Was es bedeutet, wenn das mit der Trennung von Staat und Religion zwar irgendwie ein bisschen im Grundgesetz steht, aber keine Bedeutung in der Wirklichkeit hat, kann man im Moment mal wieder sehen. Nein, nicht an den Lattenjupps in den Schulen und Behörden kath. Bundesländer, diesmal ist es eine etwas andere Richtung. Die Zeugen Jehovas sind ja – genau wie die großen Kirchen – in etlichen Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und fordern nun auch die gleichen Rechte ein, die einst für die großen, volksverdummenden und staatserhaltenden Kirchen geschaffen wurden, wie etwa Sendezeit im staatlichen Rundfunk (Deutsche Welle) der BRD. Ich gebe diesem Ansinnen ja durchaus eine gewisse Chance und würde mich, wenn es abgelehnt wird, sehr dafür interessieren, mit welcher fadenscheinigen Begründung man es wohl ablehnen wird – das könnte die reinste Realsatire werden. Andere Religionsgemeinschaften (und religionsähnliche Vereine) werden wohl auch bald ihre Ansprüche anmelden…
[Ein Dank an A.N. für den Link]
Christian am 13.7.2010 um 23:56
Also … zum einen betrifft das nur anerkannte Religionsgemeinschaften und davon haben in Deutschland genau vier: die katholische Kirche, die evangelische Kirche, die orthodoxe Kirche und die Zeugen Jehoves.
Alle vier haben laut Gesetz Anspruch darauf, dass der Staat für sie die Kirchensteuer einzieht. Die Orthodoxen und die Zeugen Jehovas verzichten jedoch aktuell auf Kirchensteuer.
Alle vier haben Anspruch auf Sendezeit, diese läßt sich jedoch relativ zur Anzahl der Mitglieder staffeln. Die Orthodoxen verzichten aktuell darauf. Die Zeugen Jehovas sind so wenige, dass sie vielleicht pro Monat 5 Minuten bekommen können. In der Praxis bedeutet das dann, dass die Zeugen Jehovas zweimal pro Jahr das Wort zum Sonntag erzählen dürfen und nicht nur die Katholiken und Protestanten abwechselnd. Davon geht das Abendland nicht unter. Und religionsähnliche Vereine sind per se aussen vor. Interessanterweise schaffen es die diversen Islamvereine nicht, sich auf eine gemeinsame Vertretung zu einigen (weil es da halt Sunniten, Schiiten, Alaviten, etc. gibt) und deshalb ist der Islam auch nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt und hat aktuell auch keine Chance dafür.
Viel problematischer sind die Konkordatsverträge die noch im dritten Reich zwischen dem Heiligen Stuhl und den Nazis abgeschlossen wurden, damit die Katholische Kirche bei der Judenvernichtung die Klappe hält. Die regeln zum Beispiel, dass der Mixa nicht von der Kirche sondern vom Steuerzahler bezahlt wird. Egal ob der katholisch ist oder nicht. Und, dass die Katholische Kirche nur Katholiken einstellen braucht, die nicht geschieden sind. Für alle anderen gilt das Andidiskriminierungsverbot aber nicht für die Kirche. Die hätten eigentlich schon längst gekündigt werden müssen aber die »C«-Parteien werden sich hüten und die Parteien links davon trauen sich auch nicht, das heiße Eisen anzufassen.
Anonymous am 14.7.2010 um 11:48
Voraussetzungen zur Erlangung der Korporationsrechte ist u.a. ein zeitlicher Bestand über eine Generation hinaus, also ca. 30 Jahre. Zur Thematik vertiefend:
http://www.sekten-info-essen.de/texte/zj-k doer.htm