Blah-Archiv » Inhalte http://localhost/blah-dev Kurz und knapp und blah... Thu, 01 Aug 2013 18:58:27 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.6 Da die Blogbar mich im Spamfilter unterg … http://localhost/blah-dev/2008/07/04/da-die-blogbar-mich-im-spamfilter-unterg/ http://localhost/blah-dev/2008/07/04/da-die-blogbar-mich-im-spamfilter-unterg/#comments Fri, 04 Jul 2008 14:35:44 +0000 Nachtwächter http://localhost/blah-dev/2008/07/04/da-die-blogbar-mich-im-spamfilter-unterg/ Da die Blogbar mich im Spamfilter untergehen ließ, wiederhole ich hier einfach noch einmal, was ich dort kommentieren wollte:

Zu Stefan (5): Wenn man die Linkhaftung auf diese Nutzung überträgt, denn wird das in der BRD genau so zu Forderungen von Lizenzkosten führen wie das direkte Einbetten von Videos in das Blog. Denn wer einen Link setzt und sich die verlinkten Inhalte damit »zueigen macht«, der haftet für die fremden Inhalte im Zweifelsfall genau so wie für die eigenen. Die Frage ist nur, ob sich die Juristen dieser Übertragung bestehender Rechtsprechung auf die neue Situation anschließen. Bis dahin kann es auf alle Fälle Zahlungsaufforderungen, Abmahnungen und ähnliches Unheil in teils vierstelliger Forderungshöhe hageln, und zwar vor allem auf »harmlose«, meist nicht lebenserfahrene Jungblogger.

Und dafür braucht die Contentindustrie gar nicht so viele und auch keine »persönlichen« Daten. Es reicht das ganz normale Log des Webservers, wenn darin auch die Referer geloggt wurden (und das werden sie gewiss, allein schon wegen des Fetischs der tollen Statistiken). Darin tauchen sowohl die eingebetteten Videos als auch die Links auf die Videos auf den Seiten von YouTube hoch, und der jeweils anzuwendende Recht findet sich mit »erfreulich« guter Trefferquote in der TLD der verweisenden Site. Die ladefähige Anschrift für die Abmahnung oder Forderung gibt der jeweilige NIC her, und da es sich um den Gebrauch im rechtlichen Kontext handelt, ist die Verwendung dieser Daten sogar zulässig. Wo ein einfaches, von jedem talentierten, fünfjährigen Nachwuchshacker auf seinem Kackpott eben in zwei Stunden runterzuprogrammierendes Perlskript schon dazu ausreicht, um neben der Forderung gegen YouTube weitere Kleinforderungen in summarischer vielfacher Milliardenhöhe zu erheben, da werden sich die potenziellen Nutznießer solchen Forderns gewiss nicht zurückhalten können.

Und selbst, wenn sich solche Forderungen vor Gericht als nicht haltbar erweisen, werden viele eingeschüchterte Netznutzer Geld für eine Lizenz abdrücken, wenn ihnen lange vor einem höchstrichterlichen Urteil mit persönlich möglicherweise ruinösen Rechtskosten gedroht wird. Und Eltern werden für ihre Kinder haften.

Wo die pauschale Forderung für jede Nutzung fehlschlagen könnte, da gebe ich persönlich einer speziellen Forderung der Contentindiusrie gute Chancen: Jedes Mal, wenn solche Inhalte zusammen mit eingeblendeter Werbung auf einer Site präsentiert werden – und wie viele Blogs machen sich mit AdSense oder etwas Ähnlichem für ein paar Eurogroschen zu Litfaßsäulen! Das Einbetten eines Videos ist damit auf der Stelle eine kommerzielle Nutzung geworden, und dafür wird ein Anspruch mit Lizenzgebühren wohl erfolgreich sein.

Ach, was schreibe ich hier so viel? Habe ich kein eigenes Blog? Denn dafür gibt es keine Alternative zu selbst erstellten Inhalten…

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