Offener Brief an die Presseverleger und ihre Schergen (Journalisten)

Der unterm Presseausweis versteckte Dolch ist sichtbar geworden, der Journalist ist ein mordbegrüßender Feind der Mehrheit der Menschen

Elias Schwerdtfeger

Werte Verleger qualitätsjournalistischer Elaborate,
werte »Journalisten«, die ihr euch von solchen Menschen kaufen lasst,

meinen herzlichen Glückwunsch zu eurer unter gewissen Schmerzen errungenen Einsicht, dass es nicht der Schwanz ist, der mit dem Hunde wedelt:

Google wird ab morgen, den 23. Oktober 2014 die Presseerzeugnisse der Presseverleger, die durch die VG Media vertreten werden, auf den Google-Oberflächen nur noch sehr eingeschränkt und ihre Bilderangebote gar nicht mehr darstellen. Um dies zu vermeiden, haben die Presseverleger die VG Media ganz überwiegend angewiesen, ab dem 23. Oktober 2014 gegenüber Google eine widerrufliche »Gratiseinwilligung« in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären […] Die ab dem 23. Oktober 2014 von Google umgesetzte deutliche Reduzierung der Textdarstellung und die Auslistung von Bilder-Darstellungen auf allen Google-Suchdiensten setzt die Presseverleger einem erheblichen wirtschaftlichen Druck aus. Sie sehen sich dadurch gezwungen, gegen ihren Willen die VG Media anzuweisen, Google eine »Gratiseinwilligung« zu erklären

[Da ich davon ausgehen muss, dass sich der Daseinszweck der »VG Media« damit erledigt hat und die Gefahr besteht, dass diese wichtige Quelle eines politischen Vorganges in der Bundesrepublik Deutschland demnächst zusammen mit der Website dieser obskuren Organisation verschwinden wird, hier zu Archivzwecken eine Kopie der oben zitierten Presseerklärung der »VG Media« vom 22. Oktober 2014.]

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, einen kleinen Rückblick auf den von euch, werte Verleger qualitätsjournalistischer Elaborate, in den Dunkelkammern des Reichstages angestoßenen und vollständig propagandistisch und politisch verantworteten Gesetzgebungsvorgang zu geben, dessen Ergebnis ihr nun in einer Presseerklärung als einen »Zwang« Googles darstellt. Wenn ihr, werte Verleger qualitätsjournalistischer Elaborate, und ihr Lohnarbeiter dieses Kartells, die ihr euch zum Hohn »Journalisten« nennt, während ihr in Wirklichkeit das Geschäft dieser menschen-, freiheits- und intelligenzverachtenden Minderheit vorantreibt, verstehen wollt, warum nicht nur ich inzwischen voller Verachtung für euch bin und euch ein baldiges und für euch qualvolles wirtschaftliches, politisches und persönliches Ende wünsche, so empfehle ich euch, diesen kleinen Rückblick in aller Ruhe zu genießen. Er spiegelt wider, was mir von euch widerfuhr, und ich kann euch versichern, dass ich nicht der einzige bin, dem solches von euch widerfahren ist. Soweit es sich um Zitate meiner eigenen Veröffentlichungen im Web handelt, kann ich diese leider oft nicht mehr durch einen Link belegen, da ich mich infolge des so genannten »Leistungsschutzrechtes für Presseverleger« dazu genötigt sah, eigene Projekte aus dem offen zugänglichen Web zu entfernen – mir liegt selbst nur noch eine archivierte Version vor.

Von Hinweisen darauf, wie schwammig die gesetzlichen Regelungen formuliert sind und wie wenig sie demzufolge dazu geeignet sind, für den Internetnutzer im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland unter den Bedingungen ethisch korrumpierter Abmahnanvergewälte, absurder finanzieller Forderungen von Privatpersonen unter dem Banner des »Geistigen Eigentums« und absurden Urteilen der Hamburger Dunkelkammer (leider keineswegs auf Hamburg und keineswegs auf mittlerweile nahezu weltweit bekannte Richter wie Andreas Buske beschränkt) Rechtssicherheit zu schaffen, sehe ich ab – eine einfache Benutzung einer beliebigen Web-Suchmaschine liefert massenhaft juristisch kompetente Bewertungen.

  • Am 18. Juni 2010 habt ihr schon einmal herausgerülpst verlautbaren lassen, wie ihr euch die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes vorstellt. Es sollten damit »[…] nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc.«. Ja, »Satzteile«. Das steht da. Das war eure Idee. Ihr habt eine Monopolisierung der Sprache angestrebt, mit euch als Monopolinhabern mit ganz großer offener Hand, in der jeder öffentlich auftretende Sprachbenutzer im Zweifelsfall das Geld hineinzulegen hat. Dieses euer Anliegen führte dann etwas später dazu, dass im Gesetzestext von »kleinsten Textbestandteilen« die Rede war, die gerade noch widergegeben werden dürfen. Natürlich ohne jede Einschränkung, wie klein »kleinstens« sein muss; dieses für die Praxis des täglichen Sprachgebrauches leider recht wichtige Detail sollte dann von Richtern entschieden werden. Da die möglichen Rechtskosten für die Mehrzahl der Menschen in Deutschland schlicht existenzbedrohend geworden wären, hättet ihr euch zu den geistig-moralischen Nachfolgern der Geschäftsideen von Michael Burat machen können – viele hätten eingeschüchtert bezahlt.
  • Am 4. März 2012 stand fest, dass ihr euer so genanntes »Leistungsschutzrecht« bekommen würdet. Es war ein schwarzer Tag für das deutschsprachige Internet. Immerhin sollten das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei bleiben.
  • Am 6. Juni 2012 hat die damalige BRD-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angekündigt, sich zur ausführenden Instanz für die reichlich in der Lobby des Reichstags dargelegten Partikularinteressen der Presseverleger zu machen. Dabei sollten sich die schlimmsten Befürchtungen von Kritikern bestätigen – Blogs wurden ebenso zum untragbaren juristischen Risiko wie die Nutzung von Facebook oder Twitter.
  • Am 17. Juni 2012 übte sich Dietrich von Klaeden, Lobbyist für den Axel-Springer-Verlag (*würg!*), darin, in intelligenzverachtender Propaganda die Tätigkeit von Web-Suchmaschinen als »Diebstahl« zu bezeichnen. Einem Journalisten, dem nicht spätestens in diesem Moment klar geworden ist, von was für intelligenzverachtenden Gestalten er sich in der Öffentlichkeit vertreten lässt, kann zumindest ich nur noch mit Verachtung und Hass gegenübertreten.
  • Am 1. Juli 2012 hat Christoph Keese, Lobbyist für den Axel-Springer-Verlag (*göbel!*), offen ausgesprochen, dass er nicht nur ein Recht auf Verlinkung durch Suchmaschinen haben will, sondern auch noch das Recht, für diese Verlinkung bezahlt zu werden. Die Frage, warum die gegenwärtige Frontfresse des BRD-Presselobbyismus trotz des sich darin offenbarenden Realitätsverlustes so etwas folgenlos aussprechen kann, während ein Gustl Mollath wegen seines »Schwarzgeldkomplexes« sieben Jahre im Rechtsfreien Raum einer forensischen Psychiatrie weggesperrt wurde, kann ich leider auch nicht beantworten.
  • Am 5. Juli 2012 hat Christoph Keese (*schwallkotz!*) mutmaßlich im vollen Bewusstsein der Tatsache, dass er lügt, behauptet, dass Google keine robots.txt berücksichtigen würde. Die Frage, warum die gegenwärtige Frontfresse des BRD-Presselobbyismus so etwas folgenlos aussprechen kann… ach! Ich wiederhole mich.
  • Am 21. August 2012 haben die Verlegerverbände BDZV und VDZ entgegen für jedermann und jedefrau leicht durch Augenschein überprüfbare Tatsachen behauptet, dass Google seinen Nachrichten-Aggregator »Google News« mit Werbung monetarisieren würde – wie es bei solcher »Liebe« zur Wahrheit bei den Presseverlegern wohl mit dem Wahrheitsgehalt der täglichen Meldungsflut in der Presse aussehen mag, ist eine Frage, die sich einem Menschen durch simplen Besitz eines handelsüblichen Gehirnes stellen muss. Übrigens ist es nicht so, dass man »automatisch« bei »Google News« gelistet wird; dies muss eigens bei Google beantragt werden.
  • Am 29. August 2012 hat Focus Online eine bemerkenswerte Realsatire veröffentlicht, die aber vermutlich eher als Propaganda zur Erhöhung der Akzeptanz des so genannten »Leistungsschutzrechtes« geplant war.
  • Am 27. November 2012 wurde das so geannnte »Leistungsschutzrecht« im Deutschen Bundestag debattiert, immerhin fünfunddreißig Minuten lang. Und zwar von 2:35 Uhr bis 3:15 Uhr in der Nacht. Genau die richtige Zeit für ein Gesetz, dass die ganz gewöhnliche teilhabende (also nicht auf Konsum beschränkte) Internetnutzung durch Menschen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren real existierenden Abmahnanvergewälten zu einem kaum kalkulierbaren juristischen Risiko macht – und zwar, obwohl Vertreter des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages der Auffassung waren, dass sogar eine URL unter das so genannte »Leistungsschutzrecht« falle, wenn sie den Titel der Seite als Text enthält. Es erinnert ein bisschen an die Abstimmung des Deutschen Bundestages zur Fortentwicklung des Meldewesens, die staatlichen Datenhandel legal gemacht hat.
  • Am 1. Dezember 2012 hat die springersche »Welt« in einem Leitartikel zu Googles Reaktion auf das geplante Leistungsschutzrecht allen Ernstes getextet, dass eine in einem politischen Prozess ausgeübte, für breite Massen sichtbare und somit politisierende Meinungsäußerung ein »Angriff auf die Grundrechte« sei. Irgendwelche Gerüchte, dass große Teile der Redaktionen in der Springer-Presse aus ehemaligen Mitarbeitern des DDR-Fernsehens und ehemals staatlich finanzierten Journalisten des »Neuen Deutschland« aus DDR-Zeiten besetzt seien, sind selbstverständlich eine böse und ehrverletzende Lüge. Christoph Keese – ein Name, der in dieser Liste recht häufig aufscheint und regelmäßig zum unmittelbaren Vomitieren reizt – hat übrigens einige Tage später behauptet, dass Presseverleger niemals ihre Websites dazu verwenden würden, um Stimmung in eigener Sache zu machen, und das ganze Spektrum der anderen Verleger und Komplizen dieses gleichermaßen durchschaubaren wie gewerbsmäßigen Lügners Christoph Keese, von Heribert Prantl bei der Süddeutschen Zeitung bis hin zu Michael Hanfeld bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat nicht die geringsten Probleme damit gehabt, seine Interessen von diesem intelligenzverachtenden und zudem in der Sache miserablen Lügner vertreten zu lassen. Beim »Echo der Frau« und bei der »Frau aktuell« hätte das ja niemanden weiter verwundert… sorry, die kleine Unsachlichkeit ist mir so rausgeflutscht.
  • Am 7. Dezember 2012 hat sich der von Verlegern für qualitätsjournalistische Elaborate bezahlte Autor David Böcking auf Spiegel Online dazu hinreißen lassen, festzustellen, dass Telefonbücher nicht telefonieren… oder so etwas ähnliches. Ja, die Doofheit der Propaganda wurde immer größer, und zwar in so ziemlich jedem Presseprodukt gleichzeitig. Und es wurde immer mehr davon. Und zwar ohne Widerspruch in irgendeinem Presseprodukt der Bundesrepublik Deutschland.
  • Am 12. Dezmber 2012 war Folgendes zu lesen: »Bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter geht auch die Bundesregierung von einem erheblichen gerichtlichen Klärungsbedarf aus, ob ›eine innere Verbindung zwischen dem fremden Werk und den eigenen Gedanken hergestellt wird und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint‹«. Das Paradies für juristisch anmutende Nötigung und Quasischutzgelderpressung hat der in der Lobby von Presseverlegern bearbeitete Apparat der BRD-Jurislative also bei vollem Bewusstsein und gegen die Interessen fast aller Menschen in Deutschland geschaffen.
  • Am 13. Dezember 2012 hat sich der Deutsche Bundestag geweigert, Informationen zur Entstehung des Leistungsschutzrechtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz herauszugeben. Weil – wers nicht mehr weiß, bitte festhalten, das ist ganz fruchtiges und doch sehr ekliges Bananenaroma – ja, weil das eine Gefahr für das laufende Gesetzgebungsverfahren sei.
  • Am 10. Januar 2013 hat sich Metronaut mal angeschaut, wie die von Verlegern für qualitätsjournalistische Elaborate herausgegebenen Kommerzmedien mit dem geistigen Eigentum umgehen, wenn es unter offenen Lizenzen veröffentlicht wurde. Wer nicht klicken will: Aus einer Lizenz CC-BY-SA wird da schnell ein proklamiertes »Geistiges Eigentum« einer großen Zeitungsmarke – Metronaut konnte einige der so von Qualitätsjournalisten »umgestempelten« Inhalte wegen des geltenden Urheberrechtes nicht zeigen.
  • Am 31. Januar 2013 haben Qualitätsjournalisten des gleichen Axel-Springer-Verlages, der sonst immer auf sein »Geistiges Eigentum«, die Notwendigkeit des »Leistungsschutzrechtes« und die Möglichkeit, damit Geld zu machen beharrt, ihre Leser massenhaft dazu aufgefordert, »Raubkopien« von Software anzufertigen und sogar technische Hilfsmittel für die Anfertigung von »Raubkopien« auf einer beigelegten CD zur Verfügung gestellt.
  • Am 1. März 2013 wurde das »Leistungsschutzrecht« vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das neue Web konnte beginnen…
  • Am 4. März 2013 hat man im Heise-Verlag wohl das erste Mal geahnt, was geschehen wird, wenn jedes Pressezitat im Internet tendenziell lizenzpflichtig gemacht wird und deshalb keine Links mehr auf das eigene Webangebot gesetzt werden. Das Ergebnis war eine deutliche Stellungnahme: »Wie angesichts des nun verabschiedeten, unklar gehaltenen Gesetzestextes kaum anders zu erwarten, führt das jüngst verabschiedete Leistungsschutzrecht allerdings bereits jetzt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Nutzern von sozialen Netzwerken, Bloggern und Website-Betreibern. Daher ist es dem Heise Zeitschriften Verlag wichtig, dazu folgende Erklärung abzugeben: Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet«. Auch Golem gab seinen Lesern die ausdrückliche Erlaubnis zur Verlinkung mit knalligen Textschnippseln aus der Golem-Website. Für menschliche, kommunikative und demokratische Selbstverständlichkeiten mussten, nachdem Verleger qualitätsjournalistischer Elaborate dieses Gesetz in einem antidemokratischen Verfahren durchgesetzt haben, plötzlich gönnerhaft Erlaubnisse gewährt werden – und die Mehrzahl der Journalisten und vergleichbaren Hilfsjudasse, die sich von den Verlegern qualitätsjournalistischer Elaborate bezahlen lassen, sah und sieht in dieser Entrechtung fast aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland kein Problem.
  • Am 6. März 2013 hat mit dem Nachrichtendienst für Historiker nach siebzehn Jahren Tätigkeit die erste namhafte und qualitativ hochwertige deutschsprachige Website ihren Betrieb eingestellt. Dass hier die Vermittlung historischer und damit politischer Bildung erwürgt wurde, nachdem Verleger qualitätsjournalistischer Elaborate zur Sicherung ihrer finanziellen Partikularinteressen ihr so genanntes »Leistungsschutzrecht« in klandestiner Weise durchgesetzt haben, war für die Mehrzahl der Journalisten und vergleichbaren Hilfsjudasse, die sich von den Verlegern qualitätsjournalistischer Elaborate bezahlen lassen, kein jemals offen, deutlich und laut kommuniziertes Problem.
  • Am 22. März 2013… ach, kein Text hier, nur ein Link ins Web-Archiv. Etwas runterscrollen! Und danach nie, nie, nie wieder die Grünen wählen, wenn man nicht gerade ein Feind des partizipativen, von Menschen gestalteten Internet ist! Unterdessen werden frei zugängliche Inhalte in leistungsschutzrechtsgeschützten Qualitätsjournalismus verwandelt.
  • Am 1. August 2013 trat das Leistungsschutzrecht in Kraft. Die Idee eines Standesrechtes für Verleger qualitätsjournalistischer Elaborate wurde geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland, das mit Staatsgewalt durchgesetzt werden konnte, und zwar zum Schaden des größten Teiles der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Für mich bedeutete das, dass ich zwei exquisit nichtkommerzielle – nein, es gab nicht einmal ein Werbebanner – Webprojekte nicht mehr rechtssicher betreiben konnte. Das eine war das außerordentlich stark von verlinkten Zitaten geprägte und vielbesuchte Blog Nachtwächter-Blah, das bis zu einer höchstinstanzlichen Klärung, welche Aufbereitung als ein im Gesetzestext erwähnter »Aggregator« zu betrachten ist, mit einem unkalkulierbaren juristischen und finanziellen Risiko verbunden war. Das zweite war ein Aggregator hannöverscher Blogs von Bloggern, die bei diesem Projekt aufgelistet sein wollten, der als Aggregator selbst dann riskant gewesen wäre, wenn eventuelle Pressezitate innerhalb der Blogs noch von einem »Zitatrecht« gedeckt gewesen wären. Werte Verleger qualitätsjournalistischer Elaborate und werte Journalisten, die ihr diesem Pack zuarbeitet: Das sind die Dinge, die ihr mit euren in der Lobby des Reichstags klandestin zu Recht gemachten halbgaren Hirnwinden leichtfertig kaputt gemacht habt, ihr Erzekel! Und glaubt mir, es gibt davon noch hunderte – und es gibt etliche mit vergleichbaren Anliegen, die jetzt ausgerechnet einen täglichen Beitrag zu Facebook und Google Plus leisten. Das so genannte »Leistungsschutzrecht« ist ein Gesetz gegen mich, gegen dich, gegen jeden, der das Internet auf die eine oder andere Weise mitgestaltet. Ich werde niemals vergessen, wem ich es zu verdanken habe und wer daran mitgewirkt hat und welche Mittel dabei eingesetzt wurden. Und ich werde verdammt viel dafür tun, dass es auch andere Menschen niemals vergessen.

Ach übrigens, Verleger qualitätsjournalistischer Elaborate, euch hat niemand ins Internet gerufen, ihr seid da freiwillig, bewusst und mit von euch geleistetem finanziellen Aufwand hingegangen. Wenn sich das dort erhoffte Geschäft auch nach anderthalb Jahrzehnten nicht einstellt, könnte das auch daran liegen, dass es das dort von euch erhoffte Geschäft ganz einfach nicht gibt. Jeder Flohmarkthändler wäre zu dieser trivialen Einsicht imstande.

Ihr seid menschen-, intelligenz- und demokratieverachtend. Und. Ihr seid gefährlich dumm.

Es freut mich, dass sich gezeigt hat, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt und nicht umgekehrt – ein anderes, euren bestempelten Bäumen vergleichbares Einwegprodukt zum Auslegen von Vogelkäfigen wird sich schon finden, wenn ihr hoffentlich bald schon Geschichte geworden seid. Bis dahin interessiert mich nur noch, ob ihr auch noch das erfüllen werdet, was ich im privaten Kreis immer wieder prophezeit habe; ob ihr wirklich, nachdem das Abkassieren bei Suchmaschinen durch die Bank weg gescheitert ist, dazu übergeht, bei Bloggern sowie bei Twitter- und Facebook-Nutzern abzukassieren, wo die von dieser Abzocke betroffenen Menschen weit weniger Gegenwehr, weit mehr Angst, weit häufiger eine Existenzbedrohung durch unabsehbare juristische Kosten und deshalb viel mehr Zahlungsbereitschaft erwarten lassen. Mit der »VG Media« ist jetzt ja ein Apparat für diesen Zugriff aufgebaut worden…

Dazu nur ein kleiner abschließender Tipp von mir: Ihr werdet dadurch weder sympathischer, noch glaubwürdiger, noch könnt ihr eure Produkte besser verkaufen. Aber bei Zeitgenossen wie euch, die sich freiwillig und ohne Not von einem von starken Realitätsverlusten und geradezu lachhaft ekligen, absurdem Drang zur Lüge geprägten Platitüdenbaron wie Christoph Keese vertreten lassen, glaube ich nicht, dass diese »Kleinigkeit« ausschlaggebend sein wird.

Geh sterben, Presseverleger!
Verreck qualvoll und einsam, Journalist, du Scherge des Presseverlegers!

Elias Schwerdtfeger, eines eurer vielen Opfer
Nach Diktat verreist

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4 Antworten zu Offener Brief an die Presseverleger und ihre Schergen (Journalisten)

  1. CH sagt:

    Ich habe gerade zum IIRC zweiten Mal seit 2006 in einen Kommentar eingreifen müssen. Bei aller Wut, bei aller Leidenschaft: Die »FOAD«-Aufforderung, doch einfach sterben zu gehen, war schon im Usenet daneben.

  2. CH sagt:

    Sorry, hatte Deinen zweiten Kommentar bei mir drüben übersehen. Kannst meine beiden Kommentare gerne löschen, wenn Du willst. Ich wollte nur nicht einfach in einem Kommentar herumpfuschen, ohne dass ich den Urheber darauf hinweise.

    • @CH: Keine Sorge, mir war das deftige Kaliber meiner Worte schon unmittelbar nach dem Absenden klar, und deshalb habe ich den Kommentarthread im Auge behalten. Ich brauchte manchmal (aber nur manchmal) eine Maus, die mir eine Sicherheitsabfrage vorm Absenden präsentiert, und zwar vor allem, wenn ich selbst betroffen bin. 😉

  3. cassiel sagt:

    Ich vermute mal die ganzen Frontfressen der Verlegerlobby sind wie die Mehrzahl der Parlament-Arier allesamt Juristen, also universitär ausgebildete, geldgeile @®$¢ħłø¢ħ€® und professionelle Łügn€®. Öffentlich Lügen an sich ist nicht ohne Grund nicht strafbar.

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