Blah-Archiv » OLG Frankfurt/Main http://localhost/blah-dev Kurz und knapp und blah... Thu, 01 Aug 2013 18:58:27 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.6 Das OLG Frankfurt spricht in Absurdistan Recht u… http://localhost/blah-dev/2012/06/05/das-olg-frankfurt-spricht-in-absurdistan-recht-u/ http://localhost/blah-dev/2012/06/05/das-olg-frankfurt-spricht-in-absurdistan-recht-u/#comments Tue, 05 Jun 2012 16:29:04 +0000 Nachtwächter http://localhost/blah-dev/2012/06/05/das-olg-frankfurt-spricht-in-absurdistan-recht-u/ Das OLG Frankfurt spricht in Absurdistan Recht und hat – Achtung bei der folgenden Interpretation, ich bin kein Jurist – mal eben zur Verbreitung von Software zum Filesharing in der BRD eine weitgehende Aufklärungspflicht erforderlich gemacht. Wer solche Software zum Download anbietet und diesen Pflichten nicht Genüge tut, kann für eventuelle Abmahnkosten haftbar gemacht werden. Anders, als Heise Online das schreibt, würde dieses Einzelfallurteil, wenn es zum allgemeinen Rechtsverständnis würde, nicht nur »Abofallen-Betreiber« und ähnliches Geschmeiß in eine Art »erweiterter Störerhaftung« nehmen, sondern es beträfe auch jedes Software-Verzeichnis im Internet und jede Linuxdistribution (eine Schenkung ist ja auch ein Vertrag). Und ich sehe da – wohlgemerkt, als Nichtjurist – sehr wohl eine über den Einzelfall hinausgehende Anwendbarkeit. Sollte sich dieses etwas bizarre Rechtsverständnis durchsetzen (es ist etwa so, als müsste man zumindest in bestimmten Fällen beim Autokauf darauf hingewiesen werden, dass es Verkehrsregeln gibt), dann könnte auf so manchen Distributor und Downloadanbieter der letzten fünfzehn Jahre noch das eine oder andere Kostenrisiko zurollen.

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