In der niedlichen kleinen Republik mit dem leckeren Fruchtaroma ist es ja beinahe alltäglich geworden, dass vom Gesetzgeber gemachte Gesetze vom BVerfG wieder kassiert werden. Heute hat es erwartungsgemäß das Wahlrecht erwischt, das ein anderes nicht mit dem Grundgesetz vereinbares Wahlrecht ablösen sollte. Und nein, das lag nicht daran, dass die werten Volksvertreter keine Zeit hatten, es besser zu machen, sondern daran, dass sie keinen Willen hatten, sich um diesen Verfassungssurrogatextrakt und das Urteil der Richter in roten Roben zu kümmern, wenn sie ihre totalitär alternativlosen politischen Beglückungsideen in Rechtskraft setzen.