Aber auch, wenns nicht ums Zwitscherchen, sondern um Zeitungen geht, mag die CSU vor allem eines nicht: Ein paar in einem Leserbrief geäußerte Worte des Volkes zum Filz in der Partei. Da muss man gleich einer Rentnerin, die sich mit etwas über tausend Euro Witwenrente durch ihr Dasein schleppt, einen einschüchternden Abmahnbrief mit schmerzhaftem 5000-Euro-Kostensprengsatz zustellen lassen. Wäre ja schade, wenn die Stummschaltmaschine Abmahnung nur auf das Internetdingens begrenzt wäre.
Schlagwort Abmahnistan RSS
-
Nachtwächter
-
Nachtwächter
Dank Bundesgerichtshof gibts eine weitere Rechtsfalle für jeden Mitgestalter des Internet in der BRD: Das Einbetten von YouTube-Videos (und damit auch analog Soundclound-Tracks und dergleichen mehr) in eine Website könnte eine Verletzung von Urheberrechten sein. Die nächste Abmahnwelle ist damit wohl gesichert.
-
Nachtwächter
Schlagzeile des Tages aus der Bimbesrepublik Abmahnistan: Berufungsurteil des LG München I: Rentnerin ohne Computer und W-LAN muss doch keine Abmahnkosten für Filesharing tragen. Dafür muss man in der BRD in Berufung gehen! Fast so, als ob ich mich als Fußgänger ohne Führerschein und Auto in einem langwierigen Verfahren gegen Vorwürfe zur Wehr setzen müsste, dass ich mit meinem Auto einen schweren Verkehrsunfall gebaut hätte – und die Beweispflicht, dass ich das nicht war, soll unbeachtet der Lächerlichkeit eines solchen Vorwurfes bei mir liegen, ansonsten werde ich in vollem Umfang dafür haftbar gemacht. So kafkaesk wird von einigen BRD-Richtern »Recht« gesprochen, wenns ums Internet geht. Aber das bitte nicht als »Rechtsbeugung« bezeichnen, denn das wäre ja ein Vorwurf von einem ganz anderen Kaliber, der gewiss Konsequenzen nach sich trüge. Immerhin: Was ein Auto ist, das versteht inzwischen jeder Richter. Es wird höchste Zeit, dass auch mal zu verstehen lernen, was dieses Internetdingens ist, bevor sie mit teils sehr eigenartigen Vorstellungen vom »Recht« in Tatmehrheit mit intellektuellem Unvermögen und wortgewaltig kaschierter Unwissenheit zu willigen Schergen der schäbigen Abmahnanvergewälte in der BRD werden.
-
Nachtwächter
Ich glaube es hackt. Im Kino ein Spot gehen [sic!] Piraterie: ›finanziert durch Geld was durch Abmahnung illegaler uploads erwirtschaftet wurde‹ [Der Link geht zum Zwitscherchen] – falls noch jemand einen guten Grund braucht, keinen Cent seiner begrenzten Geldmittel mehr für Medienkonsum auszugeben: Eine derart offene Kumpanei mit der oftmals rechtsmissbräuchlichen Willkürpraxis der Abmahnkanzleien, die einem derart zuschauerverachtend unter die Nase gerieben wird, ist ein verdammt guter Grund. Zumindest, um niemals wieder ein Kino zu besuchen. Geh sterben, Contentindustrie.
Nachtrag: Hier kann man sich die Propaganda der Contentindustrie anschauen, wenn einem noch nicht der Appetit vergangen ist.
-
Nachtwächter
-
Nachtwächter
Einen hat diese Internet-Enquete des Deutschen Bundestages aber noch für uns gehabt: Diese Abmahnungen, bei denen jemandem für gewöhnliche Netznutzung und einem damit verbundenen Verstoß gegen Dinge, die eigentlich nur noch von Juristen überblickt werden können, eine gesalzene und für viele Menschen existenzbedrohende Kostennote in den Briefkasten flattert, die sind… richtig, die sind Verbraucherschutz.
-
Nachtwächter
Satire des Tages: Abmahnanwalt ließ »Kostenpflichtige Abmahnung« als Wortmarke schützen und mahnt jetzt Abmahnanwälte ab…
-
Nachtwächter
Juchu! Endlich gibts in Abmahnistan auch 1800 Euro teure Briefe wegen eines Links im Fratzenbuch, bei dem das Fratzenbuch ein Vorschaubildchen generiert. Das wurde aber auch Zeit!
Und wie sehr das »geistige Eigentum« doch die Menschen durch Einschüchterung daran hindert, das Internet mitzugestalten und zur Kommunikation zu nutzen! Das ist sicherlich nicht von jedem unerwünscht.
-
Nachtwächter
BRD-Internet des Tages mit der üblichen Portion Abmahnistan: Begründet wurde die Entscheidung damit, dass allein die Angabe einer postalischen und einer E-Mail Adresse im Impressum nicht ausreicht […] Nach Ansicht der Bamberger Richter muss der Anbieter des Telemediendienstes nämlich einen Kommunikationsweg ermöglichen, auf welchem Kontaktanfragen durch Verbraucher binnen von 60 Minuten nach Kontaktaufnahme beantwortet werden können. Es ist also nach Auffassung des LG Bamberg abmahnfähig, wenn man als gewerblicher Betreiber einer Website (also als jeder poplige Blogger mit einem einzigen Guhgell-Ad oder einem einzigen bezahlt geschriebenen Artikel) eine Kontaktmöglichkeit anbietet, unter der man nicht binnen einer Stunde auf eine Anfrage reagieren kann. Ganze schwarze Schwärme von Abmahnkrähen freuen sich über diese wunderschöne neue Vorlage eines BRD-Landgerichtes.
-
Nachtwächter
Wisst ihr, wer gerade ziemlich offline ist? JAKO. Ja, diese Astlöcher, die andere Blogger fertigmachen. Was für ein Fail! Da haben die endlich mal ein bisschen (wenn auch eher unerwünschte) Aufmerksamkeit, und denn ist ihre tolle Werbe-Website geschrottet und kreplig. Vielleicht hätten die jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt. Mit Internet. Und mit Werbung. Und mit Recht.
Nachtrag: Wieder da!