Die Umgestaltung der so genannten »Rundfunkgebühr« zu einer haushaltsbezogenen Kopfabgabe, die unabhängig davon ist, ob einer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt oder nicht, könnte »verfassungswidrig« sein.
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Nachtwächter
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Hey, guckemal, so eine Bauchrednerpuppe unserer reklamefinanzierten Fernsehsender ist der Meinung, bei ARD und ZDF sei der Realitätsverlust ausgebrochen, weil auch dort die Kosten inflationsbedingt steigen. Nun, ich bin ja ein echter Fan des Sparens beim quasistaatlichen Rundfunk, zum Beispiel könnten die einfach auf die sündhaft teuren Rechte an irgendwelchen Sportveranstaltungen verzichten (meinetwegen mit Ausnahmen für Veranstaltungen größerer Bedeutung). Ob so eine reine Reklameschleuder wie ein Bundesligaspiel nun durch zusätzliche Reklame unterbrochen wird oder nur von irgendeinem Bier »präsentiert« wird, ist aus Sicht des Brüllballglotzers ziemlich wumpe. Auch finde ich es nicht ganz so erquicklich, wenn immer wieder mal der Eindruck entsteht, dass gutdotierte Pöstchen beim ÖR-Rundfunk als politische Alimentierung missbraucht würden – zumal das auch kein gutes Bild von »Unabhängigkeit« abgibt. (Wie unabhängiger Rundfunk aussieht, kann man etwa an der Nederlandse Omroep Stichting sehen, dem Programm tuts auch nicht immer gut…) Aber »Realitätsverlust« und andere Zeichen von Wahn sehe ich eher im Programm der Reklameschleudern mit ihren Dschungelcamps, ihren Casting-Shows und anderen Beglückungsideen, die direkt aus der Lalaburg zu kommen scheinen. Und diesen Dreck zahle ich als Nichtnutzer auch jeden Tag mit, wenn ich die Kosten für die Werbung in diesem stinkenden Kanal mit jedem Produktpreis mitbezahle.
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Hat wirklich jemand geglaubt, der monströse Laden GEZ würde aufhören, eine Existenzgrundlage zu haben, wenn aus der Gebühr für ein Rundfunkgerät eine Gebühr für eine Wohnung wird, egal, ob in dieser Wohnung nun irgendwas mit Empfangsmöglichkeit drinsteht oder nicht? Ja, das haben wirklich Leute geglaubt. Aber die GEZ hört nicht zu existieren auf, sondern wird in eine stasiartige Kontrollbehörde und zweite Meldebehörde für die Menschen in Deutschland umgebaut. Und wer in Zukunft umzieht, kann verpflichtet werden, der GEZ darzulegen, warum er umzieht.
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Polizeiliche Nebentätigkeit des Tages (mit Datenschleuderei): Vielleicht mal ein bisschen nachschauen, wer da ein Autoradio hat und diese Daten an die GEZ weitergeben…
Nachtrag: Hui, da sich das vorherige Zwangsanmeldetagebuch als sehr flüchtiger Inhalt im Internet der BRD erwiesen hat, sollte vielleicht das aktuelle von Zeit zu Zeit archiviert werden. Nicht, dass es wieder einfach alles verschwindet und niemand mehr nachvollziehen kann, warum es verschwindet.
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Beruflich genutzte PCs sind von der Rundfunkgebührenpficht befreit, wenn ihr Besitzer schon für privat genutzte Rundfunkempfänger auf dem gleichen Grundstück bezahlt, so der bayerische Verwaltungsgerichtshof.
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ARD und ZDF planen, ihre bereits mit Gebührengeldern finanzierten Produktionen noch einmal zu Geld zu machen.
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Ach ja, die »Rundfunkgebühr« ist jetzt endgültig so eine Quasikopfsteuer.
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»[…] das Bundesverwaltungsgericht meinte nun, internetfähige Computer seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags« – und morgen definieren wir Zahnspangen, DCF-77-Armbanduhren, Telefone und Kugelschreiber als »neuartige Empfangsgeräte« für den Rundfunk und machen sie gebührenpflichtig. Denn mit einer Zahnspange kann man, wenn sie aus Metall besteht und ein weiteres Metall nebst etwas Speichel hinzugefügt wird, die Sendungen eines nahen Senders hören; mit einer Armbanduhr, die das DCF-77-Signal empfängt und damit die rechtsverbindliche Zeit in der BRD anzeigt, gelangt man an eine Information, die einst ausschließlich über den Rundfunk zur Verfügung stand; beim Telefonieren mit einem Telefon kann die Situation auftreten, dass der Gesprächspartner Radio hört und dass man somit Rundfunk empfängt und schließlich kann man sich mit einem Kugelschreiber Notizen zum Programm machen. Wenn es auf die technische Beschaffenheit des Konzeptes »Rundfunk« nicht ankommt; wenn es nicht vonnöten ist, dass hierfür eine (kostenaufwändige) Sendevorrichtung zentral eine Information ausstrahlt, die von etlichen Empfängern empfangen werden kann (oder auch nicht), ohne dass die Anzahl der potenziellen Empfänger etwas am technischen Aufwand verändert; wenn der Begriff »Rundfunk« auf jedes technische Konzept angewendet werden kann, mittels dessen Informationen zwischen zwei Geräten bewegt werden können, ja, denn ist der zukünftigen Willkür ein weiter Raum geöffnet.
Was die Richter an einem Bundesgericht als Urteil absondern, das mag geltendes Recht sein – aber es ändert eine Tatsache nicht: Ein Computer ist kein Radio und das Internet ist kein Rundfunk.
[Siehe auch Igel-Blog, Golem und Netzpolitik]
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Kotzreiz des Tages mit GEZ-Geschmack: Damit kann die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden…
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GEZ des Tages: Die Daten sind von einem Adresshändler, der Vorgang ist nur Routine. Und dass die Kinder schon vor zwei Jahrzehnten gestorben sind, kommt dabei eben vor.
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Absurdität des Tages: Verfassungsrechtlich gesehen ist alles Rundfunk außer es sieht aus wie eine Zeitung…
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Wisst ihr, was der Unterschied zwischen Internet und Rundfunk ist? Ganz einfach: Beim Rundfunk handelt es sich um einen mit hohem Aufwand zentral ausgestrahlten Stream von »Informationen«, der von Empfangsgeräten aufgenommen und zur Konsumierbarkeit wiedergegeben wird. Es macht keinen großen Unterschied, ob da eine Handvoll oder ein paar Millionen Leute einschalten, und da sich die Darbietungen im Rundfunk vor allem über eingeblendete Reklame finanzieren, sind die Rundfunkbetreiber froh darüber, wenn es zu großen Einschaltquoten kommt. Beim Internet hingegen verursacht eine »hohe Einschaltquote« nur Probleme, wie man gerade sehr hübsch beim ZDF sehen kann:
Aber trotz dieses Unterschiedes wird von technisch komplett inkompetenten Arschgranaten aus der Contentindustrie und der classe politique immer wieder davon gefaselt, dass es sich beim Internet um eine neuartige Form des Rundfunks handele, und dieses darbende »Argument« dient dann dazu, die »Rundfunkgebühr« auf immer weitere Kreise auch noch jener Menschen auszuweiten, die ganz prächtig ohne die »Segnungen« des Rundfunks leben können. Schade nur, dass Mitmensch Unwissend es meistens nicht besser weiß und deshalb solche »Argumente« für überzeugend hält.
Nachtrag: Die »rechtlichen Gründe«, die das ZDF da als »Begründung« in die Website geschmiert hat, waren ja wohl der absolute realsatirische Hammer! Nur nicht zugeben, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Funk in die Runde (oder meinethalben als »broadcast« auch in die Breite) und dem Abrufen von Daten von einem Server auf explizite Anfrage gibt, der wesentlich ist. Sonst glaubt am Ende keiner mehr, dass es sich beim Internet um eine Art »Rundfunk« handelt, und dann klappt das propagandistische Kartenhäuschen noch in sich zusammen. Ganz großes Kino beim ZDF, aber ganz großes! [Danke Harald, auch für das Konservieren dieses Zeitdokumentes!]
Noch ein Nachtrag: Heise hat auch ein tollen Satz zum »Internet-Rundfunk« in seinem Artikel versteckt: Auf dem iPhone sieht das Spiel aus wie Pong in Farbe. *prust!*