Es scheint so, als ob die Verlegerbrut in der Schweiz, nachdem sie gesehen hat, wie sich die Verlegerbrut in der BRD mit ihrem in den Lobby-Dunkelkammern bestellten »Leistungsschutzrecht« selbst ins Knie schießt, von früheren, durchaus vergleichbaren Plänen nichts mehr wissen will. Aber die Version für die Bundesrepublik Neuland kommt ja, den Abmahnkanzleien zum Wohlgefallen.