Kommentare zu: Dinge, die im öffentlich-rechtlichen GEZ-Staat … http://localhost/blah-dev/2011/07/11/dinge-die-im-oeffentlich-rechtlichen-gema-staat/ Kurz und knapp und blah... Wed, 31 Jul 2013 20:21:22 +0000 hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.6 Von: Christian http://localhost/blah-dev/2011/07/11/dinge-die-im-oeffentlich-rechtlichen-gema-staat/comment-page-1/#comment-12907 Christian Tue, 12 Jul 2011 11:38:47 +0000 http://localhost/blah-dev/2011/07/11/dinge-die-im-oeffentlich-rechtlichen-gema-staat/#comment-12907 Nichts. Die Bundesländer haben im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt dass immer wenn mehr als 500 Leute gleichzeitig einem Live Video Stream zuschauen können, das genehmigt werden muß. Willkürlich. Ohne Grund und Sachverstand. Und so eine Genehmigung kostet halt zwischen 5000 und 15000 Euro und kann auch leicht widerrufen werden. Damit die regierenden Parteien die Kontrolle darüber behalten können wer mehr als 500 Leuten gleichzeitig seine Meinung mitteilt. Das hätten die Meinungskontrolleure bei Webservern auch gerne gemacht, aber da Zeitungen genehmigungsfrei sind ist ihnen da nix passendes eingefallen (außer den Presserat jetzt auch Blogs kontrollieren zu lassen).

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Von: Anonymous http://localhost/blah-dev/2011/07/11/dinge-die-im-oeffentlich-rechtlichen-gema-staat/comment-page-1/#comment-12906 Anonymous Mon, 11 Jul 2011 20:33:37 +0000 http://localhost/blah-dev/2011/07/11/dinge-die-im-oeffentlich-rechtlichen-gema-staat/#comment-12906 und was gat jetzt die gez oder die gema damit zu tun?

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