Ich lese immer Uhr-Eber-Recht und stelle mir grunzende, selbstzufriedene Schweine vor, die an Leuten auch dann noch Geld verdienen, wenn diese schon vor siebzig Jahren gestorben sind.
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Nachtwächter
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Selig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer mehr. Die Polizei hat zusammen mit ein paar fragwürdigen Gestalten einen Warncomic für Jugendliche rausgebracht, der in seiner Machart und Zielgruppenansprache so richtig gar nicht gelungen ist: Das Netz vergisst nichts [Direktlink zum Comic als PDF]. Ich finde, dass man diesen echt jetzt total ganz wichtigen Hinweis um einen weiteren Hinweis von nicht minderer Wichteligkeit ergänzen sollte: Gott vergisst auch nichts!!1!elf! [Für Allergiker: Dieser Link geht auf Informationsmaterial christlicher Fundamentalisten. Was man dort zu sehen bekommt, ist keine Satire. Die glauben das wirklich. Und genau so.]
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Und bei alledem nicht vergessen, aus welchem Grund die Möglichkeit zur Installation staatlicher Schadsoftware geschaffen wurde.
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Hey, Süddeutsche Zeitung! Was ihr da neuerdings macht, wäre nach dem ersten Entwurf zum so genannten »Leistungsschutzrecht« illegal geworden. Und nach ein paar Änderungen wird das, was ihr da macht, auch in Zukunft illegal – aber nur, wenns Guhgell macht. Damit am Auftreten der Verlegerbrut auch jeder sieht, dass das so genannte »Leistungsschutzrecht« nichts weiter ist als ein absurdes BRD-Ständerecht für die Verlegerbrut.
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Was für Leute man doch im BRD-Ableger des Ku-Klux-Klan findet. Polizeibeamte zum Beispiel, und zwar nicht zur Obversation, sondern um dort »Ritter« zu sein. Aber keine Sorge, so ein Polizist ist kein Rassist, das ist alles nur ein ganz großes Versehen: Gleichzeitig behaupteten die Polizisten aber, sie hätten nicht geahnt, dass der Geheimbund rassistisch und voller Neonazis sei. Als ihnen das aufgefallen sei, seien sie ausgetreten. Kann ich schon nachvollziehen. Wer wird gleich an Rassismus denken, wenn ers mit Leuten zu tun hat, die eine reine weiße Rasse in Europa erhalten wollen? Hauptsache, ein Polizist erkennt »Linke«.
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Nachrichten aus Absurdistan: Ruft ein Lehrling im Fratzenbuch zu einer Party auf, die verboten wird; um das durchzusetzen, werden absurd viele Polizeibeamte und ein Hubi eingesetzt, um dreißig Platzverweise auszusprechen; bekommt der Lehrling eine Rechnung über 200.000 Euro. Das ist nicht unverhältnismäßig. Das soll nur verhindern, dass noch jemand anfängt zu glauben, die Welt sei für die Menschen da.
Tja, wäre er doch nur ein Bundesligaverein gewesen und wären da wie jedes schöne Wochenende 40.000 teils besoffene und teils offen gewaltbereite Brüllhälse auf den Beinen gewesen, dann wäre der Polizeieinsatz natürlich völlig kostenlos gewesen…
Nachtrag: Noch ein paar ganz fette Fratzenbuch-Parties, die am Wochenende von aufopferungsvollen Polizeikräften verhindert wurden. In Numborn haben hundert Polizisten sechs Leute am Feiern gehindert, und in Backnang hat sich eine mengenmäßig nicht näher spezifizierte Menge von Ordnungshütern die Zeit damit vertrieben, von acht feierwillen Leuten die Personalien aufzunehmen. Gehts noch?!
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ESM-Haftungsobergrenze? The sky is the limit!
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Und hier die Liste des Tages: Liste aller vom BVerfG für nichtig oder verfassungswidrig erklärten Bundesgesetze ab 1990.
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In der niedlichen kleinen Republik mit dem leckeren Fruchtaroma ist es ja beinahe alltäglich geworden, dass vom Gesetzgeber gemachte Gesetze vom BVerfG wieder kassiert werden. Heute hat es erwartungsgemäß das Wahlrecht erwischt, das ein anderes nicht mit dem Grundgesetz vereinbares Wahlrecht ablösen sollte. Und nein, das lag nicht daran, dass die werten Volksvertreter keine Zeit hatten, es besser zu machen, sondern daran, dass sie keinen Willen hatten, sich um diesen Verfassungssurrogatextrakt und das Urteil der Richter in roten Roben zu kümmern, wenn sie ihre totalitär alternativlosen politischen Beglückungsideen in Rechtskraft setzen.
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Lieblingszitat:
Mir drängt sich der peinliche Eindruck auf, dass das Sportsystem der DDR über das der Bundesrepublik gesiegt hat.
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Schreibtischtäterin des Tages: Glauben Sie eigentlich, dass das hier meine Privatmeinung ist?