Der Bundestag des Tages kommt auf geduldigem Papier mit draufgedrucktem Adlerchen und einer Fristsetzung: Nehmen sie gefälligst das Gutachten zur Korruption von Abgeordneten aus dem Netz, das zwar mit Steuermitteln bezahlte wurde, das auch keine Geheimsache ist, und das jeder bei uns anfordern darf, das wir aber dennoch lieber nicht allzu bequem auf Klick zugänglich haben möchten! Mit welchem Recht? Na, mit dem Urheberrecht natürlich. Damit auch noch der Letzte bemerke, zu welchen Zuständen die kranke Idee eines »Geistigen Eigentums« führt.

Und ihr wisst jetzt alle Bescheid: Es ist möglicherweise illegal und vom Bundestage unerwünscht, wenn man dieses Gutachten an anderen Stellen im Internet zur Verfügung stellt, indem man es bei One-Click-Hostern hochlädt, einen Torrent draus macht, in anonym geführten Blogs weidlich zitiert, in P2P-Netzen teilt, auf dafür offenen Foren an ein Posting anhängt oder sonstwas macht, damit es auch weiterhin im niedrigschwellig zugänglichen Internet für alle Menschen ohne Antragstellung beim Deutschen Bundestage einsehbar ist. Also tut das nicht! Und fordert bloß nicht andere dazu auf, denn das ist auch schon möglicherweise illegal! Sagt einfach jedem, dass man das nicht tun soll, damit es nicht versehentlich jemand tue! Es geht schließlich um dem Schutz des wertvollen »Geistigen Eigentums« des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, da muss man schon aufpassen…

Das Gerücht, dass es dort eine Mitarbeiterin namens Streisand gäbe, stimmt übrigens nicht.