Gute Nachricht des Tages: Mit kommerziellem Gezwitscher auf dem Zwitscherdingens könnte bald Schluss sein, weil das LG Aschaffenburg der Meinung ist, dass auch für S/M-Krams eine Impressumspflicht gilt. Konkret bezog sich das zwar aufs Fratzenbuch, aber die Übertragung aufs Zwitscherdingens ist naheliegend.