Was mich am meisten am Urteil des BVerfG zur Online-Durchsuchung freut (so weit ich es überflogen habe), ist die Anwendbarkeit vieler Punkte auf die Vorratsdatenspeicherung. Und was mich am meisten stört, ist die Tatsache, dass eine Online-Durchsuchung letztlich doch möglich wird. Eine solche Maßnahme ist ja doch immer ein technischer Eingriff in eine DV-Anlage, bei dem natürlich auch das »Beweismaterial« hinterlegt werden kann, dass die Ermittler dann »später finden«. Und ich traue diesem Staat hier solche Machenschaften zu. Es ist schließlich ein Staat auf deutschem Boden.
Kommentare
Kommentieren
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Online-Durchsuchung (Blogschau III) » am 28.2.2008 um 18:05
[…] localhost/blah-dev ff. (Nachtwächter) […]