Gelesen, verlinkt und unter großem Kopfschütteln für gut befunden: »Sie haben (k)ein Recht zu schweigen« beim Mitternachtshacking.
Schlagwort Recht RSS
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Nachtwächter
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Und hier noch ein Hinweis für alle deutschen Blogger, die Guhgell Analytics verwenden, um sich ein Bild von ihren Lesern zu machen und die sich so wenig daran stören, dass sich auch Guhgell ein geldwertes Bild davon macht: Ihr braucht eine Datenschutzerklärung! Allen Netznutzern empfehle ich übrigens wärmstens, die Cookies und JavaScripten von Guhgell Analytics zu blockieren. Das geht mit »richtigen Browsern« sehr einfach.
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Dämonkratische Angstentrechtung des Tages: Die Beschaffung und Vorhaltung von Materialien, mit denen Anschläge begangen werden können, soll strafbar werden. Ich habe zum Beispiel ein ziemlich scharfes Taschenmesser, das habe ich mir mal beschafft und ich halte es natürlich auch vor, denn ich will es ja benutzen. Mit so einem Messerchen kann man – wenn man nur nahe genug rankommt und entschlossen genug dazu ist – ohne weiteres einem beliebigen Bastard aus dem gegenwärtigen politischen Gruselkabinett der BR Deutschland die Kehle aufschlitzen, um sich am letzten, durch Blutbläschen verzierten Röcheln zu erfreuen. Oder vielleicht auch mal ein paar Kinder umbringen, das geht gewiss noch viel einfacher und sorgt auch für geile Fernsehbilder vom »Terror«. Außerdem besitze ich ein Gasfeuerzeug, mit dem ich überall Brände legen kann, um flammendes Entsetzen zu verbreiten, und die zwei Papiertaschentücher, die gerade ziemlich vollgerotzt in meiner Tasche stecken, die eignen sich nach der Trocknung auch ganz gut als Brandbeschleuniger. Wenn ich so an meinen Körper runterschaue, ist der eigentlich voll mit Dingen, mit denen Anschläge begangen werden können, und ich halte die alle vor. Und wehe, die will mir einer wegnehmen, da kämpfe ich sogar noch drum! Ganz besonders gefährlich und universell einsetzbar sind übrigens die Hände, mit denen man schlagen, würgen, stechen, sabotieren und Bomben bauen kann. Und natürlich der Kopf, der die Hände zu solchen Anwendungen bringt. Sollen wir uns jetzt alle die Hände abschlagen? (Gegen das Hirn im Kopfe hilft ja die Glotze mit dem BRD-Staatsfernsehen und den so genannten »freien« Sprachrohren einer gnadenlosen und entfesselten Wirtschaft.) Geht so eine Formulierung vielleicht noch ein bisschen gummimäßiger und dehnbarer, damit man fortan wirklich jeden Ladendieb, Obdachlosen, Blogger, Rentner, Kaffeetrinker oder politisch unerwünschten Künstler fortan auch als Terroristen behandeln kann, wenn dies der jeweiligen Willkür von Richtern und Bullizysten so passt? Und sie einfach in den Knast stecken können, weil sie Dinge haben, mit denen man Anschläge verüben könnte? Und was zum Teufel unterscheidet den so aufgebauten »Rechtsstaat« eigentlich noch von den Zuständen, die mir als Schüler immer als abschreckendes Beispiel in
StaatsbürgerkSozialkunde vor die Augen gestellt wurden? Gute Nacht, Deutschland, der letzte macht das Licht aus! -
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Spam-Warnung des Tages: Das Angebot einer sich durch Spam aufdrängenden Firma namens 42ads, mit Werbung auf der eigenen Website Geld zu verdienen, kann einen in Konflikt mit gegenwärtig geltendem Recht in der BRD bringen. (Bis zum aktuellen Nachtrag lesen, dort ist der Grund für diese Warnung beschrieben!) Generell kann ich jedem nur empfehlen, jedes Angebot aus einer Spam zu ignorieren und die Spam zu löschen.
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Guhgell des Tages: Es gibt eben keinen umfassenden Schutz der Privatsphäre, so einfach ist das. Basta! Und deshalb schützen wir da auch nichts. Und wenn jemand deswegen vor Gericht zieht, denn verlässt er erst recht die Privatsphäre und weist eine breite Öffentlichkeit auf die Bilder hin, die wir einfach von seiner Behausung ins Internet stellen. Der Widerstand ist also fast eine nachträgliches Einverständnis. Und das ist unser Rechtsverständnis. Dafür wird das hohe Gericht doch Verständnis haben, oder. Wir sind schließlich nicht böse, wir sind guhgell. Also einfach nur größenwahnsinnig. Deshalb wollen wir auch alle verfügbaren Daten über die ganze Welt auf unseren Servern. Die können wir dann der ganzen Welt präsentieren, natürlich immer schön mit informativer Reklame am Rand. Wer interessiert sich noch für so eine Privatsphäre?
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Und noch ein bisschen so genanntes »geistiges Eigentum«, Lobbyarbeit und Politik, damit einem die Übelkeit auch nicht vergehe! Die Wunschliste der Content- und Kopierindustrie ist geleakt. (Vorsicht, etwas unsichere Quelle, aber inhaltlich sehr plausibel.) »Entscheidend« sind darin neue Pflichten für Zollbehörden, diese sollen Import, Export und Verschiffung aller Sendungen verhindern, »die im Verdachte stehen, gefälscht oder unerlaubt hergestellt worden zu seien«. Wie gesagt, ein Verdacht soll dafür ausreichen – noch willkürlicher kann es kaum werden. Und um die Behörden zum Handeln zu bringen, soll ein »Anschein« ausreichend sein, »damit das Vorgehen nicht behindert wird«. Auch zivilrechtlich hat die Kopierindustrie so ihre Wünsche, denn die Schadenersatzsummen sollen »zur Abschreckung« deutlich höher werden. Wie man die Summe feststellt? Na, ist doch klar: »Die Verfahren zur Berechnung können auf den Angaben der Rechteinhaber basieren« – Bingo! Ich habe die paar Zitate jetzt schnell übersetzt und manches mag aus juristischer Sicht ein bisschen schlampig wiedergegeben sein, aber der Kern des Gesagten ist durchaus getroffen. Übrigens soll das, was da gerade entsteht, auch zu »Recht« in der EU werden. Und Sonntag reden wir wieder vom »freien« Markt, von der »Freiheit« und von der »Deregulierung«.
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Nachtwächter
Da die Blogbar mich im Spamfilter untergehen ließ, wiederhole ich hier einfach noch einmal, was ich dort kommentieren wollte:
Zu Stefan (5): Wenn man die Linkhaftung auf diese Nutzung überträgt, denn wird das in der BRD genau so zu Forderungen von Lizenzkosten führen wie das direkte Einbetten von Videos in das Blog. Denn wer einen Link setzt und sich die verlinkten Inhalte damit »zueigen macht«, der haftet für die fremden Inhalte im Zweifelsfall genau so wie für die eigenen. Die Frage ist nur, ob sich die Juristen dieser Übertragung bestehender Rechtsprechung auf die neue Situation anschließen. Bis dahin kann es auf alle Fälle Zahlungsaufforderungen, Abmahnungen und ähnliches Unheil in teils vierstelliger Forderungshöhe hageln, und zwar vor allem auf »harmlose«, meist nicht lebenserfahrene Jungblogger.
Und dafür braucht die Contentindustrie gar nicht so viele und auch keine »persönlichen« Daten. Es reicht das ganz normale Log des Webservers, wenn darin auch die Referer geloggt wurden (und das werden sie gewiss, allein schon wegen des Fetischs der tollen Statistiken). Darin tauchen sowohl die eingebetteten Videos als auch die Links auf die Videos auf den Seiten von YouTube hoch, und der jeweils anzuwendende Recht findet sich mit »erfreulich« guter Trefferquote in der TLD der verweisenden Site. Die ladefähige Anschrift für die Abmahnung oder Forderung gibt der jeweilige NIC her, und da es sich um den Gebrauch im rechtlichen Kontext handelt, ist die Verwendung dieser Daten sogar zulässig. Wo ein einfaches, von jedem talentierten, fünfjährigen Nachwuchshacker auf seinem Kackpott eben in zwei Stunden runterzuprogrammierendes Perlskript schon dazu ausreicht, um neben der Forderung gegen YouTube weitere Kleinforderungen in summarischer vielfacher Milliardenhöhe zu erheben, da werden sich die potenziellen Nutznießer solchen Forderns gewiss nicht zurückhalten können.
Und selbst, wenn sich solche Forderungen vor Gericht als nicht haltbar erweisen, werden viele eingeschüchterte Netznutzer Geld für eine Lizenz abdrücken, wenn ihnen lange vor einem höchstrichterlichen Urteil mit persönlich möglicherweise ruinösen Rechtskosten gedroht wird. Und Eltern werden für ihre Kinder haften.
Wo die pauschale Forderung für jede Nutzung fehlschlagen könnte, da gebe ich persönlich einer speziellen Forderung der Contentindiusrie gute Chancen: Jedes Mal, wenn solche Inhalte zusammen mit eingeblendeter Werbung auf einer Site präsentiert werden – und wie viele Blogs machen sich mit AdSense oder etwas Ähnlichem für ein paar Eurogroschen zu Litfaßsäulen! Das Einbetten eines Videos ist damit auf der Stelle eine kommerzielle Nutzung geworden, und dafür wird ein Anspruch mit Lizenzgebühren wohl erfolgreich sein.
Ach, was schreibe ich hier so viel? Habe ich kein eigenes Blog? Denn dafür gibt es keine Alternative zu selbst erstellten Inhalten…
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Nachtwächter
Na, wer nutzt nicht YouTube? Und jeder Nutzer kann jetzt von der Content-Industrie vollkommen überwacht werden, das hat ein Gericht zu »Recht« gemacht.
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Juristischer Bullshit des Tages: Wenn sich bestimmte Menschen einfach nur ein paar Klamotten kaufen, soll das ein »Vorgang von historisch-politischer Bedeutung« sein. Ob das wohl auch gilt, wenn diese Menschen auf dem Klo sitzen? Oder ihren Hund in die Gosse pinkeln lassen? Und ob wohl auch die privaten Verrichtungen eines beliebigen, gesellschaftlich ja sehr einflussreichen Bundesrichters so etwas »historisches« und »politisches« bekommen und ob man als Gossenjournalist deshalb diese Richter als Freiwild vor dem Objektiv der Kamera betrachten könnte? Nein, dieses Zeitalter ist nicht mehr satirefähig. Und BILD darf alles.
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Nachtwächter
Was bedeuten wohl die folgenden Worte im Artikel 59 in der Verfassung des Landes Hessen? »In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. […]« – für so ein hessisches Verfassungsgericht bedeuten sie unter anderen, dass Studiengebühren in Hessen kein Problem und schon gar nicht verfassungswidrig sind.
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Nachtwächter
Wenn jemand zufällig einen Fehler in einer Software findet und den ausnutzt, was ist das denn? Na, für technisch inkompetente Richter in Deutschland ganz klar Computerbetrug. Was man so zufällg beim normalen Bedienen rauskriegt, das ist schließlich »rechtswidrig erlangtes Wissen«. [via]