Dringend einen juristischen Rat benötigen die NachDenkSeiten.
Kommentare
Kommentieren
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Dringend einen juristischen Rat benötigen die NachDenkSeiten.
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Anonymous am 25.3.2011 um 19:40
rechtlichen rat dürfen in diesem land nur rechtsanwälte geben.
wenigstens soviel sollte man durch fünf sekunden nachdenken über das erste google-ergebnis auch selber heraus bekommen. dilettanten.
Alexa Kaufhof am 25.3.2011 um 22:09
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Anonymous,
angenommen, ich als Nicht-Anwalt erteile jemandem auf seinen Wunsch hin einen juristischen Rat. Mache dann nur ich mich strafbar, oder macht sich auch die Person strafbar, die mich um Rat gebeten hat? Anders gefragt: liegt in dem geschilderten Fall der Straftatbestand der Anstiftung zur Erteilung eines juristischen Rats vor?
Und wie verhält es sich, wenn ich einen Rat erteile, der vielleicht als juristischer Rat anzusehen ist, mir aber zum Zeitpunkt der Erteilung nicht bewußt ist, daß es sich um einen juristischen Rat handelt? Oder wenn der Person, die mich um Rat bittet, nicht bewußt ist, daß der erbetene Rat ein juristischer sein könnte? In diesem Fall wird man doch sicher nicht von vorsätzlicher Erteilung eines juristischen Rats sprechen können?
In Erwartung Ihrer freundlichen Unterweisung verbleibe ich hochachtungsvoll
A. K.
Christian am 25.3.2011 um 22:51
Liebe Frau Kaufhof,
zuständig ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Da heißt es dann sinngemäß, dass Nicht-Rechtsanwälten/Richtern (also allen Personen/Organisationen die nicht für die Rechtsberatung registriert sind, da gehören z.B. auch bestimmte Renten-/Finanzberater dazu die sich registrieren müssen) nur eine unentgeltliche Rechtsdienstleistung in familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erlaubt ist.
Wenn Sie also jemanden fragt, den Sie notfalls vor Gericht auch als »guten Freund« bezeichnen könnten, ist die unentgeltliche(!) Rechtsberatung gerade noch legal. Es gibt keine Anstiftung durch Fragen, derjenige der fragt macht sich also niemals strafbar.
Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes bedeutet »jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert«. Wenn Ihnen nicht bewußt ist, dass es sich um einen juristischen Rat handelt, liegt garantiert keine »Prüfung des Einzelfalls« vor und damit greift das gesetzliche Verbot nicht. Was ich gerade hier schreibe ist übrigens eine »an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien« die grundsätzlich legal ist.
Anonymous am 26.3.2011 um 01:57
oha, das christian redet quasi illuminiert und in feinheiten daher.
er hat wahrscheinlich für zehn sekunden gegoogelt und mehr als nur grundlagenerforschung betrieben.
Christian am 28.3.2011 um 18:36
Fast
Ich habe die Diskussion über Rechtsberatung etc. öfter, wenn ich Freunde »berate« ob ihre Hacks möglicherweise strafbar sind …