nur bei ’schwerster Kriminalität‹, wie sie immer vom Bundesinnenministerium gerechtfertigt wurde«. Es kann tatsächlich schon reichen, wenn man Programmierer ist und Anwendungen für Firmen schreibt, die ihr Geschäft in einer Grauzone des Rechts machen, zum Beispiel beim Handel mit Medikamenten ins Ausland. Da braucht man nichts mit Kinderporno oder Al Kaida. Das wird gießkannenartig auch für eher gewöhnliche Ermittlungen eingesetzt. Und, lieber, liebe, liebes Mitbürger, Mitbürgerin und Mitbürge: Dein Innenminister ist ein schäbiger und schamloser Lügner, der einen von Rechtsstaat faselt, während er klammheimlich die Stasi 2.0 aufrichtet.
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Das waren wohl mal wieder so richtige Experten, die den »Bundestrojaner« geschrieben haben: Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können. Finde ich übrigens toll, dass das Ding fernsteuerbar ist und nach der Installation beliebiges Zeug droppen kann. Das freut die Ermittler bestimmt. Wenn sie bei der Untersuchung und Überwachung schon nichts finden können, dann haben sie wenigstens die Möglichkeit – und gäbe es da jemanden, der das kontrollierte? – einfach ein bisschen belastendes Material auf dem untersuchten Rechner zu hinterlegen. Das sind doch großartige Möglichkeiten, um langwierige Ermittlungen ein wenig zu beschleunigen!
Nachtrag: Ich lese gerade die Dokumentation des CCC und denke mir immer wieder nur: Das kann doch nicht wahr sein! Haben die sich etwa ein Ei unterjubeln lassen? Wenn dieser Trojaner auf einem Rechner läuft, kann er von jedem anderen Rechner im Internet angesteuert werden. Es gibt kein Authentifizierungsverfahren. Auf keiner Seite der Kommunikation. (Okay, die IP-Adresse muss gespooft werden, aber das ist Kinderkacke.) Der Trojaner sendet einfach nur als eigene Identifikation C3PO-r2d2-POE zurück. Ja, C3PO und R2D2! Laserschwert, ich hör dich brummen! Und jeder Rechner im Internet, über den das geroutet wird, könnte an der bloßen Tatsache, dass dieser festgesetzte String gesendet wird, den Trojaner erkennen und alles mögliche damit machen. Zum Beispiel beliebige ausführbare Dateien auf den befallenen Rechner hochladen, die dann ausgeführt werden. Die müssen nicht einmal verschlüsselt werden. Unfassbar! So doof können die Programmierer im mutmaßlichen Auftrag des BKA doch gar nicht gewesen sein. Und wenn sie es doch waren, kann das durch keine Revision gekommen sein. Wenn das wirklich der Bundestrojaner ist, denn hat sich in Zukunft jedes Vertrauen in eine staatlich erstellte Software erübrigt. Da herrscht gnadenlose Unfähigkeit. Das ist einfach nur…
Nachtrag Zwei: Hallo, Zeit Online, Einschläge? »Ein besserer Schutz wäre klarere Gesetze« – das Ding ist jetzt schon klar gesetzwidrig. Das hat sich schon vor einer vollständigen Analyse gezeigt. Glaubt die Zeit da allen Ernstes, dass andere, nein: »bessere« Gesetze eher eingehalten würden? Puh, wenn das der Journalismus ist, der die Machenschaften für die Menschen in der BRD kontrolliert und erklärt, dann brauchen die Profiteure der Machenschaften aber keine Angst vor diesem Journalismus zu haben.
Nachtrag Drei (Weil ich gerade hellwach geworden bin): Die FAZ hat es wirklich gut und laientauglich erklärt, ohne sich durch staatstragende Bullshit-Erklärungen hervorzutun. Schade, dass ich niemanden kenne, der die FAS liest, sonst hätte ich etwas, worauf ich mich schon freuen würde…
Nachtrag Vier: Lesenswert ist der Kommentar und die Zusammenfassung im Lawblog.
Nachtrag Fünf: Das sehe ich ja jetzt erst. Was für eine Tomate auf den Augen! »Der Code wird morgen in ausführlicher und kommentierter Form im Feuilleton der ›Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung‹ abgedruckt« – ROFL! Treffer und versenkt! Danke, CCC, Danke! Dass ich das noch einmal erleben darf, dass solche »Staatsgeheimnisse« der BRD in einer deutschsprachigen Zeitung stehen!
Nachtrag Sechs: Ein Video des CCC über den Bundestrojaner und seine Möglichkeiten.
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Richtervorbehalt, ach gefickt! Im Zuge seiner Ermittlungen entdeckte Schurig, dass der erforderliche richterliche Beschluss für die Funkzellenabfrage schon im Wortlaut von der Staatsanwaltschaft Dresden ausgearbeitet worden war. Der Richter unterschrieb nur noch…
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Hat wirklich jemand geglaubt, der monströse Laden GEZ würde aufhören, eine Existenzgrundlage zu haben, wenn aus der Gebühr für ein Rundfunkgerät eine Gebühr für eine Wohnung wird, egal, ob in dieser Wohnung nun irgendwas mit Empfangsmöglichkeit drinsteht oder nicht? Ja, das haben wirklich Leute geglaubt. Aber die GEZ hört nicht zu existieren auf, sondern wird in eine stasiartige Kontrollbehörde und zweite Meldebehörde für die Menschen in Deutschland umgebaut. Und wer in Zukunft umzieht, kann verpflichtet werden, der GEZ darzulegen, warum er umzieht.
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Die Volkszertreter aus den Parteien mit dem »C« haben jetzt, nach dem Mordlauf in Norwegen, endlich wieder einen psychologischen Angst-Hebel, um ihre Forderungen nach dem Stasi-2.0-Staat zu »begründen«. Da muss man doch gleich wieder die totale Vorratsdatenspeicherung fordern, scheiß auf die Fakten. Denn Norwegen hat die Vorratsdatenspeicherung schon. Das bloße Sammeln von Daten in riesigen Datenbanken hilft für die Prävention nämlich gar nichts, wenn sich nicht bei den Polizeien richtige Menschen permanent mit diesen Daten beschäftigen und sich ein Urteil darüber bilden – zu schade, dass das Geld kostet. Und wenns in diesem Zusammenhang nicht um Prävention geht, um was gehts den Dünnbrettbohrern in den C-Parteien sonst? Vielleicht um den alles ständig überwachenden Stasi-2.0-Staat, der seine Augen mit dem gebieterischen Blick überall hat? Sagte ich doch. Aber dass man das angesichts eines derartigen Verbrechens fordert, einfach nur wegen des psychologischen Hebels, und dass man damit die Opfer des Verbrechens verhöhnt, das verrät Charakter. Und was für einen!
Nachtrag: Beim Lawblog einen Text mit deutlich weniger Galle lesen…
[Die Tagesschau-Seite ist über WebCite archiviert, weil dort öfter mal »depublziert« wird…]