Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf!

Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht, Ihren Austritt nachzuweisen. Einige Religionsgemeinschaften spekulieren darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder diese Bescheinung nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre nach dem Austritt einen Beweis dafür. Ihnen drohen dann Kirchensteuernachzahlung für 6 Jahre…