Schlagzeile des Tages aus der Bimbesrepublik Abmahnistan: Berufungsurteil des LG München I: Rentnerin ohne Computer und W-LAN muss doch keine Abmahnkosten für Filesharing tragen. Dafür muss man in der BRD in Berufung gehen! Fast so, als ob ich mich als Fußgänger ohne Führerschein und Auto in einem langwierigen Verfahren gegen Vorwürfe zur Wehr setzen müsste, dass ich mit meinem Auto einen schweren Verkehrsunfall gebaut hätte – und die Beweispflicht, dass ich das nicht war, soll unbeachtet der Lächerlichkeit eines solchen Vorwurfes bei mir liegen, ansonsten werde ich in vollem Umfang dafür haftbar gemacht. So kafkaesk wird von einigen BRD-Richtern »Recht« gesprochen, wenns ums Internet geht. Aber das bitte nicht als »Rechtsbeugung« bezeichnen, denn das wäre ja ein Vorwurf von einem ganz anderen Kaliber, der gewiss Konsequenzen nach sich trüge. Immerhin: Was ein Auto ist, das versteht inzwischen jeder Richter. Es wird höchste Zeit, dass auch mal zu verstehen lernen, was dieses Internetdingens ist, bevor sie mit teils sehr eigenartigen Vorstellungen vom »Recht« in Tatmehrheit mit intellektuellem Unvermögen und wortgewaltig kaschierter Unwissenheit zu willigen Schergen der schäbigen Abmahnanvergewälte in der BRD werden.
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Bio am 7.4.2013 um 16:05
http://http://www.nachrichtenspiegel.de/20 13/04/07/burgerrechte-demokratie-rechtssta at-gewaltenteilung/