Was bedeutet das eigentlich, wenn so ein Volkszvertreter in Bundestage lt. Art. 38 GG nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet ist? Es bedeutet, dass er gegenüber der Fraktionsführung schriftlich erklären muss, warum er in der Abstimmung gegen die von der Fraktionsführung beschlossene Linie stimmt.
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Nachtwächter
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Christian am 4.10.2011 um 16:22
Wie Wikipedia richtig definiert: »Das Gewissen wird im Allgemeinen als eine besondere Instanz im menschlichen Bewusstsein angesehen, die sagt, wie man urteilen soll. […] Ohne eine ethische Orientierung bleibt das Gewissen „leer“; […]«
Auf Deutsch: Natürlich kann es ein Abgeordneter _ohne ehtische Orientierung_ mit seinem Gewissen vereinbaren, vor einer Abstimmung die Genehmigung seiner Fraktionsführung einzuholen. Ein Abgeordneter _mit ethischer Orientierung_ wird damit ein Problem haben.
Anonymous am 4.10.2011 um 17:19
wow! du kennst wikipedia!
Christian am 4.10.2011 um 18:41
Ich hätte auch Nietzsche zitieren können, aber den kennst du leider nicht.
Anonymous am 4.10.2011 um 19:52
soso. jungspund mit diagnose durch die hose.^^