Überraschung des Tages: Das OLG München hat gegenüber dem Bundesverfassungsgericht Pannen bei der Sitzplatzvergabe zum NSU-Prozess eingestanden.
<loriot>Ach!</loriot>
Überraschung des Tages: Das OLG München hat gegenüber dem Bundesverfassungsgericht Pannen bei der Sitzplatzvergabe zum NSU-Prozess eingestanden.
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Wie man das Innere der Mauern kennenlernt, an denen die so genannten Grund- und Menschenrechte einfach aufhören, einschließlich vorübergehender medikamentöser Lobotomie? Indem man einen unüberlegten Post im Fratzenbuch absetzt. Und wehe dem, der sich nicht zu helfen weiß!
Schlagzeile des Tages aus der Bimbesrepublik Abmahnistan: Berufungsurteil des LG München I: Rentnerin ohne Computer und W-LAN muss doch keine Abmahnkosten für Filesharing tragen. Dafür muss man in der BRD in Berufung gehen! Fast so, als ob ich mich als Fußgänger ohne Führerschein und Auto in einem langwierigen Verfahren gegen Vorwürfe zur Wehr setzen müsste, dass ich mit meinem Auto einen schweren Verkehrsunfall gebaut hätte – und die Beweispflicht, dass ich das nicht war, soll unbeachtet der Lächerlichkeit eines solchen Vorwurfes bei mir liegen, ansonsten werde ich in vollem Umfang dafür haftbar gemacht. So kafkaesk wird von einigen BRD-Richtern »Recht« gesprochen, wenns ums Internet geht. Aber das bitte nicht als »Rechtsbeugung« bezeichnen, denn das wäre ja ein Vorwurf von einem ganz anderen Kaliber, der gewiss Konsequenzen nach sich trüge. Immerhin: Was ein Auto ist, das versteht inzwischen jeder Richter. Es wird höchste Zeit, dass auch mal zu verstehen lernen, was dieses Internetdingens ist, bevor sie mit teils sehr eigenartigen Vorstellungen vom »Recht« in Tatmehrheit mit intellektuellem Unvermögen und wortgewaltig kaschierter Unwissenheit zu willigen Schergen der schäbigen Abmahnanvergewälte in der BRD werden.
Was man beim Klöttenladen Hollister gegen gelegentliches Klauen durch Mitarbeiter tut? Ganz einfach, man würfelt! Unter Diebstahlverdacht steht, wer beim Würfeln eine Vier wirft. Muss man also durchsuchen. Und diese Willkür ist eine Verbesserung, denn vorher wurden alle gefilzt.
Geistiges Eigentum des Tages ist es, wenn man am Bahnhof von der Bundespolizei festgenommen wird, weil man mit seiner Kamera ein Firmenlogo fotografiert, so weil… ja… weil das ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist.
Der Guhgell des Tages macht einen auf verständnisvoll: Wir verstehen, dass dies für Sie möglicherweise frustrierend ist. Aber dass man gern mal wissen möchte, um was es überhaupt geht, gehört zu den Dingen, die Kafkaguhgell nicht verstehen kann oder will.
Polizei des Tages, mit Fratzenbuch-Geschmack: Es ist erschreckend, wie die Polizei zuhört und ermittelt. Da wird bei Facebook ein Verdächtiger gefunden, man sieht, dass er Dortmund-Fan ist und dann wird Anklage erhoben – auch weiterhin wünsche ich allen meinen Mitmenschen ganz viel Spaß und viele »Likes« dabei, wenn sie sich im Fratzenbuch vor den inkompetenten Augen von Polizeien, Geheimdiensten, Werbern und Halunken so richtig blanke datennackt machen!
Hartz IV des Tages: Einfach mal grundlos die Zahlungen einstellen, um zu schauen, ob der Empfänger überhaupt noch lebt…
Demonstrationsrecht 2.0 in Stuttgart: Drei Monate Aufenthaltsverbot!
Jobcenter des Tages: Die »Einladung« an die falsche Adresse schicken, über die Feiertage eine 100-Prozent-Sanktion durchziehen und als Sachbearbeiter einfach in Urlaub fahren. So ist das eben in der BRD mit ihrem von der rotzgrünen Junta umgeschrieben und von der schwatzgelden Junta aufrechterhaltenen Sozialgesetzbuch.
Alles redet von Gustl Mollath, Eberhart Herrmann ist schon lange vergessen.
Hartz IV des Tages: Geh zu so einem Rauchentwöhnungskurs, oder du kriegst dein Existenzminimum noch gekürzt!