Allgemeine Lizenz für Freie Musik

Version 1 vom 28.11.08
Elias Schwerdtfeger

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1. Kurzfassung

Sie dürfen auf Grundlage dieser Allgemeinen Lizenz für Freie Musik

Sie dürfen auf Grundlage dieser Allgemeinen Lizenz für Freie Musik nicht

Selbstverständlich steht es ihnen frei, im Rahmen der Veröffentlichung um freiwillige Spenden zu bitten, um die technische Infrastruktur ihrer Veröffentlichung zu finanzieren.

2. Meta

Dieser Punkt behandelt die Hintergründe dieses Lizenzmodelles und so schwer verdauliche Themen wie die Lizenz für diesen Lizenztext. Die eigentlichen Inhalte der Lizenz beginnen mit den Definitionen in Punkt 3.

2.1. Lizenz des Lizenztextes

Das Urheberrecht für diesen Lizenztext liegt bei Elias Schwerdtfeger.

Dieser Text ist unter Piratenlizenz lizenziert. Jeder Mensch kann damit tun, was er für gut und richtig hält, so lange er mich für diesen Text nicht verklagt.

Bei Anpassungen dieses Textes bitte ich um eine deutliche Kennzeichnung im Titelbereich und einen angepassten Titel. Es ist eine Tatsache, dass Lizenztexte von den meisten Lizenznehmern nur oberflächlich zur Kenntnis genommen werden. Der Versuch, das Vertrauen dieser Mehrheit der Lizenznehmer zu missbrauchen, indem irgendwo in der Textmenge einer Lizenzurkunde eine zusätzliche Einschränkung oder Bedingung in Form einer trivialen und schwer erkennbaren Modifikation verborgen eingebracht wird, genießt meine ausdrückliche Ächtung und ist widerlich.

Obwohl das sehr freie Lizenzmodell für diesen Lizenztext ein solches Vorgehen formal legalisiert, handelt es sich um einen hinterhältigen und dreisten Versuch, das Vertrauen von Menschen in freie Lizenzen zu missbrauchen. Wer einen solchen Versuch unternimmt, ruiniert damit seinen eigenen Ruf, riskiert aber auch die juristische Unwirksamkeit seiner überraschenden Änderungen im Text. Um Missverständnisse über die Absichten einer eigenen Bearbeitung dieses Lizenztextes zu vermeiden, sollte jeder Bearbeiter eine eindeutige Kennzeichnung seiner Bearbeitung in den ersten drei Zeilen im Kopfbereich dieses Textes platzieren.

Da die Piratenlizenz jede Bearbeitung dieses Lizenztextes gestattet und sogar die Möglichkeit eröffnet, dass eine bearbeitete Form dieses Lizenztextes unter einem anderen Lizenzmodell lizenziert wird, kann ich mein Anliegen in dieser Sache nur als Bitte äußern. Allerdings handelt es sich hier um eine Angelegenheit, die jedem Menschen mit Anstand und Kultur unmittelbar einleuchten sollte, so dass ich darin kein Problem erkennen kann.

2.2. Hintergrund und Absicht

Im Verlauf eigener Erfahrungen ist mir völlig klar geworden, dass es keine Gemeinschaft von freier Kunst und Werbung geben kann. Beim Versuch, aus einem Angebot freier künstlerischer Werke durch damit verbundene Werbung einen Wert zu schöpfen, kommt es zur Entwertung dieser Angebote, weil diese Werke zu einem bloßen Lockmittel verkommen, das Menschen zur Werbung holen soll. Diese Entwertung künstlerischer Werke ist auch unter Verweis auf die wirtschaftlichen Sachzwänge beim Betrieb einer Website nicht tragbar.

Das Ziel dieses Lizenztextes ist es, die nicht-kommerzielle Weitergabe und Weiterbearbeitung eines freien Musikwerkes zu ermöglichen, ohne dass dabei eine Entwertung des Werkes durch die Verbindung einer Präsentation des Werkes mit Werbung legitimiert wird.

Mir ist bewusst, dass diese Lizenzierung die zurzeit üblichen Formen der Gewinnschöpfung im Internet ausschließt. Wer dies für seine Werke nicht möchte, sollte sie nicht unter diesem Lizenztext lizenzieren.

2.3. Philosophisches

Meiner Auffassung nach kommt mit jeder Botschaft, die über das dezentralen Medium des Internet übermittelt wird, auch eine übergeordnete Botschaft, die jeder Mensch wahrnehmen sollte. Das gilt auch für das noch immer junge Medium Internet. Diese Botschaft des Internet eröffnet große gesellschaftliche Chancen, die in den politischen und wirtschaftlichen Erörterungen über das Internet regelmäßig übersehen werden.

Die Massenmedien vor dem Zeitalter des Internet verdanken ihre besondere gesellschaftliche Stellung einem Oligopol der Produktionsmittel für die Anfertigung von Informationsträgern. Sie werden zentral herausgegeben, die Mehrzahl der Empfänger kann auf die dargebotenen Informationen und Wertungen keinen Einfluss nehmen. Da dieses Oligopol in besonderer Weise mit politischen Strukturen verflochten ist und wirtschaftlichen Abhängigkeiten unterliegt, werden die zentralmedial dargebotenen Informationen tendenziell zu einer Stütze des herrschenden Systemes. Sie sind konservativ; jeder gesellschaftlichen Entwicklung entgegen gerichtet, die zu einer kulturellen Modernisierung und zur Entwicklung des menschlichen Potenziales unter gewachsenen technischen Möglichkeiten führen könnte. Wie sehr die zunehmende Verblödung vieler Menschen und ihre Unfähigkeit zum verantwortlichen Handeln trotz der gegenwärtigen gesellschaftlichen Anforderungen in diesem gewachsenen medialen Apparat wurzelt, wird durch bloßes Betrachten evident.

Dieses Oligopol der Produktionsmittel für die industrielle Anfertigung von kopierten Informationen ist mit der Entwicklung des Internet durchbrochen. Bei aller Flachheit und Bedeutungslosigkeit vieler Inhalte, die über das Netz transportiert werden, bei aller Kontinuität der Relevanz des historisch gewachsenen, medialen Apparates liegt dem Medium selbst ein revolutionäres Potenzial inne, das jeden Menschen zu einem weisen und verantwortlichen Umgang mit den neuen Möglichkeiten auffordert.

Die Reaktion der bestehenden Inhalte-Industrie ist zwar verständlich, aber auch dumm. Sie versucht, das nunmehr aufgehobene Oligopol künstlich zu erhalten, indem sie nach gesetzlicher Restriktion ruft und technische Verfahren zur Verhinderung der nunmehr bestehenden technischen Möglichkeit zur preisgünstigen Anfertigung von Kopien ersinnt und mit ihrer im historischen Prozess erwachsenen Markt- und Kapitalmacht gesellschaftlich durchzusetzen trachtet. Dieser Versuch ist zum Scheitern verurteilt, was sich schon in dieser frühen Phase des Prozesses darin zeigt, dass Menschen die aufwändigen und mit immenser Propaganda beworbenen Verfahren zur Technikverhinderung erfolgreich und massenhaft umgehen.

Natürlich befinden wir uns in einer frühen Phase dieses Prozesses. Der gesellschaftliche Kampf um die Freiheit kultureller Güter ist längst noch nicht mit allen Mitteln ausgefochten, und von Seiten der bestehenden Inhalte-Industrie ist in den nächsten Jahren ein besser koordiniertes und wirksameres Vorgehen zu erwarten als die pauschale Verunglimpfung und Kriminalisierung der natürlichen Nutzung technischer Möglichkeiten. Diese Kämpfe werden alle Bereiche freier kultureller Güter erfassen, von der persönlichen Website über die für jeden Menschen unendlich nützliche, freie Software bis hin zu nicht-kommerziellen, exquisit künstlerischen Projekten. Dieser Angriff gegen die Freiheit der Kultur wird begleitet werden von einer koordinierten, medialen Desinformation, die sich vor allem an den wenig feinsinnigen Anteil der Bevölkerung richtet, da von dieser Seite das geringste Streben nach unabhängiger Information über den Sachverhalt zu erwarten ist; er wird seine Ergänzung finden in politisch durchgesetzten, gesetzlichen Restriktionen und einer immer weiter gehenden Kriminalisierung aller Menschen, die freie Kulturgüter als Abrieb ihres Daseins schaffen. Niemand unterschätze die kommende Gewalt derer, die in die Ecke gedrängt um den Fortbestand obsoleter Privilegien kämpfen!

Ein Kampffeld, und zwar eines, in dem die bestehende Inhalte-Industrie stark ist, wird in der Verwirtschaftung der freien Kulturgüter liegen. Auch ein Künstler muss von etwas leben, und die Vielzahl seiner Bedürfnisse wird zur Wurzel von Abhängigkeiten gegenüber den Besitzenden.

Jeder freie Kulturschaffende steht in diesem Prozess vor der Aufgabe, die Freiheit der von ihm geschaffenen Güter zu sichern und den wirtschaftlichen Missbrauch und die Enteignung dieser Güter durch die Inhalte-Industrie zu unterbinden.

Die freien Lizenzmodelle für Software sind auch mit Anpassungen nur wenig dazu geeignet, kulturelle Güter in diesem Kampf gegen einen medialen Apparat mit immenser Breitenwirkung zu schützen. Sie können nicht dem kommerziellen Missbrauch der Güter entgegentreten. Auch die in Reaktion auf diese Einschränkung entstandenen CC-Lizenzen sind nicht geeignet, da kulturelle Güter (vor allem solche in nicht-textueller Form) weiterhin von geldmächtigen, zentral organisierten Wirtschaftssubjekten als Lockmittel verwendet werden können, um damit Menschen zur Überrumpelung der Werbung zu führen, was nicht nur die freien Güter beschädigt und entwertet, sondern ihnen auch einen den Künstler und seine Intentionen umgehenden Kapitalfluss hinzufügt.

Wer die Botschaft des dezentralen Mediums Internet versteht, sieht schnell, dass hier eine neue Kultur entstehen muss. Diese neue Kultur basiert auf dem freien und freiwilligen, die Bedingtheit des gewöhnlichen Wirtschaften-Müssens umgehenden Geben und Nehmen; auf dem freien Geben und Nehmen dessen, was man als gut und wertvoll für das eigene Leben erachtet, und auf der Freiwilligkeit, dafür dem Schöpfer dieser Güter etwas zu geben. Die Entwicklung dieser Kultur vollzieht sich gegen einen Widerstand des etablierten Apparates zur Wertschöpfung an Kulturgütern und ohne historisches Vorbild.

Das hier gewählte Lizenzmodell ist ein erster Versuch in diese Richtung, und es soll auch als Anregung für künftige Verfeinerungen durch andere Kulturschaffende dienen. Deshalb ist dieser Lizenztext auch unter den Bedingungen der Piratenlizenz veröffentlicht worden, um solche Verfeinerungen für jeden Menschen so einfach wie möglich zu machen.

3. Begriffsklärungen

4. Nutzungsrechte

Jeder Lizenznehmer hat das uneingeschränkte Recht, das Werk zu persönlichen Zwecken zu nutzen.

Jeder Lizenznehmer hat das uneingeschränkte Recht, für seinen persönlichen Bedarf Kopien des Werkes oder einzelner Komponenten des Werkes zu erstellen und diese zu persönlichen Zwecken zu nutzen.

5. Verbreitungsrechte

Jeder Lizenznehmer hat das Recht, Kopien des Werkes in einem üblichen Format anzufertigen und diese in digitaler oder physikalischer Form zu verbreiten, sofern die Verbreitung den Urheber des Werkes nennt, unentgeltlich und frei von hinzugefügter oder begleitender Werbung ist, das Erlangen der Kopie für den Empfänger frei vom Zwang zu einer Anmeldung, Registrierung oder Angabe persönlicher Daten ist, die angefertigte Kopie nicht mit Kopierbeschränkungen versehen ist und dabei inhaltlich unbearbeitet und sowohl vollständig als auch unverändert ist.

Je nach technischer Möglichkeit des für die Weitergabe gewählten Weges sollte schon bei der Verbreitung auf den freien Charakter des Werkes und diese Lizenz hingewiesen werden, um eventuellen Missverständnissen beim Empfänger vorzubeugen.

Jede Weitergabe einer Kopie, die nicht diesen Anforderungen genügt, ist nicht durch diese Lizenz gedeckt und damit illegal. Zur genauen Erläuterung dieser Anforderungen und zu ihrer Ergänzung in Zweifelsfällen dienen die folgenden Präzisierungen.

Die Formulierung »übliches Format« meint jedes geeignete Format, das die Nutzung des Werkes entweder direkt (also als Ausdruck eines Textes oder Bildes) oder mit Hilfe freier Software im Sinne der GNU-Lizenz ermöglicht. Insbesondere ist die Verbreitung im proprietären Format einer bestimmten Abspielsoftware oder einer bestimmten Hardware nicht ein »übliches Format« für die Weitergabe, der Empfänger des Werkes muss sich für solche Anwendungen selbst um eine entsprechende Konvertierung bemühen und kann die resultierenden Formate nicht unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten.

Die Formulierung »digitale oder physikalische Form« erlaubt auch die Weitergabe des Werkes auf einem physikalischen Datenträger in einem üblichen Format. Über die Natur der physikalischen Speicherung wird keine Annahme gemacht.

Die Formulierung »unentgeltlich« meint, dass (im Unterschied zu den GNU-Lizenzen für freie Software) keine Gebühr für die Anfertigung einer Kopie und kein Entgelt für die dabei aufgewendete Mühe erhoben werden darf. Selbstverständlich können die Kosten eines physikalischen Datenträgers erstattet werden, und selbstverständlich darf auf der Basis freien und freiwilligen Gebens und Nehmens eine unverlangte Gegenleistung des Empfängers erbracht werden. Auch ist eine unverbindliche Aufforderung zu einer freiwilligen Spende für das Werk oder seine Weitergabe möglich.

Die Formulierung »frei von hinzugefügter oder begleitender Werbung« meint, dass das gesamte Verfahren für das Erlangen einer Kopie frei von Werbung sein muss. Wenn eine Seite im Internet eine Kopie des Werkes zum Download anbietet, so muss diese Seite vollständig frei von Werbung und direkt verfügbar und verlinkbar (also ohne eine zwangsweise vorgeschaltete Werbeseite) sein. Wenn ein Datenträger mit einer Kopie des Werkes angefertigt wird, so muss dieser Datenträger und seine Verpackung frei von Werbung sein und eine eventuelle Briefsendung darf keine begleitende Werbung enthalten. Diese Einschränkung soll jede geschäftliche Nutzung des Werkes verhindern, um der Grundlage freien und freiwilligen Gebens und Nehmens nicht den Boden zu entziehen.

Die Formulierung »frei vom Zwang zu einer Anmeldung, Registrierung oder Angabe persönlicher Daten« meint, dass die Weitergabe einer Kopie nicht mit irgendwelchen Pflichten zu einer technischen Registrierung eines Nutzers und den damit verbundenen Möglichkeiten zur späteren Identifikation dieses Nutzers oder gar mit einer Pflicht zur Preisgabe persönlicher Daten kombiniert werden darf. Weder ist es im Sinne dieser Lizenz, wenn Datensammlungen über Internet-Nutzer angelegt werden, noch ist es im Sinne dieser Lizenz, wenn Mailadressen, Telefonnummern oder Adressdaten für den möglichen späteren Transport von Werbung erhoben werden. Da Daten oft (unnötigerweise) langfristig gespeichert bleiben, ist eine spätere Verwendung dieser Daten in der Regel nicht mehr nachvollziehbar, und die Möglichkeit einer solchen Datensammlung trüge das Potenzial in sich, dass in verzögerter Weise Werbung mit einer Kopie des Werkes transportiert wird. Deshalb wird dieser Weg in dieser Lizenz explizit ausgeschlossen. Jede Weitergabe einer Kopie des Werkes, die mit einem Zwang zu einer Registrierung oder Preisgabe persönlicher Daten verbunden ist, ist von dieser Lizenz nicht gedeckt und damit illegal. Ein Tracking der Benutzer eines Internet-Angebotes über so genannte »Cookies« wird allerdings nicht ausgeschlossen, da hier der Nutzer selbst die technischen Mittel in der Hand hält, solche »Cookies« zu löschen oder gar nicht erst zuzulassen.

Die Formulierung »inhaltlich unbearbeitet« meint in diesem Zusammenhang lediglich das Fehlen inhaltlicher Bearbeitung. Ein Transport des Inhaltes in einem anderen geeigneten Format und die inhaltlich verlustfreie Konvertierung des Werkes ist davon nicht betroffen.

Die Formulierung »sowohl vollständig als auch unverändert« meint, dass bei einer Kopie stets die Gesamtheit des Werkes weitergegeben werden muss. Es darf auch keine Hinzufügung zum Werk gemacht werden.

Die Formulierung »je nach technischer Möglichkeit« meint nicht, dass hier etwa ein umständlicher, den Inhalt des Angebotes verschleiernder Hinweis in einem Datei­namen gegeben werden soll, wenn das Werk über Filesharing verteilt wird. Bei anderen Verbreitungsformen ist es jedoch recht einfach, einen textuellen Hinweis zu geben, insbesondere kann ein solcher Hinweis in einem Begleittext zu einem HTTP-Download zwanglos gegeben und mit dem vollständigen Lizenztext verlinkt werden.

5.1. Bedeutung der Verbreitungsrechte

Die Formulierung der Verbreitungsrechte ist kompliziert geworden, da hier auf viele Spezialfälle und auf manche Perfidie in der möglichen Auslegung eingegangen werden musste. Des weiteren musste auch eine enge Bindung aller Formulierungen an einen bestimmten technischen Verbreitungsweg vermieden werden, um diesen Text nicht angesichts möglicher zukünftiger Entwicklungen unwirksam werden zu lassen. Für den Menschen, der hier sehr unpersönlich als Lizenznehmer angesprochen wird, ist das leider eine Qual.

Deshalb hier eine weniger formelle Darstellung aus der Praxis.

Was jedoch nicht von dieser Lizenz gedeckt ist, das ist jede Weitergabe des Werkes, die sich über eine mit der Weitergabe verbundene Werbung finanziert. Dies gilt zum Beispiel für viele kostenlose Download-Angebote im Internet. Eine solche Verbreitung ist illegal.

Wenn sie nur einen Teil des Werkes verbreiten wollen, beachten sie bitte den folgenden Punkt.

6. Aufführungsrechte

Jeder Lizenznehmer hat das Recht, beliebige Teile des Werkes öffentlich aufzuführen oder zu präsentieren, so lange diese Aufführung frei von Werbung ist und unentgeltlich genossen werden kann. Bedingung bei einer solchen Aufführung oder Präsenta­tion ist es, dass der Name des Gesamtwerkes, der Name des Urhebers und gegebenenfalls der Titel des Werkbestandteiles in einer allgemein üblichen Weise transportiert wird.

Je nach technischer Möglichkeit des für die Aufführung gewählten Weges sollte dabei auch eine Bezugsquelle für das Gesamtwerk angegeben werden.

6.1. Bedeutung der Aufführungsrechte

Dieser Punkt richtet sich in erster Linie an nicht-kommerzielle Podcaster und Betreiber freier, nicht-kommerzieller Netzradios, kann aber auch für Veranstalter oder freie Filmemacher angewendet werden. In diesen Kontexten soll die Benutzung des Werkes so einfach wie möglich gemacht werden, deshalb ist die Formulierung des eingeräumten Rechtes auch kurz. Entscheidend ist hier wiederum, dass die kommerzielle Nutzung sehr erschwert wird, da die öffentliche Aufführung unentgeltlich und frei von Werbung sein muss.

7. Bearbeitungsrechte

Jeder Lizenznehmer hat das Recht, das Werk oder Komponenten des Werkes oder Teile daraus zu bearbeiten und mit diesem Material eigene Werke zu erstellen. Er hat fernerhin das Recht, diese Werke zu verbreiten, dies muss allerdings unter den Bedingungen der hier erteilten Lizenz geschehen und mit der Angabe des bearbeiteten Werkes, seines Urhebers und einer Bezugsquelle für das bearbeitete Werk verbunden sein.

7.1. Bedeutung der Bearbeitungsrechte

Da elektronische Musik in besonderer Weise auf Samples aufbaut, erscheint es absurd, anderen Menschen das Samplen zu verbieten. Auch das Erstellen eines neuen Mixes eines Werkes ist eine Tätigkeit, die nicht beschränkt werden soll. Was hingegen verhindert werden soll, ist die Kommerzialisierung und Vermarktung eines freien Werkes durch eine triviale Bearbeitung. Deshalb erstreckt sich diese Lizenz auch auf Bearbeitungen des Werkes.

Natürlich kann es erforderlich sein, dass für die Veröffentlichung und Verwendung bestimmter Bearbeitungen weiter gehende Rechte erforderlich sind. Diese werden jedoch von dieser allgemeinen Lizenz nicht eingeräumt, sie müssen vom Urheber im Einzelfall explizit gewährt werden.

8. Gültigkeit der Lizenz

Diese Lizenz ist die einzige Grundlage für ihre Nutzung, Weitergabe, Aufführung oder Bearbeitung des Werkes. Wenn sie diese Lizenz nicht anerkennen, verfügen sie über keine andere Lizenz. Das Werk unterliegt dem Urheberrecht, und seine Nutzung, Weitergabe, Aufführung oder Bearbeitung ohne eine erteilte Lizenz ist illegal.

Wenn sie diese Lizenz nicht anerkennen wollen, fühlen sie sich frei, sie zu ignorieren. Sie haben dann aber auch kein Recht, die erhaltene Kopie des Werkes zu nutzen, weiterzugeben, aufzuführen oder zu bearbeiten und sollten ihre Kopie löschen oder auf andere Weise unbrauchbar machen, um sich selbst von illegalen Taten abzuhalten.

Indem sie das Recht in Anspruch nehmen, das Werk zu nutzen, weiterzugeben, aufzuführen oder zu bearbeiten, erkennen sie die in diesem Dokument erteilte Lizenz an. Sie sind Lizenznehmer geworden und dafür verantwortlich und haftbar, dass sie bei ihrem Gebrauch ihrer Kopie des Werkes die in dieser Lizenz erteilten Einschränkungen berücksichtigen.

Dies gilt selbst dann, wenn sie ihre Kopie des Werkes auf eine Weise bezogen haben, die gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstößt. Die Illegalität ihrer Quelle entbindet sie nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz; sie bürdet ihnen ganz im Gegenteil auch noch die ethische Pflicht auf, mit dieser Illegalität vernünftig und verantwortlich umzugehen und den Verstoß gegen die Lizenzbedingungen durch geeignetes Vorgehen zu behandeln.

Wenn sie in einem Staat leben, in dem bestimmte Bedingungen dieser Lizenz zu illegalen Taten bei der Einhaltung dieser Bedingungen führen würden, so entbindet sie das nicht von der Pflicht zur Einhaltung dieser Bedingungen. Wenn zum Beispiel die Weitergabe von Werken ohne Kopierbeschränkungen oder in geeigneten freien Formaten in ihrem Staat nicht legal sein sollte, denn können sie ihr von dieser Lizenz eingeräumtes Recht auf die Weitergabe von Kopien des Werkes nicht wahrnehmen.

Wenn sie ein Computersystem benutzen, das die Einhaltung bestimmter Bedingungen dieser Lizenz erschwert oder unmöglich macht, so entbindet sie das ebenfalls nicht von der Pflicht zur Einhaltung dieser Bedingungen, nur dass hier die Abhilfe einfacher ist, da es frei verfügbare Systeme ohne derartige Einschränkungen gibt.