Na, habt ihr mal diese tollen Leute gesehen, die in der Glotze eine Lebensberatung anbieten und dazu die Tarotkarten im Akkord auslegen? Da rufen sogar welche an. Allerdings führt diese »Dienstleistung« zu keinem Honoraranspruch, da die versprochenen Dienste objektiv unmöglich sind, meint jedenfalls das OLG Stuttgart. Aber die gläubigen Deppen werden natürlich trotzdem zahlen…
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