Die von der Springer AG vorgeschickten Lobbyisten wollen ein »Leistungsschutzrecht«? Bei Springer kann man nicht einmal das Urheberrecht…
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Nachtwächter
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Gerade wieder kein Brechmittel zur Hand? Der deutsche Stammtisch, der sich in Kommentaren auf der beliebtesten deutschen Stammtischzeitung über seine Vorstellungen der »Menschenwürde« von Asylbewerbern auslässt, ist würgsam genug.
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Cyberterroristen des Tages: Leute, die eine kostenlose Bildzeitung nicht haben wollen und Anleitung dazu geben, wie man vom Springer-Verlag eine Auskunft nach BDSG fordert. Nein, die wollen nicht ihr Recht haben, sondern das sind ganz schlimme Mailbombenleger, da muss man schnell demonstrativ mit der Jurakeule winken, bevor man seine Auskunft gibt. Das wäre ja schlimm, wenn die Menschen einfach angstfrei bekommen könnten, was ihnen von Rechts wegen zusteht.
Nachtrag: Die wollen eine Ausweiskopie? Dazu hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz auch etwas zu sagen:
Wenn Sie ihrem Auskunftsersuchen eine (geschwärzte) Ausweiskopie beifügen, erhalten Sie die Auskunft möglicherweise schneller. Falls Sie das nicht möchten, die Auskunftei aber dennoch eine Kopie verlangt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.
Das betrifft jetzt zwar nicht eine Auskunft über gespeicherte Daten nach BDSG, aber ist durchaus als sinngemäß anwendbar zu lesen. Da könnten die Datenschutzbeauftragten eine Menge zu tun bekommen…
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Ach übrigens, das Internet darf kein »Rechtsfreier Raum« sein, meint auch die Bildzeitung.
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Und hier die vollständige Zusammenfassung der Bildball-Europameisterschaft, die ja bogseidank im Halbfinale geendet ist!
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Die »Computerbild« zeigt uns jetzt mal allen, wie so ein richtiger »Qualitätsjournalismus« geht, der ja demnächst auch noch ein extra »Leistungsschutzrecht« als willkürliches Standesrecht bekommen soll: Sie entlässt massenhaft Leute, und Die entstehenden Lücken würden von freien Redakteuren, Praktikanten und Aushilfen gefüllt.
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Wenn diese vielen Bildzeitungen wenigstens saugfähig und weich wären und ein schönes Arschgefühl machten, damit man sie zu etwas gebrauchen kann!
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Warum man nirgends ein Foto von sich selbst ins Internet stellen sollte? Also auch nicht ins Fratzenbuch oder zu Guhgell Doppelplusgut? Weil die Bildzeitung dann das Internet als »Rechtsfreien Raum« betrachtet und sich einfach bedient und das Bild ins Blutblatt stempelt. Tja, manchmal ists halt das falsche, ist von einem ganz anderen Menschen, aber wo gehobelt wird…
Und die wollen ein so genanntes »Leistungsschutzrecht«?!
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Postzusteller (formerly known as Briefträger) sollen den Menschen die Bildzeitung in den Briefkasten stopfen. Begeisterung sind anders aus.
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Es hat keine öffentliche oder wie auch immer geartete Übergabe dieser Studie durch das Bundesinnenministerium an die Medien gegeben. – nun, an »die Medien« nicht, nur an die Bildzeitung.
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Wer nicht möchte, dass am 23. Juni dieses Jahres eine »kostenlose« Bildzeitung im Briefkasten steckt, kann ganz einfach in Form einer Mail dieser Zustellung widersprechen. Warum »kostenlos« und nicht kostenlos… ganz einfach, weil der Springer-Verlag sich die Reklame in dieser Ausgabe sehr ordentlich bezahlen lassen wird und gegenüber Werbepartnern sogar damit Reklame macht, dass »Kostenloszeitungen« auch in solche Briefkästen gesteckt werden dürfen, in denen man die sonstige Drecksreklame nicht einwerfen darf, weil das durch einen Aufkleber verboten wurde [siehe Seite 4 im verlinkten PDF, inkl. Werbeverweigerer]. Diese Kosten dürfen dann alle Menschen mittelbar über die Produktpreise zahlen. Allein deshalb meine ich, dass es besser ist, dieser besonderen Beglückungsidee des Axel-Cäsar-Springer-Verlages ein besonders deutliches »Nicht willkommen« zu sagen. Einmal ganz davon abgesehen, dass die Bildzeitung einfach nur das Letzte ist…