Was nehmen wir denn mal als Anforderung für einen Gerichtsreporter, der für das springersche Mord- und Blutblatt Bild schreiben soll? Na, versuchen wir es mal mit »Juristische Grundkenntnisse sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig«, also mit gar keiner speziellen Anforderung für Gerichtsjournalismus. Kann ja jeder? Stimmt, das kann ja jeder. Und genau so wird dann auch nach billigen Zuarbeitern für den »Journalismus« der Bildzeitung gesucht, denn besondere journalistische Fähigkeit ist dafür auch nicht mehr erforderlich. Hauptsache, man schreibt den geilen Content, der dann morgens als Bildzeitung an allen Kiosken der Republik ausliegt, das Hirnfutter für den gehemmten Spanner und übermüdeten Malocher auf dem Weg zur Arbeit. Schön, dass dieser »Qualitätsanspruch« mal so deutlich geworden ist, wie ich das angesichts der »Qualität« dieses Blattes immer schon geahnt habe. [via LawBlog]