Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes gehört der Zugang zum Internet zu den Lebensgrundlagen und eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit rechtfertigt eine Forderung nach Schadenersatz.
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cassiel am 24.1.2013 um 23:45
Noch vor 20 Jahren kannten die meisten Menschen hierzulande nicht mal das Wort »Internet«, ich nur vom Hörensagen. Und 20 Jahre später ist es »Lebensgrundlage«. Wie wohl die Menschheit bis damals ohne Internet überleben konnte? Mysteriös …
Nachtwächter am 25.1.2013 um 01:21
»The Pirate Bay« ist gerade down. Für einige Menschen ist jetzt das Leben sinnlos geworden…
Bio am 26.1.2013 um 02:49
Und wie ist das jetzt bei Hartz Fear?
Nachtwächter am 26.1.2013 um 07:19
Nach diesem Grundsatzurteil dürfte ein Zugang zum Internet (und zwar nicht in Form eines Internetcafés) zum Existenzminimum gehören.
Bio am 26.1.2013 um 14:56
Das wäre ja zu begrüßen. Dann wäre die aber nun gezwungen den Regelsatz, der ohnehin viel zu niedrig ist, zu erhöhen, oder ein Gesetz machen, dass Hartz Fear Leute einen Anschluss (wohl einen mit den geringsten Leistungen) kostenlos erhalten. Letzteres würde wohl massiven Widerstand der Konzerne nach sich ziehen. Und erstes? Ich sehe schon die Schlagzeile(n) auf der Frontseite der BLöD. Wäre wohl wieder eine gefundenes Fressen für das Hetzblatt.
Nachtwächter am 27.1.2013 um 06:46
Vor einer Entscheidung durch das Bundessozialgericht wird da wohl nichts kommen. Und das kann dauern. Es kann allein schon dauern, bis jemand diesen Anspruch so weit durchklagt. Diese lästige Prozesskostenhilfe, die auch Besitzlosen zu ihrem Recht verhilft, soll ja auch abgeschafft werden…
Bio am 27.1.2013 um 14:19
Echt jetzt? Ist der Bundesgerichtshof nicht höher als dieses Bundessozialgericht?
Das mit der Prozesskostenhilfen hab ich auch schon mal vernommen. Ist halt ein gaaaanz toller Recht(s)staat! Heil Hinkel!!