Au weia, das OLG Hamburg mal wieder, diese Dunkelkammer des Rechts. Schon ein Klick auf einen Link, der zu Kinderpornografie führt, ist strafbar – natürlich auch, wenn man vorher nix davon wissen konnte. Und die Begründung erstmal! Das Zeug wird ja lokal gespeichert, liegt ja im Cache vor und ist damit im Besitz des Surfers.
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Nachtwächter am 15.2.2010 um 21:09
Wie man dafür sorgt, dass jemand wegen Besitzes von Kinderpornografie verknackt wird – ein idealer Wegweiser für den kleinen Hass zwischendurch…