Ach ja, wenn man was live übers Internet streamt und damit mehr als 500 Zuschauer erreichen könnte, dann ist das… ähm… Rundfunk. Und natürlich erstmal lizenzpflichtig.
Nachtrag: Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben… kostet ja nur bis zu einem halben Megaeuro Geldbuße, wenn man einfach so ungenehmigt ins Internet streamt und damit Rundfunk macht.
tux, am 1.10.2012 um 19:31
Oh, du hast den Anonymisierungslink repariert. Schön.
Nachtwächter am 1.10.2012 um 22:29
Klar doch.
Nachtwächter-Blah » Ich habe ja schon vor einem halben Jahr darauf h… am 5.4.2013 um 15:41
[…] habe ja schon vor einem halben Jahr darauf hingewiesen, dass Streaming übers Internet in der BRD Rundfunk und somit lizenzpflichtig ist. Dieser Bullshit hat jetzt noch eine kleine Krönung. Wenn unsere Kanzlerdarstellerin bei Guhgell […]