Einfach den Domainnamen wegpfänden.
Nachtrag: Ich weiß ja nicht, was da gerade für eine Sau durch Bloggerdorf getrieben werden soll. Eine Pfändung ist – ich bin kein Jurist, vielleicht gibt es da auch andere Wege – doch nur möglich, wenn ein Titel vorhanden ist, und dann sollte vorher auch ein Mahnbescheid zugestellt worden sein und eine Frist verstrichen sein. Mir kocht hier zu vieles hoch, und der Kurzschluss »Von der Abmahnung zur Domainpfändung« überspringt doch einen erheblichen und vielleicht sogar interessanten Teil des Gesamtvorgangs. Oder um es ganz kurz zu sagen: Es soll hin und wieder auch mal vorkommen, dass jemand Recht bekommt, der im Recht ist, und angesichts der verkürzten Erzählung will ich das hier nicht ausschließen.
Nachtrag Zwei: Zu gewissen Fantasien über die Verwendung des Erlöses, von denen auf Seiten Eurowebs berichtet wird, im Lawblog weiterlesen.
Nachtrag Drei: Huch, auf einmal ist die Domain wieder zurück…
Nachtrag Vier: »Offenbar hat das Gericht den Angaben des Unternehmens blind geglaubt. Das Gericht hat Walter auch nicht angeschrieben und ihm Gelegenheit gegeben, zu dem von Euroweb genannten Schätzwert Stellung zu nehmen. Dazu wäre es aber verpflichtet gewesen«. Na, wenn solche peinlichen Fehler am Gericht passieren, denn ists kein Wunder, dass die Pfändung keinen Bestand haben konnte. Da hat jemand auch ganz schön Massel gehabt.
Nachtrag Fünf: Natürlich hat jetzt auch Euroweb darauf reagiert, dass die gepfändete Domain schon wieder weg ist.
Nachtrag Sechs: Und es geht in die zweite Runde des ganz großen Kinos – der nächste Nachtrag kommt bestimmt, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass Euroweb dazu nicht auch noch einmal Stellung im vertrauten Tonfall bezieht…