Ab heute ist das BRD-PRISM geltendes Recht, dass zum Internet- und Telefonie-Dienstleister zur Herausgabe von Zugangsdaten schon beim Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten zwingt. Einmal falsch geparkt oder kurz auf dem Fußweg radgefahren… und schon kann (mit abnickendem, am Fließband unterschreibendem Richter) die Polizei auf Passwörter zugreifen…
Bedanken sie sich bei ihrem Volkszertreter!