Kommentare zu: Gelesen, verlinkt und unter großem Kopf … http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/ Kurz und knapp und blah... Wed, 31 Jul 2013 20:21:22 +0000 hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.6 Von: Bio http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/comment-page-1/#comment-2838 Bio Sun, 19 Oct 2008 00:29:27 +0000 http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/#comment-2838 nun gibt es ein neues urteil dazu:Neues Urteil bestätigt Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern

zur sicherheit von hidden volumes und der glaubhaften bestreibarkeit folgendes:
Versteckte Container durch neuen Angriff verwundbar

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Von: Bio http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/comment-page-1/#comment-2779 Bio Thu, 16 Oct 2008 18:03:13 +0000 http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/#comment-2779 @ bodensatz

das mit den hidden volumes wusste ich schon. aber trotzdem thx für die info ;)

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Von: Bio http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/comment-page-1/#comment-2777 Bio Thu, 16 Oct 2008 17:57:56 +0000 http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/#comment-2777 oh danke christian für die info!

jo das ist fürwahr ein »witz« sondergleichen.

total bekloppt die briten.

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Von: Christian http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/comment-page-1/#comment-2776 Christian Thu, 16 Oct 2008 16:05:41 +0000 http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/#comment-2776 Wenn man den Schlüssel vergessen hat, wird das tatsächlich erstmal als Schutzbehauptung gewertet und man muß als Beschuldigter beweisen(!), daß man über die Schlüssel tatsächlich nicht verfügt.

Noch lustiger ist, daß es tatsächlich sogar ein Urteil des Court of Appeal gibt in dem eine Frau verurteilt wurde die ausgesagt hat, gar nicht zu wissen, daß verschlüsselte Daten auf ihrem Rechner liegen.

Ich stelle mir das spannend vor. Da bricht man bei irgendjemandem auf dem Rechner ein, legt einen deutlich sichtbaren Truecrypt-Container an und behauptet dann bei der Polizei, der Typ sei ein Terrorist. Die Polizei durchsucht den Computer, findet den verschlüsselten Container und wertet die Behauptung, davon nichts zu wissen natürlich als Schutzbehauptung.

Bei normalen Straftaten drohen dann zwei Jahre Haft, bei Terrorismusverdacht sogar fünf Jahre ….

Inselaffen, wenn du mich fragst

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Von: Bodensatz http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/comment-page-1/#comment-2754 Bodensatz Wed, 15 Oct 2008 15:35:58 +0000 http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/#comment-2754 Per »TrueCrypt« ist es möglich einen verschlüsselten Container in einem Kryptcontainer zu erzeugen (Hidden-Volumes genannt).

Wen es interessiert, dem sei der Wikiartikel (http://de.wikipedia.org/wiki/TrueCrypt) und dort insbesondere »Das Konzept der glaubhaften Bestreitbarkeit« ans Herz gelegt.

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Von: Bio http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/comment-page-1/#comment-2740 Bio Wed, 15 Oct 2008 06:12:46 +0000 http://localhost/blah-dev/2008/10/15/gelesen-verlinkt-und-unter-grossem-kopf/#comment-2740 was passiert eigentlich wenn man sagt, man habe den schlüssel vergessen?
wird das dann als schutzbehauptung gewertet, egal ob es stimmt oder nicht?

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