Der Rechtsfreie Raum des Tages ist der Freiherr von und zu und ehemalige Doktor: »[…] entwickelt Guttenberg eine interessante neue Rechtsfigur. Man könnte sie den ›Bewusstlosigkeitsnachweis durch Unwahrscheinlichkeit der Tat‹ nennen. Im Kern lautet das Argument: Wer eine Tat idiotisch begeht, kann, sofern es sich nicht um einen Idioten handelt, sie gar nicht begangen haben« :D