Die so genannte Vorratsdatenspeicherung wurde ja einmal eingeführt, weil damit schwere Straftaten… ja, was eigentlich? Verhindern? Wohl kaum. Aufklären? Na ja, manchmal vielleicht. Aber wenn man die ganzen Daten erstmal hat, meint der Europäische Gerichtshof, dann kann man sie ja auch gegen die pösen Filesharer-Terroristen und MP3-Kinderficker nutzen. Damit ist klar, dass in Zukunft für relative Bagatelldelikte die gesammelten Überwachungsdaten benutzt werden können.
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fritz the cat am 19.4.2012 um 19:55
Fehlalarm: EuGH erlaubt nicht Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing