Ach, wenn schon eine Überschrift alles sagt – Bibliothek 2.0: Abschreiben statt Ausdrucken. »Studenten und Wissenschaftler, die für ihre Arbeit aus den digitalisierten Werken zitieren wollen, müssen die betreffenden Textstellen also künftig wie vor 500 Jahren handschriftlich kopieren. Ausdrucke oder gar digitale Kopien sind nach Auffassung des Gerichts unzulässig«. So einen geistigen Dünnschiss kann man sich gar nicht ausdenken, wie er hier zu geltendem Recht wird.