Was passiert eigentlich, wenn man einen Hartz-IV-Empfänger beerbt? Na, ist doch klar: Man muss aus der Erbmasse eventuell auch noch gewährte Sozialleistungen zurückzahlen, auch aus dem Geld heraus, das bei Lebenden als »Schonvermögen« gilt. Tote haben kein Schonvermögen. Und Hartz-IV-Empfänger sind selbst als Tote noch Verfügungsmasse.
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