Die Verbraucherzentralen – ich finde ja, dass die Bezeichnung eines Menschen als »Verbraucher« schon eine schlimmere Beleidigung ist als jeder Tiername – grüßen mal kurz aus Alzheim und wollen jetzt die Abmahn-Abzocke auf der Grundlage des Urheberrechts »verhindern«. Zumindest ich werde den Verbraucherzentralen niemals vergessen, was sie tun, wenn ihre Hinweise an anderer Stelle im Internet von Mensch zu Mensch weitererzählt werden, um auf diese Weise das zu tun, was die Verbraucherzentralen wohl am liebsten als ihre Existenzgrundlage sehen würden: Menschen aufklären und Schaden verhindern. Das fand man damals nicht so nett bei denen, die ihre (natürlich für jede unverbindliche und oft nichtssagende Beratung zur Kasse gebetenen) Kunden als »Verbraucher« verunglimpfen, da hat man damals gleich eine teure Abmahnung wegen des Urheberrechts losgetreten. Natürlich ohne Versuch, so etwas eine Spur weniger gierig zu klären.
Kommentare
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Christian am 15.2.2012 um 15:56
Bei Heise steht in der zweiten Zeite »eine Abmahnung ohne Kostennote«. Das hört sich jetzt nicht gierig an. Natürlich kann man immer noch streiten ob die gerechtfertigt war.
Christian am 15.2.2012 um 15:59
Nachtrag: War eh noch viel skurriler: http://www.finblog.de/2006/06/03/abmahnung -der-verbraucherzentrale-nrw/