Aus dem verlinkten Artikel: »In einem Fall war dem Betroffenen sogar mit »Beugehaft« gedroht worden, falls er weiterhin auf seinen »Lügen« beharre. Einen Polizeibeamten konnte die Justiz allerdings nicht einfach als »Lügner« abstempeln.«
Ja, ja, jeder ist vor Gericht gleich…ha, ha, ha…
Anonymous
am 2.8.2011 um 13:57
das ist gar nicht das hauptproblem.
es geht vielmehr darum, dass »zustellung« gesetzlich geregelt ist und immer als »amtlich« gilt – gleichzeitig aber seit fünf jahren nicht mehr persönlich übergeben wird (einwurf in briefkasten reicht) und der zustellungsauftrag an subs vergeben werden kann.
für »amtliche zustellung« gibt es eigentlich nur drei wege: (post)zustellungsurkunde, justizzustellung (z.B. gerichtsvollzieher oder behördenzustellung.
auf der zustellung fusst dann u.u. ein ganzes verfahren, wie etwa mahnverfahren.
der casus knacktus ist, dass durch die öffnung der bestimmungen nun jeder x-beliebige aushilfspostbote mit einem gerichtsvollzieher -was die zuverlässigkeit betrifft- gleich gesetzt wird. wie man sieht zu unrecht. das sollte ganz schnell wieder rückgängig gemacht werden.
Anonymous
am 2.8.2011 um 14:06
Nachtrag: »Über die Tatsachen bei der Ausführung der Zustellung wird eine öffentliche Urkunde auf dem Zustellungsvordruck aufgenommen. Diese Urkunde hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde mit anderem Inhalt (§ 415 ZPO).« Q: Wikipedia
deswegen hat das niemand anzweifeln können bei den gerichten. zustellung gilt als erwiesene tatsache.
In der Archivversion kann nicht kommentiert werden.
Was ist das?
Dies ist eine Archivversion des Blogs Nachtwächter-Blah, das ich wegen des »Leistungsschutzrechtes für Presseverleger« nicht länger rechtssicher betreiben konnte. Dieses Archiv sei so frei wie die Gedanken!
Anonymous am 2.8.2011 um 09:51
Aus dem verlinkten Artikel: »In einem Fall war dem Betroffenen sogar mit »Beugehaft« gedroht worden, falls er weiterhin auf seinen »Lügen« beharre. Einen Polizeibeamten konnte die Justiz allerdings nicht einfach als »Lügner« abstempeln.«
Ja, ja, jeder ist vor Gericht gleich…ha, ha, ha…
Anonymous am 2.8.2011 um 13:57
das ist gar nicht das hauptproblem.
es geht vielmehr darum, dass »zustellung« gesetzlich geregelt ist und immer als »amtlich« gilt – gleichzeitig aber seit fünf jahren nicht mehr persönlich übergeben wird (einwurf in briefkasten reicht) und der zustellungsauftrag an subs vergeben werden kann.
für »amtliche zustellung« gibt es eigentlich nur drei wege: (post)zustellungsurkunde, justizzustellung (z.B. gerichtsvollzieher oder behördenzustellung.
auf der zustellung fusst dann u.u. ein ganzes verfahren, wie etwa mahnverfahren.
der casus knacktus ist, dass durch die öffnung der bestimmungen nun jeder x-beliebige aushilfspostbote mit einem gerichtsvollzieher -was die zuverlässigkeit betrifft- gleich gesetzt wird. wie man sieht zu unrecht. das sollte ganz schnell wieder rückgängig gemacht werden.
Anonymous am 2.8.2011 um 14:06
Nachtrag: »Über die Tatsachen bei der Ausführung der Zustellung wird eine öffentliche Urkunde auf dem Zustellungsvordruck aufgenommen. Diese Urkunde hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde mit anderem Inhalt (§ 415 ZPO).« Q: Wikipedia
deswegen hat das niemand anzweifeln können bei den gerichten. zustellung gilt als erwiesene tatsache.