Brüller und Brechreiz des Tages in einer Packung: »Die Bekanntgabe von in der Öffentlichkeit nicht bekannten Vereinbarungen des Betreibervertrages durch den Bund kann als strafbarer Verrat von Geschäftsgeheimnissen angesehen werden und u.a. zu Schadensersatzansprüchen des Vertragspartners Toll Collect gegen den Bund führen.« – wenn das hier nicht so eine tolle Bananenrepublik wäre, in der die rein wirtschaftlichen Verträge der Bundesregierung selbst noch gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wie Staatsgeheimnisse behandelt würden, damit das plöde Stimmviech auch ja keine Vorstellung vom Gemauschel mit den Steuergeldern erhält, denn wären die Vertragstexte nicht bei Wikileaks, sondern von der Pressestelle der Bundesregierung veröffentlicht worden.
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Bio am 1.12.2009 um 20:02
einige sind halt gleicher……..