Und es gibt noch eine Petition, die in meinen Augen eine gewisse Beachtung verdient. Abschaffung des Verbotes zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen (§95a UrhG). Spätestens, wenn man seine für Geld gekaufte und mit DRM verkrüppelte Musik nicht mehr abspielen kann, weil man auf ein Betriebssystem wechselt, für das die entsprechende Entrechtungssoftware nicht verfügbar ist, kann man zurzeit schon einmal in die Versuchung kommen, sich strafbar zu machen. Oder wenn man aus irgendeinem Grund einmal eine Version von MS Windows mit erzwungener Freischaltung installieren will, aber Microsoft diesen Dienst für die alten Versionen verweigert. Oder… oder… oder… – es ist einfach ziemlich unsinnig, techische Möglchkeiten pauschal zu kriminalisieren. [via]
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