Fullquote von Trombosestrumpf am 13. April 2013 15:33

»L‹état c‹est moi

Sanktionen sind ein geballter Verstoß gegen mehrere Bestimmungen des GG. Jeder Richter in diesem Land sollte diesen Wahnsinn eigentlich sofort kippen müssen. Wieso passiert das nicht?
Sanktionen sind Strafen. Der Grundsatz »Keine Strafe ohne Schuld« hat Verfassungsrang. Welche Schuld hat ein Hartzie auf sich geladen? Wo sind die Opfer? – Keine Opfer, keine Schuld. Keine Schuld, keine Strafe. So einfach sollte es sein. Stattdessen kommt es noch schlimmer.

Hat der Hartzie keine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterzeichnet, wird sie ihm per Verwaltungsakt aufgebrummt, was einer Entmündigung gleich kommt. Da drin werden Sanktionstatbestände als „Legaldefinition“ vom SB festgestellt. Verstößt der Hartzie dagegen, mutiert der SB zum Ankläger, Richter und Henker. – Nach Art. 101 GG hat jeder Anspruch auf einen Richter, bevor eine Strafe gegen ihn verhängt wird. Zudem muss die Strafe gem. Art. 103 GG vor der „Tat“ per Gesetz strafbar gemacht worden sein. Bei Sanktionen handelt es sich aber um Verwaltungsstrafen. Der Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ existiert nicht und die Gewaltenteilung ist aufgehoben. Der Sachbearbeiter ist der Gottkaiser, dem als Legislative, Judikative und Exekutive alle Macht über seinen „Kunden“ obliegt. Missbrauch ist da natürlich ausgeschlossen. Schließlich kann der „Kunde“ ja auch Widerspruch einlegen … der dann von wem nochmal bearbeitet wird?

Sanktionen sollen einen Erziehungscharakter haben. Hier werden also mündige und unschuldige Menschen unter Aberkennung zahlreicher Grundrechte und insbesondere ihrer Würde „erzogen“. Wer nicht spurt soll unter einer Brücke verrecken. Die Argumentation der Befürworter dieses Wahnsinns ist simpel: „Es liegt in der Hand des Hartzies, ob er sich dieser Behandlung unterzieht. Er kann ja auch das Arbeitsangebot im Callcenter annehmen.“ – Freiheitsgrundsatz? Menschenrechte? Verbot von Zwangsarbeit? … Alles nette Ideen von gestern. Wer vom Arbeitsmarkt ausgespuckt wird, soll gefälligst für einen Hungerlohn in selbigen zurück kehren. Als was, wann, wie, wo und für wen bestimmen andere. Wer das nicht macht, hat sein Recht auf ein menschenwürdiges Leben verwirkt. Das ist der Erziehungscharakter des SGB II – schön im neofeudalen Kontext. Der Hartzer hat gefälligst mitzumarschieren oder zu sterben. Willkommen in der marktkonformen Demokratie von heute.

Es grüßen:
Artikel 1 GG – Unantastbarkeit der Menschenwürde
Artikel 2 GG – Freiheit der Person, Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit, Übermaßverbot (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz),
Vertrags- und Handlungsfreiheit
Artikel 3 GG – Gleichheitsgrundsatz
Artikel 4 GG – Freiheit des Gewissens und weltanschaulichen
Bekenntnisses
Artikel 12 GG – Recht auf freie Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit
Artikel 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung
Artikel 19 GG – Zitiergebot, Verbot der Aberkennung von Grundrechten
Artikel 20 GG – Sozialstaatsgebot, Gewaltenteilung, Rechtstaatsgebot
(Verbot der Willkür), Demokratiegebot
Artikel 25 GG – Völkerrecht bricht Bundesrecht
Artikel 101 GG – Anspruch auf gesetzlichen Richter
Artikel 103 GG – keine Strafe ohne Gesetz, Verbot der
Mehrfachbestrafung

Unter Hitler gab es Gesetze, die das »deutsche Volk« im Blick hatten. Juden oder »Nicht-Arier« konnten bequem ausgeklammert werden und waren damit praktisch rechtlos. Das GG hingegen hat den Menschen als Individuum im Sinn. Oberstes Staatsziel der BRD ist der Schutz der Menschenwürde. Alles andere ist Nebensache. Einzig und allein der Schutz der Menschenwürde legitimiert die BRD. Unter diesem Aspekt sollte man sich die Frage stellen, wie es denn sein kann, dass Hitlers Regime verglichen mit dem was wir hier mit Hartz IV erleben, ein funktionierender Rechtsstaat war.«