Handel mit gebrauchter Software ist legal
»[…]Der Verkauf eines Produktes, gepaart mit einem unbefristeten Nutzungsrecht, führe automatisch zu einer Übertragung des Eigentumsrechts an den Käufer. Und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um eine physische oder rein virtuelle Kopie handelt. […]«
Traurig genug dass man dazu Richter braucht, aber gut dass dies jetzt mal geklärt ist (wenn auch noch nicht endgültig).