Zu den Verlegern, die man auch unter den Bedingungen des Leistungsschutzrechtes noch zitieren und verlinken kann, gehört übrigens Heise – obwohl da jetzt nicht ein öffentlicher Lizenztext steht. Das war irgendwie klar.
Nachtrag: Endlich ist eine offizielle Stellungnahme von Heise da:
Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.
Danke für diese Klarstellung! Auch, wenn ich im Grunde nichts anderes erwartet habe, so dass meine Links auf Heise Online immer unmaskiert waren…
Und hey, ihr da hinten in der Berliner Puppenkiste: Ihr habt als Gesetzgeber eine Situation von Rechtsunsicherheit im Internet geschaffen, in der solche Selbstverständlichkeiten des zivilisierten Miteinanders explizit in öffentlichen Erklärungen auf Websites von Verlagsprodukten eingeräumt werden müssen, wenn die Anbieter mit ihren Inhalten überhaupt noch im Internet diskutabel sein wollen. Das ist eine ganz große Leistung… aber leider nur in der geldhörigen Denk- und Hirnverweigerung.
Bio am 3.3.2013 um 14:58
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand mahlen, aber ist das jetzt bindend für alle Zeit?
Wäre ja schön, wenn man noch vertrauen kann, aber rein rechtlich gesehen, können die doch jeder Zeit mit dem LSR Gedöns anfangen – oder?
Nachtwächter am 3.3.2013 um 15:18
Ja, können sie. Das wäre aber wirklich ein Schuss ins eigene Knie. Heise ist nicht Springer, sondern mit seinen Produkten abhängig von einer technisch ausgerichteten Minderheit der Bevölkerung. Die können es sich nicht leisten, ihren Lesern so eine Ohrfeige zu geben. (Obwohl… seit dem Umzug in die Karl-Wiechert-Allee sieht Heise so beeindruckend groß aus…)
Unter dem LSR in der jetzigen Formulierung ist das Bloggen in der BRD sowieso unmöglich geworden – die bloße Vorstellung, wie windige Abmahnanvergewälte und Richter wie Buske dieses Gesetz auslegen werden, ist zum Gruseln. Selbst, wenn das von einem Bundesgericht schließlich wieder kassiert werden sollte – was auch nicht sicher ist – oder die Roten Roben der Karlshure den Schmarrn für verfassungswidrig halten, herrscht für Jahre eine Rechtsunsicherheit, die jedes kurze Zitat (und alles, was sich als Zitat interpretieren lässt) und jeden Link (der dank der SEO-Bemühungen die Überschrift des Artikels enthält) zum kostenträchtigen Risiko macht.
Und dann ist da noch die Sache, dass »Verleger« (Wer oder was ist das genau? Es ist nicht spezifiziert.) ein »ausschließliches Recht« auf Zugänglichmachung eines Teiles eines Presseproduktes (Was ist das genau?) haben, dass also zu Gunsten der »Verleger« das Urheberrecht des eigentlichen Werkschöpfers aufgehoben wird. In der Folge könnte jemand eine Zeitung gründen, darin immer wieder Zitate aus Blogs bringen und dafür – er hat allein durch das Verlegen einer Zeitung ein »ausschließliches Verwertungsrecht« gewonnen, und dass die eine Auflage von mehr als ein paar hundert Exemplaren haben muss oder irgendwo gelesen werden muss, steht nirgends – Lizenzgebühren von den zitierten Bloggern verlangen. Eine Argumentation, der ein Herr Buske sicherlich folgen würde, und damit würde dieser Bullshit für Monate oder Jahre geltendes Recht in der BRD.
Auswandern geht virtuell viel einfacher als mit dem Körper. Schon Abmahnistan hat viele mit ihren Blogs und Websites ins Ausland getrieben, und dieser Scheiß wird es erst recht tun.
Bio am 3.3.2013 um 15:51
Das stimme ich sicherlich zu, dass das Heise eher böse aufstoßen würde.
Nun denn.
Was die Links betrifft. Nur noch »Short Links« (z.B. Tiny URL) benutzen?
Was die Werkschöpfer betrifft, die Du da ansprichst. Ich mag mich ja täuschen, aber die »wollen« das doch so, wenn sie ihr Zeug an diese »Verleger« verkaufen und / oder für die arbeiten. War das Bisher nicht auch so? Wenn ich z.B. einem Musik-Label die Verwertungsrechte an meiner Musik verkaufe, dann bin ich doch auch selber schuld (auch dass ich dazu in die GEMA eintreten müsste).
Und. Wenn ich für jemanden Arbeite, dann gehört doch das Resultat meiner Arbeit dem, oder nicht? Auch wenn ich Freiberufler wäre und mit nem Werkvertrag ne Auftragsarbeit mache – z.B. ein Musikstück für ne Reklame?
Es wird immer undurchsichtiger, der ganze Rechtsscheiß – zum
cassiel am 4.3.2013 um 10:51
Ob heise mit diesem Statement auf die Positivliste (Achtung JavaScript-@§$%&?#+*
) darf?
Und wie weit die alternative Einstellung von heise geht, kannst du, Nachtwächter, als qualifizierter »Hannoveraner« vor Ort, ja mal austesten, sofern du bereit bist für einen Moment deine prinzipielle Aversion gegen Lohnsklavenarbeit zumindest temporär-investigativ beiseite zu legen. Ich wette mal der Eindruck der neuen Zentrale täuscht nicht.
Nachtwächter am 4.3.2013 um 16:02
Heise hat es mir zum Glück abgenommen, dass ich mal meinen Kadaver dort hinschleppe und versuche, eine Ansprechpartner zu finden – die Erklärung von Heise ist oben als Nachtrag verlinkt.