Ein sehr interessantes Urteil des LG Lüneburg, das hoffentlich vielen Menschen bekannt wird: Niemand muss es akzeptieren, dass sein Briefkasten mit unerwünschter Werbung zugemüllt wird. Jede Postwurfsendung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das Urteil ist rechtskräftig und eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung.
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Didi am 6.1.2012 um 08:58
Ich habe so einen Zettel mit generellem Verbot und Erlaubnisvorbehalt am meinem Briefkasten. Dennoch meinen einige der vom Verbot Betroffenen, ihre Werbung dort einwerfen zu müssen. Abmahnungen wären in diesem Falle hilfreich und vermögensmehrend. Dumm nur, dass sich auch Mandanten unter den Störern befinden.
Anonymous am 6.1.2012 um 09:22
bedeutsam wird so ein urteil, wenn es die landgerichtsebene verlässt und/oder zur ständigen rechtssprechung wird. deswegen hat ja die post auch keine revision eingelegt.
ansonsten gibt es ein probates mittel gegen aufdringliche brief- und katalogwerbung: ebenso penetrant unfrei zurück schicken. das hilft meist.
Didi am 6.1.2012 um 09:58
@Anonymous: Mache ich auch, sofern ein freier Rückumschlag beiliegt. Einschließlich einiger Essensreste.
Anonymous am 6.1.2012 um 14:52
nö, einfach draussen drauf schreiben. das hört schlagartig auf. *gg*
Gerolf am 13.1.2012 um 21:48
Ich möchte was fon einlauf wisen kann man milch oder wasser einlauf auch machen was kann man nemen bitte melden Gerolf
Anonymous am 13.1.2012 um 22:35
moppelkotze