Jetzt hat Prof. Dr. Offensichtlich einen Job als »Experte« beim BKA bekommen und hat dort erstmal festgestellt, dass es nicht möglich ist, einen Bundestrojaner zu proggen, der nicht gegen die Vorgaben des BVerfG verstößt und nur die zulässigen Abhörmaßnahmen durchführt. Klar, wenn man verschlüsselte IP-Telefonie vor der Verschlüsselung mithören will, muss man eben den Audioeingang der Soundkarte anzapfen und hat damit prinzipiell eine richtige Wanze; und wenn man Mail vor der Verschlüsselung mitlesen will, kann man entweder den Bildschirm regelmäßig screenshoten (und bekommt so eine völlige datenmäßige Entblößung des Überwachten) oder die gesamten Tastatureingaben loggen (was einer Totalüberwachung der Tastatur nahekommt). Bei den beiden letzten Methoden bekommen die Strafverfolger sogar gedankliche Arbeit zu sehen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist und vielleicht sogar wieder verworfen wird, was einer Gedankenüberwachung nahe kommt. Das ist wirklich keine große Leistung, das einzusehen – außer vielleicht für Typen wie Hans-Peter Uhl.
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ulf_der_freak am 13.5.2012 um 21:12
»Niemand hat die Absicht, eine Wanze zu errichten!«